Aktuell

Neues aus Berlin, Hamm, Lünen, Selm & Werne

Thews on Tour in bewegten Bildern


Europäische Woche der Abfallvermeidung
Zum Roadtrip - mit dem Elektroauto von Lünen bis Berlin

Berlinfahrer im Bundeskanzleramt

FB Berlinfahrt

Mit 50 Gästen aus Lünen, Selm, Werne und Hamm ist Michael Thews am vergangenen Montag nach Berlin gereist. „Warm up“ im Zug, also: viel Zeit um sich näher kennen zu lernen. „Das waren interessante Gespräche und es gab auch eine ganze Reihe von Fragen, auch die ich dann später bei meinem Vortrag eingehen konnte“. Den Vortrag gab es dann am Nachmittag im Paul-Löbe-Haus. Da hatten die Besucher schon ihren ersten Termin absolviert. Sie waren am Schloss Bellevue, dem Amtssitz von Bundespräsident Joachim Gauk.

Nach dem Treffen mit dem Bundestagsabgeordneten ging es für die Gruppe dann weiter mit einem Besuch des Reichstages. Auf der Besuchertribüne des Plenarsaals hörten sie einen Vortrag über die Arbeit des Parlaments und danach ging es in die Reichstagskuppel. Tag zwei der Berlinfahrt begann für die Reisegruppe mit einem intensiven Sicherheitscheck im Bundeskanzleramt. Bis hier hin schaffen es nur wenige Reisegruppen. Die Damen und Herren aus Lünen, Hamm, Selm und Bork durften sogar in den Konferenzraum des Bundeskabinetts. Am Nachmittag folgte der Besuch des Arbeitsministeriums mit anschließender Stadtrundfahrt. Der Besuch des Deutschen Historischen Museums folgte am dritten Tag. Den Abschluss der Reise bildete ein Besuch der Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße.

Hier gibt es die Fotos zur Fahrt.

 

 

 


Michael Thews MdB gratuliert dem Projekt Startup Teens aus Hamm

Thews_Michael_0095-klDas Projekt Startup Teens aus Hamm ist Preisträger im Innovationswett-bewerb >Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen 2016<.

Bundestagsabgeordneter Michael Thews (SPD) gratuliert dem Projekt herzlich zur Prämierung: „Die größte Initiative in Europa bringt Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 bis 19 Jahren als Online-Plattform kostenlos das Gründen näher sowie unternehmerisches Denken und Handeln bei. Ich freue mich sehr, dass die Auszeichnung für ein Projekt aus Hamm ausgesprochen wurde.“

Unter dem Motto „NachbarInnovation – Gemeinschaft als Erfolgsmodell“ zeichnen die Standortinitiative „Deutschland – Land der Ideen“ und die Deutsche Bank in diesem Jahr Projekte aus, die die Potentiale gemeinschaftlichen Handelns auf innovative Weise nutzen und dadurch zur Lösung gegenwärtiger und zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen.

Startup-Teens-Fotograf-Hauke-Schwiezer

(c) Startup-Teens-Fotograf-Hauke-Schwiezer

Eine Expertenjury aus Wissenschaft- lern, Wirtschaftsmanagern, Journalis- ten und Politikern wählte das Projekt Startup Teens unter Mithilfe eines sechsköpfigen Fachbeirats aus rund 1.000 Bewerbungen aus. Am 30. Juni feiert der Preisträger das Finale des Ideenwettbewerbs

 „Deutschland – Land der Ideen“ ist die gemeinsame Standortinitiative der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft, vertreten durch den BDI. Das Unternehmen Deutsche Bank ist seit 2006 Partner und Nationaler Förderer des Wettbewerbs „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“. Ziel ist es, Innovationen aus Deutschland im In- und Ausland sichtbar zu machen und die Leistungskraft und Zukunftsfähigkeit des Standorts zu stärken.

logo.Ausgezeichnete OrteAuf www.ausgezeichnete-orte.de finden Sie alle Informationen zu den Preisträgern.

https://www.land-der-ideen.de/ausgezeichnete-orte/preistraeger


Nächste Sprechstunde im Wahlkreisbüro Hamm

Michael BüroDer SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews (SPD) lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich zu seiner nächsten Sprechstunde in Hamm ein.

Die Bürgersprechstunde wird am Mittwoch, 29. Juni in der Zeit von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr in seinem Wahlkreisbüro, in der SPD-Geschäfts-stelle in der Westhofenstr.1 statt-finden.

Es sind noch Termine für das persönliche oder telefonische Gespräch an diesem Tag mit dem Abgeordneten zu vergeben.

Neben der regelmäßig stattfindenden Sprechstunde sind auch persönliche Terminvereinbarungen unter der Rufnummer 0 23 81 / 92 42 52 506 oder Michael.Thews.ma04@bundestag.de im Wahlkreisbüro Hamm möglich.


Woche der Umwelt im Schloss Bellevue

Tag der Umwelt

Tag der Umwelt im Schloss Bellvue. (Foto: © Himsel/DBU)

Vom 7. bis 8. Juni findet im Park von Schloss Bellevue die fünfte „Woche der Umwelt“ statt. Zum ersten Mal öffnet die große Umwelt-Schau am zweiten Veranstaltungstag ab 13 Uhr ihre Tore für alle Interessierten zu einem „Publikumsnachmittag“. Im Schlosspark erwartet die Besucher die rund 4.000 Quadratmeter große Ausstellung, auf der sich annähernd 200 Aussteller zu den Fachthemen Klimaschutz, Energie, Ressourcen, Boden und Biodiversität, Mobilität und Verkehr, Bauen und Wohnen präsentieren. Parallel dazu wird es Diskussionsrunden auf den Haupt– und Nebenbühnen geben sowie Vorträge in den verschiedenen wissenschaftlichen Fachforen.

