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Meine Rede zur Neuordnung der Klärschlammverwertung

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

sehr geehrter Herr Vorsitzender,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

Klärschlamm kann eine zähe Masse sein, und zäh und langwierig war auch die Neuordnung der Klärschlammverordnung.

Seit fast 10 Jahren wird an der Novelle der Klärschlammverordnung gearbeitet.

Deshalb ein besonderes Lob, das dies nun Barbara Hendricks gelungen ist. Ich weiß hier waren viele Gespräche und Vermittlungen erforderlich.

Im Mittelpunkt der jahrelangen Diskussion stand die Frage, über den Nutzen und Schaden der Ausbringung von Klärschlamm als Dünger auf landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die Notwendigkeit der Phosphorrückgewinnung.

Klärschlämme enthalten eine ganze Reihe wertvoller Pflanzennährstoffe, deshalb werden sie in der Landwirtschaft als Düngemittel eingesetzt.

 

Gleichzeitig aber finden sich auch anorganische Schadstoffe wie Blei oder Quecksilber sowie organische Schadstoffe wie Dioxine, PCB, PFT, aber eben auch Arzneimittelrückstände und Krankheitserreger.

Letztendlich landet alles was unser Abwasser belastet in den Kläranlagen und im Klärschlamm.

Bereits bei der Agrar- und Umweltministerkonferenz im Jahre 2001 forderten einzelne Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen ein Verbot der Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen.

2007 wurde daher ein Entwurf für eine neue Klärschlammverordnung vorgelegt, der eine Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung und vor allem strengere Grenzwerte für anorganische und organische Schadstoffe vorsah.

Also bereits 2007 war allen Beteiligten klar, dass ein weiter so in der Klärschlammverwertung nicht möglich ist. Trotzdem kam eine Einigung nicht zustande.

Dabei sprachen die Erkenntnisse aus dem Umweltbundesamt eine deutliche Sprache. In mehreren Studien und Berichten seit 2011 kam man zum Ergebnis, dass Schadstoffe in den Nahrungskreislauf gelangen können und zu der Schlussfolgerung, dass die Monoverbrennung von Klärschlämmen bei gleichzeitiger Rückgewinnung von Phosphor die für Umwelt und Mensch beste Entsorgungsmethode von Klärschlämmen ist.

Meine Damen und Herren,

Immer wieder tauchen neue Probleme bei der Ausbringung von Klärschlamm auf dem Boden auf neue Arzneimittelrückstände und auch das sehr aktuelle Thema Mikroplastik

-> kleinste Kunststoffteilchen die auf dem Weg der landwirtschaftlichen Nutzung von Klärschlämmen in unsere Gewässer und in die Meere gelangen, wo sie zu einem globalen Umweltproblem geworden sind.

Ich meine hier muss nun gehandelt werden. Dies können wir so nicht weiter zulassen.

Der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Nutzung ist wegen der möglichen Gefährdung von Umwelt und Menschen notwendig – hier stimme ich 100 %ig mit dem Umweltbundesamt überein.

Genauso wie in der Einschätzung, dass bei einem Ausstieg aus landwirtschaftlicher Nutzung eine Phosphorrückgewinnung wegen der Bedeutung von Phosphor als Pflanzennährstoff zwingend gegeben ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der vorliegende Entwurf zur Neuordnung der Klärschlammverordnung hat daher zwei Schwerpunkte:

Zum ersten Mal werden die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen als Klärschlammerzeuger und die Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen oder von Klärschlammmitverbrennungsanlagen grundsätzlich dazu verpflichtet, den in Klärschlämmen bzw.

in Klärschlammaschen enthaltenen Phosphor nach einer gestaffelten Übergangsfrist von 12 bzw. 15 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung zurückzugewinnen.

Warum so lange Übergangsfristen, wenn doch die Diskussion und die Vorarbeiten zur Novellierung schon so lange dauern?

