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Europäische Woche der Abfallvermeidung
Zum Roadtrip - mit dem Elektroauto von Lünen bis Berlin

100 Tage Mindestlohn bedeuten 100 Tage arbeitsmarktpolitischer Fortschritt

Seit 100 Tagen gibt es mit dem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn eine Lohnuntergrenze, die viele Beschäftigte unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen macht. Und das macht sich bemerkbar: Die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt hält weiter an und der Mindestlohn sorgt für ein Umsatzplus im Einzelhandel. Den Mindestlohn befürworten laut einer Umfrage fast 90 Prozent der Bundesbürger. DSC_Geld.

„Der Mindestlohn sorgt seit 100 Tagen dafür, dass rund 3,7 Millionen Menschen endlich einen anständigen Lohn erhalten und Lohndumping ein Ende gesetzt wird. Und das ist gut so, denn wir brauchen mehr ehrliche Arbeit, nicht weniger – das ist soziale Marktwirtschaft“, erklärt Michael Thews, SPD-Bundestags-abgeordneter. „100 Tage Mindestlohn bedeuten 100 Tage arbeitsmarktpolitischen Fortschritt.“

Der Einzelhandel profitiert vom Mindestlohn und die Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass die Anzahl der Aufstocker – Personen, die trotz Erwerbstätigkeit Arbeits-losengeld II beziehen – zurückgehen wird. „Das spart allen Steuerzahlern viel Geld“, so Michael Thews. Der gesetzliche Mindestlohn habe, anders als von seinen Kritikern erwartet, bislang keine Arbeitsplätze gekostet – im Gegenteil: „Es gibt keine Jobverluste, es werden auch weiterhin im Niedriglohnbereich Arbeitskräfte gesucht.“

Diese Vorteile sehen auch die Bürgerinnen und Bürger: Laut einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes sind 86 % der Deutschen für den Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro: „Diese Umfrage stärkt auch die ehrlichen Unternehmer im Land, die den Mindestlohn konsequent umsetzen“, erklärt der Abgeordnete. Leider werde durch die Umfrage auch die Befürchtung im Vorfeld der Mindestlohn-Einführung bestätigt, wonach Arbeitgeber versuchen könnten, den Mindestlohn zu umgehen. Fast jeder fünfte der Befragten (18 %) gab demnach an, Erfahrungen mit solchen Umgehungen gemacht zu haben.

„Der Mindestlohn braucht deshalb Dokumentationspflichten – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber. Denn nur korrekte Dokumentation und eine ordentliche Kontrolle legen die Axt an Schwarzarbeit, Schattenwirtschaft und Dumpinglöhne“, erklärt Thews. Die Aufzeichnungspflichten gelten nur für die neun Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind. Dieses Gesetz gibt es seit Jahren. Der einzige Bereich, der neu hinzugekommen ist, sind die Minijobs – nur die gewerblichen, nicht die in Privathaushalten.

„Klar ist aber auch: Gute Politik lebt vom Dialog. Derzeit führt unsere Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles Gespräche mit den Branchen, die Probleme bei der Umsetzung der Mindestlohn-Regelungen haben. Und es wird eine erste Bestandsaufnahme des Mindestlohngesetzes geben“, so Michael Thews. Doch einem „Mindestlohn-Light“ werde die SPD nicht die Hand reichen.


NRW-Landesgruppe der SPD-Bundestagsfraktion fordert: Fracking bis 2021 verbieten

Ich freue mich über den Beschluss in unserer Landesgruppe und habe die Entscheidung aus fester Überzeugung mitgetragen. Wir fordern klar, dass Fracking in Deutschland mindestens bis zum Jahr 2021 verboten bleibt. Insbesondere die Stellung und Wirkungsweise der Expertenkommission ist aus meiner Sicht fragwürdig. Der Schutz des Trinkwassers und der Gesundheit aller Bürger haben absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen. Zurzeit können wir nicht abschließend beantworten, ob Fracking eines Tages eine Option zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas sein kann. Solange die Risiken des Frackings nicht abschließend geklärt sind, müssen wir auf diese Technologie verzichten.