Einblick in neue, umweltfreundliche Technologien, Produkte, Dienstleistungen und Konzepte

Bereits zum fünften Mal findet dieses besondere Forum für den Schutz unserer natürlichen Ressourcen am Amtssitz des Bundespräsidenten statt. Thematisch richtet sich der Blickwinkel dabei – neben den zahlreichen ehrenamtlichen Aktivitäten zu den Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit – auf die wirtschaftlichen Möglichkeiten und Chancen zur Lösung globaler Umweltfragen. An den Ausstellungsständen sind vielfältige und anschauliche Projektpräsentationen zu sehen, die zeigen, wie Innovationen lösungsorientiert entwickelt und Modellvorhaben praxisnah umgesetzt werden. Damit erhält das Publikum Einblick in neue, umweltfreundliche Technologien, Produkte, Dienstleistungen und Konzepte, die für eine verantwortungsvolle Wirtschaftsweise im Sinne jetziger und zukünftiger Generationen bereitstehen. Weitere Informationen und das detaillierte Programm der „Woche der Umwelt“ unter https://www.woche-der-umwelt.de. Ein Live-Stream wird ebenfalls angeboten: https://www.woche-der-umwelt.de/livestream.


Tag der Organspende am 4. Juni 2016

Organspendeausweis„Klarheit bei der Organspende“

Das Wichtigste ist, dass für die Ärzte und Angehörigen Klarheit darüber besteht, wie der Betroffene zur Organspende steht., Jeder sollte sich Gedanken machen und seinen Willen auf einem Organspendeausweis bekunden.

Nach Erhebungen der Deutschen Stiftung Organspende (DSO) kann nur bei ca. 40% der Fälle auf einen vorher bekundeten Willen des potentiellen Spenders zurückgegriffen werden. Häufiger muss der Wille vermutet werden oder Angehörige gefragt werden. Bei Ablehnung der Organspende geht dies sogar zu 32% auf den Willen der Angehörigen zurück.

Nach wie vor ist die Bereitschaft zur Organspende sehr gering. Das bedaure ich sehr. Gleichzeitig ist es verständlich, dass nach dem Skandal von 2010 und 2011 Vertrauen nur langsam wieder aufgebaut wird. Wir setzen jetzt mit dem Transplantationsregistergesetz einen weiteren Baustein, um in Zukunft eine stärkere Koordinierung und damit auch Kontrolle im gesamten Bundesgebiet über die Spender, Organe und Empfänger zu erhalten. Die Zahl der Organspender ist 2015 auf einen neuen Tiefstand gesunken. Waren es 2009 noch 14,9 Spender pro Million Einwohner, sank diese Zahl 2015 auf nur noch 10,7.

Der Tag der Organspende findet seit 1983 jährlich am ersten Samstag im Juni statt, um für das Thema zu sensibilisieren und mehr Menschen auf die Möglichkeit eines Spendeausweises aufmerksam zu machen. Ausweise zum Download gibt es z.B. unter www.organspende-info.de/organspendeausweis/erstellen


Aktionstage Nachhaltigkeit

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Jeder kann etwas zum Besseren verändern. In diesem Sinne richten sich auch in diesem Jahr wieder die Aktionstage Nachhaltigkeit, die in dieser Woche stattfinden, an Privatpersonen, Vereine, Verbände, Initiativen, Stiftungen, Schulen, Kindergärten, Universitäten, Kirchen, Unternehmen, soziale Einrichtungen, Umwelt- und Entwicklungsverbände, Kommunen, Stadtwerke, Behörden, Ämter und Ministerien.

Rund 1800 Projekte sind bei den diesjährigen „Deutschen Aktionstagen Nachhaltigkeit“ eingereicht worden. „Sie alle zeigen, dass Nachhaltigkeit in den Bereichen Ökologie, Ökonomie und auch im sozialen Feld durch kleine Aktionen möglich sind“, sagt Michael Thews MdB.  „Das fängt ganz aktuell bei dem Gebrauch von Plastiktüten an. Jeder Verzicht auf eine Plastiktüte ist ein Schritt zu mehr Nachhaltigkeit“.

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hatte erstmals 2012 anlässlich der Weltkonferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro einen „Deutschen Aktionstag Nachhaltigkeit“ ins Leben gerufen. Über 270 Projekte und Aktionen nahmen damals teil. Ziel der Aktionstage war und ist es, nachhaltiges Handeln in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen sichtbar zu machen und die öffentliche Wahrnehmung und Unterstützung für das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung zu fördern.


Bessere Bezahlung für Sprachlehrer

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„Ich bin sehr froh, dass wir Sozialdemokraten eine bessere Bezahlung der Lehrkräfte in den Sprach- und Integrationskursen durchgesetzt haben“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Michael Thews.