Das hat einen relativ einfachen Grund:

Es müssen neue Kapazitäten im Bereich der Klärschlammverbrennung und natürlich auch bei Verfahren zur Phosphatrückgewinnung aufgebaut werden.

Dazu ist der komplette Neubau von entsprechenden Anlagen notwendig

-> von der Planung über die Genehmigungsphase bis zur baulichen Fertigstellung benötigen wir hierzu Zeit. Aus diesem Grund haben wir die entsprechenden Übergangsfristen festgeschrieben.

Ich bin überzeugt, dass in diesem Zeitrahmen der Umstieg gelingen wird. Den Startschuss setzen wir mit dieser Verordnung!

Dies ist der zweite Schwerpunkt der vorgelegten Novelle. Phosphor ist ein wichtiger Rohstoff für die Landwirtschaft. Die Europäische Kommission hat mit Datum vom 26. Mai 2014 Phosphor als „kritischen Rohstoff“ eingestuft.

Noch gibt es keine akuten Engpässe, aber viele Abbaustätten von Phosphor liegen in Krisenregionen und der weltweite Bedarf steigt weiter.

Im Sinne eines nachhaltigen Ressourcenschutzes und der Verringerung der Importabhängigkeit müssen wir Phosphor aus dem Klärschlamm wiedergewinnen und dann als Sekundärrohstoff wieder einsetzen. Dies ist praktizierte Kreislaufwirtschaft.

 Dabei werden nun bewusst keine technischen Vorgaben gemacht um zukünftige Innovationen zu ermöglichen. Es ist zu erwähnen, dass mehrere technische Verfahren bereits langjährig erforscht und in Pilotanlagen getestet wurden, es ist also kein Anfang beim Punkt Null, sondern die Umsetzung bereits bekannter Verfahren.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

noch ein Wort zu den Kosten.

Klärschlammentsorgung kostet Geld, der Bau neuer Anlagen ist nun mal nicht umsonst. Aber glaubt irgendjemand, dass strengere Grenzwerte, die Anforderung Medikamentenrückstände und Mikroplastik aus dem Umweltkreislauf zu beseitigen, umsonst zu haben sind?

Die zukünftigen Kosten hängen an vielen Faktoren, wie z.B. den Preisen für Energie oder Phosphor als Rohstoff auf dem Weltmarkt.

Alle jene, die behaupten Sie könnten heute schon eine generelle Verteuerung voraussagen, haben wohl eher in die Glaskugel geschaut – Sie wissen es schlicht nicht!

Wenn es nur um eine billige Alternative geht, müsste unser Abwasser wie vor über 100 Jahren ungeklärt entsorgt werden und das kann nun keiner wirklich wollen.

Angesichts der Belastungen für den Boden haben bereits viele Abwasserverbände und Betreiber von Kläranlagen längst die Konsequenzen gezogen und sind aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung ausgestiegen. Nur noch ein Drittel des Klärschlamms wird in der Landwirtschaft verwertet.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der heute vorgelegten Verordnung werden wir die Klärschlammverwertung verbessern. Wir setzen die fünfstufige Abfallhierarchie fort, beginnen den Einstieg in die Phosphorrückgewinnung

und schränken die negativen Auswirkungen auf Umwelt, Boden, Gewässer und den Nahrungskreislauf ein. Nach über 10-jähriger Vorarbeit sind wir auf dem richtigen Weg.

Vielen Dank.


Reform des Unterhaltsvorschusses – Ein Meilenstein für Alleinerziehende

FamilieDie SPD-Bundestagsfraktion hat sich bei den Verhandlungen zur Reform der Bund-LänderFinanzbeziehungen durchgesetzt und eine erhebliche Verbesserung für die Alleinerziehenden und ihre Kinder erreicht.  Zukünftig wird die Dauer verlängert, für die Alleinerziehende den Unterhaltsvorschuss beziehen können: Die bisherige Höchstbezugsdauer von 6 Jahren wird aufgehoben und die Leistung auf Kinder bis zu 18 Jahren ausgeweitet. Davon werden schätzungsweise 120.000 Kinder profitieren.