Fräcking_001Ihren skeptischen Standpunkt zum Thema Fracking hatte die SPD bereits 2013 im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Ein Eckpunktepapier von Umweltministerin Barbara Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel vom vergangenen Sommer war in der Sache eindeutig. Dieses Papier muss Grundlage für eine gesetzliche Entscheidung bleiben, die nur der Bundestag treffen darf. Vor dem Hintergrund lehnen wir den Einsatz einer Expertenkommission ab. „Ein solches Gremium darf auf keinen Fall eine Entscheidung des Bundestags ersetzen“, sagte MdB Frank Schwabe (zuständiger Berichterstatter).

Frühestens 2021 soll der Deutsche Bundestag prüfen, ob die gesetzliche Verbotsregelung dann noch gerechtfertigt ist. Bis dahin sollten neue Kenntnisse aus Wissenschaft und Technik zur Verfügung stehen. Diese Prüfung muss in öffentlicher Debatte erfolgen. Zugleich sprach sich die Landesgruppe ebenso geschlossen dafür aus, dass die seit Jahrzehnten angewandte konventionelle Förderung von Erdgas mit deutlich strengeren Umweltauflagen modernisiert werden muss.

 


Die erste BPA-Gruppe des Jahres: Gewerkschafter und Betriebsräte drei Tage zu Besuch in Berlin

Gewerkschafter und Betriebsräte aus Hamm, Lünen, Selm und Werne besuchten mich in der letzten Sitzungswoche vor Ostern in Berlin.

IMG_1357Gewerkschafter und Betriebsräte aus Hamm, Lünen, Selm und Werne besuchten mich in dieser Woche in Berlin. Ein umfangreiches Programm erwartete die Kolleginnen und Kollegen. Eine Stadtrundfahrt, ein Besuch des Dokumentationszentrums „Topographie des Terrors“, ein Informationsgespräch und eine Führung in der Gedenkstätte Hohenschönhausen, einer ehemaligen zentralen Untersuchungshaftanstalt der Stasi, und ein Gespräch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, standen auf der Tagesordnung. Für das Gespräch im Reichstag konnten wir noch die Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, Frau Anette Kramme MdB, gewinnen. Sie ist die Ansprechpartnerin bei allen Frage240302MichaelThewsn rund um das Thema Mindestlohn und Tarifeinheitsgesetz. Die Gruppe, die sich aus Vertretern verschiedener Gewerkschaften zusammensetzte, nutzte die Gelegenheit, um aus erster Hand Antworten auf ihre Fragen zum Mindestlohn zu bekommen.

Außerdem stand eine Besichtigung des Plenarsaals, ein Vortrag über die Aufgaben des Parlaments und der Besuch der Kuppel auf dem Programm.

Es hat mir große Freude bereitet, diese große Gruppe bei verschiedenen Programmpunkten zu treffen. Ich hoffe, alle hatten einen schönen Aufenthalt in Berlin und sind wieder gut zu Hause angekommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Trauer über Germanwings-Absturz

4U9525_350Ich trauere mit den Angehörigen der Opfer des Fluges ‪#‎4u9525‬, davon 16 junge Halterner SchülerInnen und eine Stewardess aus Lünen. Es gibt kaum Worte, die angesichts des schrecklichen Unfalls die Trauer und Ohnmacht beschreiben können. Mein Mitgefühl gehört nun den Angehörigen.

 


Equal Pay Day: Gesetz zur Entgeltgleichheit kommt

Heute ist der Tag, bis zu dem Frauen arbeiten müssten, um denselben jährlichen Durchschnittslohn wie Männer zu erwirtschaften. 22 Prozent beträgt die unbereinigte Lohnlücke und ist damit seit Jahren fast unverändert. Der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Thews erklärt: „Diese Ungleichheit müssen wir endlich beenden. Dafür werden wir dieses Jahr den entscheidenden Schritt machen und die von Frauenministerin Manuela Schwesig geplanten gesetzlichen Regelungen zur Herstellung von Entgeltgleichheit auf den Weg bringen.“

