Internationaler Tag der Pflege: Weichen stellen für mehr Teilhabe

Der heutige Internationale Tag der Pflege ist ein guter Anlass, den Stellenwert der Pflege in Deutschland zu analysieren: Die Pflege ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die soziale Pflegeversicherung hat sich als fünfte Säule der Sozialversicherung bewährt. Doch die Gesellschaft wird älter und vielfältiger und wir müssen entscheidende Weichen stellen, für mehr Gerechtigkeit und Teilhabe in der Pflege.

„Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt seit Einführung der Sozialen Pflegeversicherung kontinuierlich und wird weiter zunehmen. Aktuell sind 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die Zahl der an Demenz Erkrankten steigt jedes Jahr um 200.000 Menschen. Entsprechend des Anstiegs der Pflegebedürftigen nimmt auch der Fachkräftebedarf in Deutschland zu.

Bereits mit dem Pflegestärkungsgesetz 1 haben wir in dieser Legislaturperiode zahlreiche Leistungsverbesserungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und ihre Angehörigen erreicht. Außerdem haben wir mit der Reform des Pflegezeitgesetzes und Familienpflegegesetzes für pflegende Angehörige die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert.

Zum Kern der Pflegereform gehört in dieser Legislaturperiode die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsverfahrens mit dem Pflegestärkungsgesetz 2. Damit verbunden ist eine Gleichstellung somatisch, demenziell und psychisch erkrankter Pflegebedürftiger und die bessere Berücksichtigung individueller Bedürfnisse.

Wir werden zudem noch in dieser Legislaturperiode ein Pflegeberufegesetz verabschieden, das eine generalistische Pflegeausbildung beinhaltet: alle Pflegeberufe erhalten eine gemeinsame Ausbildung mit einem einheitlichen Berufsabschluss. Damit steigern wir die Attraktivität des Pflegeberufes insgesamt und besonders der Altenpflege. Wir erhöhen damit auch die Durchlässigkeit sowie die Chance auf Verbleib in diesem Berufsfeld.“


Anbau von Gentechnik-Pflanzen bundesweit verbieten

Die SPD will den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland verhindern. Mit ihrem heutigen Beschluss zur grünen Gentechnik bekräftigt die SPD-Bundestagsfraktion, dass die EU-Regelung zum sogenannten Opt out konsequent im Sinne des Koalitionsvertrags für bundesweite Verbote genutzt werden muss.

„Die Verbraucherinnen und Verbraucher lehnen mit großer Mehrheit gentechnisch veränderte Pflanzen auf dem Acker und auf dem Teller ab. Auf Druck der SPD ist deshalb im Koalitionsvertrag vereinbart worden, die Vorbehalte der Bevölkerung gegen die grüne Gentechnik anzuerkennen.

Mit unserem heutigen Beschluss „Vorbehalte der Bevölkerung ernst nehmen – Koalitionsvertrag umsetzen“ machen wir unmissverständlich deutlich: Die EU-Regelung zum sogenannten Opt out und die dort eröffneten Möglichkeiten, den GVO-Anbau national zu untersagen, muss konsequent im Sinne des Koalitionsvertrags genutzt werden. Die nationale Umsetzung der EU-Regelung muss so ausgestaltet werden, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen grundsätzlich und bundesweit verboten werden kann, und somit Äcker und Umwelt in Deutschland gentechnikfrei bleiben.

Zudem fordern wir, dass sich Deutschland bereits bei Zulassungsverfahren auf EU-Ebene kritisch positioniert und die bisherige Enthaltungspraxis beendet wird, sowie eine stärkere Gewichtung gentechnikkritischer Forschung.“


Fünf Tage mit dem Motorrad durch Polen und Tschechien

MichaelThewsMotorrad

Liebe Leserinnen und Leser,

vom 13. bis 17. Mai führt mich die Internationale Freundschaftstour des Deutschen Bundestags auf dem Motorrad nach Polen und Tschechien.

Genauer gesagt ist es die „Freundschaftsfahrt der Motorsportgruppe der Sportgemeinschaft“ des Bundestags und es ist bereits die 16. dieser Art. Für mich ist es die zweite Tour, nachdem wir im vergangenen Jahr das Dreiländer-Eck Tschechien-Österreich-Deutschland unter die Räder genommen hatten.

