Mantelverordnung vom Bundestag verabschiedet

Michael Thews, Berichterstatter für Abfallpolitik

Der Bundestag verabschiedete heute – am frühen Morgen – die Mantelverordnung. Ein Paket von Verordnungen, das die Verwertung von mineralischen Abfällen regelt und bundeseinheitliche Regelungen schafft. „Ein guter Kompromiss, der die Verwertung mineralischer Abfälle stärkt, natürliche Ressourcen schon, Boden und Grundwasser schützt und Deponiekapazitäten erhält.“, so der Berichterstatter für Abfallpolitik der SPD-Bundestagsfraktion Michael Thews, MdB.

250 Mio t. mineralische Abfälle fallen im Jahr an. Das sind 60% des gesamten Abfallaufkommens. Der größte Abfallstrom in Deutschland. „Über die bundeseinheitliche Regelung der Verwertung dieses großen Abfallstroms haben wir die letzten 15 Jahre debattiert. Nun ist endlich ein tragfähiger Kompromiss gefunden worden.“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Thews. In den letzten Jahren wurde die Frage, ob die Regelungen zu einem Anstieg des Deponierungsanteils von Abfällen führen würde, ein Streitpunkt. Vonseiten der Wirtschaft wurde bei dem letzten Entwurf der Mantelverordnung von einem Anstieg um 50 oder sogar 70 Mio. t gewarnt. Bei dem nun vorliegenden überarbeiteten Entwurf geht die Bundesregierung davon aus, dass es wahrscheinlich gar keinen Anstieg der Deponierungsmenge geben wird.

„Das wird die Evaluierung, die wir in dem Entwurf vorgesehen haben, zeigen. Im Zuge dessen können dann auch noch andere Unstimmigkeiten überarbeitet werden, die sich in der Praxis herausstellen. Ich bin jedenfalls froh, dass ich die Verabschiedung dieses für die Kreislaufwirtschaft und den Klimaschutz wichtigen Pakets miterlebe und appelliere an die Länder: Stimmen Sie im September zu. Wir müssen hier unbedingt vorankommen!“.


Meine Rede vom 11.06.2021 zu Protokoll

Sehr geehrter Herr Präsident/Frau Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

dieses Paket an Verordnungen, das wir heute beschließen, hat unter dem Oberbegriff Mantelverordnung eine lange Geschichte. Unter dieser Bezeichnung, aber auch unter dem Namen Ersatzbaustoffverordnung kann man sich so recht nichts vorstellen. Tatsächlich geht es aber mengenmäßig um den größten Abfallstrom in Deutschland.

Es geht um mineralische Abfälle. Davon fallen hier ungefähr 250 Mio. t pro Jahr an. Das sind ca. 60% des gesamten Abfallaufkommens. Anders als für fast alle anderen Abfallströme, wie zum Beispiel Verpackungen, Batterien, Elektroaltgeräte, Gewerbeabfall, gibt es bisher jedoch keine bundeseinheitliche Regelung für die Verwertung dieser Abfälle.

Die mineralischen Abfälle können auf vielfältige Weise verwertet werden. Wir können sie in technischen Bauwerken – dazu gehören Straßen, Dämme und Wälle – wieder einsetzen und sparen damit natürliche Ressourcen – der erste Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft. Um hier bundeseinheitliche Standards festzulegen, verabschieden wir heute die Ersatzbaustoffverordnung. Um bundeseinheitliche Regelungen für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen einzuführen, verabschieden wir eine Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Damit bringen wir den Bodenschutz gleichzeitig auf den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik.

Es wird aber immer noch Stoffe geben, die aus dem Kreislauf ausgeschleust werden müssen, weil ihre Wiederverwendung zu einem Schaden für Mensch und Umwelt führen könnten. Diese Stoffe kommen auf die Deponien. Zukünftig müssen wir dafür sorgen, dass  solche schädlichen Stoffe immer weniger genutzt werden.

