Weg frei für das Verpackungsgesetz

Verpackungsgesetz  

Der Bundesrat hat am Freitag den Weg frei gemacht für das vom Bundestag beschlossene Verpackungsgesetz. „Damit wird die Entsorgung des Verpackungsmülls bürgerfreundlicher“, sagt  Michael Thews, der in der SPD-Bundestagsfraktion Berichterstatter für Abfallpolitik und Ressourcenschutz ist. „Kommunen erhalten mehr Rechtssicherheit, es wird deutlich mehr und effizienteres Recycling möglich und es werden Investitionen seitens der Recyclingindustrie ausgelöst.“

 

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich, dass nun auch der Bundesrat den Weg für das Verpackungsgesetz freigemacht hat. Auch die Bundesländer haben erkannt, dass mit dem Gesetz die Gestaltungsrechte der Kommunen gestärkt werden. „Die Kommunen können und sollten in Zukunft selbstbewusst ihre neuen Rechte gegenüber den dualen Systemen durchsetzen und den Standard ihrer Hausmüllsammlung zum Maß der Dinge bei der Verpackungssammlung machen“, fordert Thews. Probleme mit  umherfliegenden gelben Säcken oder überquellenden gelben Tonnen können nun im Sinne  der Bürger und Bürgerinnen schneller gelöst werden. Außerdem wird die Einführung von Wertstofftonnen für eine gemeinsame Sammlung von Abfällen aus Kunststoffen und Metallen erleichtert.

 

Auch die Recyclingbranche profitiert von den Regelungen, weil sie nun endlich die notwendigen Investitionen in Anlagekapazitäten und –aufrüstungen vornehmen können. Und die Verpackungshersteller erhalten den notwendigen finanziellen Anreiz, gut recycelbare Verpackungen und deutlich mehr Verpackungen aus recycelten Materialen zu produzieren.

Mit dem Gesetz werden auch Mehrwegsysteme und damit die Abfallvermeidung gestärkt. Durch die verpflichtende Regalkennzeichnung, können die Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt leichter erkennen, ob sie Einweg- oder Mehrwegflaschen kaufen.

 

„Das Verpackungsgesetz ist ein wichtiger Schritt für deutlich mehr Ressourcenschonung“, sagt Michael Thews. „Diesen Weg müssen wir weitergehen und künftig konsequent der  Abfallvermeidung höchste Priorität einräumen.“ Der Umweltpolitiker fordert darüber hinaus, langlebige, reparierbare und gut recycelbare Produkte zu produzieren und nachhaltige Lösungen zu entwickeln, mit denen noch mehr Wertstoffe in den Kreislauf geführt werden können – „im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern und unserer Umwelt.“

 

 

 


Meine Rede zur Neuordnung der Klärschlammverwertung

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

sehr geehrter Herr Vorsitzender,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

Klärschlamm kann eine zähe Masse sein, und zäh und langwierig war auch die Neuordnung der Klärschlammverordnung.

Seit fast 10 Jahren wird an der Novelle der Klärschlammverordnung gearbeitet.

Deshalb ein besonderes Lob, das dies nun Barbara Hendricks gelungen ist. Ich weiß hier waren viele Gespräche und Vermittlungen erforderlich.

Im Mittelpunkt der jahrelangen Diskussion stand die Frage, über den Nutzen und Schaden der Ausbringung von Klärschlamm als Dünger auf landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die Notwendigkeit der Phosphorrückgewinnung.

Klärschlämme enthalten eine ganze Reihe wertvoller Pflanzennährstoffe, deshalb werden sie in der Landwirtschaft als Düngemittel eingesetzt.

 

Gleichzeitig aber finden sich auch anorganische Schadstoffe wie Blei oder Quecksilber sowie organische Schadstoffe wie Dioxine, PCB, PFT, aber eben auch Arzneimittelrückstände und Krankheitserreger.

Letztendlich landet alles was unser Abwasser belastet in den Kläranlagen und im Klärschlamm.

Bereits bei der Agrar- und Umweltministerkonferenz im Jahre 2001 forderten einzelne Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen ein Verbot der Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen.

2007 wurde daher ein Entwurf für eine neue Klärschlammverordnung vorgelegt, der eine Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung und vor allem strengere Grenzwerte für anorganische und organische Schadstoffe vorsah.

Also bereits 2007 war allen Beteiligten klar, dass ein weiter so in der Klärschlammverwertung nicht möglich ist. Trotzdem kam eine Einigung nicht zustande.