Ich freue mich sehr auf diese Tour. 174 Teilnehmer starten am Mittwoch um 9 Uhr am Reichstag, unter ihnen sind Abgeordnete des Bundestages und des EU-Parlaments, Mitarbeiter des Bundestags und der Ministerien, sowie Gäste aus Sport, Medien und Wirtschaft. Stationen der Reise sind Radeberg, Görlitz, Karpacz, Riesen- und Eulengebirge sowie Breslau als Zielort.

Vor allem freue ich mich darauf, Ihnen in den nächsten Tagen regelmäßig in Bild und Wort über meine Erlebnisse und Begegnungen bei der Tour zu berichten.

Viele Grüße:

Ihr Michael Thews


Tag der Kinderbetreuung am 11. Mai 2015: Erzieherinnen und Erzieher verdienen Anerkennung

Fotoquelle: commons.wikimedia.org

Fotoquelle: commons.wikimedia.org

In meinem Wahlkreis sind in den vergangenen Jahren zusätzliche Plätze in Kitas und in der Tagespflege geschaffen worden. Die Nachfrage nach den Plätzen ist groß. Denn gute Kitas und Tagespflege sind die Voraussetzung dafür, dass Eltern Familie und Beruf vereinbaren können. Gleichzeitig ermöglichen sie unseren Kindern einen guten Start ins Leben.

Möglich machen das die Menschen, die in Kitas und in der Tagespflege arbeiten. Am 11. Mai feiern wir ihnen zu Ehren den Tag der Kinderbetreuung. Er erinnert seit 2012 daran, dass Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und –väter Tag für Tag hervorragende Arbeit leisten. Ich freue mich auf meine Besuche in der Kita „Haus der kleinen Racker“ in Lünen und in der Kita Hamm-Herringen, beide werden von der AWO geführt. Ich erwarte am Montag spannende und informative Gespräche mit den Erzieherinnen und Erziehern.

Sie spielen, toben und lachen mit unseren Kindern, machen ihr Leben bunt. Und sie trösten, wenn Mama und Papa nicht da sind. Sie fördern unsere Kinder aber auch von Anfang an und sorgen für bessere Bildungschancen. Kitas werden immer mehr zu einer Bildungsinstitution. Das hat Auswirkungen auf die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher, die in den letzten Jahren noch deutlich anspruchs- und verantwortungsvoller geworden ist.

Deshalb verdienen Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und –väter mehr Anerkennung. Sie verdienen, dass wir herzlich Dankeschön sagen. Sie verdienen meiner Meinung nach aber auch eine bessere Entlohnung.


Gedenkstunde im Deutschen Bundestag zum 70. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft

IMG_0270Vor 70 Jahren, am 8. Mai 1945, hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert – nach 2.077 Kriegstagen und mehr als 50 Millionen Toten, darunter etwa acht Millionen Deutschen. In der deutschen Geschichte gibt es keine tiefere Zäsur als diesen Tag, sagte der Historiker Prof. Dr. Heinrich August Winkler in seiner Gedenkrede zum 70. Jahrestag des Kriegsendes in Europa. Bundestag und Bundesrat erinnerten am Freitag, 8. Mai 2015, in einer gemeinsamen Gedenkstunde an den Tag, den Bundespräsident Richard von Weizsäcker vor 30 Jahren einen „Tag der Befreiung“ genannt hatte.

Es ist wichtig, dass die Deutschen an diesen Tag erinnert werden und sich ihrer Lehren aus den Geschehnissen noch einmal bewusst werden. Daraus erwächst auch der Auftrag die nachwachsenden Generationen mit einzubinden und das Interesse für unsere (dunkle) Geschichte Deutschlands wach zu halten.

Einen Überblick über die gehaltenen Reden in der Gedenkstunde findet man hier.