In den vielen Jahren der Diskussion über die Mantelverordnung gab es unterschiedlichste Prognosen darüber, ob und wie hoch der Deponierungsanteil steigen würde. Vonseiten der Wirtschaft wurde von einem Anstieg des Deponierungsanteils um 50 Mio. oder sogar 70 Mio. t gewarnt. In dem letzten Verordnungsentwurf (2017) prognostizierte das Ministerium auf Basis der Erkenntnisse eines Planspiels dagegen nur einen Anstieg um 10-13 Mio. t im Jahr. In dem jetzt vorliegenden, überarbeiteten Entwurf wird damit gerechnet, dass es keinen Anstieg in der Deponierungsmenge gibt. Begründet wird dies unter anderem mit Forschungsergebnissen, die Baden-Württemberg Ende 2017 vorgestellt hat, wonach die Vorgaben der MantelVO im Vergleich zur TR Boden 2004 insbesondere durch die Anpassungen beim Parameter Sulfat eine höhere Verwertungsquote von Bodenmaterial ermöglicht. Außerdem geht das Ministerium davon aus, dass die ursprünglich berechnete Stoffstromverschiebung in Richtung Deponien geringer ausfallen wird, weil davon ausgegangen werden könne, dass Bayern aufgrund der Länderöffnungsklausel seine Verfüllpraxis beibehält. Die Experten der Anhörung haben gesagt, sie wüssten es zurzeit nicht. Wir müssen also die Evaluierung abwarten.

Die Länderöffnungsklausel, von der eben die Rede war, war übrigens noch bis zuletzt ein entscheidender Streitpunkt, an dem diese für die Kreislaufwirtschaft und damit auch den Klimaschutz so wichtige Verordnung fast noch gescheitert wäre. Es geht um die einheitlichen Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie z.B. einstige Kies- und Sandgruben. Hier wollte Bayern sich nicht der bundeseinheitlichen Regelungen beugen, sondern seine eigene Praxis beibehalten. Nachdem im Bundesrat ein Kompromiss zur Mantelverordnung gefunden wurde und eine Länderöffnungsklausel abgelehnt wurde, hat der bayrische Bundesbauminister Seehofer seine Zustimmung zur Verordnung verweigert und sie damit blockiert. Fast wäre es also nicht zu dieser Debatte und zum Abschluss der Mantelverordnung in dieser Legislaturperiode gekommen, weil es einen bayrischen Sonderweg geben soll!

Um diese Niederlage für den Umwelt- und Klimaschutz zu verhindern und die Dinge voranzubringen, hat die Umweltministerin „unter Absingen schmutziger Lieder“ – wie sie selber in einem Interview sagte – eine Sonderregelung für die Bayern vorgeschlagen. Nur vor diesem Hintergrund, dass dieses wichtige Paket ansonsten gescheitert wäre, kann ich dieser Länderöffnungsklausel zustimmen.

Ich bin fest davon überzeugt, dass wir mit den heute zur Abstimmung vorliegenden Verordnungen auf vielfältige Weise dem Klimaschutz dienen und bin froh, dass ich es miterleben darf, dass dieses Paket heute im Bundestag zum Abschluss gebracht wird. Es ist ein schöner Schlusspunkt nach den vielen Schritten, die wir in dieser Legislaturperiode auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft gegangen sind. Deshalb von hier aus die dringende Bitte an die Länder, die im September nochmal über die Mantelverordnung im Bundesrat entscheiden werden:

Stimmen Sie zu!! Lassen Sie die Chance auf eine bundeseinheitliche Regelung für diesen immensen Abfallstrom nicht verstreichen! Nutzen Sie sie!

Es wird noch eine Evaluierung geben und auch noch Möglichkeiten der Verbesserung, aber stimmen Sie jetzt dem vorliegenden Paket zu, damit es – trotz des Querschusses des bayerischen Bundesministers des Inneren, für Bau und Heimat – endlich vorangeht.


Vorstellung der nationalen Wasserstrategie durch das Bundesumweltministerium

„Drei Dürrejahre in Folge haben gezeigt, dass wir auch in Deutschland Vorsorge gegen Wasserknappheit leisten müssen. Wir müssen Nutzungskonflikten vorbeugen,  die natürlichen Wasserreserven sichern und die Wasserqualität verbessern.“, so der örtliche Bundestagsabgeordnete der SPD, Michael Thews.

Im Kern des Entwurfs der nationalen Wasserstrategie, die die Umweltministerin gestern vorgestellt hat, steht die Daseinsvorsorge. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen auch in Zukunft auf sichere, bezahlbare und leistungsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zählen können. Der Fokus liegt aber auch auf der Vorsorge für Tiere und Pflanzen.