Der Gesetzentwurf ist seit mehreren Wochen in der Diskussion. Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses verursacht nämlich Kosten bei Bund, Ländern und Kommunen in Millionen-höhe. Überdies entstehen bei den Kommunen erhebliche Personal- und Verwaltungskosten, die bislang nicht hinreichend abgedeckt werden. Deswegen ist es gut, dass der Bund seine Beteiligung an der Finanzierung auf 40 Prozent erhöht. Die Länder müssen sich ebenfalls angemessen beteiligen.
In Nordrhein-Westfalen besteht seit mehr als einem Jahrzehnt eine Kostenverteilung, die die Hauptlast nicht beim Land, sondern bei den Kommunen lässt. Wir sind darüber mit der Landesregierung in sehr konstruktiven Gesprächen. Zu keinem Zeitpunkt in den letzten 10 Jahren – auch nicht in der Zeit der Rüttgers-Regierung – sind die Finanzierungsregelungen geändert worden. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, soll es auch in Nordrhein-Westfalen zu einer Neuregelung der Kostenverteilung zwischen Land und Kommunen kommen.

Eine Familie ernähren und für die Kinder da sein – diese Aufgaben ohne Partner zu bewältigen, ist eine riesige Herausforderung, der sich Alleinerziehende tagtäglich stellen müssen. Wenn dann der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, wird die Situation leicht zur Armutsfalle. Um das zu verhindern, erweitern wir den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Die meisten Alleinerziehenden sind auf die Unterhaltszahlungen ihres Ex-Partners oder ihrer ExPartnerin finanziell angewiesen. Häufig werden die Unterhaltszahlungen jedoch nicht oder nur teilweise geleistet. In diesen Fällen springt der Staat ein und zahlt einen Unterhaltsvorschuss.


Wir stellen uns der Herausforderung eines sich wandelnden Arbeitsmarktes

Wir wollen uns den Herausforderungen eines sich wandelnden Arbeitsmarktes stellen. Digitalisierung, demografischer Wandel und veränderte Produktionsprozesse führen dazu, dass sich auch der Arbeitsmarkt wandelt. Viele Tätigkeiten und Qualifikationen werden verschwinden, neue jedoch hinzukommen. Deshalb wird die Sicherung und Entwicklung von Qualifikationen über das gesamte Erwerbsleben hinweg zu einer zentralen arbeitsmarktpolitischen Aufgabe.

 

Für uns ist klar: Die neue Arbeitswelt 4.0 braucht neue Absicherung für die Beschäftigten. Flexiblere Beschäftigungsstrukturen und veränderte Erwerbsbiografien können zu mehr Übergängen zwischen Erwerbstätigkeit und Phasen der Arbeitslosigkeit führen.  Wir wollen, dass Beschäftigte im Laufe ihres Erwerbslebens so unterstützt zu werden, dass eine längere Phase der Arbeitslosigkeit möglichst vermieden wird bzw. dass Phasen der Arbeitslosigkeit genutzt werden, um die vorhandene Qualifikation zu erweitern.

 

Neben der Einführung eines Rechts auf Weiterbildung wollen wir ein neues Arbeitslosengeld Q für die Dauer von Qualifizierungsmaßnahmen einführen, den Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit verbessern und die Bundesagentur für Arbeit zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung weiterentwickeln.

 

Wir wollen ein Recht auf Weiterbildung einführen. Die Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung soll gesetzlich verpflichtet werden, Arbeitslosen, die innerhalb von 3 Monaten keine neue Beschäftigung finden, ein Angebot für eine Qualifizierungsmaßnahme zu machen, die die Vermittlungschancen nachhaltig erhöht. Wir wollen ein neues Arbeitslosengeld Q für die Dauer der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen einführen. Der Bezug des ALG Q wird nicht auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) angerechnet, die Höhe entspricht dem ALG. Nach Beendigung einer Qualifizierungsmaßnahme setzt der Anspruch auf ALG erneut nach den bisherigen Regeln ein.

