Deutscher Innovationspreis für Klima und Umwelt 2015 -Vorbilder zum Leuchten bringen-

DSC_0417„Der Schutz von Umwelt und Klima ist eine große Herausforderung“ so Michael Thews als Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und ruft zur Teilnahme an diesem Wettbewerb auf, der als nationaler und hochbegehrter Preis herausragende Produkte und Prozesse aus Deutschland auszeichnet.

Der Deutsche Innovationspreis für Klima und Umwelt (IKU) zeichnet Ideen aus, die Lösungen für diese drängenden Fragen unserer Zeit anbieten und ist eine renommierte Auszeichnung, die gemeinsam vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und vom Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) vergeben wird. Damit stellt er die überragende Lösungskompetenz und Innovationskraft der deutschen Industrie unter Beweis. Industrieunternehmen sichern nachhaltiges Wachstum. Umwelt- und Klimaschutz sowie wirtschaftlicher Erfolg stehen im Einklang miteinander.

„Wir brauchen Innovationen, die Klima- und Umweltschutz vorantreiben“ betont Michael Thews und hofft, dass mit diesem wichtigen Preis wieder eine Reihe erfolgversprechender Ideen gefördert werden, die dazu beitragen, die Ziele der deutschen Klimaschutzpolitik zu verwirklichen.Auf Grundlage einer wissenschaftlichen Bewertung des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung wählt eine hochrangige Jury in fünf Kategorien die innovativsten Projekte des Landes aus. Die Gewinner werden im Rahmen einer festlichen Preisverleihung im Dezember 2015 geehrt. Jeder Gewinner erhält eine persönliche Auszeichnung und ein Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro. Der IKU wird mit Mitteln aus der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert.

Bis zum 22. Mai 2015 können sich deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit herausragenden Innovationen im Bereich Klima- und Umweltschutz um den bereits zum fünften Mal ausgeschriebenen Preis bewerben. Mit insgesamt 125.000 Euro werden innovative Prozesse, Produkte und Dienstleistungen prämiert sowie klima- und umweltfreundliche Technologietransferlösungen für Schwellen- und Entwicklungsländer. Auf der Website des IKU (www.iku-innovationspreis.de) sind die Bewerbungsunterlagen sowie weitere Informationen rund um den Innovationspreis für Klima und Umwelt zu finden. Die Bewerbung ist online, per E-Mail oder postalisch möglich. Zusätzlich steht unter der Hotline 0611 – 580 45 93 11 ein Ansprechpartner für alle Fragen rund um den IKU zur Verfügung.


Themenabend der SPD Selm zu Fracking und den Freihandelsabkommen CETA/TTIP

Eindeutige Positionierung:

Michael Thews gegen Expertenkommission beim aktuellen Fracking-Gesetzentwurf

Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung des SPD Ortsvereins Selm und der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Selm, die in der Burg Botzlar stattfand, hatte Michael Thews, Mitglied des Deutschen Bundestages, angeboten in das Thema Fracking und Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) einzuführen und darüber ausführlich zu diskutieren.

Aufgrund der Entscheidung im Bundeskabinett hat das Thema Fracking eine besondere Aktualität. Michael Thews betonte, dass er weiterhin gegen Frackingvorhaben in unserer Region ist. Die bisherigen Methoden unter dem Einsatz von Frackfluiden sind risikoreich und unnötig. Der aktuelle Gesetzesentwurf schließt Frackvorhaben z.B. durch die 3000 Meter-Regel weitgehend aus, was zu begrüßen ist. Allerdings ist die im Entwurf genannte Expertenkommission, die zukünftige Vorhaben beurteilen soll, ist ein undemokratisches Instrument.

Fracking_Selm_1_1Letztendlich müsse dieses Verfahren durch die Bezirksregierung genehmigt werden und zwar nach dem Stand der aktuellen Gesetzeslage. Das Bergrecht ist auch für konventionelle Vorhaben daher dringend zu verschärfen.

Auf Nachfrage erklärte Michael Thews, dass die Aufsuchung von Kohleflözgas, wie es derzeit in Hamm angedacht ist, ohne den Einsatz der sogenannten Frackflüssigkeiten erfolgen soll.

Bezüglich der geplanten Freihandelsabkommen hat sich die SPD zu Verbraucherschutz-, Umweltschutz- und arbeitsrechtlichen Standards klar positioniert. Hier dürfen die Abkommen in keinem Fall zu Einschränkungen unserer Standards führen.