„Auch im Jahr 2050 muss sauberes Wasser überall in Deutschland ausreichend verfügbar sein“, so Thews weiter. „Ohne unsere nationale Wasserstrategie könnte Wasser schon bald zu einem begrenzenden Faktor für die regionale Entwicklung sein und es könnte zu Knappheiten kommen, während derer wir nicht mehr mal eben unseren Garten bewässern können. Es ist nicht zuletzt wichtig für die Unternehmen in der Region, wie zum Beispiel die Gartenbaubetriebe zu wissen, woran sie sind.“

Michael Thews besuchte zusammen mit Eva Kähler-Theuerkauf und Jürgen Winkelmann vom Landesverband Gartenbau den Hof Giesebrecht – ein ehemaliger landwirtschaftlicher Hof aus dem 19. Jahrhundert in Lünen-Niederaden. Dort sprachen sie gemeinsam mit dem Betriebsinhaber Wolf-Dieter Giesebrecht über das Thema Wasserstrategie und die Wasserknappheit vor Ort.

„Wir müssen immer neue Wege beschreiten, um trotz der Wasserknappheit unsere Felder bewässern zu können. Wir setzen daher auf Tröpfchenbewässerung und gezielter Bewässerung direkt an der Pflanze, um möglichst wenig Wasser zu verbrauchen. Zudem fangen wir jeden Tropfen Regenwasser auf dem Hof auf und lagern das Wasser in einem großen Sammelbecken“, so der Betriebsinhaber Giesebrecht.

„Wasserknappheit bedeutet für Gartenbauunternehmen, dass es immer schwieriger wird, unsere Pflanzen gesund zu halten und immer mehr Produktionsrisiken zu haben. Im Wassermanagement ist in den letzten Jahren viel passiert. So sind im Gartenbau viele unterschiedliche Bewässerungssysteme als geschlossene und somit wassersparende Systeme entwickelt worden. Die Bedeutung der Wasserversorgung wird mit Blick auf immer länger werdenden Hitze- und Trockenperioden überlebenswichtig. Wir plädieren deshalb für ein regional abgestimmtes Bewässerungsmanagement mit bundesweit einheitlichem Rahmen“, so Eva Kähler-Theuerkauf, Präsidentin des Landesverbandes Gartenbau NRW.

Mit dem Entwurf der nationalen Wasserstrategie, die das Umweltministerium nun vorgelegt hat, gibt es einen bundeseinheitlichen Rahmen. In dem Strategiepapier sind unter anderem 57 Maßnahmen beschrieben, die zu Sicherung der Wasserversorgung beitragen sollen. Z. B. soll die Datenbasis erweitert werden, um schneller vorhersagen zu können wo Wasser knapp werden könnte. Außerdem wird vorgeschlagen mit „smarten Wassertarifen“ das Problem der oft enormen, zeitgleichen Wassernachfrage anzugehen. Dadurch wird Wasser in der Zeit der geringen Nachfrage günstiger, was Verbraucher:innen dazu bringt z.B. die Waschmaschine in Zeiten der geringeren Nachfrage laufen zu lassen.

„Mit  Hilfen in einer Gesamthöhe von 1 Milliarde Euro über die kommenden zehn Jahre unterstützen wir Länder und Kommunen, den ökologischen Zustand der Gewässer zu verbessern und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu erhöhen. Nur gemeinsam können wir es schaffen, diese Strategie in die Tat umzusetzen und ausreichend sauberes Trinkwasser auch in Zukunft überall in Deutschland zur Verfügung zu stellen.“, so Michael Thews. Das Geld soll für Renaturierungsmaßnahmen, den Abbau von Hindernissen für wandernde Arten, die Beschattung von Gewässern gegen Erwärmung und die Rückgewinnung bzw. Schaffung natürlicher Speicher als Vorsorge gegen Trockenheit verwendet werden. Auch eine Förderung des Ausbaus von Kläranlagen mit zusätzlichen Reinigungsstufen soll ermöglicht werden, um Spurenstoffe besser herausfiltern zu können.


