Jugendpressetage in Berlin – Angebot an Schülerzeitungsredaktionen

WEB Jugendpressetag

Vom 17. bis 19. Mai 2017 veranstaltet die SPD-Bundestagsfraktion die Jugendpressetage in Berlin. Das Angebot richtet sich an Schülerzeitungsredakteurinnen und -redakteure im Alter von 16 bis 20 Jahren, die sich für das Zusammenspiel von Medien und Politik in unserer Informationsgesellschaft interessieren. Michael Thews, SPD-Bundestagsabgeordneter, möchte dazu eine Teilnehmerin oder einen Teilnehmer aus seinem  Wahlkreis nach Berlin einladen. „Interessierte Jugendliche, die an einer Schülerzeitung mitwirken, können sich für einen Platz mit einem kurzen Motivationsschreiben, warum sie gerne teilnehmen wollen, an mich wenden“, so Thews. weiter. Das Schreiben ist bis zum 31. März, unter Angabe von Name, Alter, Anschrift und dem Namen der Schülerzeitung an das Büro von Michael Thews, Platz der Republik, 11011 Berlin oder per Mail, michael.thews@bundestag.de, zu senden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein interessantes Programm für die Jugendlichen auf die Beine gestellt. So haben die jungen Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten die Möglichkeit, dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann in einer Pressekonferenz Fragen zu stellen. Bei einem Besuch beim SPD-Parteivorstand im Willy-Brandt-Haus können sie Gespräche mit der dortigen Pressestelle führen. Die Jugendlichen besuchen zudem den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), erleben einen festlichen Abend mit ihren Bundestagsabgeordneten, nehmen an einer Plenardebatte teil und kommen ins Gespräch mit Hauptstadtjournalistinnen und -journalisten.

Die Teilnahme inklusive An- und Abreise, Übernachtung und Verpflegung ist für die Jugendlichen kostenfrei und findet auf Einladung der SPD-Bundestagsfraktion statt. „Ich würde mich sehr freuen, wenn sich möglichst viele Jugendliche bewerben. Die jungen Zeitungsmacher erwartet eine tolle Zeit in Berlin“, so Michael Thews.


Besucher aus Hamm, Lünen und Werne in Berlin

WEB BPA-Fahrt neu

Eine Sache eint die 50 Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis die ich nach Berlin eingeladen habe. Alle engagieren sich in ihrem Lebensumfeld für etwas, das ihnen wichtig ist und das hat mich sehr beeindruckt, als wir uns kennengelernt haben.
Dazu gehören die Mitarbeiter der DRK-Kleiderkammer, die ich bei einem Thews-on-Tour-Einsatz kennengelernt habe, als ich dort für einen Tag Mitarbeiter der Kleiderkammer war. Feuerwehrleute aus Hamm und Lünen sehe ich regelmäßig in meinem Wahlkreis, aber auch in Berlin bei unserer Blaulichtkonferenz. Eine große Tagung, bei der alle Rettungsdienste in unserem Land zu einem Meinungsaustausch zusammenkommen. Das gilt auch für die Polizei. Diesmal war ein „Kollegen“ mit in Berlin, mit dem ich auf Streife war, um mir ein Bild vom Arbeitsalltag der Polizei zu machen.
Mitglieder des Kontaktclubs Lünen gehörten ebenfalls mit zur Gruppe. Das Engagement dieses Vereins unterstütze ich schon seit vielen Jahren. Das letzte Mal war es eine Stutenkerl-Spende für die Weihnachtsfeier.
Ich bin selbst Mitglied in vielen Vereinen. Darum hat es mich gefreut, Vertreter der IGBCE Viktoria aus Lünen in Berlin zu treffen. „Ohne us geiht nich“ ist mein Karnevalsverein und die letzte Session war uns noch in guter Erinnerung, da gab es viel zu erzählen. Gefreut habe ich mich auch über die Genossinnen und Genossen der AG 60 Plus, die in meinem Wahlkreis immer eine verlässliche Stütze für mich sind.
Bei einem ersten Zusammentreffen in Berlin habe ich von meiner Arbeit als Parlamentarier berichtet. Ganz aktuell von einer arbeitsreichen Woche, in der ich gleich zweimal im Plenum reden musste. Am Abend hatten wir dann bei einem gemeinsamen Essen im Lokal „Ständige Vertretung“ noch Gelegenheit zu einem aktuellen politischen Meinungsaustausch.