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„Es ist blamabel, dass das wirtschaftlich erfolgreiche Deutschland in dieser Hinsicht EU-weit unter den Schlusslichtern ist“, merkt Michael Thews an. Selbst wenn man aus der Statistik herausrechne, dass Frauen öfter in Teilzeit arbeiten, für die Familie im Beruf pausieren und seltener in Führungspositionen seien, bliebe eine Lohnlücke von 7 – 8 Prozent. Dabei handelt es sich um unmittelbare Lohndiskriminierung. Darauf weisen am heutigen Equal Pay Day diverse Aktionen hin. „Ich bin froh, dass nun endlich Taten folgen, damit dieser Missstand beendet wird. Gesetzliche Regelungen zur Entgelttransparenz sind dabei ein riesiger erster Schritt“, berichtet der Abgeordnete. Nur wo Lohndiskriminierung offengelegt wird, kann sie bekämpft werden.

Doch Transparenz alleine reicht ihm nicht, um die Lohnlücke zu schließen. „Berufe, in denen hauptsächlich Frauen arbeiten, müssen besser entlohnt werden. Der Mindestlohn hat uns dabei ein großes Stück vorangebracht. Darüber hinaus müssen die frauentypischen Berufe und deren Anforderungen neu bewertet werden.“

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Genauso wichtig ist es, die Kinderbetreuung auszubauen und die Partnerschaftlichkeit in den Familien zu stärken. „Mit dem Elterngeld Plus haben wir ein Instrument, das nicht nur Männern in der Familie mehr Möglichkeiten verschafft, sondern auch Frauen im Beruf beweglicher macht. Die Frauenquote wird vor allem in der Wirtschaft das ihre dazu tun, einen Kulturwandel in den Chefetagen zu beschleunigen und die Unterschiede bei den Gehältern zu verringern.

Mit der Kombination all dieser Bausteine tragen wir dazu bei, die Lohnlücke zu schließen. Ich bin sicher, dass der Equal Pay Day bald deutlich früher im Jahr stattfinden wird. Ziel bleibt allerdings das zeitliche Zusammenfallen von Equal Pay Day und Silvester auf denselben Tag“, so Michael Thews.


Entlastungen für Hamm, Lünen, Selm und Werne durch zusätzliche Hilfen vom Bund

In seiner gestrigen Sitzung hat das Bundeskabinett hat den Weg für weitere finanzielle Entlastungen der Kommunen frei gemacht. Zusätzlich zur bereits beschlossenen Soforthilfe von jeweils einer Milliarde Euro für dieses und das kommende Jahr wird es 2017 eine weitere Entlastung von bundesweit 1,5 Milliarden Euro geben.Geld

Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat nun eine erste Berechnung der finanziellen Auswirkungen für die jeweiligen Kommunen vorgelegt. Demnach erhält Hamm bis einschließlich 2017 voraussichtlich insgesamt 11,42 Mio.Euro, Lünen rd. 2,2 Mio. Euro, Selm rd. 350.000 Euro und Werne rd. 1 Mio. Euro zusätzlich. Hinzu kommen zusätzlich 3,2 Millionen Euro für den Kreis Unna für die Kosten der Unterkunft und Heizung Im Rahmen nach der SGB II- Leistungen (KdU), von denen auch die Städte Lünen, Selm und Werne profitieren werden.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews erklärt hierzu: „ Das sind gute Nachrichten für die Städte meines Wahlkreises. Die SPD setzt sich beharrlich für die Verbesserung der kommunalen Finanzsituation ein und hat hier wieder einmal einen Erfolg vorzuweisen.“ Der Abgeordnete betont, dass im Verlauf der Legislaturperiode schon eine Reihe von Entlastungen beschlossen wurden, so zum Beispiel jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2015 und 2016 zur Bewältigung der gestiegenen Flüchtlingsströme sowie das jüngst vereinbarte Investitionsprogramm von 3,5 Milliarden Euro, das besonders finanzschwachen Kommunen zugutekommt. „Die SPD steht für die Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Die jetzt beschlossenen finanziellen Entlastungen, die auch in den Städten Hamm, Lünen, Selm und Werne ganz konkret helfen werden, sind ein weiterer Beweis für die Verlässlichkeit unserer Vorhaben“, so Michael Thews.