Rede von Michael Thews zum Verpackungsgesetz

Der örtliche Bundestagsabgeordnete der SPD, Michael Thews, hat am Donnerstag (06.05.) eine Rede zum Verpackungsgesetzgesetz im Bundestag gehalten. Als stellvertretender Vorsitzender des Umweltausschusses erklärt er: „Unser Entwurf zur Änderung des Verpackungsgesetzes bringt den Umweltschutz direkt an die Ladentheke. Gastronomen und Einzelhändler werden ab 2023 verpflichtet neben den Einwegkunststoffverpackungen auch Mehrwegalternativen zum gleichen Preis anzubieten. Wenn ich als Kunde also demnächst etwas „to-go“ kaufe, habe ich selbst die Wahl, ob ich die mehrfach nutzbare Verpackung erhalten möchte oder immer noch die alte Einwegverpackung, die ich danach in den Müll werfen muss. Ich bin mir sehr sicher, dass viele sich für die Mehrwegalternative entscheiden werden. In Deutschland können so bis zu 350.000 Tonnen Müll eingespart werden.“

Die Ausnahmen bei der Pfandpflicht für bestimme PET-Flaschen und Dosen wurden zudem aufgehoben. So können jetzt nochmal bis zu 2 Millionen Flaschen und Dosen hochwertig recycelt werden, sagt Thews.

Außerdem wird es mit dem Gesetz einen verpflichtenden Anteil an recyceltem Kunststoff – den sogenannten Mindestrezyklatanteil – bei PET-Flaschen geben.

„Wir schaffen mit diesem Gesetz einen Markt für Mindestrezyklatanteile. In Hamm, Lünen, Werne und Selm gibt es Unternehmen auf dem Recycling-Markt, die davon auf lange Sicht enorm profitieren werden. Die vollständige Sammlung und das hochwertige Recycling von Plastik werden immer wichtiger, sichern viele Arbeitsplätze und schützen die natürlichen Ressourcen unserer Erde“, so Thews weiter. „Unser Ziel ist es, Abfall weiterstgehend zu vermeiden und wo das nicht geht, ihn so effektiv wie möglich zu recyceln. Wir wollen die Wirtschaft zu einer echten Kreislaufwirtschaft umbauen.“

Die Rede kann in der Mediathek des Bundestags oder den Social-Media Kanälen von Michael Thews in voller Länge angesehen werden.


Michael Thews: Hammer Unternehmen wird mit Bundesmitteln gefördert!

„Ich freue mich mitteilen zu können, dass die EXA Computing GmbH aus Hamm mit über 300.000€ Bundesmitteln gefördert wird und gratuliere dem Unternehmen ganz herzlich!“ so der Bundestagsabgeordnete Michael Thews (SPD).

Thews weiter: „Es ist mir sehr wichtig, dass es in meinem Wahlkreis gute Voraussetzungen für junge Unternehmen und Start-ups gibt. Das jetzt eines von diesem Unternehmen im Bereich der künstlichen Intelligenz eine Bundesförderung erhält, ist ein tolles Zeichen für unseren Standort und natürlich das Unternehmen Exatrek selbst. Gerade in der Landwirtschaft wird es immer wichtiger die Produktion digital zu begleiten und zu optimieren. Ich werde mich auch in Zukunft weiter dafür einsetzen, dass Projekte vor Ort eine Bundesförderung bekommen.“

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert Projekte zum Thema KI in der Landwirtschaft, der Lebensmittelkette, der gesundheitlichen Ernährung und den Ländlichen Räumen. In diesem Rahmen wurde nun das Vorhaben „Verbundprojekt: Künstliche Intelligenz für eine effiziente und resiliente Agrartechnik (KINERA)“ der Firma Exatrek aus Hamm berücksichtigt.