„Die Lehrkräfte in den Sprach- und Integrationskursen leisten einen elementaren Beitrag zum Gelingen der Integration von Flüchtlingen. Nur wenn wir sie angemessen bezahlen, werden wir ausreichend Personal bekommen. Deshalb haben wir jetzt mit einem Beschluss im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine Mindestvergütung von 35 Euro pro Stunde sichergestellt.“

In diesem Jahr werden wir mehr als doppelt so viele Sprach- und Integrationskurse bereitstellen müssen. Schon jetzt haben wir zu wenig qualifizierte Lehrer dafür. Diesem Mangel können wir nur begegnen, wenn wir die Lehrkräftevergütung deutlich verbessern und damit endlich faire, gerechte und motivierende Gehälter zahlen. Die bislang in dem Bereich gezahlten Gehälter reichen bei Weitem nicht aus, um genügend qualifiziertes Personal anzuwerben. Bereits seit Langem weisen wir auf diesen Umstand hin und haben uns für eine deutliche Verbesserung stark gemacht. Dieser Einsatz hat sich jetzt gelohnt. Wir konnten mit dem Koalitionspartner einen Beschluss im Haushaltsauschuss herbeiführen, der das Bundesinnenministerium ermächtigt, den Kostenerstattungssatz für die Integrationskurse auf bis zu 4,00 Euro pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit zu erhöhen. Mit diesem erhöhtem Kostenerstattungssatz wollen wir eine Mindestvergütung der Lehrer von 35 Euro pro Unterrichtseinheit garantieren.

Das Innenministerium muss in Zukunft sicherstellen, dass die entsprechenden Anbieter der Kurse diese Mindestvergütung auch an die Lehrkräfte auszahlen. Um eine effiziente und effektive Aufgabenerledigung in diesem wichtigen Teilbereich der Integration zu erreichen, fordern wir die Bundesregierung auf, eine wirkungsvolle Gesamtstrategie für die verschiedenen Maßnahmen der Sprachförderung zu entwickeln und fortlaufend deren Wirksamkeit zu überprüfen.

Integration fängt beim Erlernen der Sprache an und kann nur gelingen, wenn wir dafür gute Lehrerinnen und Lehrer bereitstellen.


Michael Thews MdB: „Wir sollten Beschäftigung und nicht Arbeitslosigkeit finanzieren“

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Die NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion will Langzeitarbeitslosen durch öffentlich geförderte Beschäftigung eine neue Perspektive bieten. Dies teilt der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Thews mit.

In dem gestern gefassten Beschluss der NRW-Landesgruppe heißt es einleitend: „An Langzeitarbeitslosen geht der anhaltende konjunkturelle Aufschwung fast vollständig vorbei.“ Diese Erkenntnis sei Anlass gewesen, über Alternativen für diese Personengruppe nachzudenken. Michael Thews: „Jeder Mensch hat Stärken und Potenziale, die er zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen kann. Und jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe. Leider zeigt sich, dass einige Personen aufgrund verschiedener individueller oder struktureller Umstände keine Chance auf Anstellung in einer regulären Beschäftigung haben. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, sich auch um diese Leute zu kümmern.“

Konkret schlagen die NRW-Abgeordneten vor, über den sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer einen „sozialen Arbeitsmarkt“ zu etablieren. Gelder, die als Passivleistungen („Hartz IV“) sowieso ausgegeben würden, sollen in die Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fließen. Ein großer Teil der Lohnkosten könnte damit bereits gedeckt werden. Öffentlich geförderte Arbeitsplätze werden zusätzlich geschaffen und liegen im öffentlichen Interesse. Als potentielle Einsatzfelder sind beispielsweise Bus- und Bahnbegleitdienste oder Hausmeisterassistenzen denkbar.

Michael Thews: „Die Grundidee ist einfach: Statt Arbeitslosigkeit wird sinnstiftende Arbeit finanziert. Allein in Nordrhein-Westfalen könnten bis zu 50.000 Personen von dem Ansatz profitieren. Kurzfristig bedeutet die Aufnahme einer öffentlich geförderten Beschäftigung die Steigerung des Selbstwertgefühls, größere gesellschaftliche Teilhabe und mehr Einkommen. Mittel- und langfristig werden eigenständige Ansprüche in den sozialen Sicherungssystemen aufgebaut und im bestmöglichen Fall die Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt geschafft.“

Der Appell der SPD-Abgeordneten richtet sich vor allem an den Koalitionspartner CDU/CSU. Vorhandene Landes- und Bundesprogramme der SPD-Minister Rainer Schmeltzer und Andrea Nahles seien wichtige erste Schritte, die modellhaft zeigen, wie ein sozialer Arbeitsmarkt aussehen und welche Effekte er generieren könnte. Um aber das volle Potenzial öffentlich geförderter Beschäftigung auszuschöpfen, müsse die Union ihre Blockadehaltung bei dem Thema endlich aufgeben. „Das Signal aus NRW ist klar: Finanzminister Schäuble und seine Parteifreunde sind aufgerufen, zusammen mit der SPD den Weg für einen dauerhaften und flächendeckenden öffentlichen Beschäftigungssektor frei zu machen“, so Thews abschließend.