Equal Pay Day: Lohnlücke liegt aktuell bei 21%

WEB Eaual Pay Day_bearbeitet-1Der Equal Pay Day errechnet sich jedes Jahr an der tatsächlichen Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. In diesem Jahr fällt er auf den 18. März. Das ist der Tag, bis zu dem eine Frau, wie man bei uns sagt, quasi „für lau“ gearbeitet hat. Ein Mann hat in demselben Job schon ab dem 01.01. verdient. Das Ziel ist klar: Irgendwann sollte der Equal Pay Day am 1. Januar gefeiert werden und damit überflüssig werden.   

In diesem Jahr lautet das Motto des Equal Pay Day endlich partnerschaftlich durchstarten. Die Lohnlücke liegt aktuell bei 21% und führt zu zerstückelten Karrieren, Aufstocken und Altersarmut bei Frauen, aber auch Problemen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Männern. Frauen fehlen in vielen Berufen und Branchen und auf den höheren Stufen der Karriereleiter: Frauen sind heute häufig besser ausgebildet als Männer. Sind aber häufig in frauendominierte Berufen wie Erziehung und Pflege anzutreffen. Selten aber in den sogenannten MINT-Berufen (Abkürzung für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik). Frauen steigen seltener auf der Karriereleiter nach oben.  Frauen unterbrechen oder reduzieren ihre Erwerbstätigkeit familienbedingt durch z.B. Elternzeit oder Pflege von Angehörigen häufiger und länger als Männer. Das hat nicht nur Auswirkungen beim Einkommen, sondern auch auf die Rente.

Der Equal Pay Day feiert in diesem Jahr sei9n 10-jähriges Jubiläum. Er soll die Debatte über die Gründe der Entgeltunterschiede in die Öffentlichkeit tragen, ein Bewusstsein für die Problematik schaffen und Entscheider mobilisieren, damit sich die Lohnschere schließt. Diese und weitere Infos gibt es unter www.equalpayday.de


Politik hautnah: Planspiel „Jugend und Parlament“

WEB Michael Porträt

Michael Thews möchte die Arbeit des Parlaments Jugendlichen nahe bringen. Deshalb unterstützt er das Planspiel „Jugend und Parlament“.

Der Bundestagsabgeordnete Michael Thews lädt auch in diesem Jahr wieder einen interessierten Jugendlichen im Alter zwischen 17 und 20 Jahren zum Planspiel Jugend und Parlament ein. „Das ist ein Angebot, dass ich in jedem Jahr gerne unterstütze“, sagt Michael Thews, „denn hier haben Jugendliche die Chance, die Arbeit im Parlament nicht nur mitzuerleben, sondern selbst aktiv zu werden.“

 315 Jugendliche aus dem gesamten Bundesgebiet werden vier Tage lang vom  27. bis 30. Mai 2017, in die Rolle eines Bundestagsabgeordneten schlüpfen. „Weil das Planspiel an den echten Schauplätzen des Parlaments stattfindet, wird Politik nicht nur nachgespielt, sondern hautnah erlebt“, erklärt der Abgeordnete. Zum Beispiel, wenn es darum geht, über fiktive Gesetzentwürfe zu debattieren.  Neben dem eigentlichen Planspiel können die Jugendlichen in Berlin an organisierten Stadtrundfahren teilnehmen, das Büro des Bundestagsabgeordneten Michael Thews besuchen und weitere prominente Politiker wie den SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann treffen. Die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung übernimmt der Deutsche Bundestag.

Interessierte Jugendliche aus Hamm, Lünen, Selm und Werne sind aufgerufen, sich spätestens bis zum 26. März 2017 für die Teilnahme am Planspiel zu bewerben.

Hierfür genügt eine E-Mail mit einem kurzen Motivationsschreiben an michael.thews@bundestag.de.