 

Anders als in der Vergangenheit wird damit für die Zeit der Qualifizierungsmaßnahme die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes nicht mehr um die Hälfte gemindert. Damit können Arbeitssuchende, die nicht direkt eine neue Stelle finden und sich gleichzeitig weiterqualifizieren, länger Arbeitslosengeld beziehen als bisher. Für Arbeitssuchende schafft dies mehr Sicherheit und gibt zusätzliche Motivation für eine berufliche Neuorientierung. Außerdem wird damit das wirtschaftlich und gesellschaftlich wichtige Ziel unterstützt, die Zahl der Fachkräfte und der Beschäftigten auf einem hohen Niveau zu halten.

 

Verbesserter Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit

 

Wir wollen den Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit verbessern. Der Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit ist ein Grundpfeiler unseres Sozialstaates. Auf ihn können und müssen sich Beschäftigte verlassen. Vor dem Hintergrund des sich wandelnden Arbeitsmarktes ist es wichtig, diesen Schutz mehr Menschen zugänglich zu machen, um auch bisher nicht erfasste Beschäftigungsverhältnisse, wie z.B. oft kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer, in den Versicherungsschutz mit einzubeziehen.

 

Derzeit erhält Arbeitslosengeld, wer innerhalb von 2 Jahren (sog. Rahmenfrist) vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat (sog. Mindestvorversicherungszeit). Indem die Rahmenfrist auf 3 Jahre erweitert und die Mindestvorversicherungszeit auf 10 Monate gesenkt wird, profitieren mehr Beschäftigte von dem Schutz der Arbeitslosenversicherung.

 

Als zusätzliche Maßnahme soll das Schonvermögen in der Grundsicherung von bisher 150€ pro Lebensjahr auf 300€ pro Lebensjahr verdoppelt werden.

 

Weiterentwicklung der Arbeitslosen- zur Arbeitsversicherung: Die Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung

 

Unsere Vorschläge sind Teil einer notwendigen Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung hin zur Arbeitsversicherung. Die Arbeitsversicherung unterscheidet sich von der bisherigen Arbeitslosenversicherung dadurch, dass sie viel früher, bei der Qualifizierung, die ein ganzes Arbeitsleben anhalten muss, ansetzt und stärker als bisher die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit und die Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen zur Aufgabe hat.

 

Ein wesentliches Element der Arbeitsversicherung ist ein Recht für alle Beschäftigten auf Kompetenzfeststellung und Lebenslaufberatung durch die Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung. Beschäftigte sollen jederzeit in ihrem Berufsleben eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen können, die ihnen aufzeigt, welche beruflichen Perspektiven sie mit ihren vorhandenen Qualifikationen haben und welche Optionen für eine berufliche Weiterbildung sinnvoll sind. Im Bedarfsfall können aufbauend auf der Beratung erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen durch die Arbeitsversicherung gefördert werden.

 

Flankiert werden muss diese Strategie durch ein Fachkräftemonitoring, das den arbeitsmarktpolitischen Akteuren dabei hilft zu erkennen, welche Qualifikationen und Fachkräfte in den Branchen und Regionen perspektivisch benötigt werden.

 


Klare Worte zum Internationalen Frauentag

Internationaler FrauentagZum Internationalen Frauentag am 8. März hat unser Parteivorstand deutlich Worte gefunden. Es ist an der Zeit, sich zu unserer offenen und toleranten Demokratie zu bekennen und ihre Werte zu verteidigen. Rechtspopulisten und Chauvinisten bekämpfen weltweit Emanzipation, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung. Sie beleidigen und denunzieren Frauen. Sie wollen eine Kulturrevolution. Sie wollen zurück in eine Gesellschaftsform, die wir längst überwunden glaubten. Es ist höchste Zeit, sich dagegen zu wehren.

Besonders eindrucksvoll sind die Proteste in den USA, wo der gewählte Präsident Frauen herabwürdigt und beleidigt. Am 21. Januar 2017 gingen allein in Washington, D.C. über eine halbe Million Menschen auf die Straße. Weltweit waren es über 5 Millionen, die beim Women’s March in hunderten Städten zusammengekommen sind.

Frauen überall auf der Welt setzen ein eindrucksvolles Zeichen für die Verteidigung von Emanzipation, Freiheit und Demokratie. Frauen führen, gestalten und organisieren die friedlichen Proteste. Ihr gemeinsames Ziel: Eine gerechte Gesellschaft, die zusammenhält und Frauenrechte verwirklicht.

Frauenrechte werden momentan weltweit massiv in Frage gestellt: Konservative Abtreibungsgegner kämpfen gegen jegliche sexuelle Selbstbestimmung von Frauen, Befürworter der Entkriminalisierung von häuslicher Gewalt berufen sich auf sogenannte traditionelle Familienwerte. Und radikale Islamisten verleihen ihrem Hass auf Frauen mit religiösem Fanatismus ungehemmt Ausdruck.

Auch bei uns in Deutschland steht viel auf dem Spiel: deutsche Rechtspopulisten propagieren ein äußerst konservatives Familienbild: Die Familie besteht aus Vater, Mutter und idealerweise drei Kindern. Andere Familienformen lehnen sie ab und Alleinerziehende sollen nicht vom Staat unterstützt werden.

Mit uns gibt es kein Zurück in die Gesellschaft der 50er Jahre. Wir stehen gemeinsam mit Martin Schulz für eine offene und tolerante Demokratie, in der Menschen unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität, Hautfarbe, Religion, Beruf und Einkommen oder Herkunft gleichberechtigt und respektvoll miteinander leben. Wir wollen die vollständige Gleichstellung von Frauen und Männern – in allen gesellschaftlichen Bereichen, auf allen Ebenen.


Betriebsrätekonferenz in Lünen

Betriebsräte 02Ich habe am Dienstagabend unsere Betriebsrätekonferenz im Bürgerzentrum Lünen-Gahmen zusammen mit unserem AfA-Vorsitzenden Kevin Przygodda eröffnet. Unsere Gäste waren Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertreter der kirchlichen und sozialen Einrichtungen sowie Gewerkschaftsvertreter.  Ich habe auf unsere Erfolge beim Kampf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen hingewiesen. Ein Gesetzt, das wir in dieser Legislaturperiode verabscheidet haben, regelt jetzt, dass die  Höchstverleihdauer bei 18 Monaten liegt. Nach neun Monaten gibt es den gleichen Lohn, den die Stammbeschäftigte erhält. 

NRW-Arbeitsminister Rainer Schmeltzer,  erinnerte in seiner Rede unter anderem an die erfolgreiche Umsetzung des Mindestlohngesetzes, das in NRW seinen Anfang genommen hat. Vom Mindestlohn, der inzwischen bei 8,84 Euro liegt profitieren in NRW 800.000 Menschen. Zahlreiche Minijobs sind in sozialversicherungspflichtige Jobs umgewandelt worden und beim Abbau von Arbeitslosigkeit liege NRW derzeit an der Spitze aller Bundesländer.  Betriebsräte 05  

Weitere Themen waren das duale Ausbildungssystem, der Fachkräftemangel, sowie Veränderungen bezüglich der Zukunft der Arbeit (Arbeit 4.0.). Zu Arbeit 4.0 gehört auch ein echter Feierabend 4.0, sagte Rainer Schmeltzer und kündigte an, im Arbeitsschutz bessere gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen.