Das Rote Kreuz ist da, wenn wir Hilfe brauchen

Der 8. Mai ist der Tag des Roten Kreuzes. In diesem Jahr wird der Gedenktag ohne Frage durch die Erinnerungen an den 8. Mai 1945 überlagert, auf den Tag genau 70 Jahre sind seit Kriegsende und Befreiung vergangen. Dennoch ist es mir ein Anliegen, heute auf den Rotkreuztag hinzuweisen. Er erinnert an den Geburtstag des Gründers Henry Dunant im Jahr 1828.

Fotoquelle: Pressefoto des DRK

Fotoquelle: Pressefoto des DRK

Das Rote Kreuz kennt jeder. Auch über die christliche Welt hinaus, in der muslimischen heißt er Roter Halbmond. Kaum eine Sendung der Tagesschau vergeht, ohne dass wir Mitarbeiter des Roten Kreuzes im Einsatz sehen: Aktuell bei den Erdbebenopfern in Nepal, bei den Flüchtlingen im Mittelmeer oder bei der Hilfe für Flüchtlinge in Syrien und den Nachbarländern.

Es gehört zu unserem Alltag

Das Rote Kreuz gehört aber auch zu unserem Alltag: Hier lernen wir Erste Hilfe, Sanitäter des Roten Kreuzes begleiten Veranstaltungen, die wir besuchen. Mitarbeiter des Roten Kreuzes suchen, retten, pflegen, transportieren Kranke, bringen das Essen auf Rädern, organisieren Kleiderkammern, betreiben den Blutspendedienst und vieles mehr. Sie leisten Aufgaben, die wir bewusst oft gar nicht mehr wahrnehmen, weil sie uns selbstverständlich erscheinen. Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich beim Roten Kreuz. Sie helfen, ohne dafür eine Bezahlung zu erwarten. Dieses Engagement kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.

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Fotoquelle: Pressefoto des DRK

Weltweit ist das Rote Kreuz im Einsatz. Es ist der Menschlichkeit verpflichtet, arbeitet unparteilich, neutral, unabhängig und freiwillig. Millionen von Fördermitgliedern, ehrenamtlichen Helfern und Spendern, Regierungsorganisationen und Stiftungen machen diese Arbeit erst möglich. Das Rote Kreuz ist da, wenn wir Hilfe benötigen.

Ich möchte den Rotkreuztag nutzen, mich bei allen Mitarbeitern des Roten Kreuzes auch in meinem Wahlkreis ganz herzlich für ihren täglichen Einsatz zu bedanken. Die Leserinnen und Leser bitte ich, das Rote Kreuz bei seiner Arbeit zu unterstützen.

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Henry Dunant um 1864 Fotoquelle: Pressefoto DRK

Wissenwertes: Henry Dunant war ein schweizer Geschäftsmann und Humanist. Im Jahr 1859 wurde er in der Nähe der italienischen Stadt Solferino Zeuge der erschreckenden Zustände unter den Verwundeten einer Schlacht zwischen der Armee Österreichs und den Truppen Sardinien-Piermonts und Frankreich. 1862 veröffentlichte Dunant ein Buch mit dem Titel „Erinnerung an Solferino“. In der Folge kam es 1863 in Genf zur Gründung der Organisation, die seit 1876 den Namen „Internationales Komitee vom Roten Kreuz“ trägt. Die 1864 beschlossene Genfer Konvention geht im wesentlichen auf die Ideen des Henry Dunant zurück, der 1901 den Friedensnobelpreis verliehen bekam. Dunant starb 1910. Im Jahr 1938 wurde beschlossen, jährlich einen weltweiten Friedenstag am Geburtstag Dunants zu feiern. Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wird dieser Gedenktag regelmäßig in aller Welt begangen.


Themenabend der SPD Selm zu Fracking und den Freihandelsabkommen CETA/TTIP

Eindeutige Positionierung:

Michael Thews gegen Expertenkommission beim aktuellen Fracking-Gesetzentwurf

Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung des SPD Ortsvereins Selm und der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Selm, die in der Burg Botzlar stattfand, hatte Michael Thews, Mitglied des Deutschen Bundestages, angeboten in das Thema Fracking und Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) einzuführen und darüber ausführlich zu diskutieren.