Mehr Sozialhilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen

Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die bei Angehörigen leben, bekommen zukünftig mehr Sozialhilfe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kündigte an, dass der Regelsatz auf das Niveau für Alleinstehende angehoben wird.

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„Ich freue mich, dass volljährigen Menschen mit Behinderungen, die wegen ihrer Beeinträchtigung noch zuhause leben, nicht weiter die Sozialhilfe gekürzt wird. Künftig erhalten sie 80 Euro mehr als heute. Damit wird eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung aufgehoben.“, so der SPD-Bundestagsab-geordnete Michael Thews.

Für 2016 hat Sozialministerin Andrea Nahles eine grundsätzliche Reform der Regelsätze angekündigt. Bis diese in Kraft tritt, soll eine Übergangsregelung gelten, wonach Erwachsene in der Regelbedarfsstufe III den Leistungsumfang der Regelbedarfsstufe I gewährt bekommen.

„Alleinstehende Erwachsene, die Sozialhilfe erhalten, fallen in die Regelbedarfsstufe I und erhalten damit einen Regelsatz von 399 Euro pro Monat. Erwachsene, die weiter im elterlichen Haushalt leben, werden seit 2011 jedoch in die Regelbedarfsstufe III eingeteilt. Seitdem mussten sie eine Kürzung ihrer Sozialhilfeleistungen um 20 Prozent hinnehmen. Insbesondere Menschen mit Behinderungen, die oftmals weit über ihre Volljährigkeit hinaus von ihren Eltern unterstützt werden, waren von dieser Regelung betroffen.“, äußerte sich Michael Thews zu der Entscheidung. „Ich freue mich sehr, dass wir diese Entscheidung aus der vergangenen Legislaturperiode wieder rückgängig machen.“

Der nun bekannt gewordenen Entscheidung des Bundessozialministeriums gingen mehrere Urteile des Bundessozialgerichts voraus. Seinen Urteilen nach verstößt die bislang erfolgte Kürzung der Sozialhilfe gegen den Gleichheitsgrundsatz und die UN-Behindertenrechtskonvention.

 

 


Jugendliche können Politik hautnah erleben – Bewerbungsfrist läuft für Planspiel „Jugend und Parlament“

Vier Tage in die Rolle eines Bundestagsabgeordneten schlüpfen – dies ermöglicht das Planspiel „Jugend und Parlament“, das vom 13. – 16. Juni 2015 im Deutschen Bundestag stattfindet. 315 Jugendliche im Alter von 16 – 20 Jahren reisen aus dem gesamten Bundesgebiet an, um in Fraktionen, Ausschüssen und Plenarsitzungen über fiktive Gesetzentwürfe zu debattieren. Auch der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews kann einen jungen Menschen für die Teilnahme auswählen.Büro Lünen

Michael Thews: „Das Planspiel bietet eine hervorragende Möglichkeit, die Abläufe im Deutschen Bundestag kennenzulernen, weil es an den echten Schauplätzen des Parlaments stattfindet, wird Politik nicht nur nachgespielt, sondern hautnah erlebt!“

Neben dem eigentlichen Planspiel können die Jugendlichen in Berlin an organisierten Stadtrundfahren teilnehmen, das Büro von Michael Thews besuchen und weitere prominente Politiker wie den SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann treffen. Die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung übernimmt der Deutsche Bundestag.

Interessierte Jugendliche aus Hamm, Lünen, Selm und Werne sind aufgerufen, sich umgehend, spätestens aber bis zum 31. März 2015, für die Teilnahme am Planspiel zu bewerben. Hierfür genügt eine E-Mail mit einem kurzen Motivationsschreiben an michael.thews@bundestag.de.