Frühlingsempfang mit Hannelore Kraft

WEB08

Hannelore Kraft mit Rainer Schmeltzer und Michael Thews.

WEB07

Hannelore Kraft mit (v.l.) Helmut Stolzenhoff, Arbeitsminister Rainer Schmeltzer, Michael Thews MdB und Michael Haustein, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion.

Hannelore Kraft freute sich über die Genesung von Karl-Heinz Fridriszik.

Hannelore Kraft freute sich über die Genesung von Karl-Heinz Fridriszik.

Fast 300 Gäste begrüßte Stadtverbandsvorsitzender Michael Thews am Sonntag (12.3.2017) im Marmorsaal der Firma Stolzenhoff zum Frühjahrsempfang. Sie wollten hören, was Ministerpräsidentin Hannelore Kraft zur aktuellen politischen Situation zu sagen hat.

Ein Gruppenfoto mit Hannelore Kraft, Rainer Schmeltzer, Stephanie Lippelt, Siegfried Scholz, Lars Hübchen, Michael Makiolla und Michael Thews.

Ein Gruppenfoto mit Hannelore Kraft, Rainer Schmeltzer, Stephanie Lippelt, Siegfried Scholz, Lars Hübchen, Michael Makiolla und Michael Thews.

Das machte sie sehr anschaulich an Helmut Stolzenhoff fest, der mit seinem Team die Gäste bewirtete. Die Karriere  des Seniorchefs des drittgrößten Caterers in Deutschland und die Entwicklung seines Unternehmens hat auch viel mit sozialdemokratischer Politik zu tun. Mit dem Mindestlohn zum Beispiel, sagt Kraft. Der hat nicht nur 800.000 Menschen in sozialversicherungspflichtige Jobs gebracht. Der hat  auch Unternehmen wie Stolzenhoff genutzt, weil sie jetzt nicht mehr mit Unternehmen konkurrieren müssen, die keinen

Siegried Scholz und Michael Thews.

Siegried Scholz und Michael Thews.

Mindestlohn zahlen. Und das ist gerecht.

Michael Thews, Tami Jade und Hannelore Kraft.

Michael Thews, Tami Jade und Hannelore Kraft.

Gerecht ist es auch, wenn man Menschen, wie Helmut Stolzenhoff, der nach seiner Fleischerlehrer auch noch seinem Meister machte, dabei unterstützt, wenn sie sich in ihrem Beruf weiterbilden.  Kraft kündigte an, dass sie sich in der nächsten Legislaturperiode für eine gebührenfreie Meisterausbildung stark machen will. Das ist gerecht, weil wir in NRW ja auch die Studiengebühren abgeschafft haben. Das war eine soziale Hürde, und wir haben auch hier mehr Gerechtigkeit geschaffen.

Wie ihr Vorredner, Arbeitsminister Rainer Schmeltzer, wies sie auf den niedrigen Stand von Arbeitslosen hin und die großen Herausforderungen, die in den kommen Jahren durch die Digitalisierung der Arbeitswelt auf uns zu kommen. Diesen Wandel wollen wir gerecht gestalten, sagte Hannelore Kraft, mit den Gewerkschaft und den Arbeitgebern gemeinsam. Wir können Veränderung und Wandel, bei uns fällt keiner ins bergfreie, sagte die Ministerpräsidentin und erinnerte an die ehemals bis zu 680.000 Beschäftigten im Bergbau.

200 Milliarden Euro Investitionen, die in den vergangenen Jahren in Kinder, Bildung und Familie geflossen sind: „Das war gut investiertes Geld, mit dem wir unter anderem 170.000 Plätze in der U-3-Betreuung geschaffen haben, sagte Kraft und kündigte gleichzeitig an, dass 30 Stunden in der Kita in Zukunft gebührenfrei bleiben sollen.

