Thews: „Dezember- und Überbrückungshilfe sind gezielte Hilfen und sichern Existenzen“

Der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Thews begrüßt, dass die Hilfen des Bundes so angepasst werden, dass sie noch besser bei den Betroffenen ankommt: „Die Überbrückungshilfe wird nochmal deutlich verbessert, außerdem gibt es eine unbürokratische Dezemberhilfe“ so Thews und betont: „Die Corona-Pandemie hat Deutschland weiter fest im Griff, doch der Bund steht fest an der Seite derer, die die wirtschaftliche Last tragen, auch hier in unserer Region.“

Um den von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen durch die Krise zu helfen, kann seit dem 25. November 2020 die sogenannte Novemberhilfe beantragt werden. Diese Hilfe wird nun aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert. Damit sollen auch für die Zeit der Maßnahmen im Dezember von diesen Schließungen betroffenen Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Hilfen zur Verfügung stehen.

Da in vielen Wirtschaftszweigen die Geschäftstätigkeit weiterhin nur eingeschränkt möglich sein wird, haben das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam ein Konzept für die Überbrückungshilfe III erarbeitet.

Thews: „Die Überbrückungshilfe III bringt deutliche Verbesserungen für Soloselbständige und die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie die Reisebranche. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Der Bund verlängert die Überbrückungshilfe und weitet sie noch einmal deutlich aus. Das kostet zwar viel Geld, aber verhindert eine Welle von Unternehmenspleiten und Entlassungen!“ betont Thews abschließend.


CreativQuartier Zeche Heinrich-Robert in Hamm erhält 1,6 Mio. Euro Bundesmittel zur Sanierung!

„Ich freue mich sehr, heute mitteilen zu können, dass ich den Haushaltsausschuss des Bundestags überzeugen konnte, das CreativQuartier Zeche Heinrich-Robert in Hamm mit 1,6 Millionen Euro zu fördern“, verkündet der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews.

Michael Thews zu seiner Antrags-Initiative: „Mit dem CreativQuartier können wir auf eine ökologische und nachhaltige Weise die Zeche Heinrich-Robert und ihre 110 jährige Geschichte erhalten und neue Arbeitsplätze schaffen. Aus vielen Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern weiß ich wie wichtig dieses Gelände für die kulturelle Identität der Region ist. Es war mir daher ein großes Anliegen, dass Hamm dieses Jahr berücksichtigt wird und das CreativQuartier die benötigten Fördermittel bekommt.“

Mit dem Geld kann nun die dringend nötige Instandsetzung an der Maschinenzentrale realisiert werden, damit eine Nachnutzung durch die Kultur- und Kreativwirtschaft möglich wird. Auf der Fläche der 2010 stillgelegten Zeche entsteht in den nächsten Jahren ein neues kulturelles Zentrum mit einer innovativen Infrastruktur. Zahlreiche Unternehmen aus verschiedenen Branchen sowie moderner und nachhaltiger Wohnraum werden für viele Menschen vor Ort neue Perspektiven eröffnen.

Von den für die Sanierung nötigen Kosten in Höhe von 3,2 Mio. Euro wird der Bund 1,6 Mio. Euro übernehmen.

Die Zuschüsse stammen aus dem Bundesprogramm für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland.


Der Deckel muss weg! Michael Thews setzt sich für weitreichende Hilfen für die Veranstaltungsbranche ein

„Die Deckelung der Fixkostenübernahme von max. 50.000€ muss aufgehoben werden!“, forderten Helmut und Dennis Stolzenhoff im Vorfeld der zweiten Großdemonstration „Alarmstufe Rot“ bei einem Gespräch mit dem heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Thews in Berlin. Bei dem Gespräch ging es um weitere Hilfsmaßnahmen für die seit Monaten angeschlagene Veranstaltungsbranche. „Seit Beginn der Pandemie hat ein Großteil der Branche fast keine Aufträge mehr. Bei vielen sind die Rücklagen mittlerweile aufgebraucht, sodass dringend weitere finanzielle Unterstützung benötigt wird“, so Michael Thews. Im Gespräch mit Thews und seiner Abgeordnetenkollegin Sabine Poschmann schilderte Stolzenhoff, Geschäftsführer eines der größten Catering-Betriebe Deutschlands, seine aktuelle Situation und wie dringlich die derzeitige Lage für ihn und seine 800 Mitarbeiter*innen sei. Nach der kurzzeitigen Hoffnung auf Besserung im Sommer haben die aktuell wieder stark steigenden Fallzahlen erneut zu strikteren Maßnahmen wie dem Verbot von größeren Feiern und Veranstaltungen geführt.