Zehn-Punkte-Plan gegen Steuerbetrug

Die SPD macht beim Kampf gegen

Steuerhinterziehung Druck

„Wir drehen die Beweislast um“, heißt es in einem Zehn-Punkte-Plan für ein härteres Vorgehen gegen Steuerbetrüger, das der Parteikonvent der SPD am Sonntag verabschieden soll. Die SPD will erreichen, dass der Staat rechtswidrige Gewinne und aus Straftaten stammende Vermögenswerte konsequenter abschöpfen kann. Auch Vermögen unklarer Herkunft sollen demnach eingezogen werden können. Die Beschuldigten müssten dann den Nachweis erbringen, dass sie das Vermögen legal erworben haben. Nach dem Willen der Sozialdemokraten sollen Finanzanlagen in Offshore-Gebieten verhindert und Unternehmen bei ihrem Steuersitz zu mehr Transparenz angehalten werden. Die Prüfstandards von Finanzämtern sollen bundesweit vereinheitlicht, die Informationspflichten von Steuerzahlern bei Geschäften mit Steueroasen erhöht werden. Banken, die Beihilfe zur Verschleierung von Vermögen leisten, sollen «harte Sanktionen» drohen. Auf internationaler Ebene müsse der Kampf gegen Steuerbetrug im Rahmen der G20-Staaten forciert werden.


Sitzungswoche vom 1. bis 3. Juni 2016

Von Mittwoch, 1. Juni, bis Freitag, 3. Juni 2016, debattiert der Bundestag unter anderem über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie über ihren Bericht zum 2002 in Kraft getretenen Prostitutionsgesetz, einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie einen Antrag der Linksfraktion, die umstrittene Riester-Rente in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen. Auf der Tagesordnung stehen zudem der Berufsbildungsbericht der Bundesregierung, ein Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die Qualität der humanitären Hilfe zu steigern, sowie eine vereinbarte Debatte zur Exzellenzinitiative. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.

Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. 

Mittwoch, 1. Juni

Regierungsbefragung: Die Sitzung beginnt um 13 Uhr mit der Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettssitzung sowie zu aktuellen Themen. 35 Minuten sind dafür vorgesehen.

Fragestunde: Ab 15.35 Uhr folgt die zweistündige Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (18/8566) von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.

Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 15.35 Uhr.

Donnerstag, 2. Juni

Regulierung des Prostitutionsgewerbes: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (18/8556). Er sieht laut Bundesregierung vor, „das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken, die Arbeitsbedingungen der in der legalen Prostitution Tätigen zu verbessern und Kriminalität aus dem Bereich der Prostitution zu verdrängen“. Ebenfalls in erster Lesung debattiert der Bundestag über den von der Bundesregierung im Januar 2007 vorgelegten Bericht zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (16/4146). Das Prostitutionsgesetz, das 2002 in Kraft trat, sollte die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten verbessern und das kriminelle Umfeld wirkungsvoller bekämpfen. Der Bericht kommt nun zu dem Ergebnis, dass das Gesetz sein Ziel nur zum Teil erreicht habe; allerdings hätten sich auch Befürchtungen, mit dem Prostitutionsgesetz sei die Bekämpfung des Menschenhandels erschwert worden, nicht bestätigt. Grundlage des Berichts sind drei Studien, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben hatte. Für die Aussprache ist eine Stunde vorgesehen.

Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels: Es folgt um 10.05 Uhr die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des Menschenhandels (18/4613). Er sieht vor, die Strafbarkeit des Menschenhandels zu erweitern. Mit dem Vorhaben soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. Demnach soll künftig der Tatbestand des Menschenhandels auch erfüllt sein, wenn die Opfer ins Land gebracht werden, um strafbare Handlungen zu begehen oder zu betteln. Auch wer Menschen ins Land bringt, um ihnen Organe zu entnehmen, soll künftig nach einem entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch bestraft werden können. Laut Begründung der Bundesregierung greift in diesen Fällen bisher nur das Transplantationsgesetz. Bisher war Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft beziehungsweise zur sexuellen Ausbeutung strafbar. Eine Stunde wird die Debatte dauern.

Gedenken an den Völkermord an den Armeniern: Um 11.10 Uhr geht es weiter mit der abschließenden Beratung eines gemeinsamen Antrags von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten vor 101 Jahren“. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die deutsche Mitverantwortung an den historischen Ereignissen anzuerkennen und unter Nutzung der im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts vorhandenen Akten aufzuarbeiten sowie anzuerkennen, dass es sich bei den Massakern und Vertreibungen an den Armeniern ab 1915 um einen Völkermord gehandelt habe. Abgestimmt wird auch über einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/4335,18/7909), in dem die Bundesregierung anlässlich des Gedenkens an den Völkermord an den Armeniern im Jahr 1915 Jahren aufgefordert wird, sich „vorbehaltlos zur historischen Mitverantwortung des Deutschen Reichs“ an diesem Völkermord zu bekennen. Außerdem verlangt sie, dass ein bereits vor zehn Jahren verabschiedeter fraktionsübergreifender Antrag (15/5689), in dem gefordert wurde, dass Deutschland zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beitragen solle, vollständig umgesetzt wird.  Eine Stunde ist für die Aussprache vorgesehen.

Riester-Rente und gesetzliche Rentenversicherung: Um 12.15 Uhr steht die erste Lesung eines Antrags der Fraktion Die Linke auf der Tagesordnung, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die so genannte Riester-Rente in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen. Nach Ansicht der Abgeordneten ist die Riester-Rente gescheitert. Ihre Rückabwicklung würde die Rentenversicherung um 3,6 Milliarden Euro Riester-Förderung pro Jahr aus Steuermitteln stärken. Eine Stunde wird die Debatte dauern.