Trotz der großen Investitionen hat NRW erstmals seit 43 Jahren einen Haushalt mit Plus abgeschlossen, sagte die Ministerpräsidentin. Nur noch neun Kommunen, von ehemals 138,  befinden sich in einem Nothaushalt. Sie kündigte an, dass es in den kommenden Jahren um weitere Investitionen gehen werde. Beispielsweise bei der Lehrerbesoldung und bei der Schulsozialarbeit. Hier nahm sie den Bund in die Pflicht, der Mittel für diese wichtige Arbeit in unseren Schulen bereitstellen muss. Investitionen kündigte sie auch im Bereich der Polizei an. Hier ist die Zahl der Ausbildungsplätze deutlich angehoben worden. Ziel sei es, die Präsenz der Polizei in allen Stadtteilen zu erhöhen,  sagte Kraft. Investitionen wird es auch im sozialen Wohnungsbau geben, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Investitionen in schnelles Internet und in die Verkehrsinfrastruktur nannte die Ministerin ebenfalls eine große Aufgabe in der nächsten Legislaturperiode.

 


Meine Rede zur Neuordnung der Klärschlammverwertung

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

sehr geehrter Herr Vorsitzender,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

Klärschlamm kann eine zähe Masse sein, und zäh und langwierig war auch die Neuordnung der Klärschlammverordnung.

Seit fast 10 Jahren wird an der Novelle der Klärschlammverordnung gearbeitet.

Deshalb ein besonderes Lob, das dies nun Barbara Hendricks gelungen ist. Ich weiß hier waren viele Gespräche und Vermittlungen erforderlich.

Im Mittelpunkt der jahrelangen Diskussion stand die Frage, über den Nutzen und Schaden der Ausbringung von Klärschlamm als Dünger auf landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die Notwendigkeit der Phosphorrückgewinnung.

Klärschlämme enthalten eine ganze Reihe wertvoller Pflanzennährstoffe, deshalb werden sie in der Landwirtschaft als Düngemittel eingesetzt.

 

Gleichzeitig aber finden sich auch anorganische Schadstoffe wie Blei oder Quecksilber sowie organische Schadstoffe wie Dioxine, PCB, PFT, aber eben auch Arzneimittelrückstände und Krankheitserreger.

Letztendlich landet alles was unser Abwasser belastet in den Kläranlagen und im Klärschlamm.

Bereits bei der Agrar- und Umweltministerkonferenz im Jahre 2001 forderten einzelne Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen ein Verbot der Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen.

2007 wurde daher ein Entwurf für eine neue Klärschlammverordnung vorgelegt, der eine Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung und vor allem strengere Grenzwerte für anorganische und organische Schadstoffe vorsah.

Also bereits 2007 war allen Beteiligten klar, dass ein weiter so in der Klärschlammverwertung nicht möglich ist. Trotzdem kam eine Einigung nicht zustande.

Dabei sprachen die Erkenntnisse aus dem Umweltbundesamt eine deutliche Sprache. In mehreren Studien und Berichten seit 2011 kam man zum Ergebnis, dass Schadstoffe in den Nahrungskreislauf gelangen können und zu der Schlussfolgerung, dass die Monoverbrennung von Klärschlämmen bei gleichzeitiger Rückgewinnung von Phosphor die für Umwelt und Mensch beste Entsorgungsmethode von Klärschlämmen ist.

Meine Damen und Herren,

Immer wieder tauchen neue Probleme bei der Ausbringung von Klärschlamm auf dem Boden auf neue Arzneimittelrückstände und auch das sehr aktuelle Thema Mikroplastik

-> kleinste Kunststoffteilchen die auf dem Weg der landwirtschaftlichen Nutzung von Klärschlämmen in unsere Gewässer und in die Meere gelangen, wo sie zu einem globalen Umweltproblem geworden sind.

Ich meine hier muss nun gehandelt werden. Dies können wir so nicht weiter zulassen.

Der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Nutzung ist wegen der möglichen Gefährdung von Umwelt und Menschen notwendig – hier stimme ich 100 %ig mit dem Umweltbundesamt überein.

Genauso wie in der Einschätzung, dass bei einem Ausstieg aus landwirtschaftlicher Nutzung eine Phosphorrückgewinnung wegen der Bedeutung von Phosphor als Pflanzennährstoff zwingend gegeben ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der vorliegende Entwurf zur Neuordnung der Klärschlammverordnung hat daher zwei Schwerpunkte:

Zum ersten Mal werden die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen als Klärschlammerzeuger und die Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen oder von Klärschlammmitverbrennungsanlagen grundsätzlich dazu verpflichtet, den in Klärschlämmen bzw.

in Klärschlammaschen enthaltenen Phosphor nach einer gestaffelten Übergangsfrist von 12 bzw. 15 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung zurückzugewinnen.