Dabei sprachen die Erkenntnisse aus dem Umweltbundesamt eine deutliche Sprache. In mehreren Studien und Berichten seit 2011 kam man zum Ergebnis, dass Schadstoffe in den Nahrungskreislauf gelangen können und zu der Schlussfolgerung, dass die Monoverbrennung von Klärschlämmen bei gleichzeitiger Rückgewinnung von Phosphor die für Umwelt und Mensch beste Entsorgungsmethode von Klärschlämmen ist.

Meine Damen und Herren,

Immer wieder tauchen neue Probleme bei der Ausbringung von Klärschlamm auf dem Boden auf neue Arzneimittelrückstände und auch das sehr aktuelle Thema Mikroplastik

-> kleinste Kunststoffteilchen die auf dem Weg der landwirtschaftlichen Nutzung von Klärschlämmen in unsere Gewässer und in die Meere gelangen, wo sie zu einem globalen Umweltproblem geworden sind.

Ich meine hier muss nun gehandelt werden. Dies können wir so nicht weiter zulassen.

Der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Nutzung ist wegen der möglichen Gefährdung von Umwelt und Menschen notwendig – hier stimme ich 100 %ig mit dem Umweltbundesamt überein.

Genauso wie in der Einschätzung, dass bei einem Ausstieg aus landwirtschaftlicher Nutzung eine Phosphorrückgewinnung wegen der Bedeutung von Phosphor als Pflanzennährstoff zwingend gegeben ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der vorliegende Entwurf zur Neuordnung der Klärschlammverordnung hat daher zwei Schwerpunkte:

Zum ersten Mal werden die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen als Klärschlammerzeuger und die Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen oder von Klärschlammmitverbrennungsanlagen grundsätzlich dazu verpflichtet, den in Klärschlämmen bzw.

in Klärschlammaschen enthaltenen Phosphor nach einer gestaffelten Übergangsfrist von 12 bzw. 15 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung zurückzugewinnen.

Warum so lange Übergangsfristen, wenn doch die Diskussion und die Vorarbeiten zur Novellierung schon so lange dauern?

Das hat einen relativ einfachen Grund:

Es müssen neue Kapazitäten im Bereich der Klärschlammverbrennung und natürlich auch bei Verfahren zur Phosphatrückgewinnung aufgebaut werden.

Dazu ist der komplette Neubau von entsprechenden Anlagen notwendig

-> von der Planung über die Genehmigungsphase bis zur baulichen Fertigstellung benötigen wir hierzu Zeit. Aus diesem Grund haben wir die entsprechenden Übergangsfristen festgeschrieben.

Ich bin überzeugt, dass in diesem Zeitrahmen der Umstieg gelingen wird. Den Startschuss setzen wir mit dieser Verordnung!

Dies ist der zweite Schwerpunkt der vorgelegten Novelle. Phosphor ist ein wichtiger Rohstoff für die Landwirtschaft. Die Europäische Kommission hat mit Datum vom 26. Mai 2014 Phosphor als „kritischen Rohstoff“ eingestuft.

Noch gibt es keine akuten Engpässe, aber viele Abbaustätten von Phosphor liegen in Krisenregionen und der weltweite Bedarf steigt weiter.

Im Sinne eines nachhaltigen Ressourcenschutzes und der Verringerung der Importabhängigkeit müssen wir Phosphor aus dem Klärschlamm wiedergewinnen und dann als Sekundärrohstoff wieder einsetzen. Dies ist praktizierte Kreislaufwirtschaft.

 Dabei werden nun bewusst keine technischen Vorgaben gemacht um zukünftige Innovationen zu ermöglichen. Es ist zu erwähnen, dass mehrere technische Verfahren bereits langjährig erforscht und in Pilotanlagen getestet wurden, es ist also kein Anfang beim Punkt Null, sondern die Umsetzung bereits bekannter Verfahren.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

noch ein Wort zu den Kosten.

Klärschlammentsorgung kostet Geld, der Bau neuer Anlagen ist nun mal nicht umsonst. Aber glaubt irgendjemand, dass strengere Grenzwerte, die Anforderung Medikamentenrückstände und Mikroplastik aus dem Umweltkreislauf zu beseitigen, umsonst zu haben sind?

Die zukünftigen Kosten hängen an vielen Faktoren, wie z.B. den Preisen für Energie oder Phosphor als Rohstoff auf dem Weltmarkt.