„Kompostverwertung erhalten“

ErdeStickstoffe reduzieren, Kompostverwertung erhalten: Diese Voraussetzungen muss die für dieses Jahr geplante Novellierung der Düngeverordnung nach Ansicht des heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Thews erfüllen. „Es ist richtig, dass wir unsere Gewässer schützen und den Nitratgehalt im Grundwasser und in den Oberflächengewässern senken“, betont Thews, der Mitglied des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag ist. Er setzt sich dafür ein, dass die Landwirte auch weiterhin Kompost auf die Äcker bringen dürfen: „Das ist wichtig für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und die Verwendung von Bioabfällen.“

Michael Thews weist darauf hin, dass die Regelungen im bisherigen Entwurf der Novelle die bewährte Kompostverwertung gefährden könnten. Die Ausbringungsobergrenze für Stickstoff in Höhe von 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr soll in Zukunft für alle Düngemittel pflanzlicher Herkunft und deren Mischungen gelten. Gleichzeitig sollen auch die Zeiträume, in denen stickstoffhaltige Düngemittel aufgebracht werden dürfen, begrenzt werden.

„Diese Regelungen sind grundsätzlich wünschenswert und sinnvoll. Eine Pauschalisierung für alle Düngemittel pflanzlicher Herkunft ist aber nicht sinnvoll, für den Kompost muss es Ausnahmen geben.“ so Thews. Kompost wird vor allem als Humusbildner eingesetzt und enthält nur geringe Anteile von direkt wirksam werdendem Stickstoff. „Ich bin der Meinung, dass es für Kompost sowohl im Hinblick auf die Stickstoffhöchstgrenze als auch auf die zeitliche Begrenzung der Ausbringung Ausnahmen geben muss, ohne dass dabei ein Schlupfloch entsteht, das zur Umgehung der Regelungen führt.“

Dies sei auch vor dem Hintergrund wichtig, dass Deutschland seit dem 1. Januar 2015 seine Bioabfälle flächendeckend erfassen muss. „Mit den vorgesehenen Regelungen würden wir die Verwertungsmöglichkeiten für Bioabfall stark eingrenzen. Wir wollen aber im Sinne einer effektiven Kreislaufwirtschaft gerade weg von der Verbrennung von Bioabfall und hin zu einer sinnvollen stofflichen Verwertung.“, so Michael Thews abschließend.

 


Grund zum Feiern am Internationalen Frauentag: die Quote ist Gesetz!

„Am 8. März feiern wir einen historischen Frauentag: Es ist der letzte seiner Art, der ohne eine gesetzliche Quote für Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft und im Öffentlichen Dienst stattfindet. Der Gesetzentwurf zur Quote von Frauenministerin Manuela Schwesig wurde am vergangenen Freitag im Parlament verabschiedet. Die Zeiten der wirkungslosen freiwilligen Vereinbarungen sind damit endgültig vorbei“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews.

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„Mit der Quote wird ein weiteres wichtiges SPD-Projekt aus dem Koalitionsvertrag erfolgreich abgeschlossen. Für Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen gilt damit in Zukunft eine feste Geschlechter-Quote von 30 Prozent. 3.500 weitere Unternehmen sind verpflichtet, feste Zielgrößen für ihre Aufsichtsräte und die zwei darunter liegenden Führungsebenen zu erstellen und einzuhalten. Für die Gremien des öffentlichen Dienstes gilt ebenfalls eine Quote von 30 Prozent, die im Jahr 2018 auf 50 Prozent erhöht wird. Außerdem wird das Bundegleichstellungsgesetz modernisiert“, erläutert der Abgeordnete

Pünktlich zum Internationalen Frauentag wurde das Gesetz am 06.03.2015 im Bundestag verabschiedet. Die jahrzehntelangen Forderungen der Frauenorganisationen werden nun endlich Gesetz – ein historischer Schritt, der auch bei Aktionen zum Internationalen Frauentag gewürdigt wird.

„Mehr Frauen in Führungspositionen sind ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Gesetz zur Quote kann aber nur ein Baustein von vielen sein, denn Gleichstellung bezieht sich auf alle Lebensbereiche und nicht nur auf Karrierewünsche“, betont Michael Thews. „Deshalb wollen wir mehr: ein starkes Gesetz zur Entgeltgleichheit, um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männer von noch immer erschreckenden 22 Prozent zu bekämpfen, eine Familienarbeitszeit sowie den Ausbau von Ganztags-Kitas und –Schulen für eine bessere Vereinbarkeit. Die Kombination von Familie, Freizeit und existenzsichernder Erwerbsarbeit muss für alle möglich sein – unabhängig vom Geschlecht.“


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