Michael Thews MdB ruft zur Teilnahme am Bundeswettbewerb „Land.Vielfalt.Leben“ auf

Insektenschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Viele Akteure aus unterschiedlichen Bereichen sind gefragt, bei der Umsetzung von mehr Insektenschutz mitzuwirken. Auch die Landwirtschaft will und muss ihren Beitrag leisten, um Insekten einen geeigneten Lebensraum und Nahrung zu bieten. Denn Landwirtschaft ist ohne Insekten gar nicht denkbar. Viele Initiativen auf Höfen und in ländlichen Räumen leisten bereits jetzt einen wichtigen Beitrag. Einige Insektenarten kommen in Deutschland nur vor, weil es die Landwirtschaft gibt. Moderne Landwirtschaft und Insektenschutz gehen Hand in Hand.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat im Rahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz den Bundeswettbewerb „Land.Vielfalt.Leben“ gestartet. Darauf macht der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews aufmerksam:

„Mit Hilfe dieses Wettbewerbs werden die Menschen gesucht,

die hinter diesem Engagement stehen. Mit dem Wettbewerb soll ihnen Anerkennung geschenkt und ihre Projekte bekannt gemacht werden. Der Wettbewerb wird das Engagement zum Schutz der Insekten in der Landwirtschaft auszeichnen. Dazu gehören z. B. die Schaffung von Nist- und Nahrungsangeboten, Staffelmahd oder Biotopvernetzungen“.

Bewerben können sich einzelne Betriebe oder auch Koopera-tionen mit Imkereien, Naturschutzinitiativen, Kommunen oder einzelnen Bürgerinnen und Bürger.

Bis zum 28. Februar 2021 werden Bewerbungen online oder per Post angenommen. Weitere Informationen bietet die Wettbe-werbshomepage www.land-vielfalt-leben.de.

„Ich würde mich sehr freuen, wenn es auch Bewerbungen aus meinem Wahlkreis geben würde. Der Schutz der Insekten geht alle an und jeder einzelne kann dazu beitragen, den Lebensraum der Insekten zu erhalten und zu verbessern“, so Michael Thews.


Neuer EU-Aktionsplan zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft

Die Europäische Kommission hat gestern einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angenommen als einen der Bausteine des europäischen Grünen Deals. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den Plan ausdrücklich. So kommen wir unserem Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, ein großes Stück näher.

„Mit dem neuen Aktionsplan werden Initiativen für den gesamten Lebenszyklus von Produkten angekündigt:  vom Design und der Herstellung bis zum Verbrauch, zur Reparatur, Wiederverwendung und zum Recycling, um Ressourcen wieder in die Wirtschaft zurückzuführen.

Verpackungen, Lebensmittel und Bekleidung landen noch immer zu oft und zu früh im Abfall. Elektrogeräte könnten repariert oder zumindest recycelt zu werden. Stattdessen landen beispielsweise noch funktionsfähige Smartphones wegen schwächelnder Akkus, nicht vorhandener oder viel zu teurer Reparaturmöglichkeiten im Müll. Das gilt auch für andere Elektrogeräte. Künftig müssen laut EU-Kommission Produkte so konzipiert sein, dass sie eine längere Lebensdauer haben, leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können und einen größtmöglichen Anteil recycelter Materialien enthalten. Darüber hinaus erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher künftig Informationen im Hinblick auf Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten. Die Abfallvermeidung wird gestärkt und Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Abfallexporte erarbeitet.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat immer betont, dass eine funktionierende effiziente Kreislaufwirtschaft ein entscheidender Schlüssel für den Umwelt- und Klimaschutz ist. Der EU-Aktionsplan zielt auf eine ressourcenschonende Herstellung von Produkten, um weniger Müll zu produzieren, Rohstoffe im Wirtschaftskreislauf zu halten und unsere Klimaschutzziele zu erreichen.“


Abfallvermeidung: Beste Aktionen werden ausgezeichnet

Im November letzten Jahres fand wieder die Europäische Woche der Abfallvermeidung statt. Es gab viele tolle Veranstaltungen und Initiativen. Ich habe beispielsweise einige Tipps vorgestellt, wie im Alltag Müll vermieden werden kann.

Nun sollen die besten Aktionen zur Abfallvermeidung mit einem Preis ausgezeichnet werden. Es werden zwei Preise verliehen:

  • Die beste Idee zur Abfallvermeidung, Kategorie „Schüler“
  • Die beste Idee zur Abfallvermeidung, Kategorie „Alle weiteren Akteure“

Voraussetzung ist die offizielle Registrierung der eigenen Aktion auf der Aktionskarte (https://www.wochederabfallvermeidung.de/aktionskarte) und eine anschließende Evaluation.