Alle jene, die behaupten Sie könnten heute schon eine generelle Verteuerung voraussagen, haben wohl eher in die Glaskugel geschaut – Sie wissen es schlicht nicht!

Wenn es nur um eine billige Alternative geht, müsste unser Abwasser wie vor über 100 Jahren ungeklärt entsorgt werden und das kann nun keiner wirklich wollen.

Angesichts der Belastungen für den Boden haben bereits viele Abwasserverbände und Betreiber von Kläranlagen längst die Konsequenzen gezogen und sind aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung ausgestiegen. Nur noch ein Drittel des Klärschlamms wird in der Landwirtschaft verwertet.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der heute vorgelegten Verordnung werden wir die Klärschlammverwertung verbessern. Wir setzen die fünfstufige Abfallhierarchie fort, beginnen den Einstieg in die Phosphorrückgewinnung

und schränken die negativen Auswirkungen auf Umwelt, Boden, Gewässer und den Nahrungskreislauf ein. Nach über 10-jähriger Vorarbeit sind wir auf dem richtigen Weg.

Vielen Dank.


Umweltministerin besucht Entsorgungsunternehmen Remondis in Lünen

Remondis 04

Besuch bei Remondis in Lünen mit der Umweltministerin Barbara Hendricks und Remondis-Geschäftsführer Herwart Wilms.

Zusammen mit Barbara Henricks,  Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit habe ich das REMONDIS Lippewerk in Lünen besucht. Im europaweit größten Zentrum für industrielles Recycling haben wir uns über den technischen Stand sowie der Dimension der Recyclingaktivitäten am Standort informiert und erörterte anschließend mit der Geschäftsführung Fragen zur Zukunft der Kreislaufwirtschaft in Deutschland und Europa.    

Ein besonderer Fokus lag auf der Weiterentwicklung der Gesetzgebung für eine verbesserte Wertstofferfassung in Deutschland sowie die Einführung von Ökodesignrichtlinien für das produzierende Gewerbe, die beide als wichtige Voraussetzungen für effizienteres Recycling in der Zukunft gelten In den Gesprächen wurde die Entwicklung einer Ökodesignrichtlinie, die den Produzenten vorschreibt, ihre Produkte so zu gestalten, dass am Ende möglichst alle darin enthaltenen Rohstoffe wiederverwendet werden können, als mittelfristiges politisches Ziel diskutiert.
Als besonders innovatives und preisgekröntes Projekt wurde der Ministerin dann noch das TetraPhos-Verfahren zur Rückgewinnung des lebenswichtigen Phosphors aus der Verbrennungsasche von Klärschlämmen vorgestellt.  

 


Mehr Mehrweg bitte!

Als Berichterstatter für Abfallpolitik der SPD-Bundestagsfraktion begrüße ich die Initiative von Getränkeindustrie und Handel für eine zusätzliche Kennzeichnung auf Einweg-Getränkeverpackungen, die heute in Berlin Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgestellt wurde. Seit Jahren fordern wir diese zusätzliche Verbraucherinformation, um Mehrwegsysteme zu stärken!

Von Jahr zu Jahr sinkt der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen kontinuierlich. Nach der letzten Erhebung liegt der Anteil von in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke nur noch bei 45,1 Prozent.

Eine Ursache für das Sinken der Mehrwegquote ist u.a. die mangelnde Unterscheidbarkeit zwischen Mehrweg- und Einweggetränkeverpackungen, wenn beide der Pfandpflicht unterliegen. Die Verpackungsarten sind in der Praxis schlecht auseinander zu halten. Laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) gehen rund 50 Prozent der Deutschen davon aus, dass Pfandflaschen immer Mehrwegflaschen seien. Die SPD-Bundestagsfraktion hat immer eine Kennzeichnung auf den Verpackungen gefordert, um Verbrauchern/Innen eine bewusste Kaufentscheidung für Mehrweg zu erleichtern. Künftig werden drei zusätzliche Informationen „Einweg“, „Pfand“ sowie die Angabe der Pfandhöhe auf Flaschen und Dosen zu sehen sein, wodurch sich die Transparenz für die Konsumenten erhöht.

