Unkonventionelles Fracking wird verboten. Forschung nur nach Zustimmung der Länder. Die Erdgasförderung in Deutschland wird sauber. Das sind die wesentlichen Punkte, die heute von den Koalitionsfraktionen beschlossen wurden. Am Freitag kann das Gesetz zur Regulierung von Fracking im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

„Das ist ein großer Erfolg“ so der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Thews (SPD) und fügt an: „Für die SPD war immer klar, dass die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben muss. Diese Prämisse werden wir jetzt umsetzen.“

FB-Kachel_Fracking-Verbot_1200x628
Für die öffentliche Wasserversorgung wurde erreicht, dass in allen Einzugsgebebieten von Wasserentnahmestellen, sowie in Talsperren und natürlichen Seen (Beispiel: Bodensee), die zur öffentlichen Wasserversorgung dienen sowie in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten Fracking jeglicher Art generell ausgeschlossen wird.

Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Es schafft darüber hinaus wirksamen Schutz für Mensch und Umwelt. Sämtliche Umweltstandards beim seit den 1960er Jahren betriebenen konventionellen Fracking werden erheblich verbessert.

Unkonventionelles Fracking wird lediglich an maximal vier Stellen zu wissenschaftlichen Zwecken zugelassen. Aber nur, wenn das betroffene Bundesland zuvor zugestimmt hat. Am Ende der wissenschaftlichen Forschung hat der Deutsche Bundestag das letzte Wort. Auch das ist ein Erfolg der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten.