Wir wollen uns den Herausforderungen eines sich wandelnden Arbeitsmarktes stellen. Digitalisierung, demografischer Wandel und veränderte Produktionsprozesse führen dazu, dass sich auch der Arbeitsmarkt wandelt. Viele Tätigkeiten und Qualifikationen werden verschwinden, neue jedoch hinzukommen. Deshalb wird die Sicherung und Entwicklung von Qualifikationen über das gesamte Erwerbsleben hinweg zu einer zentralen arbeitsmarktpolitischen Aufgabe.

 

Für uns ist klar: Die neue Arbeitswelt 4.0 braucht neue Absicherung für die Beschäftigten. Flexiblere Beschäftigungsstrukturen und veränderte Erwerbsbiografien können zu mehr Übergängen zwischen Erwerbstätigkeit und Phasen der Arbeitslosigkeit führen.  Wir wollen, dass Beschäftigte im Laufe ihres Erwerbslebens so unterstützt zu werden, dass eine längere Phase der Arbeitslosigkeit möglichst vermieden wird bzw. dass Phasen der Arbeitslosigkeit genutzt werden, um die vorhandene Qualifikation zu erweitern.

 

Neben der Einführung eines Rechts auf Weiterbildung wollen wir ein neues Arbeitslosengeld Q für die Dauer von Qualifizierungsmaßnahmen einführen, den Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit verbessern und die Bundesagentur für Arbeit zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung weiterentwickeln.

 

Wir wollen ein Recht auf Weiterbildung einführen. Die Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung soll gesetzlich verpflichtet werden, Arbeitslosen, die innerhalb von 3 Monaten keine neue Beschäftigung finden, ein Angebot für eine Qualifizierungsmaßnahme zu machen, die die Vermittlungschancen nachhaltig erhöht. Wir wollen ein neues Arbeitslosengeld Q für die Dauer der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen einführen. Der Bezug des ALG Q wird nicht auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) angerechnet, die Höhe entspricht dem ALG. Nach Beendigung einer Qualifizierungsmaßnahme setzt der Anspruch auf ALG erneut nach den bisherigen Regeln ein.

 

Anders als in der Vergangenheit wird damit für die Zeit der Qualifizierungsmaßnahme die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes nicht mehr um die Hälfte gemindert. Damit können Arbeitssuchende, die nicht direkt eine neue Stelle finden und sich gleichzeitig weiterqualifizieren, länger Arbeitslosengeld beziehen als bisher. Für Arbeitssuchende schafft dies mehr Sicherheit und gibt zusätzliche Motivation für eine berufliche Neuorientierung. Außerdem wird damit das wirtschaftlich und gesellschaftlich wichtige Ziel unterstützt, die Zahl der Fachkräfte und der Beschäftigten auf einem hohen Niveau zu halten.

 

Verbesserter Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit

 

Wir wollen den Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit verbessern. Der Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit ist ein Grundpfeiler unseres Sozialstaates. Auf ihn können und müssen sich Beschäftigte verlassen. Vor dem Hintergrund des sich wandelnden Arbeitsmarktes ist es wichtig, diesen Schutz mehr Menschen zugänglich zu machen, um auch bisher nicht erfasste Beschäftigungsverhältnisse, wie z.B. oft kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer, in den Versicherungsschutz mit einzubeziehen.

 

Derzeit erhält Arbeitslosengeld, wer innerhalb von 2 Jahren (sog. Rahmenfrist) vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat (sog. Mindestvorversicherungszeit). Indem die Rahmenfrist auf 3 Jahre erweitert und die Mindestvorversicherungszeit auf 10 Monate gesenkt wird, profitieren mehr Beschäftigte von dem Schutz der Arbeitslosenversicherung.

 

Als zusätzliche Maßnahme soll das Schonvermögen in der Grundsicherung von bisher 150€ pro Lebensjahr auf 300€ pro Lebensjahr verdoppelt werden.

 

Weiterentwicklung der Arbeitslosen- zur Arbeitsversicherung: Die Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung

 

Unsere Vorschläge sind Teil einer notwendigen Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung hin zur Arbeitsversicherung. Die Arbeitsversicherung unterscheidet sich von der bisherigen Arbeitslosenversicherung dadurch, dass sie viel früher, bei der Qualifizierung, die ein ganzes Arbeitsleben anhalten muss, ansetzt und stärker als bisher die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit und die Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen zur Aufgabe hat.

 

Ein wesentliches Element der Arbeitsversicherung ist ein Recht für alle Beschäftigten auf Kompetenzfeststellung und Lebenslaufberatung durch die Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung. Beschäftigte sollen jederzeit in ihrem Berufsleben eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen können, die ihnen aufzeigt, welche beruflichen Perspektiven sie mit ihren vorhandenen Qualifikationen haben und welche Optionen für eine berufliche Weiterbildung sinnvoll sind. Im Bedarfsfall können aufbauend auf der Beratung erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen durch die Arbeitsversicherung gefördert werden.

 

Flankiert werden muss diese Strategie durch ein Fachkräftemonitoring, das den arbeitsmarktpolitischen Akteuren dabei hilft zu erkennen, welche Qualifikationen und Fachkräfte in den Branchen und Regionen perspektivisch benötigt werden.