Mehrwegverpackungen schonen durch ihren mehrmaligen Einsatz natürliche Ressourcen, Energie und damit Umwelt und Klima. Insbesondere unter den Aspekten Abfallvermeidung und Ressourceneffizienz gilt es, Mehrwegsysteme zu stabilisieren. So sollten die bestehenden Ausnahmen von der Pfandpflicht z.B. für Fruchtsäfte oder Milchmischgetränke und Schlupflöcher wie Abfüllungen über 3 Liter oder bestimmter alkoholischer Mischgetränke in Dosen beseitigt werden. Diese Ausnahmen sind für Verbraucher/Innen unverständlich und nicht nachvollziehbar. Es muss deutlich werden, dass nicht der Inhalt einer Getränkeverpackung über die ökologische Vorteilhaftigkeit entscheidet, sondern die Verpackungsart.

Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärungskampagnen über die ökologischen Vorteile von Mehrweg sensibilisieren die Verbraucher und kommen ihrem Wunsch nach Transparenz entgegen.

Mehrweg heißt Abfallvermeidung!


Kein Fracking in NRW! Zum Fracking-Regelungspaket:

Die jetzt gefundene Regelung zum Fracking ist ein Riesenerfolg und der Durchbruch nach jahrelangen Verhandlungen. Es bedeutet: Kein Fracking in NRW!

Das wurde erreicht durch ein großes Engagement der Zivilgesellschaft und durch die vielen Rückmeldungen von zumeist kritischen Bürgerinnen und Bürgern in den Wahlkreisen. Die Fraktion der SPD im Bundestag hat diese Anregungen aufgenommen und das vorliegende Gesetzespaket durchgesetzt, das Fracking wie in den USA verbietet.

Es hat sehr lange gedauert bis nach der Einbringung des Gesetzespakets im Mai 2015 jetzt die abschließende Beratung erfolgen kann. Von einem Eilverfahren, wie von einigen behauptet, kann also keine Rede sein – im Gegenteil. Ein Skandalisieren von politischen Entscheidungen im Bundestag im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft, wie sie von wenigen Umweltverbänden betrieben wird, hilft in der Sache nicht weiter, sondern offenbart nur die Schwäche der Argumentation. Es war höchste Zeit, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen und wir sind froh, dass uns der Abschluss gelungen ist.

Nun zur Sache selbst: Die SPD-Bundestagsfraktion hat auf der Grundlage des Koalitionsvertrages mit CDU und CSU ein optimales Ergebnis erzielt. Und das gegen heftige Widerstände der Wirtschaftspolitiker in der CDU/CDU-Bundestagsfraktion. Im Ergebnis gibt es jetzt eine doppelte Sperre gegen das Fracking im Schiefer- und Kohleflözgestein wie wir es aus den USA kennen. Zum einen gibt es ein unbefristetes Verbot, das Ende 2021 vom Bundestag überprüft werden soll. Nur eine Mehrheit des Bundestages kann das Verbot wieder aufheben. Ansonsten besteht das Verbot weiter. Bis dahin können maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden. Zum anderen haben – als zweite Absicherung – die jeweiligen Bundesländer die Möglichkeit die Probebohrungen zu untersagen. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft hat bereits erklärt, davon Gebrauch zu machen.

Für uns als SPD war es zentral, dass der Deutsche Bundestag über das weitere Verfahren zum Fracking im Schiefergestein entscheidet. Auch damit haben wir uns gegenüber CDU und CSU durchgesetzt. Das war uns wichtig, weil wir nicht wollten, dass sich demokratisch legitimierte Abgeordnete ihrer Verantwortung entledigen. Wir sind insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Wahlkreis verantwortlich und wollen uns dem stellen.

Bevor die Fracking-Debatte vor einigen Jahren begann, gab es bereits Erdgasförderung in Deutschland, hauptsächlich in Niedersachsen. Dort wurde über fünfzig Jahre ebenfalls eine Art Fracking betrieben, die sich aber fundamental von dem Fracking unterscheidet, das wir aus den USA kennen. Ohne diese Art des zusätzlichen Frackings in der herkömmlichen Erdgasförderung würde diese über kurze Zeit zum Erliegen kommen.

Wir wissen, dass auch die herkömmliche Erdgasförderung mit Risiken verbunden ist. Unser Ziel war und ist es aber nicht die Erdgasförderung in Deutschland komplett zu beenden. So sehen es auch die Landtagsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen in Niedersachsen und Baden-Württemberg wo sie in Regierungsverantwortung sind und in entsprechenden Landtagsentschließungen bzw. in Koalitionsverträgen, wo sie klar zwischen unkonventionellen und konventionellen Erdgas unterscheiden.