Die Betroffenen fordern insbesondere, dass die bisherige Deckelung der Fixkostenübernahme von max. 50.000€ aufgehoben wird. Michael Thews zeigte hierfür großes Verständnis: „Ich selbst habe in meinem Wahlkreis von Soloselbstständigen bis hin zu großen Betrieben alles vertreten und merke, dass die bisherigen Maßnahmen nicht jedem gleichermaßen helfen. 50.000€ helfen größeren Betrieben weitaus weniger stark. Wir müssen daher eine bessere Lösung finden, sodass alle von den Maßnahmen profitieren“. Thews kritisierte zudem die bisherige Haltung des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier: „Bei dem Dialog zwischen Vertreter*innen der Veranstaltungswirtschaft und Bundesfinanzminister Olaf Scholz machte dieser klar, dass grundsätzlich Kapazitäten vorhanden seien, um den Betroffenen zu helfen. Alle Versprechungen bringen jedoch nichts, wenn sich Herr Altmaier weiter querstellt. Um den Betroffenen effektiv helfen zu können, braucht es grünes Licht vom Wirtschaftsministerium“.

Michael Thews und Sabine Poschmann sicherten Herrn Stolzenhoff zu, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion auch weiterhin für die Rettung der Veranstaltungsbranche einsetze. Sie begrüßten, dass die Notwendigkeit von weiteren Hilfen für die Veranstaltungsbranche auch im gestrigen Beschluss von Bund und Ländern festgehalten wurde.

Das Gespräch fand unter Einhaltung der Hygienevorschriften statt.


SPD-Bundestagsabgeordneter Michael Thews teilt mit: Der Bundestag beschließt beispiellose Entlastung der Kommunen – Die kreisfreie Stadt Hamm und der Kreis Unna profitierten massiv

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews erklärt: „Der Bundestag hat eine massive Entlastung der Städte und Gemeinden beschlossen. Dafür haben wir auch das Grundgesetz geändert. Ich freue mich, dass Hamm und der Kreis Unna und auch die Städte in meinem Wahlkreis Lünen, Selm und Werne kräftig davon profitieren“.

Der Bund erstattet gemeinsam mit den Ländern zum einen die pandemiebedingten Gewerbesteuerausfälle der Städte und Gemeinden im Jahr 2020 in Höhe von rund 11,8 Mrd. Euro. Zum anderen entlastet der Bund die Kommunen dauerhaft und strukturell bei den Sozialausgaben, indem er seinen Anteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung um 25 Prozent erhöht. Entsprechend verringert sich der kommunale Anteil, wodurch für die kommunalen Haushalte zusätzliche finanzielle Spielräume von rund 3,4 Milliarden Euro jährlich entstehen. „Diese massive Unterstützung war nur möglich weil die SPD an der Seite der Kommunen steht“, so der Abgeordnete Michael Thews. Der kommunale Solidarpakt wurde auf Initiative von Olaf Scholz und der SPD als Teil des Konjunkturprogramms verankert.

Besonders deutlich zeigen sich die Auswirkungen der Corona-Krise auf die kommunalen Haushalte bei der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuereinnahmen der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen lagen nach Angaben von IT.NRW im zweiten Quartal 2020 bei knapp zwei Milliarden Euro. Das waren rund 1,5 Milliarden Euro bzw. 43,5 Prozent weniger als im zweiten Quartal des Vorjahres (damals: 3,5 Mrd. Euro). In der kreisfreien Stadt Hamm sind die Einnahmen um 6.054.559 Euro bzw. 31,5 Prozent und im Kreis Unna sind sie um 8.872.224,00 Euro bzw. 16,3 Prozent eingebrochen.