Wenn ihr mit eurer Aktion an dem Wettbewerb teilnehmen möchtet, schickt den ausgefüllten Fragenbogen bis zum 9. Februar 2020 an:  abfallvermeidung@vku.de

Das Bewerbungsformular findet ihr hier.


Plastiktütenverbot ist der erste Schritt – ein Rezyklatmindestanteil der nächste!

Michael Thews, stellvertretender Vorsitzender des Umweltausschusses und Berichterstatter für Abfallpolitik

Heute wurde im Kabinett das angekündigte Verbot von leichten Kunststofftragetaschen beschlossen. Ein weiterer Schritt zum Schutz unserer Ressourcen und der Umwelt.

„Ich begrüße dieses Verbot, weil es dazu beiträgt, dass weniger Plastikmüll entsteht und die Tüten durch längst bestehende nachhaltige Alternativen ersetzt werden. Abfallvermeidung steht immer am Anfang unserer Bemühungen. Da es aber nicht überall sinnvoll ist, auf Plastik ganz zu verzichten, müssen wir auch bei der Wiederverwertung von Plastik noch besser werden. Mit dem dieses Jahr in Kraft getretenen Verpackungsgesetz haben wir die Recyclingquoten deutlich erhöht und wir können auch Recyclingmaterial von hoher Qualität herstellen. Jetzt müssen wir für die nötige Nachfrage sorgen, indem wir Herstellern vorschreiben, dass bestimmte Kunststoffprodukte zu einem Mindestanteil aus Recyclingkunststoff bestehen. Besonders nachhaltige Produkte sollten außerdem gekennzeichnet werden. Das ist gelebter Klimaschutz und schützt unsere Ressourcen. Deshalb setze ich mich für einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrezyklatanteil ein.“

 


Michael Thews erneut Mitglied im „Parlamentarischen Beirat für Nachhaltige Entwicklung“

Der SPD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag, Michael Thews, ist gestern erneut als Obmann in den „Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung“ (PBNE) gewählt worden. Bereits seit 2013 ist Michael Thews Mitglied im Parlamentarischen Beirat und ist dort zusätzlich als Berichterstatter für die Einhaltung der „Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie“ und eine nachhaltige Digitalisierung zuständig.

„Deutschland muss Vorreiter einer nachhaltigen und klimafreundlichen Politik sein. Ich freue mich, dass ich für meine Fraktion auch für die nächsten zwei Jahre als Obmann die Arbeit des Beirats weiter koordinieren darf“, betont Michael Thews.

Der „Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung“ wurde 2004 mit der Aufgabe eingerichtet, die Arbeit anderer Gremien des Deutschen Bundestags mit gutachtlichen Stellungnahmen und Empfehlungen zu begleiten. Ferner übernimmt er die parlamentarische Begleitung der Aktivitäten des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung im Bundeskanzleramt sowie des Rates für Nachhaltige Entwicklung. Das Gremium trägt ebenfalls Sorge für die Kontaktpflege mit weiteren Institutionen, insbesondere mit anderen nationalen Parlamenten, den Bundesländern und den Institutionen der Europäischen Union.

Michael Thews engagiert sich seit seiner Jugend für eine ökologische und nachhaltige Politik. Als diplomierter Chemie-Ingenieur verfügt er über große Erfahrung im Nachhaltigkeitsbereich. Thews ist überzeugt: „Der rasche Klimawandel und die Überlastung der Ökosysteme fordern eine nachhaltige Wirtschaft und eine Industrie, die zukunftsfähig ist. Davon hängt ab, ob aus Entwicklung ein wirklicher Fortschritt wird. Wir wollen wirtschaftliche Dynamik, soziale Gerechtigkeit mit ökologischer Verantwortung vereinbaren. Dafür ist qualitatives Wachstum mit reduziertem Ressourcenverbrauch nötig. Dafür setze ich mich im Parlament, dem Umweltausschuss und dem Beirat für nachhaltige Entwicklung ein. Die Gefahren des Klimawandels können wir jedoch nur gemeinsam lösen. Deshalb brauchen wir verbindliche, internationale Abkommen“, so Thews.

2015 wurde die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ von den 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet, darunter auch von Deutschland. Mit Hilfe der Agenda will die Weltgemeinschaft die globalen Herausforderungen wie Armut, Hunger und Klimawandel bewältigen.


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