Mit dem neuen Gesetzespaket gibt es aber neue Regelungen auch für diese Form der Erdgasförderung. Wie z. B. in meinem Wahlkreis in Hamm vorgesehen. Ein einfaches „Frackingverbot“ hätte hier nichts erreicht. Dazu gehören mehr Prüfungen auf umweltverträgliche Formen der Förderung und der Entsorgung von Abfällen und eine bürgerfreundlichere Regelung bei Erdbebenereignissen durch eine Umkehrung der Beweislast.

 

Zur Einschätzung des Erfolges empfehle ich die Kommentare in der Süddeutschen Zeitung und der TAZ vom 21. Juni 2016

http://taz.de/Kommentar-Geplantes-Fracking-Gesetz/!5315884/

http://www.sueddeutsche.de/politik/fracking-bohren-verboten-1.3044606

 

Aus meiner Sicht haben wir als SPD nicht nur unser Bestes gegeben, sondern waren auch sehr erfolgreich. Für Deutschland ist das Gesetzespaket ein Stoppschild für Fracking wie von der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gewünscht. Und es gibt auch ein international vielbeachtetes Signal, dass Deutschland die Energiewende ohne Fracking vorantreibt.

Hier die Kernpunkte des Regelungspakets zum Thema Fracking im Detail:

1. Fracking im Schiefergas
 Unbefristetes Verbot für Fracking im Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Koh-leflözgestein zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas und Erdöl
 Expertenkommission begleitet Probebohrungen wissenschaftlich und berichtet dem Bundestag
 Im Jahr 2021 überprüft der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des bis dahin vor-liegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots
 Probebohrungen: Nur mit Zustimmung der betroffenen Landesregierung, nur maximal vier Erprobungsmaßnahmen bundesweit sind zulässig
2. Schärfere Regeln für herkömmliche Erdgas-und Erdölförderung
2.1 Ausweitung UVP

Für alle Fracking-Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas wird eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung – und damit eine zwingende Öffentlichkeits-beteiligung – in der UVP-Verordnung Bergbau eingeführt. Entsprechendes gilt auch für Boh-rungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Geothermie, wenn wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden oder das Vorhaben in einer Erdbebenzone liegt
2.2 Ausweitung Schutzgebiete
Kein Fracking in oder unter
a. festgesetzten Wasserschutzgebieten,
b. festgesetzten Heilquellenschutzgebieten,
c. Gebieten, aus denen über oberirdische Gewässer Oberflächenabfluss
aa) in einen natürlichen See gelangt, aus dem unmittelbar Wasser für die öf-fentliche Wasserversorgung entnommen wird oder
bb) in eine Talsperre gelangt, die der öffentlichen Wasserversorgung dient,
d. Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversor-gung,
e. Einzugsgebieten von Brunnen nach dem Wassersicherstellungsgesetz oder
f. Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen, Heilquellen und von Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln
g. Naturschutzgebieten sowie Natura 2000-Gebiete, in denen die Errichtung von Anlagen für Fracking-Vorhaben untersagt ist, um den Schutz dieser besonders empfindlichen Gebiete sicherzustellen.

2.3 Transparenz – Es wird ein Register im Internet eingerichtet. Hier werden alle Stoffe aufgeführt, die bei Fracking oder Ablagerung von Lagerstättenwasser verwendet werden.