Warum so lange Übergangsfristen, wenn doch die Diskussion und die Vorarbeiten zur Novellierung schon so lange dauern?

Das hat einen relativ einfachen Grund:

Es müssen neue Kapazitäten im Bereich der Klärschlammverbrennung und natürlich auch bei Verfahren zur Phosphatrückgewinnung aufgebaut werden.

Dazu ist der komplette Neubau von entsprechenden Anlagen notwendig

-> von der Planung über die Genehmigungsphase bis zur baulichen Fertigstellung benötigen wir hierzu Zeit. Aus diesem Grund haben wir die entsprechenden Übergangsfristen festgeschrieben.

Ich bin überzeugt, dass in diesem Zeitrahmen der Umstieg gelingen wird. Den Startschuss setzen wir mit dieser Verordnung!

Dies ist der zweite Schwerpunkt der vorgelegten Novelle. Phosphor ist ein wichtiger Rohstoff für die Landwirtschaft. Die Europäische Kommission hat mit Datum vom 26. Mai 2014 Phosphor als „kritischen Rohstoff“ eingestuft.

Noch gibt es keine akuten Engpässe, aber viele Abbaustätten von Phosphor liegen in Krisenregionen und der weltweite Bedarf steigt weiter.

Im Sinne eines nachhaltigen Ressourcenschutzes und der Verringerung der Importabhängigkeit müssen wir Phosphor aus dem Klärschlamm wiedergewinnen und dann als Sekundärrohstoff wieder einsetzen. Dies ist praktizierte Kreislaufwirtschaft.

 Dabei werden nun bewusst keine technischen Vorgaben gemacht um zukünftige Innovationen zu ermöglichen. Es ist zu erwähnen, dass mehrere technische Verfahren bereits langjährig erforscht und in Pilotanlagen getestet wurden, es ist also kein Anfang beim Punkt Null, sondern die Umsetzung bereits bekannter Verfahren.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

noch ein Wort zu den Kosten.

Klärschlammentsorgung kostet Geld, der Bau neuer Anlagen ist nun mal nicht umsonst. Aber glaubt irgendjemand, dass strengere Grenzwerte, die Anforderung Medikamentenrückstände und Mikroplastik aus dem Umweltkreislauf zu beseitigen, umsonst zu haben sind?

Die zukünftigen Kosten hängen an vielen Faktoren, wie z.B. den Preisen für Energie oder Phosphor als Rohstoff auf dem Weltmarkt.

Alle jene, die behaupten Sie könnten heute schon eine generelle Verteuerung voraussagen, haben wohl eher in die Glaskugel geschaut – Sie wissen es schlicht nicht!

Wenn es nur um eine billige Alternative geht, müsste unser Abwasser wie vor über 100 Jahren ungeklärt entsorgt werden und das kann nun keiner wirklich wollen.

Angesichts der Belastungen für den Boden haben bereits viele Abwasserverbände und Betreiber von Kläranlagen längst die Konsequenzen gezogen und sind aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung ausgestiegen. Nur noch ein Drittel des Klärschlamms wird in der Landwirtschaft verwertet.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der heute vorgelegten Verordnung werden wir die Klärschlammverwertung verbessern. Wir setzen die fünfstufige Abfallhierarchie fort, beginnen den Einstieg in die Phosphorrückgewinnung

und schränken die negativen Auswirkungen auf Umwelt, Boden, Gewässer und den Nahrungskreislauf ein. Nach über 10-jähriger Vorarbeit sind wir auf dem richtigen Weg.

Vielen Dank.