Aufgrund der Entscheidung im Bundeskabinett hat das Thema Fracking eine besondere Aktualität. Michael Thews betonte, dass er weiterhin gegen Frackingvorhaben in unserer Region ist. Die bisherigen Methoden unter dem Einsatz von Frackfluiden sind risikoreich und unnötig. Der aktuelle Gesetzesentwurf schließt Frackvorhaben z.B. durch die 3000 Meter-Regel weitgehend aus, was zu begrüßen ist. Allerdings ist die im Entwurf genannte Expertenkommission, die zukünftige Vorhaben beurteilen soll, ist ein undemokratisches Instrument.

Fracking_Selm_1_1Letztendlich müsse dieses Verfahren durch die Bezirksregierung genehmigt werden und zwar nach dem Stand der aktuellen Gesetzeslage. Das Bergrecht ist auch für konventionelle Vorhaben daher dringend zu verschärfen.

Auf Nachfrage erklärte Michael Thews, dass die Aufsuchung von Kohleflözgas, wie es derzeit in Hamm angedacht ist, ohne den Einsatz der sogenannten Frackflüssigkeiten erfolgen soll.

Bezüglich der geplanten Freihandelsabkommen hat sich die SPD zu Verbraucherschutz-, Umweltschutz- und arbeitsrechtlichen Standards klar positioniert. Hier dürfen die Abkommen in keinem Fall zu Einschränkungen unserer Standards führen.

Michael Thews erklärt hierzu: “Ich lehne die privaten Schiedsgerichtverfahren ab. Sie dürfen kein Bestandteil der beiden Abkommen sein und werden zwischen Staaten mit stabilen Rechtssystemen nicht gebraucht.“

Vor solchen Schiedsgerichten werden bisher Klagen geheim und ohne Berufungsmöglichkeit zwischen drei Anwälten verhandelt, wenn Unternehmen durch gesetzliche Maßnahmen von Staaten ihre „legitimen Gewinnerwartungen“ geschmälert sehen. Nach Auskunft von Nicht-Regierungsorganisationen, mit denen Thews in den USA gesprochen hatte, haben sich dort Kanzleien auf die Durchführung solcher Verfahren spezialisiert und daraus ein lukratives Geschäft gemacht.

Insbesondere einige große deutsche Unternehmen hätten ein handfestes Interesse an den Freihandelsabkommen. Aber auch positive Effekte für den Mittelstand werden durch die geplanten Freihandelsabkommen in Aussicht gestellt.

Michael Thews gab jedoch zu bedenken, dass es Firmen geben werde, die, z.B. durch den Wegfall der Zölle, die auch eine gewisse Schutzfunktion für bestimmte Waren haben, Nachteile befürchten müssen.

Fracking_Selm_2_1Hinsichtlich des Schutzes der Verbraucher sei es schwer, zwischen den USA und Europa eine gemeinsame Linie zu finden. Während in Deutschland das Vorsorgeprinzip gelte, bei dem eine Zulassung von Produkten erst erfolgen könne, wenn die Ungefährlichkeit nachgewiesen sei, könne ein Produkt in den USA meist schneller den Weg in den Markt finden. Erst wenn die Gefährlichkeit nachgewiesen wird, gebe es Sanktionen. Dennoch könne es sinnvoll sein, technische oder wissenschaftliche Daten gemeinsam zu nutzen.

Die Diskussion über gentechnisch veränderte Produkte müsse weiter geführt werden. In Deutschland sei der Anbau verboten und das muss auch so bleiben.

Die Diskussionsteilnehmer waren sich mit Michael Thews einig, dass mit den Freihandelsabkommen vielschichtige, komplexe und schwer durchschaubare Sachverhalte gegeben seien. Im Bundestag wird es nach Einschätzung von Michael Thews noch viele Veranstaltungen und Expertenanhörungen geben. Im kommenden Jahr will Michael Thews in einer weiteren Informationsveranstaltung über den aktuellen Zwischenstand bei den Verhandlungen informieren.


Trauer über Germanwings-Absturz

4U9525_350Ich trauere mit den Angehörigen der Opfer des Fluges ‪#‎4u9525‬, davon 16 junge Halterner SchülerInnen und eine Stewardess aus Lünen. Es gibt kaum Worte, die angesichts des schrecklichen Unfalls die Trauer und Ohnmacht beschreiben können. Mein Mitgefühl gehört nun den Angehörigen.