Änderung des Telemediengesetzes: Weiter geht es um 13.30 Uhr mit der abschließenden Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (18/6745). Damit soll erreicht werden, dass der Zugang zum Internet über Funknetze (WLAN) künftig einfacher angeboten werden kann. Bisher sei das Angebot von WLAN in Deutschland weniger ausgeprägt als in anderen Ländern, schreibt die Bundesregierung. Grund hierfür sei das Haftungsrisiko, dem Betriebe, Cafés, Restaurants, Hotels, Einzelhändler, aber auch öffentliche Einrichtungen ausgesetzt seien. Denn die Kunden könnten über den HotspotRechtsverletzungen, etwa Verstöße gegen das Urheberrecht durch illegale Downloads, begehen. WLAN-Betreiber würden daher Gefahr laufen, insbesondere mit Abmahnungen von Urheberrechteinhabern konfrontiert zu werden. Mit der Gesetzesänderung soll klargestellt werden, dass WLAN-Betreiber Zugangsanbieter im Sinne von Paragraf 8 des Telemediengesetzes und damit für den Inhalt übermittelter fremder Informationen nicht verantwortlich sind. Ebenfalls abgestimmt wird über einen von den Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gemeinsam eingebrachten Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes – Störerhaftung (18/304718/3861), der in eine ähnliche Richtung zielt wie die Vorlage der Bundesregierung. Für die Aussprache sind 45 Minuten eingeplant.

Erweiterung des Arbeitslosenversicherungsschutzes: Ab 14.15 Uhr debattiert der Bundestag 45 Minuten lang abschließend über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (18/8042).  Das Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz soll gering qualifizierten Arbeitnehmern und Langzeitarbeitslosen zu einem besseren Zugang zu Instrumenten der beruflichen Weiterbildung verhelfen. So sollen etwa Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss künftig zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen wie Lesen, Rechnen und Schreiben erhalten, wenn dies für die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme nötig ist. Ebenfalls abgestimmt wird über einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/7425), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung zu stärken, sowie über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5386), in dem die Abgeordneten eine gerechtere Gestaltung der Arbeitslosenversicherung fordern. Abschließend beraten wird zudem ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/391818/5119), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Arbeitsförderung neu auszurichten. So müsse unter anderem der Aufbau eines verlässlichen sozialen Arbeitsmarktes auf Basis des Passiv-Aktiv-Transfers „unverzüglich“ eingeleitet werden. Denn dadurch werde die Teilhabe und Integration von jenen Arbeitslosen gewährleistet, die auch bei einer hohen Arbeitskräftenachfrage keine Chance auf eine ungeförderte Beschäftigung hätten, heißt es in der Vorlage.

Rechtslage bei Samenspende: Über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7655), das Recht auf Kenntnis eigener Abstammung in einem eigenen Gesetz zu verankern, debattieren die Abgeordneten in erster Lesung ab 15 Uhr. Mithilfe von Samenspenden gezeugte Kinder sollen das Recht bekommen zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist, schreiben die Abgeordneten in der Vorlage und fordern die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser soll nach dem Willen der Fraktion die Einrichtung eines Melde- und Auskunftssystems, in dem die Identität des Samenspenders festgehalten ist, und einen entsprechenden  Vermerk im Geburtenregister vorsehen. Wenn gewünscht, sollten durch Samenspende gezeugte Kinder eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem Samenspender und gegebenenfalls auch Halbgeschwistern erhalten. Eine Härtefallregelung solle dabei berechtigte Interessen des Samenspenders schützen. Das Kind solle zudem das Recht bekommen, durch einen Gentest feststellen zu lassen, ob der eingetragene Samenspender tatsächlich der biologische Vater ist. 45 Minuten sind für die Debatte eingeplant.

Sicherung des Fachkräftepotenzials: Ab 15.45 Uhr berät der Bundestag 45 Minuten lang abschließend über einen von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Antrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das Fachkräftepotenzial für die Wirtschaft zu sichern.

Sowjetische Kriegsgefangene als NS-Opfer: Ein Antrag der Linksfraktion (18/8422), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sowjetische Kriegsgefangene als NS-Opfer anzuerkennen, wird ab 16.30 Uhr 45 Minuten lang in erster Lesung im Plenum debattiert. Wie die Abgeordneten in der Vorlage ausführen, gehörten die sowjetischen Kriegsgefangenen zu den „von der rassistisch motivierten Vernichtungspolitik der Nazis besonders betroffenen Gruppen“. Sie seien von den Nazis als „Untermenschen“ diffamiert und verfolgt worden. Diese Politik habe sich in einer extrem hohen Todeszahl der sowjetischen Kriegsgefangenen in deutschem Gewahrsam widergespiegelt, heißt es in dem Antrag weiter.

Bundeswehreinsatz in Kosovo (KFOR): Ab 17.15 Uhr befassen sich die Abgeordneten 30 Minuten lang in erster Lesung mit einem Antrag der Bundesregierung, den Bundeswehreinsatz in Kosovo im Rahmen der Nato-Mission KFOR fortzusetzen. Ziel von KFOR war es zunächst, den Abzug der jugoslawischen Truppen und die Entmilitarisierung des Kosovo zu überwachen. Nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo im Februar 2008 blieb KFOR mit Zustimmung der kosovarischen Regierung im Land. Ziel ist es seither, dort ein sicheres Umfeld aufzubauen und zu erhalten. Die Bundeswehr ist seit Beginn der Nato-Mission im Juni 1999 in Kosovo präsent. Das derzeitige Mandat sieht eine personelle Obergrenze von 1850 deutschen Soldaten vor und ist bis zum 11. Juni 2016 befristet.