„Mit dem Ausgleich der krisenbedingten Gewerbesteuerausfälle in diesem Jahr gewährleisten wir kurzfristig die Handlungs- und Investitionsfähigkeit der Kommunen. Nur so wird sichergestellt, dass kein kommunales Schwimmbad schließen muss und keine Schulsanierung aufgeschoben wird. Wir werden genau darauf achten, dass die Landesregierung die Mittel auch fair und präzise an die Kommunen weitergibt“ so Michael Thews.

Wichtiger noch ist die Entlastung bei den Sozialausgaben, denn diese wirkt dauerhaft und strukturell. Entlastet werden vor allem diejenigen Kommunen, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind. Davon profitieren in hohem Maße nordrhein-westfälische Kommunen. Insgesamt können die kommunalen Haushalte in NRW ab 2020 jährlich mit einer Milliarde Euro mehr rechnen. Für die kreisfreie Stadt Hamm sind es nach Angaben des Landesministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung jedes Jahr 11,3 Mio. Euro und für den Kreis Unna jährlich 21,6 Mio. Euro.

„Die Entlastung bei den Kosten der Unterkunft leistet zwar auch ein Betrag zur Vermeidung neuer Schulden, alte Schulden aus Krediten zur Sicherung der Liquidität können dadurch aber gerade in finanzschwachen Kommunen nicht getilgt werden. Insofern bleibt eine Lösung der Altschuldenproblematik auf der Tagesordnung, auch wenn CDU und CSU diese in den zurückliegenden Verhandlungen blockiert haben Dies lag auch daran, dass NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) das Thema viel zu lange schleifen gelassen hat und sich letztlich nicht gegen die Blockierer und Verhinderer in den eigenen Reihen durchsetzen konnte. Wir erwarten nun aber, dass Armin Laschet zumindest zeitnah eine Landeslösung präsentiert. Nun ist er als Ministerpräsident und Kandidat für den CDU-Parteivorsitz am Zug, die von der Union gepredigte Landesverantwortung wahrzunehmen und den Worten Taten folgen zu lassen“, so der Bundestagsabgeordnete Michael Thews.


Mehr Batterien sammeln

Michael Thews, zuständiger Berichterstatter:

Batterien gehören nicht in den Restmüll. Sie sind voller Wertstoffe, wieZink, Nickel, Lithium, Silber und seltene Erden. Sie enthalten aber auch umweltschädliche Stoffe wie Cadmium, Quecksilber und Blei. Mit der vorliegenden Novelle des Batteriegesetzes verbessern wir das deutsche Sammelsystem und erhöhen die Sammelquote.

„Im Alltag nutzen wir immer mehr Batterien und Akkus, sei es in Küchenwaagen, Zahnbürsten, Rasierern oder Fahrrädern. Auch weil viele Geräte kabellos sein sollen, wie Rasenmäher oder Bohrmaschinen, nutzen wir noch mehr Batterien und Akkus. Im letzten Jahr sind über 7.000 Tonnen mehr an Gerätebatterien verkauft worden, insgesamt ca. 55.900 Tonnen.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir erreicht, dass zukünftig mindestens 50 Prozent dieser Batterien gesammelt werden. Dies ist durch das gut funktionierende Netz von etwa 200.000 Sammelstellen in Deutschland, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Altbatterien abgeben können, auch realisierbar. Es gibt Sammelstellen in Super-, Drogerie- und Baumärkten, in Behörden, Hochschulen, Tankstellen und auf Wertstoffhöfen.

Damit Sammlung, Abholung und Recycling von Batterien auch weiterhin gut funktionieren, haben wir das bestehende Batteriegesetz den veränderten Marktbedingungen angepasst.“


Meine Rede vom 18.06.2020 zu Protokoll

Das International Ressource Panel der Vereinten Nationen schätzt, dass ungefähr 50 Prozent der globalen CO2-Emissionen direkt oder indirekt auf die Rohstoffförderung und Rohstoffverarbeitung zurückgeht.

Die Nutzung der natürlichen Ressourcen steigt weiter an. Bezogen auf die Regenerationsrate der Erde übernutzen wir unsere natürlichen Ressourcen um den Faktor 1,5. Wir wissen alle, dass diese Entwicklung endlich ist und gefährlich für ein Industrieland wie Deutschland.