Michael Thews erklärt hierzu: “Ich lehne die privaten Schiedsgerichtverfahren ab. Sie dürfen kein Bestandteil der beiden Abkommen sein und werden zwischen Staaten mit stabilen Rechtssystemen nicht gebraucht.“

Vor solchen Schiedsgerichten werden bisher Klagen geheim und ohne Berufungsmöglichkeit zwischen drei Anwälten verhandelt, wenn Unternehmen durch gesetzliche Maßnahmen von Staaten ihre „legitimen Gewinnerwartungen“ geschmälert sehen. Nach Auskunft von Nicht-Regierungsorganisationen, mit denen Thews in den USA gesprochen hatte, haben sich dort Kanzleien auf die Durchführung solcher Verfahren spezialisiert und daraus ein lukratives Geschäft gemacht.

Insbesondere einige große deutsche Unternehmen hätten ein handfestes Interesse an den Freihandelsabkommen. Aber auch positive Effekte für den Mittelstand werden durch die geplanten Freihandelsabkommen in Aussicht gestellt.

Michael Thews gab jedoch zu bedenken, dass es Firmen geben werde, die, z.B. durch den Wegfall der Zölle, die auch eine gewisse Schutzfunktion für bestimmte Waren haben, Nachteile befürchten müssen.

Fracking_Selm_2_1Hinsichtlich des Schutzes der Verbraucher sei es schwer, zwischen den USA und Europa eine gemeinsame Linie zu finden. Während in Deutschland das Vorsorgeprinzip gelte, bei dem eine Zulassung von Produkten erst erfolgen könne, wenn die Ungefährlichkeit nachgewiesen sei, könne ein Produkt in den USA meist schneller den Weg in den Markt finden. Erst wenn die Gefährlichkeit nachgewiesen wird, gebe es Sanktionen. Dennoch könne es sinnvoll sein, technische oder wissenschaftliche Daten gemeinsam zu nutzen.

Die Diskussion über gentechnisch veränderte Produkte müsse weiter geführt werden. In Deutschland sei der Anbau verboten und das muss auch so bleiben.

Die Diskussionsteilnehmer waren sich mit Michael Thews einig, dass mit den Freihandelsabkommen vielschichtige, komplexe und schwer durchschaubare Sachverhalte gegeben seien. Im Bundestag wird es nach Einschätzung von Michael Thews noch viele Veranstaltungen und Expertenanhörungen geben. Im kommenden Jahr will Michael Thews in einer weiteren Informationsveranstaltung über den aktuellen Zwischenstand bei den Verhandlungen informieren.


NRW-Landesgruppe der SPD-Bundestagsfraktion fordert: Fracking bis 2021 verbieten

Ich freue mich über den Beschluss in unserer Landesgruppe und habe die Entscheidung aus fester Überzeugung mitgetragen. Wir fordern klar, dass Fracking in Deutschland mindestens bis zum Jahr 2021 verboten bleibt. Insbesondere die Stellung und Wirkungsweise der Expertenkommission ist aus meiner Sicht fragwürdig. Der Schutz des Trinkwassers und der Gesundheit aller Bürger haben absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen. Zurzeit können wir nicht abschließend beantworten, ob Fracking eines Tages eine Option zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas sein kann. Solange die Risiken des Frackings nicht abschließend geklärt sind, müssen wir auf diese Technologie verzichten.

Fräcking_001Ihren skeptischen Standpunkt zum Thema Fracking hatte die SPD bereits 2013 im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Ein Eckpunktepapier von Umweltministerin Barbara Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel vom vergangenen Sommer war in der Sache eindeutig. Dieses Papier muss Grundlage für eine gesetzliche Entscheidung bleiben, die nur der Bundestag treffen darf. Vor dem Hintergrund lehnen wir den Einsatz einer Expertenkommission ab. „Ein solches Gremium darf auf keinen Fall eine Entscheidung des Bundestags ersetzen“, sagte MdB Frank Schwabe (zuständiger Berichterstatter).

Frühestens 2021 soll der Deutsche Bundestag prüfen, ob die gesetzliche Verbotsregelung dann noch gerechtfertigt ist. Bis dahin sollten neue Kenntnisse aus Wissenschaft und Technik zur Verfügung stehen. Diese Prüfung muss in öffentlicher Debatte erfolgen. Zugleich sprach sich die Landesgruppe ebenso geschlossen dafür aus, dass die seit Jahrzehnten angewandte konventionelle Förderung von Erdgas mit deutlich strengeren Umweltauflagen modernisiert werden muss.

 


Weniger Plastiktüten in Deutschland sind machbar! Der Beschluss des Rates der EU von Montag über die Reduktion von Plastiktüten ist ein wichtiger erster Schritt.

In Deutschland verbrauchen wir derzeit vor allem durch freiwillige Maßnahmen des Lebensmitteleinzelhandels nur 71 Tüten pro Kopf und Jahr. Das ist im Vergleich zu Bulgarien mit 421 pro Kopf aber auch zum EU-weiten Durchschnitt von 198 Stück relativ wenig. Ich meine aber, hier geht noch mehr, wie das Beispiel Irlands zeigt. In Irland ist der Verbrauch nach Einführung einer Abgabe von 328 auf 18 Stück gesunken. Um ein ähnliches Ziel in Deutschland zu erreichen, müssen entweder die beteiligten Kreise über weitere freiwillige Maßnahmen auch außerhalb des Lebensmittelhandels nachdenken oder es muss eine generelle Abgabe eingeführt werden. Angesichts der katastrophalen Belastung der Weltmeere mit Mikroplastik muss hier vor allem auch europaweit dringend etwas geschehen.

Plastiktüten_001

Am Montag hat der Rat beschlossen, dass der Verbrauch von Plastiktüten in der EU in den nächsten Jahren deutlich reduziert werden soll. Damit hat der Rat formal ein Verhandlungsergebnis von EU-Kommission, Rat und Europaparlament vom November 2014 bestätigt. Nach diesem Kompromiss müssen die Mitgliedstaaten entweder bis Ende 2018 Gebühren für Einwegplastiktüten einführen oder bis Ende 2019 den Pro Kopf Verbrauch auf 90 Tüten und bis Ende 2025 auf 40 Tüten pro Jahr senken.

Leichte Plastiktüten, die zur Verpackung von losen Lebensmitteln, z.B. an der Fleischtheke ausgegeben werden, sind davon ausgenommen.

Plastiktüten stellen ein doppeltes Problem für die Umwelt dar. Sie verbrauchen Rohstoffe bei der Herstellung und verschmutzen Landschaft und zunehmend auch die Meere, wenn sie achtlos weggeworfen werden. Es kann Jahrhunderte dauern bis sich Plastiktüten in der Natur zersetzen.

Übrigens: Die Plastiktüte, die wirklich nicht mehr gebraucht wird, gehört in die gelbe Tonne!


„Raus aus dem Klassenzimmer und biologische Vielfalt entdecken“ – Schulwander-Wettbewerb des Deutschen Wanderverbandes

„Raus aus dem Klassenzimmer. Biologische Vielfalt entdecken!“ Unter diesem Motto steht eine Aktion des Deutschen Wanderverbandes und des Bundesamts für Naturschutz, die vom 1. Mai bis 31. Juli bundesweit stattfindet. Ich unterstütze die Aktion und rufe Schulklassen, AGs, Wandervereine, Hortgruppen und außerschulische Einrichtungen in meinem Wahlkreis auf, sich daran zu beteiligen.

Schulwanderwettbewerb2015

Zu gewinnen gibt es eine mehrtägige Klassenfahrt, einen GPS-Schulkoffer und einen Entdecker-Rucksack. Aufgabe der Gruppen wird es sein, das Wandern altersgerecht und erlebnisreich zu gestalten. Im vergangenen Jahr prämierte eine Experten-Jury Schulklassen, die eine Wiese auf ihre Artenvielfalt hin untersucht hatten. Andere nahmen auf ihre Tour körperbehinderte Kinder mit. Gruppen, die am Wettbewerb teilnehmen, erhalten im Vorfeld vom Deutschen Wanderverband ein Ideen-Set zugesandt. Wer mitmachen möchte, meldet sich unter http://www.schulwandern.de/ an. Die Dokumentation der Wanderung wird später online präsentiert. Außerdem können Gruppen an einer freiwilligen Online-Befragung teilnehmen und einen Extrapreis gewinnen.

Ich fände es gut, wenn mehr Jugendliche die Facetten der freien Natur und der biologischen Vielfalt kennenlernen würden. Wer öfter draußen ist, kann seine Umgebung spielerisch erkunden und viele neue Erfahrungen machen, die im Alltag und auch in der Schule Schule wertvoll sein können. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Schulen mitmachen.

er Schule wertvoll sein können. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Schulen mitmachen.

Schule wertvoll sein können. . Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Schulen aus meinem Wahlkreis dabei mitmachen.

 


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