Reform des Unterhaltsvorschusses – Ein Meilenstein für Alleinerziehende

FamilieDie SPD-Bundestagsfraktion hat sich bei den Verhandlungen zur Reform der Bund-LänderFinanzbeziehungen durchgesetzt und eine erhebliche Verbesserung für die Alleinerziehenden und ihre Kinder erreicht.  Zukünftig wird die Dauer verlängert, für die Alleinerziehende den Unterhaltsvorschuss beziehen können: Die bisherige Höchstbezugsdauer von 6 Jahren wird aufgehoben und die Leistung auf Kinder bis zu 18 Jahren ausgeweitet. Davon werden schätzungsweise 120.000 Kinder profitieren.

Der Gesetzentwurf ist seit mehreren Wochen in der Diskussion. Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses verursacht nämlich Kosten bei Bund, Ländern und Kommunen in Millionen-höhe. Überdies entstehen bei den Kommunen erhebliche Personal- und Verwaltungskosten, die bislang nicht hinreichend abgedeckt werden. Deswegen ist es gut, dass der Bund seine Beteiligung an der Finanzierung auf 40 Prozent erhöht. Die Länder müssen sich ebenfalls angemessen beteiligen.
In Nordrhein-Westfalen besteht seit mehr als einem Jahrzehnt eine Kostenverteilung, die die Hauptlast nicht beim Land, sondern bei den Kommunen lässt. Wir sind darüber mit der Landesregierung in sehr konstruktiven Gesprächen. Zu keinem Zeitpunkt in den letzten 10 Jahren – auch nicht in der Zeit der Rüttgers-Regierung – sind die Finanzierungsregelungen geändert worden. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, soll es auch in Nordrhein-Westfalen zu einer Neuregelung der Kostenverteilung zwischen Land und Kommunen kommen.

Eine Familie ernähren und für die Kinder da sein – diese Aufgaben ohne Partner zu bewältigen, ist eine riesige Herausforderung, der sich Alleinerziehende tagtäglich stellen müssen. Wenn dann der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, wird die Situation leicht zur Armutsfalle. Um das zu verhindern, erweitern wir den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Die meisten Alleinerziehenden sind auf die Unterhaltszahlungen ihres Ex-Partners oder ihrer ExPartnerin finanziell angewiesen. Häufig werden die Unterhaltszahlungen jedoch nicht oder nur teilweise geleistet. In diesen Fällen springt der Staat ein und zahlt einen Unterhaltsvorschuss.


Wir stellen uns der Herausforderung eines sich wandelnden Arbeitsmarktes

Wir wollen uns den Herausforderungen eines sich wandelnden Arbeitsmarktes stellen. Digitalisierung, demografischer Wandel und veränderte Produktionsprozesse führen dazu, dass sich auch der Arbeitsmarkt wandelt. Viele Tätigkeiten und Qualifikationen werden verschwinden, neue jedoch hinzukommen. Deshalb wird die Sicherung und Entwicklung von Qualifikationen über das gesamte Erwerbsleben hinweg zu einer zentralen arbeitsmarktpolitischen Aufgabe.

 

Für uns ist klar: Die neue Arbeitswelt 4.0 braucht neue Absicherung für die Beschäftigten. Flexiblere Beschäftigungsstrukturen und veränderte Erwerbsbiografien können zu mehr Übergängen zwischen Erwerbstätigkeit und Phasen der Arbeitslosigkeit führen.  Wir wollen, dass Beschäftigte im Laufe ihres Erwerbslebens so unterstützt zu werden, dass eine längere Phase der Arbeitslosigkeit möglichst vermieden wird bzw. dass Phasen der Arbeitslosigkeit genutzt werden, um die vorhandene Qualifikation zu erweitern.

 

Neben der Einführung eines Rechts auf Weiterbildung wollen wir ein neues Arbeitslosengeld Q für die Dauer von Qualifizierungsmaßnahmen einführen, den Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit verbessern und die Bundesagentur für Arbeit zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung weiterentwickeln.

 

Wir wollen ein Recht auf Weiterbildung einführen. Die Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung soll gesetzlich verpflichtet werden, Arbeitslosen, die innerhalb von 3 Monaten keine neue Beschäftigung finden, ein Angebot für eine Qualifizierungsmaßnahme zu machen, die die Vermittlungschancen nachhaltig erhöht. Wir wollen ein neues Arbeitslosengeld Q für die Dauer der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen einführen. Der Bezug des ALG Q wird nicht auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) angerechnet, die Höhe entspricht dem ALG. Nach Beendigung einer Qualifizierungsmaßnahme setzt der Anspruch auf ALG erneut nach den bisherigen Regeln ein.