2.4 Einvernehmen mit den Wasserbehörden ist immer notwendig bei Fracking oder Ab-lagerung von Lagerstättenwasser.

2.5 Lagerstättenwasser

 Stand der Technik muss eingehalten werden.
Die untertägige Einbringung des Lagerstättenwassers ist nicht zulässig, es sei denn der Unternehmer bringt das Lagerstättenwasser in druckabgesenkte kohlenwas-serstoffhaltige Gesteinsformationen ein,
 die in Fällen der Ablagerung gewährleisten, dass das Lagerstättenwasser si-cher eingeschlossen ist, oder
 in denen das Lagerstättenwasser, sofern es nicht abgelagert wird, sicher ge-speichert ist und ohne die Möglichkeit zu entweichen erneut nach über Tage gefördert werden kann. Der Unternehmer hat nicht unter Tage eingebrachtes Lagerstättenwasser als Abfall zu entsorgen oder als Abwasser zu beseitigen. Im Fall des untertätigen Einbringens hat die zuständige Behörde unter Beachtung des Standes der Technik festzulegen, ob aufgrund der Zusammensetzung des Lagerstätten-wassers und der Beschaffenheit der Gesteinsformation, in die das Lagerstättenwasser eingebracht werden soll, vor dem Einbringen unter Tage eine Auf-bereitung des Lagerstättenwassers erforderlich ist und welche Maßnahmen der Unternehmer hierzu vorzunehmen hat.
 Lagerstättenwasser – Übergangsvorschrift für bestehende Anlagen
 Beim Bestandsschutz für Anlagen für die Versenkung von Lagerstättenwasser ist zwischen zwei Sachverhalten zu unterscheiden: Die Versenkung in den oberflächennahen Kalkarenit gilt künftig nicht mehr als Stand der Technik und ist damit spätestens nach folgender Übergangsfrist verboten. Bereits genehmigte Versenkbohrungen sind fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung außer Betrieb zu nehmen, wenn der Betreiber einen grundsätzlich genehmigungsfähigen Antrag für ein neues Entsorgungskonzept vorlegt. Macht er dies nicht, endet die Übergangsfrist nach drei Jahren. Dasselbe gilt grundsätzlich für vereinzelt bestehende Anlagen in Wasserschutz/Heilquellenschutzgebieten.
 Alle anderen bestehenden Anlagen zur Lagerstättenwasser-Ablagerung benötigen keine wasserrechtliche Genehmigung, wenn ein bestandskräftig zugelas-sener Betriebsplan vorliegt. Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Fracking-Gesetzes sind die neuen regelmäßigen Überwachungspflichten für möglicherweise betroffene Gewässer als Anforderungen in den Hauptbetriebsplä-nen aufzunehmen.
Keine Verpressung von Flow Back
Die eingesetzte Frackflüssigkeit darf insgesamt maximal schwach wassergefährdend sein.

2.6 Stand der Technik für Bohrungen:
Die Regeln des §22b Allgemeine Bundesbergverordnung gelten auch für konventionelles Fracking. Das heißt, dass der Unternehmer den Stand der Technik einzuhalten hat, die Integrität des Bohrlochs sicherstellen muss, in Erdbebenzonen 1 bis 3 ein seismologisches Basisgutachten erstellen muss und die Methanfreisetzung überwachen muss.
2.7 Beweislastumkehr
Die Bergschadenshaftung wird auf den Bohrlochbergbau und Kavernen ausgeweitet. Somit gilt diese Änderung auch für die konventionelle Förderung. Zudem soll die Bergschadensver-mutung, die eine Beweislastumkehr zugunsten der Geschädigten enthält, künftig auch bei Erd-beben zur Anwendung kommen können.
2.8 Schlichtungsstellen
Der Bundestag fordert die Bundesländer auf, soweit noch nicht vorhanden, kostenfreie und transparente Schlichtungsstellen für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten betreffend Schadensersatzforderungen für durch bergbauliche oder bergbauverwandte Tätigkeiten entstandene Schäden einzurichten.
2.9 Wie werden die Vorschriften überwacht?
 Es ist ein umfassender Ausgangszustandsbericht zu erstellen.
 Die Identität sämtlicher eingesetzter Stoffe sowie ihre voraussichtliche Menge sind offenzulegen.
 Es findet ein Grund- und Oberflächenwassermonitoring statt.
Rückflüsse und Bohrlochintegrität werden überwacht.
Es gibt eine Berichtspflicht an die zuständige Behörde.

 


Unser Erfolg: Unkonventionelles Fracking wird verboten – Erdgasförderung nur mit hohen Umweltstandards!

Unkonventionelles Fracking wird verboten. Forschung nur nach Zustimmung der Länder. Die Erdgasförderung in Deutschland wird sauber. Das sind die wesentlichen Punkte, die heute von den Koalitionsfraktionen beschlossen wurden. Am Freitag kann das Gesetz zur Regulierung von Fracking im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

„Das ist ein großer Erfolg“ so der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Thews (SPD) und fügt an: „Für die SPD war immer klar, dass die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben muss. Diese Prämisse werden wir jetzt umsetzen.“

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Für die öffentliche Wasserversorgung wurde erreicht, dass in allen Einzugsgebebieten von Wasserentnahmestellen, sowie in Talsperren und natürlichen Seen (Beispiel: Bodensee), die zur öffentlichen Wasserversorgung dienen sowie in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten Fracking jeglicher Art generell ausgeschlossen wird.

Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Es schafft darüber hinaus wirksamen Schutz für Mensch und Umwelt. Sämtliche Umweltstandards beim seit den 1960er Jahren betriebenen konventionellen Fracking werden erheblich verbessert.

Unkonventionelles Fracking wird lediglich an maximal vier Stellen zu wissenschaftlichen Zwecken zugelassen. Aber nur, wenn das betroffene Bundesland zuvor zugestimmt hat. Am Ende der wissenschaftlichen Forschung hat der Deutsche Bundestag das letzte Wort. Auch das ist ein Erfolg der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten.


Die EU-Kommission verabschiedet neues Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft

Deponie_1Die EU-Kommission hat Anfang Dezember 2015 ein neues Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft verabschiedet. Dieses Paket bleibt aus meiner Sicht leider hinter den Erwartungen zurück, vor allem im Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung, bei der Beendigung der Deponierung und bei den Recyclingzielen.

Das Paket umfasst die Mitteilung der Kommission „Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft“ mit Anhang, vier Richtlinienvorschläge und die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation.

Die Kommission verfolgt mit dem Kreislaufwirtschaftspaket u. a. das Ziel, die Ablagerung von Abfällen auf Deponien zu verringern, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling zu stärken, die umweltgerechte Gestaltung von Produkten voranzubringen, sowie strategische Konzepte für den Umgang mit Kunststoffen, Chemikalien, Lebensmittelabfällen oder kritischen Rohstoffen zu entwickeln und zu forcieren. Insbesondere die Maßnahmen im Rahmen des Ökodesign-Arbeitsprogramms für den Zeitraum 2015-2017 sind von großer Bedeutung, weil so die Langlebigkeit, Nachrüstbarkeit und die Recycelfähigkeit von Produkten stärker Berücksichtigung findet.

Der von der Vorgängerkommission ausgearbeitete Entwurf aus dem Sommer 2014 wurde durch den neuen Kommissionspräsidenten zurückgezogen, um ein noch ambitionierteres Paket vorzulegen. Dieses Ziel wurde aber verfehlt.

So sind die Vorgaben für die Recyclingquoten von Siedlungsabfällen und von Verpackungsabfällen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag gesenkt worden. Bis 2030 soll die zu erreichende Recyclingquote für Haushaltsabfälle bei 65 Prozent (urspr. 70) liegen. Die Quote wird schon heute in Deutschland erreicht.

Darüber hinaus findet sich kein konkretes Reduktionsziel für die Lebensmittelverschwendung, die Kommission schreibt lediglich eine Beobachtung und Einschätzung von Vermeidungsmöglichkeiten fest.

Was ich besonders bedauerlich finde ist, dass kein Deponierungsverbot angestrebt wird. Die vorgeschlagene Beschränkung der Deponierung von Siedlungsabfällen bis 2030 auf 10 Prozent ist nicht ehrgeizig genug (urspr. 5). In Deutschland gibt es seit 2005 ein absolutes Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle. Dieser Ausstieg aus der Deponierung hat hierzulande zu einer deutlichen Verbesserung der Treibhausgasbilanz des Abfallsektors geführt. Allerdings ist anzumerken, dass für viele Staaten bereits das Reduktionsziel 10 Prozent schwer erreichbar sein wird. 2011 haben nur 6 EU-Mitgliedstaaten weniger als 3% ihrer Siedlungsabfälle deponiert, 18 dagegen mehr als 50% und einige davon sogar mehr als 90%.

Ich denke, von einem wirklich ehrgeizigen Kreislaufwirtschaftspaket sind wir noch ein Stück entfernt. Es gilt nun, die Maßnahmenvorschläge, Pläne und Absichtserklärungen der Kommission insbesondere im Bereich der Produktherstellung und bei der Stärkung des Marktes für Sekundärrohstoffe, mit Leben zu füllen.


CDU in NRW muss Klarheit bei Fracking schaffen

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Einer Expertenkommission, die über kommerzielles Fracking entscheidet, werde ich nicht zustimmen!

Der Deutsche Bundestag wird erst nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf zum Fracking entscheiden. Grund ist das Beharren der Union auf einer Expertenkommission, die anstelle des Parlaments eine Entscheidung über die Anwendung von Fracking treffen soll. Die Landes-SPD mit Hannelore Kraft an der Spitze hat sich gemeinsam mit der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion klar gegen Fracking positioniert. Fracking ist eine heute nicht zu verantwortende Risikotechnologie. Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absolute Priorität gegenüber wirtschaftlichen Interessen.