 


SPD-Freihandelskonferenz

Transatlantischer_Freihandel„Mitmachen und Mitreden“ beim Thema Freihandelsabkommen. Meine Meinung:“Nur ohne Schiedsgerichte und unter Erhalt der Souveränität bei Verbraucherschutz-, Umwelt- und Sozialstandards“.

Beteiligen können sich alle – online!
Wie die Fachleute darauf reagieren, ist im Internet-Live-Stream am 23.2.2015 ab 14 Uhr auf SPD-Freihandelskonferenz.de, auf SPD.de und auf der Seite der SPD-Bundestagsfraktion zu sehen.
Ich werde in Berlin dabei sein.

Mehr zur  SPD-Freihandelskonferenz.


Das bringt das neue Jahr 2015

Die SPD hat zahlreiche neue Gesetze durchgesetzt, die 2015 wirksam werden. (Foto: dpa)

Die SPD hat zahlreiche neue Gesetze durchgesetzt, die 2015 wirksam werden. (Foto: dpa)

Lange hat die SPD für einen Mindestlohn und eine gute Rente für diejenigen gekämpft, die ihr Leben lang gearbeitet haben. Mit Erfolg. Rund ein Jahr nach Eintritt in die Große Koalition hat die SPD viele Punkte aus ihrem Regierungsprogramm umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Eine Übersicht über alle Gesetze, die 2015 in Kraft treten.

Start: 1. Januar 2015

  • 8,50 Euro Mindestlohn
    Mit Jahresbeginn gilt für alle Arbeitnehmer und Branchen der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Für einige Branchen mit besonderen Bedingungen gibt es sinnvolle Übergangsregelungen, wenn dies tarifvertraglich bundesweit vereinbart ist. Spätestens ab 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro für alle Branchen. Außerdem wird es künftig einfacher sein, Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich zu erklären. So werden wieder mehr Menschen von guten Tarifverträgen der Gewerkschaften profitieren und in tarifgebundenenen Betrieben bessere Arbeitsbedingungen erhalten. Das bewährte Tarifvertragssystem und die Flächentarife werden gestärkt. Die Höhe des Mindestlohns wird künftig alle zwei Jahre von einer Kommission aus Gewerkschaften und Arbeitgebern überprüft und ggf. angepasst.
  • Das neue Pflegezeitgesetz
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nahe Angehörige pflegen, haben künftig einen Rechtsanspruch auf zehn freie Arbeitstage im Jahr. Dafür erhalten sie vom Staat Lohnersatzleistungen – wie etwa beim Kinderkrankengeld. So können sie sich die Zeit nehmen, um alle notwendigen Schritte einzuleiten, wenn Angehörige plötzlich pflegebedürftig werden. Darüber hinaus erhalten pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch darauf, ihre Arbeitszeit bis zu zwei Jahre deutlich zu reduzieren, ohne dies individuell mit dem Arbeitgeber aushandeln zu müssen. Wenn sterbende Angehörige betreut werden müssen (z. B. in einem Hospiz), können sie ihre Arbeitszeit für den Zeitraum von drei Monaten reduzieren.
  • Das 1. Pflegestärkungsgesetz
    Mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz erhalten Pflegebedürftige, Demenzkranke und pflegende Angehörige deutlich bessere Leistungen. Für Pflegebedürftige stehen 2015 rund 2,4 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Mit den zusätzlichen Mitteln werden unter anderem die häusliche Pflege gestärkt und die Betreuung in den Pflegeheimen, Wohngruppen und Wohngemeinschaften verbessert.
  • Krankenversicherungsbeiträge
    Mit dem Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wird der paritätisch finanzierten Beitragssatz auf 14,6 Prozent in dieser Wahlperiode festgeschrieben. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 7,3 Prozent. Wenn eine Krankenkasse mehr als die gesetzlich festgelegten Beiträge benötigt, kann sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben.
  • BAföG-Reform (Start Kostenübernahme zum 1. Januar 2015, Start BAföG-Erhöhung: WS 2016/2017)
    Der Bund übernimmt ab 2015 die kompletten BAföG-Kosten von den Ländern. Bislang mussten diese 35 Prozent Kosten selbst zahlen. Damit werden die Länder um rund 1,17 Mrd. Euro im Jahr entlastet und können das zusätzliche Geld in die Finanzierung von Bildung und Betreuung investieren, zum Beispiel in den Ausbau von Kitas.