 

Anders als in der Vergangenheit wird damit für die Zeit der Qualifizierungsmaßnahme die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes nicht mehr um die Hälfte gemindert. Damit können Arbeitssuchende, die nicht direkt eine neue Stelle finden und sich gleichzeitig weiterqualifizieren, länger Arbeitslosengeld beziehen als bisher. Für Arbeitssuchende schafft dies mehr Sicherheit und gibt zusätzliche Motivation für eine berufliche Neuorientierung. Außerdem wird damit das wirtschaftlich und gesellschaftlich wichtige Ziel unterstützt, die Zahl der Fachkräfte und der Beschäftigten auf einem hohen Niveau zu halten.

 

Verbesserter Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit

 

Wir wollen den Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit verbessern. Der Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit ist ein Grundpfeiler unseres Sozialstaates. Auf ihn können und müssen sich Beschäftigte verlassen. Vor dem Hintergrund des sich wandelnden Arbeitsmarktes ist es wichtig, diesen Schutz mehr Menschen zugänglich zu machen, um auch bisher nicht erfasste Beschäftigungsverhältnisse, wie z.B. oft kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer, in den Versicherungsschutz mit einzubeziehen.

 

Derzeit erhält Arbeitslosengeld, wer innerhalb von 2 Jahren (sog. Rahmenfrist) vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat (sog. Mindestvorversicherungszeit). Indem die Rahmenfrist auf 3 Jahre erweitert und die Mindestvorversicherungszeit auf 10 Monate gesenkt wird, profitieren mehr Beschäftigte von dem Schutz der Arbeitslosenversicherung.

 

Als zusätzliche Maßnahme soll das Schonvermögen in der Grundsicherung von bisher 150€ pro Lebensjahr auf 300€ pro Lebensjahr verdoppelt werden.

 

Weiterentwicklung der Arbeitslosen- zur Arbeitsversicherung: Die Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung

 

Unsere Vorschläge sind Teil einer notwendigen Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung hin zur Arbeitsversicherung. Die Arbeitsversicherung unterscheidet sich von der bisherigen Arbeitslosenversicherung dadurch, dass sie viel früher, bei der Qualifizierung, die ein ganzes Arbeitsleben anhalten muss, ansetzt und stärker als bisher die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit und die Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen zur Aufgabe hat.

 

Ein wesentliches Element der Arbeitsversicherung ist ein Recht für alle Beschäftigten auf Kompetenzfeststellung und Lebenslaufberatung durch die Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung. Beschäftigte sollen jederzeit in ihrem Berufsleben eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen können, die ihnen aufzeigt, welche beruflichen Perspektiven sie mit ihren vorhandenen Qualifikationen haben und welche Optionen für eine berufliche Weiterbildung sinnvoll sind. Im Bedarfsfall können aufbauend auf der Beratung erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen durch die Arbeitsversicherung gefördert werden.

 

Flankiert werden muss diese Strategie durch ein Fachkräftemonitoring, das den arbeitsmarktpolitischen Akteuren dabei hilft zu erkennen, welche Qualifikationen und Fachkräfte in den Branchen und Regionen perspektivisch benötigt werden.

 


Klare Worte zum Internationalen Frauentag

Internationaler FrauentagZum Internationalen Frauentag am 8. März hat unser Parteivorstand deutlich Worte gefunden. Es ist an der Zeit, sich zu unserer offenen und toleranten Demokratie zu bekennen und ihre Werte zu verteidigen. Rechtspopulisten und Chauvinisten bekämpfen weltweit Emanzipation, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung. Sie beleidigen und denunzieren Frauen. Sie wollen eine Kulturrevolution. Sie wollen zurück in eine Gesellschaftsform, die wir längst überwunden glaubten. Es ist höchste Zeit, sich dagegen zu wehren.