Milchkrise: Weiter geht es um 17.45 Uhr mit der abschließenden Beratung eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Milchkrise (18/6206). Darin fordern die beiden Oppositionsfraktionen ein aktives Milchmarkt-Krisenmanagement, um nach dem Wegfall der Milchquote die Rohstoffpreise zu stabilisieren. Die Bundesregierung wird unter anderem dazu aufgefordert, auf EU-Ebene im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik Milchviehbetriebe zu unterstützen. Auf nationaler Ebene soll ein Unterstützungsprogramm für die grünlandgebundene Milchviehhaltung in Höhe von 50 Millionen Euro bereitgestellt werden. In erster Lesung mitberaten wird ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem die Bundesregierung vor dem Hintergrund der andauernden Milchkrise aufgefordert wird, eine Reduzierung der Milchmenge zu unterstützen und damit den Markt zu entlasten. 30 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.

Bundeswehreinsatz in Libanon (Unifil): Ebenfalls 30 Minuten lang wird ab 18.15 Uhr ein Antrag der Bundesregierung beraten, den Bundeswehreinsatz im Rahmen der UN-Mission Unifil im Libanon fortzusetzen. Unifil (United Nations Interim Force in Lebanon) ist einer der ältesten friedenserhaltenden Einsätze der Vereinten Nationen: Seit 1978 setzen sich Blauhelmsoldaten für Frieden zwischen dem Libanon und Israel ein. Anfangs zählten die Überwachung eines angestrebten Waffenstillstands und die Bestätigung des Abzugs israelischer Streitkräfte aus dem Libanon zu ihren Aufgaben. Nach dem Zweiten Libanonkrieg im Jahr 2006 wurde das Mandat ergänzt. Seitdem unterstützt Unifil die libanesische Regierung dabei, die Seegrenzen zu sichern und Waffenschmuggel übers Meer zu verhindern. Deutschland stellt durchschnittlich etwa 150 Blauhelme, die Mandatsobergrenze liegt bei 300. Das Mandat des UN-Sicherheitsrats und das Mandat des Deutschen Bundestages wurden seit Beginn der Operation stets verlängert; das aktuelle UN-Mandat ist gültig bis zum 31. August 2016, das deutsche Parlamentsmandat bis zum 30. Juni 2016.

Essensversorgung in Kitas und Schulen: Ab 18.45 Uhr debattieren die Abgeordneten 30 Minuten lang in erster Lesung über einen Antrag der Fraktion Die Linke, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, für alle Kinder und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen und Schulen „eine hochwertige und unentgeltliche Essensversorgung“ zu garantieren. Dies sei möglich, wenn der Bund die Kosten im Rahmen der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen sowie für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen im Rahmen der öffentlichen Fürsorge übernehme. Außerdem muss er nach Ansicht der Fraktion „die Finanzierung der Vernetzungsstellen Schulverpflegung, die Träger und Schulen kompetent beraten, endlich sicherstellen“.

Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes: 30 Minuten lang abschließend beraten wird ab 19.15 Uhr der Entwurf eines von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten ersten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes (18/8235). Hintergrund der Änderung sind die schlechten Erzeugerpreise in der Milchwirtschaft; Ziel sei eine Stützung des Marktes durch „außergewöhnliche Maßnahmen“ auf Grundlage einer EU-Verordnung der Europäischen Kommission, die eine Anpassung der Vorschriften des Agrarmarktstrukturgesetzes erforderlich mache. Dadurch soll es anerkannten Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbänden sowie Genossenschaften und anderen Formen von Erzeugerorganisationen ermöglicht werden, die Rohmilchproduktion innerhalb der EU auf freiwilliger Basis für einen Zeitraum von sechs Monaten zu regulieren. Diese Maßnahme soll zur Wiederherstellung des erforderlichen Marktgleichgewichtes beitragen. In der Begründung heißt es dazu weiter, dass andernfalls keine Produktionsverringerungen bei der Milchproduktion für die nächsten Jahre zu erwarten seien.

Transparenz bei der Ministererlaubnis: Weiter geht es um 19.45 Uhr mit der ersten Lesung eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8078), in dem mehr Transparenz und demokratische Kontrolle bei der so genannten Ministererlaubnis gefordert wird. So soll der Bundestag laut Vorlage ein Veto gegen die Ministererlaubnis bei Unternehmensfusionen erhalten. Außerdem soll der Wirtschaftsminister die Ministererlaubnis, mit der er ein gegensätzliches Votum des Bundeskartellamtes aufheben kann, detailliert begründen müssen. Das aktuelle Ministererlaubnisverfahren zum Zusammenschluss der Supermarkt-Ketten Edeka und Kaiser’s Tengelmann offenbare die Schwächen des Verfahrens, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. So habe der Minister zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens seine Entscheidung erläutert, kritisieren sie. 30 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.