Produkte werden oft nur kurz genutzt, Geräte immer seltener repariert und bestenfalls recycelt, wenn dies aufgrund des Designs und der Zusammensetzung überhaupt möglich ist.

Wir müssen stärker als bisher in Kreisläufen denken, um natürliche Ressourcen nicht zu verschwenden, sondern sie immer wieder zu nutzen.

Aus meiner Sicht ist die Kreislaufwirtschaft nicht nur eine Frage des Umgangs mit Abfällen, sondern sie ist vielmehr ein Grundelement einer nachhaltigen Wirtschaft und einer zukunftsfähigen Gesellschaft.

Wir debattieren heute über eine Novelle des Batteriegesetzes, die notwendig geworden ist, um wieder einen fairen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Sammelsystemen herzustellen. Bis zum letzten Jahr gab es in Deutschland ein gesetzlich vorgesehenes Gemeinsames Rücknahmesystem, das GRS, ein Solidarsystem der Hersteller und daneben verschiedene in Wettbewerb zueinander stehende herstellereigene Rücknahmesysteme. Aufgrund verschiedener Verschiebungen auf dem Markt der Geräte-Altbatterien-Entsorgung kam das Solidarsystem GRS in Schieflage. Dadurch ist eine Neusortierung des Systems notwendig geworden. In der jetzigen Situation gibt es nur noch im Wettbewerb miteinander stehende herstellereigene Rücknahmesysteme. Mit dieser veränderten Situation befasst sich die vorliegende Novelle.

Dieser Novelle wird aber schon bald eine weitere, umweltpolitisch deutlich relevantere folgen müssen. Denn diese Novelle beschäftigt sich noch nicht mit den Veränderungen des Marktes und der Umstände, die durch die deutliche Zunahme von Lithium Akkus entstanden sind. Sie beschäftigt sich nicht mit Fragen der Kennzeichnungspflicht dieser Akkus oder eines möglichen Pfandes und ebenso wenig mit einer Anhebung der Mindestsammelquote.

Lithium Akkus sind überall in unserem Alltag zu finden, in unseren Smartphones, in der elektrischen Zahnbürste, im Elektroroller, in der Kamera, in der Fernbedienung, im Tablet.

Lithium Akkus sind wegen ihrer hohen Energiedichte und Laufleistung so beliebt und überall einsetzbar. Gleichzeitig stellen sie aber gerade wegen dieser Energiedichte ein Brandrisiko dar, das sich realisiert, wenn sie unsachgemäß behandelt oder transportiert werden. Außerdem sind in ihnen Ressourcen verbaut, die aufwändig abgebaut werden müssen und deren Abbau nicht selten fatale Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Aus all diesen Gründen ist eine verpflichtende Kennzeichnung dieser Akkus notwendig, eine Pfandpflicht für die Akkus und die Entnehmbarkeit der Lithiumakkus. Es kann nicht sein, dass wir aufwändige elektrische Geräte entsorgen müssen, weil der Akku kaputt ist. Es kann auch nicht sein, dass wir die kaputten Akkus nicht sicher entsorgen können, weil sie sich nicht von dem Gerät trennen lassen. Eine verpflichtende Entnehmbarkeit ist lange überfällig. Auch im Hinblick auf die Reparaturfähigkeit und Langlebigkeit der Geräte und für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft ist das dringend notwendig und übrigens auch eine der prioritären Maßnahmen, die die Bundesregierung gestern im Ressourceneffizienprogramm III beschlossen hat. Außerdem müssen wir uns um die Förderung eines energieeffizienten Recyclings der Akkus kümmern!

Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft ist ein wesentlicher Faktor einer nachhaltigen Zukunft, ein wesentlicher Faktor für die Reduzierung von Treibhausgasen, ein wesentlicher Faktor für den Schutz von Ressourcen und nicht zuletzt deshalb auch ein wesentlicher Faktor eines gesunden, nachhaltigen Wirtschaftswachstums. Gerade jetzt, durch die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Lieferketten, haben wir wieder einmal gemerkt wie kritisch die zu große Abhängigkeit unserer Wirtschaft von Primärrohstoffen ist. Gleichzeitig wirkt sich der weltweite Primärmaterialeinsatz auch stark auf das Klima aus.

Es gibt keine Alternative zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft!


500 Millionen Euro für digitalen Unterricht – Michael Thews verkündet Startschuss für Sofortausstattungsprogramm für Schulen

Das 500 Millionen Euro Sofortausstattungsprogramm für Schulen kann losgehen. Bund und Länder haben heute die dafür notwendige Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule auf den Weg gebracht. „Digitaler Unterricht zu Hause wird den Präsenzunterricht noch länger ergänzen müssen. Der Bund unterstützt jetzt die Schülerinnen und Schüler, die bisher kein digitales Endgerät haben“, so Michael Thews, Abgeordneter für Hamm, Selm, Lünen und Werne. Schülerinnen und Schüler, bei denen Online-Unterricht aus Mangel an Geräten bislang keine Option war, sollen mit Tablets oder Laptops ausgestattet werden. „Es darf nicht der Geldbeutel der Eltern darüber entscheiden, ob Schülerinnen und Schüler am digitalen Fernunterricht teilhaben können. Das ist eine entscheidende soziale Frage. Für dieses Programm hat die SPD hart gekämpft und es ist gut, dass es jetzt an den Start geht“, sagt Thews und führt aus, dass „für Nordrhein Westfalen jetzt 105.433.800 Euro zur Verfügung stehen.“

Schülerinnen und Schüler, die ein Tablet oder Notebook brauchen, erhalten dies durch die Schulen. Die Geräte gehen nicht in den Besitz der Kinder und Jugendlichen über, sondern werden als Leihgeräte zur Verfügung gestellt. Und wenn kein Internetanschluss vorhanden ist? Auch dafür soll es eine Lösung geben. „Wir wissen, dass das alles nur wirklich helfen kann, wenn im Haushalt auch ein notwendiger Internetanschluss vorhanden ist. Der Bund sucht hierfür zurzeit mit den Mobilfunkanbietern nach guten Lösungen. Ich erwarte, dass das Bildungsministerium dies vorantreibt.“, so Michael Thews, MdB und appelliert an alle Beteiligten: „Es ist wichtig, dass die Hilfen jetzt schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Kein Kind darf wegen des Fernunterrichts zurückgelassen werden.“ Die Laptops, Notebooks und Tablets – explizit ausgenommen sind Smartphones – werden je nach Landesregelung von den Ländern oder den Schulträgern beschafft.


„Stadt, Land, Flucht?! – Lebens- und Wohnräume heute und in Zukunft“

Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag – ein Workshop für medieninteressierte Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren vom 21. März bis 28. März 2020 im Deutschen Bundestag

Zum siebzehnten Mal lädt der Deutsche Bundestag gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland e. V. 25 Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten zu einem einwöchigen Workshop nach Berlin ein.

Unter der Schirmherrschaft von Thomas Oppermann, Vizepräsident des Deutschen Bundestages, erwartet die Jugendlichen ein spannendes und abwechslungsreiches Workshop-Programm zum medialen und politisch-parlamentarischen Alltag in der Bundeshauptstadt. Sie werden u. a. in einer Redaktion hospitieren, eine Plenarsitzung besuchen und an der Erstellung einer eigenen Zeitung mitarbeiten.

Unter dem Titel „Stadt, Land, Flucht?! – Lebens- und Wohnräume heute und in Zukunft“ werden sich die Jugendlichen im Rahmen des Workshops mit den Herausforderungen für Städte aufgrund ansteigender Zuwanderung, z. B. in Bezug auf die Wohnraumsituation und die Organisation des Lebens in Städten, auseinandersetzen. Dem werden die Auswirkungen sinkender Einwohnerzahlen für ländliche Kommunen, z. B. auf die örtliche Infrastruktur, gegenübergestellt.

Interessierte können sich unter http://www.jugendpresse.de/bundestag bewerben.

Bewerbungsschluss ist der 17. Januar 2020.

 


Girls‘ Day 2020: Mehr Mädchen in die Politik Michael Thews MdB lädt Mädchen aus dem Wahlkreis nach Berlin ein

Wie sieht der Arbeitstag einer Politikerin aus? Und hat Politik etwas mit mir zu tun? Diese Fragen kann eine Schülerin aus Hamm, Lünen, Selm oder Werne am 26. März 2020, dem bundesweiten Girls Day, in Berlin selbst stellen. Der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Thews lädt dazu ein, einen Tag lang einen Einblick in den Politikalltag zu bekommen.  