Besonders eindrucksvoll sind die Proteste in den USA, wo der gewählte Präsident Frauen herabwürdigt und beleidigt. Am 21. Januar 2017 gingen allein in Washington, D.C. über eine halbe Million Menschen auf die Straße. Weltweit waren es über 5 Millionen, die beim Women’s March in hunderten Städten zusammengekommen sind.

Frauen überall auf der Welt setzen ein eindrucksvolles Zeichen für die Verteidigung von Emanzipation, Freiheit und Demokratie. Frauen führen, gestalten und organisieren die friedlichen Proteste. Ihr gemeinsames Ziel: Eine gerechte Gesellschaft, die zusammenhält und Frauenrechte verwirklicht.

Frauenrechte werden momentan weltweit massiv in Frage gestellt: Konservative Abtreibungsgegner kämpfen gegen jegliche sexuelle Selbstbestimmung von Frauen, Befürworter der Entkriminalisierung von häuslicher Gewalt berufen sich auf sogenannte traditionelle Familienwerte. Und radikale Islamisten verleihen ihrem Hass auf Frauen mit religiösem Fanatismus ungehemmt Ausdruck.

Auch bei uns in Deutschland steht viel auf dem Spiel: deutsche Rechtspopulisten propagieren ein äußerst konservatives Familienbild: Die Familie besteht aus Vater, Mutter und idealerweise drei Kindern. Andere Familienformen lehnen sie ab und Alleinerziehende sollen nicht vom Staat unterstützt werden.

Mit uns gibt es kein Zurück in die Gesellschaft der 50er Jahre. Wir stehen gemeinsam mit Martin Schulz für eine offene und tolerante Demokratie, in der Menschen unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität, Hautfarbe, Religion, Beruf und Einkommen oder Herkunft gleichberechtigt und respektvoll miteinander leben. Wir wollen die vollständige Gleichstellung von Frauen und Männern – in allen gesellschaftlichen Bereichen, auf allen Ebenen.


Betriebsrätekonferenz in Lünen

Betriebsräte 02Ich habe am Dienstagabend unsere Betriebsrätekonferenz im Bürgerzentrum Lünen-Gahmen zusammen mit unserem AfA-Vorsitzenden Kevin Przygodda eröffnet. Unsere Gäste waren Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertreter der kirchlichen und sozialen Einrichtungen sowie Gewerkschaftsvertreter.  Ich habe auf unsere Erfolge beim Kampf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen hingewiesen. Ein Gesetzt, das wir in dieser Legislaturperiode verabscheidet haben, regelt jetzt, dass die  Höchstverleihdauer bei 18 Monaten liegt. Nach neun Monaten gibt es den gleichen Lohn, den die Stammbeschäftigte erhält. 

NRW-Arbeitsminister Rainer Schmeltzer,  erinnerte in seiner Rede unter anderem an die erfolgreiche Umsetzung des Mindestlohngesetzes, das in NRW seinen Anfang genommen hat. Vom Mindestlohn, der inzwischen bei 8,84 Euro liegt profitieren in NRW 800.000 Menschen. Zahlreiche Minijobs sind in sozialversicherungspflichtige Jobs umgewandelt worden und beim Abbau von Arbeitslosigkeit liege NRW derzeit an der Spitze aller Bundesländer.  Betriebsräte 05  

Weitere Themen waren das duale Ausbildungssystem, der Fachkräftemangel, sowie Veränderungen bezüglich der Zukunft der Arbeit (Arbeit 4.0.). Zu Arbeit 4.0 gehört auch ein echter Feierabend 4.0, sagte Rainer Schmeltzer und kündigte an, im Arbeitsschutz bessere gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen.


Privacy Settings
We use cookies to enhance your experience while using our website. If you are using our Services via a browser you can restrict, block or remove cookies through your web browser settings. We also use content and scripts from third parties that may use tracking technologies. You can selectively provide your consent below to allow such third party embeds. For complete information about the cookies we use, data we collect and how we process them, please check our Privacy Policy
Youtube
Consent to display content from - Youtube
Vimeo
Consent to display content from - Vimeo
Google Maps
Consent to display content from - Google