Dopingopfer-Hilfegesetz: Anschließend beraten die Abgeordneten ab 20.15 Uhr 25 Minuten lang abschließend über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines zweiten Gesetzes über die finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (18/8040,18/8261). Das Zweite Dopingopfer-Hilfegesetz sieht vor, einen vom Bundesverwaltungsamt verwalteten Fonds in Höhe von 10,5 Millionen Euro einzurichten, aus dem DDR-Dopingopfer eine einmalige Entschädigungszahlung erhalten sollen. Einen ähnlichen Fonds gab es schon einmal: Im August 2002 hatte der Bundestag das Dopingopfer-Hilfegesetz verabschiedet, mit dem ein Hilfsfonds in Höhe von zwei Millionen Euro für Einmalzahlungen an DDR-Dopingopfer eingerichtet wurde. Nachdem er erschöpft war, trat das Dopingopfer-Hilfegesetz zum Jahresende 2007 außer Kraft. Die geplante Neuauflage begründet die Bundesregierung damit, dass damals nicht alle anspruchsberechtigten Doping-Opfer erfasst worden seien. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Sportausschusses (18/8515). Dazu liegt ein Bericht des Haushaltsausschusses vor (18/8528).

Verbraucherrechte bei Anlagepleiten: Um 20.45 Uhr geht dann ein Antrag der Fraktion Die Linke in die erste Lesung, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Verbraucherrechte nach einer Anlagepleite zu stärken. 30 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.

Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften: Ab 21.15 Uhr beraten die Abgeordneten 30 Minuten lang in erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (18/8558). Er sieht unter anderem eine Verschärfung des gewerblichen Bewachungsrechts vor. So müssen Bewachungsunternehmer künftig anstelle des bisherigen Unterrichtungsnachweises einen Sachkundenachweis erbringen. Auch Bewachungspersonal, das bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und Großveranstaltungen in leitender Funktion eingesetzt wird, muss einen Sachkundenachweis erbringen. Hintergrund der Neuregelung, die zu einer Ergänzung der Bewachungsverordnung und des Paragrafen 34a der Gewerbeordnung führt, ist laut Bundesregierung die Tatsache, dass es in letzter Zeit zu vereinzelten Übergriffen in Flüchtlingsunterkünften durch Bewachungspersonal gekommen ist.

Vereinbarung von Familie, Pflege und Dienst: Weiter geht es um 21.45 Uhr mit der ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung  weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (18/8517). Er sieht die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit und Pflegezeit für die genannten Berufsgruppen vor. Diese erhalten einen Vorschuss zur besseren Bewältigung des Lebensunterhalts während der (teilweisen) Freistellung, die mit einer Gehaltsreduzierung verbunden ist. Damit werde das für die Privatwirtschaft und für Tarifbeschäftigte seit dem 1. Januar 2015 geltende Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf im Wesentlichen wirkungsgleich im Beamten- und Soldatenbereich nachvollzogen, heißt es in der Vorlage. 30 Minuten sind für die Debatte eingeplant.

Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch: Ebenfalls 30 Minuten lang wird anschließend ab 22.15 Uhr in erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines sechsten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (18/8487) beraten. Das Der Gesetzentwurf sieht vor, die Vorschläge aus dem Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verbesserung der technischen und organisatorischen Abläufe in den Meldeverfahren in der sozialen Sicherung umzusetzen und ihnen eine gesetzliche Grundlage zu geben. Dabei geht es unter anderem um den Einsatz einer maschinenlesbaren Verschlüsselung der Daten auf dem Sozialversicherungsausweis, die eindeutige gesetzliche Definition von Verfahrenskomponenten wie die Betriebs- und Zahlstellennummer sowie um die Einführung eines Qualitätsmanagements für die Teile der Software der Sozialversicherungsträger, die an den Meldungen an die Arbeitgeber beteiligt sind.

Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz: Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ geht um 22.45 Uhr in die erste Lesung, für die 30 Minuten vorgesehen sind. Ziel ist es laut Bundesregierung, Investitionen in Kleinstbetriebe, in kleine Infrastrukturen und in den ländlichen Tourismus zu fördern – und damit die ländlichen Räume, die stark vom demografischen Wandel betroffen sind.

Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes: Um 23.15 Uhr geht es weiter mit der ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ersten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (18/8514). Geändert werden sollen damit die Vorschriften zum Dauergrünlanderhalt im Rahmen desGreening der EU-Direktzahlungen. Laut Bundesregierung sind die Änderungen notwendig geworden, nachdem die EU-Kommission im Sommer 2015 in einem Leitfaden die EU-Vorschriften zum Begriff der Umwandlung im Rahmen des Dauergrünlanderhalts ausgelegt hat. Konkret sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass „im Rahmen der nach dem Leitfaden bestehenden engen Grenzen auf Antrag die Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel aufgehoben werden“ soll, wenn es in eine nichtlandwirtschaftliche Fläche umgewandelt werden soll, und dass die Genehmigung zur Umwandlung von anderem als umweltsensiblem Dauergrünland in eine nichtlandwirtschaftliche Fläche ohne Verpflichtung zur Neuanlage von Dauergrünland erteilt werden soll. 30 Minuten wird die Debatte dauern.

Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe: Ab 23.45 Uhr befasst sich der Bundestag 30 Minuten lang in erster Lesung mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen. Er sieht ein weit reichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) und eine Strafbewehrung der Weitergabe von NPS vor. Dabei bezieht sich das Verbot erstmals auf ganze Stoffgruppen. Ziel ist es laut Bundesregierung, die Verbreitung von NPS zu bekämpfen und so ihre Verfügbarkeit als Konsum- und Rauschmittel einzuschränken. Damit solle „die Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen, insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, vor den häufig unkalkulierbaren und schwerwiegenden Gefahren, die mit dem Konsum von NPS verbunden sind, geschützt werden“, so die Bundesregierung. In erster Lesung mitberaten wird ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/8459), in dem sie sich für „eine zeitgemäße Antwort auf neue psychoaktive Substanzen“ ausspricht. Nach Ansicht der Abgeordneten ist die Ausweitung des Verbotsansatzes für neue synthetische Drogen falsch. Sie sei wie schon das Verbot anderer Drogen nicht geeignet, das Angebot, den Konsum oder drogenbedingte Schädigungen zu reduzieren, sondern spiele der Drogenmafia in die Hände.

Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 0.15 Uhr.

Freitag, 3. Juni

Berufliche Bildung: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der ersten Lesung des von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Berufsbildungsberichts 2016 (18/8300). Darin zieht sie für das Ausbildungsjahr 2015 eine insgesamt positive Bilanz. Dies gelte besonders für junge Menschen, die sich um einen Ausbildungsplatz beworben hätten. Gleichwohl stellt der Bericht fest, dass sich die Passungsprobleme von betrieblichen Ausbildungsplatzangeboten und der Bewerbernachfrage in bestimmten Regionen und Berufen weiter verstärkt hätten. Dieser Entwicklung müsse mit zusätzlichen Maßnahmen entgegengewirkt werden. In erster Lesung mitberaten werden zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/8421), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den Ausbau der inklusiven Bildung in der beruflichen Bildung umzusetzen, sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8259) mit dem Titel „Im Jahr 2016 die Berufsbildung fit für die Zukunft machen“. Eine Stunde ist für die Debatte über die drei Vorlagen vorgesehen.

Qualität der humanitären Hilfe: Ab 10.05 Uhr berät der Bundestag eine Stunde lang in erster Lesung einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise initiierten Humanitären Weltgipfel (WHS) zu unterstützen und die Qualität der humanitären Hilfe zu steigern. Beim WHS, der am 23. und 24. Mai 2016 in Istanbul stattfand, kamen Staaten und Zivilgesellschaft mit zusammen mit dem Ziel, Wege und Möglichkeiten zu finden, um die humanitären Bedürfnisse in einer sich schnell verändernden Welt zu bewältigen.

Vereinbarte Debatte zur Exzellenzinitiative: Weiter geht es ab 11.10 Uhr mit einer einstündigen vereinbarten Debatte zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Das geplante Nachfolgeprogramm der Exzellenzinitiative wurde am 22. April 2016 von Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka (CDU) und der Bremer Wissenschaftssenatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt (SPD) vorgestellt. Es sieht unter anderem vor, dass der Bund zum ersten Mal Universitäten dauerhaft mitfördern kann. Die  Regierungschefinnen und Regierungschefts von Bund und Ländern entscheiden am 16. Juni 2016 über das neue Exzellenzprogramm, in das dem Bundesbildungsministerium zufolge die Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzinitiative eingeflossen sind. Diese wurde von einer internationalen und unabhängigen Expertenkommission unter Vorsitz des Wissenschaftlers Prof. Dr. Dieter Imboden erarbeitet und der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) im Januar 2016 vorgelegt.

Filmförderungsgesetz: Im Anschluss geht um 12.15 Uhr der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes über die Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films in die erste Lesung, für die 45 Minuten eingeplant sind. Ziel ist laut Bundesregierung „eine noch effektivere, erfolgreiche Förderung des deutschen Qualitätsfilms und der weitere flächendeckende Erhalt der Kinos als Kulturort“. So sollen unter anderem durch eine gezieltere Auswahl der Filme die Fördermittel stärker konzentriert werden. Der Entwurf sieht zudem vor, die Vergabekommissionen der Filmförderungsanstalt zu verschlanken, um Entscheidungen transparenter zu machen. Sie sollen zudem rotierend mit Experten besetzt werden – und zwar paritätisch mit Männern und Frauen.

DDR-Renten-Überleitungsrecht: Ab 13 Uhr debattiert der Bundestag abschließend über einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/497218/6706), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, „Ungerechtigkeiten“ bei der Mütterrente in Ostdeutschland und beim Übergangszuschlag zu beheben. Frauen, die ihre Kinder in Ostdeutschland geboren hätten, würden gegenüber westdeutschen Müttern benachteiligt, heißt es in der Vorlage. Während ab dem 1. Juli 2015 Frauen pro Kind im Westen 29,21 Euro mehr Bruttorente im Monat erhielten, seien es im Osten nur 27,05 Euro. Zudem würden ostdeutsche Frauen mit dem niedrigeren Rentenwert Ost nicht nur generell bei der Mütterrente schlechtergestellt, sondern auch, wenn die Mütterrente mit dem als Bestandsschutz gedachten Übergangszuschlag zusammentreffe, monieren die Abgeordneten und fordern entsprechende Änderungen im Rentenrecht. In erster Lesung mitberaten werden zudem zwei weitere Anträge der Linken zum DDR-Renten-Überleitungsrecht. Während die Abgeordneten in dem einen Antrag die Bundesregierung auffordern, „gerechte Renten für Beschäftigte im DDR-Gesundheits- und Sozialwesen zu schaffen“, verlangen sie in dem anderen Antrag (18/7903), dass die Rentenansprüche der Bergleute aus der DDR-Braunkohleveredelung gewahrt werden. 45 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.

Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 13.45 Uhr. (nal/25.05.16)


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