    Die Bedarfssätze und Freibeträge sollen beim BAföG um jeweils sieben Prozent angehoben werden. Der Wohnzuschlag soll von 224 Euro auf 250 Euro steigen, um die Mietsteigerungen an Hochschulstandorten etwas aufzufangen. Aufgrund der stark steigenden Gesamtausgaben für das BAföG (rund 4,1 Milliarden Euro 2017) tritt die BAföG-Reform erst zum Wintersemester 2016/17 in Kraft.

  • Künstlersozialversicherung
    Rund 180.000 selbstständige Kulturschaffende erhalten über die Künstlersozialversicherung Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes will die große Koalition die Abgabepflicht der Unternehmen, die in die Versickerung einzahlen, effektiver kontrollieren.
  • Kampf gegen Steuervergehen
    Der Druck auf Steuerhinterzieher wird erhöht. Die Selbstanzeige bei Steuervergehen, die Hintertürchen zur Strafvermeidung ermöglicht, wird deutlich verschärft. Sie wirkt nur noch dann komplett strafbefreiend, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro (bislang 50.000 Euro) nicht übersteigt. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen gibt es Strafzuschläge: Bis 100.000 Euro hinterzogener Steuern zehn Prozent, zwischen 100.000 und einer Million Euro 15 Prozent und bei Beträgen über einer Million Euro 20 Prozent.

    Der Berichtigungszeitraum für die Steuerangaben verdoppelt sich von fünf auf zehn Jahre. Um anerkannt zu werden, muss die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein.

  • Doppelte Staatsangehörigkeit
    Bereits seit Ende 2014 müssen sich Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden. Dies gilt für alle, die sich vor ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten oder sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht haben. Die Optionspflicht entfällt auch für diejenigen, die über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Bislang mussten sich die Jugendlichen mit Eintritt in die Volljährigkeit zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden.

Start: 1. Juli 2015

  • ElterngeldPlus
    Das ElterngeldPlus fördert die Mütter und Väter besonders, die während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Das ElterngeldPlus beträgt ebenso wie das Elterngeld 65 bis 100 Prozent des entfallenen Einkommens: bei Vollzeitarbeit höchstens 1.800 Euro, bei Teilzeitarbeit höchstens 900 Euro. In diesem Fall wird es aber doppelt so lange – bis zu 28 Monate – ausgezahlt. Es gilt: Ein Elterngeld-Monat sind zwei ElterngeldPlus-Monate. Dadurch erhöht sich die gesamte Zahlung für die Eltern beträchtlich. Für Väter und Mütter, die gemeinsam das Kind betreuen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, verlängert sich das ElterngeldPlus noch einmal um vier Monate.
  1. Jahreshälfte 2015
  • Mietpreisbremse
    In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen künftig auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Die Länder legen jeweils für bis zu fünf Jahre die Gebiete fest, für die die Mietpreisbremse gilt. Um Investitionen in Neubauten zu fördern, werden diese von der Mietpreisbremse ausgenommen. Gleiches gilt für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Für Maklergebühren gilt künftig das Prinzip: Wer den Makler beauftragt, muss auch die dafür anfallenden Gebühren zahlen, in der Regal also der Vermieter.

Die SPD regiert – seit nun einem Jahr. Und das Land kommt voran. Der Mindestlohn, bessere Renten, bezahlbares Wohnen, der Neustart der Energiewende, die Frauenquote, mehr Unterstützung für Familien, unsere Friedenspolitik und vieles mehr. Es geht darum das Leben der Menschen besser zu machen.

In einer weiteren Übersicht können Sie lesen, was das konkret ist. Neu ab 2015 – oder sogar schon in Kraft.


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