Die CDU dagegen spricht mit gespaltener Zunge. Vor Ort in den Wahlkreisen und auf Landesebene ist sie manchmal gegen Fracking. Doch die zentralen Verhandler aus Reihen der NRW-CDU in Berlin sind stramm auf Pro-Fracking-Kurs und wollen eine Expertenkommission – die von CDU-Kanzleramtsminister Peter Altmaier erdacht wurde – anstelle des Bundestages über kommerzielle Fracking-Projekte entscheiden lassen. Über die Risikotechnologie Fracking kann nur der demokratisch legitimierte Bundestag entscheiden. Die von der CDU erdachte Altmaier-Kommission wäre ein demokratischer Sündenfall.

Das Doppelspiel der CDU muss ein Ende haben! Vor Ort gegen Fracking sein und in Berlin dafür – das ist nichts anderes als eine Täuschung der Wählerinnen und Wähler. Ich erwarte jetzt ein klares Signal der Union, dass sie die Aufgaben des Parlaments ernst nimmt und die undemokratische Idee der Altmaier-Kommission aufgibt. Vorher kann es keine Einigung beim Fracking-Gesetz geben.

 

 


Europäischer Tag der Meere

Am 20. Mai ist der europäische Tag der Meere. Das ist keineswegs ein Thema, das nur Küstenbewohner etwas angeht. Denn die Folgen der Meeresvermüllung landen tagtäglich auch auf unseren Tellern. Ein besonderes Problem stellen Kunststoffe dar, die drei Viertel des Meeresmülls ausmachen.

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Bildquelle: wikipedia/commons

Ich hatte zu diesem Thema am 8. Mai im Bundestag eine Rede gehalten. Deutschland nimmt in Sachen Entsorgung und Recycling eine Vorreiterrolle ein. Dennoch gibt es auch hierzulande in punkto Abfallvermeidung einiges zu verbessern. Wir brauchen Regeln, die schon bei der Herstellung von Produkten das spätere Recyclen und das Schonen von Ressourcen im Blick haben.

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Plastikmüll in der Ostsee, aufgenommen am 15.05.2015 vor Kopenhagen

Bis eine Plastiktüte im Meer vollständig abgebaut ist, vergehen 500 Jahre. Das sollte man beim nächsten Einkauf bedenken. So kann jeder einen kleinen Beitrag leisten, die Vermüllung der Meere zu vermindern. Insgesamt sei das Thema Meeresverschmutzung aber ein globales.

Ich finde es richtig, dass die Bundesregierung den Schutz der Meere zum Schwerpunktthema des G7-Gipfels gemacht hat. Der Gipfel findet am 7. und 8. Juni auf Schloss Elmau bei Garmisch statt.


Anbau von Gentechnik-Pflanzen bundesweit verbieten

Die SPD will den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland verhindern. Mit ihrem heutigen Beschluss zur grünen Gentechnik bekräftigt die SPD-Bundestagsfraktion, dass die EU-Regelung zum sogenannten Opt out konsequent im Sinne des Koalitionsvertrags für bundesweite Verbote genutzt werden muss.

„Die Verbraucherinnen und Verbraucher lehnen mit großer Mehrheit gentechnisch veränderte Pflanzen auf dem Acker und auf dem Teller ab. Auf Druck der SPD ist deshalb im Koalitionsvertrag vereinbart worden, die Vorbehalte der Bevölkerung gegen die grüne Gentechnik anzuerkennen.

Mit unserem heutigen Beschluss „Vorbehalte der Bevölkerung ernst nehmen – Koalitionsvertrag umsetzen“ machen wir unmissverständlich deutlich: Die EU-Regelung zum sogenannten Opt out und die dort eröffneten Möglichkeiten, den GVO-Anbau national zu untersagen, muss konsequent im Sinne des Koalitionsvertrags genutzt werden. Die nationale Umsetzung der EU-Regelung muss so ausgestaltet werden, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen grundsätzlich und bundesweit verboten werden kann, und somit Äcker und Umwelt in Deutschland gentechnikfrei bleiben.

Zudem fordern wir, dass sich Deutschland bereits bei Zulassungsverfahren auf EU-Ebene kritisch positioniert und die bisherige Enthaltungspraxis beendet wird, sowie eine stärkere Gewichtung gentechnikkritischer Forschung.“


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