Insgesamt 60 Schülerinnen aus der ganzen Bundesrepublik sind im März 2020 zu Gast bei der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin und können sich selbst einen Eindruck von einem vielfältigen Berufsbereich machen. „Der Girls‘Day leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit von Mädchen und Frauen in der Ausbildung und im Erwerbsleben. Auch in der Politik brauchen wir mehr Frauen. Deshalb beteiligt sich meine Fraktion auch im nächsten Jahr wieder am Girls‘Day“, erklärt Michael Thews.

Die Mädchen können an diesem Tag durch eine Besichtigung das Reichstagsgebäude kennenlernen. Im Rahmen eines Planspiels lernen die Teilnehmerinnen, wie ein Gesetzentwurf eingebracht werden kann und wie ein Gesetz verabschiedet wird und in Kraft tritt. Außerdem werden den Mädchen bei einer Diskussionsrunde erfahrene Politikerinnen Rede und Antwort stehen und Wege aufzeigen, welche Qualifikationen notwendig sind, um in der Politik engagiert und erfolgreich zu arbeiten.

Mädchen, die Interesse haben im nächsten Jahr beim Girls` Day in Berlin dabei zu sein, sollen bis spätestens 31. Januar 2020 eine Mail an das Wahlkreisbüro von Michael Thews senden: michael.thews.wk@bundestag.de


SPD setzt sich durch: Soli für geringere und mittlere Einkommen abgeschafft

„Gerade für Familien und Menschen mit geringeren und mittleren Einkommen bleibt bald mehr auf dem Konto. Das war uns als SPD besonders wichtig, denn höhere Nettoeinkommen stärken die Kaufkraft und stärken die Binnenkonjunktur insgesamt“, freut sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews über den heutigen Gesetzesbeschluss zur Rückführung des Solidaritätszuschlags im Bundestag.

Damit hält die Regierung ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein: der Solidaritätszuschlag (Soli) wird in einem ersten Schritt für rund 90 Prozent aller bisherigen Zahlerinnen und Zahler ab 2021 abgeschafft. Weitere 6,5 Prozent profitieren von der sogenannten Milderungszone, in der der Soli zukünftig nur zum Teil zu zahlen sein wird.  In voller Jahreswirkung zahlen die Steuerzahlerinnen und – Zahler von 2021 an voraussichtlich rund 10 Mrd. Euro weniger, bis 2024 steigt der Betrag auf rund 12 Mrd. Euro.

„Im Ergebnis werden wir mit der Reform rund 96,5 Prozent der heutigen Soli-Zahler besserstellen. Wir stärken damit die Friseurin genauso, wie den Dachdecker oder die Bäcker-Meisterin. Wir entlasten die Polizistin, den Busfahrer oder die Lehrerin. Die reichsten zehn Prozent zahlen ihn aber weiter. Sie sollen weiter ihren Beitrag leisten, damit wir in die Zukunft aller investieren können.

Nehmen wir beispielsweise ein Ehepaar, sie ist Krankenpflegerin mit einem Jahresbruttolohn von 40.800 Euro und er ist angestellter Maurer mit einem Jahresbruttolohn von 33.600 Euro, ohne Kinder. Die beiden zahlen nach derzeitiger Rechtslage den Solidaritätszuschlag in Höhe von 565 Euro jährlich, zukünftig entfällt der Solidaritätszuschlag vollständig für diese Familie. Oder nehmen wir den alleinstehenden Erzieher ohne Kinder mit einem Jahresbruttolohn von 31.500 Euro. Bisher zahlt er 202 Euro Soli pro Jahr, zukünftig zahlt er keinen Cent mehr.“ so Thews.

„Nicht nur für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt der Zuschlag. Auch viele Selbständige und Gewerbetreibende zahlen ihn künftig nicht mehr. Das setzt Anreize für Investitionen und neue Arbeitsplätze. Das Gesetz ist deshalb nicht nur sozial gerecht sondern auch wirtschaftlich sinnvoll“, ergänzte Michael Thews.


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