Das Gesundheitssystem der Zukunft

Fraktion vor Ort Lauterbach
Ich habe gestern Abend eine sehr gut besuchte Veranstaltung zum Thema “ Das Gesundheitssystem der Zukunft“ im Kurhaus Hamm eröffnet. Hauptreferent war mein Fraktionskollege, der Gesundheitsexperte Prof. Dr. Karl Lauterbach, der einen interessanten Überblick über unser Gesundheitssystem gab. Karl gab aber auch einen Einblick in die komplizierten und langwierigen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner, wenn es um die Zukunft unseres Gesundheitssystems geht. Für uns ist klar, wir wollen weg, von einer Zwei-Klassen-Medizin, hin zu  einer paritätischen finanzierte Bürgerversicherung.  Danke für die Unterstützung an Manfred Hemmer, Ehrenvorsitzender der HammSPD und Wolfgang Rometsch, der die offene Fragestunde moderierte.

Betriebsrätekonferenz in Lünen

Rainer Schmeltzer

NRW-Arbeitsminister Reiner Schmeltzer.

„Arbeit und Ausbildung in und um Lünen – Was bringt die Zukunft.“  Zu diesem Thema lädt die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) der SPD Lünen am 28. Februar um 18:00 Uhr ins Bürgerzentrum Gahmen, Kümperheide 2,  Betriebs- und Personalräte, sowie Mitarbeitervertreter der kirchlichen und sozialen Einrichtungen und Gewerkschaftsvertreter ein. Arbeitsminister Rainer Schmeltzer und der Bundestagsabgeordnete und SPD-Stadtverbandsvorsitzende, Michael Thews, wollen an diesem Abend mit ihren Gästen über Ausbildungsstellen, Fachkräftemangel, zukunftsfähiger Arbeitsplätze, sowie Veränderungen bezüglich der Zukunft der Arbeit (Arbeit 4.0.) diskutieren. Telefonische Anmeldungen unter Telefon 02306/1529 oder per Mail stadtverband@spdluenen.de.


Gedenktafel erinnert an Auguste Schnakenbrock

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An der Viktoria-Schule in Lünen erinnert jetzt eine Gedenktafel an Auguste Schnakenbrock, die dort bis 1933 als Konrektorin gearbeitet hat. Die engagierte Frau war SPD-Mitglied und die erste Frau in der Lüner Stadtverordnetenversammlung. Sie wurde 1945 im Konzentrationslager Ravensbrück ermordet.

WEB Schnakenbrock 06 WEB Schnakenbrock 04 WEB Schnakenbrock 02Die Gedenktafel ist von den Künstlerinnen Sabine Klemm und Heide Kemper gestaltet worden. Eine zweite Tafel haben sie zusammen mit Kindern der Viktoria-Schule gearbeitet. Finanziert worden ist das Projekt von der Lüner SPD und der Bürgermeister-Harzer-Stiftung, die durch Wolfram Kusche vertreten war.   

Die SPD in Lünen hält die Erinnerung an WEB Schnakenbrock 03die Opfer der Nazi-Diktatur wach und bemüht sich seit vielen Jahren um die Etablierung einer Erinnerungskultur. Dazu gehören Gedenkveranstaltungen, aber auch die Auslobung des Heinrich Bußmann-Preise, mit dem die SPD Bürgerinnen und Bürger für ihr besonderes Engagement in unserer Stadt ehrt. 

Die Lüner Sozialdemokraten unterstützen die von dem Berliner Künstler Gunter Demnig 1997 ins Leben gerufene Stolperstein-Aktion. Im September 2009 wurden die ersten Stolpersteine in Lünen verlegt.  

Am 22. April 2014 ist ein Stolperstein für Auguste Schnakenbrock an ihrem früheren Wohnort an der Horstmarer Straße 28 verlegt worden. Bei diesem Termin ist deutlich geworden, dass wir die Erinnerung an die herausragende Persönlichkeit Auguste Schnakenbrock auch an ihrer ehemaligen Wirkungsstätte, der Viktoria-Schule, wachhalten wollen. Deshalb haben wir die Neugestaltung der Gedenktafel gerne unterstützt. 

 

Auguste Schnakenbrock ist 1907 Volksschullehrerin geworden. Für ein Jahr war sie in ihrem Heimatort beschäftigt, seit 1910 in Rotthausen/Gelsenkirchen. 1924 wurde sie nach Lünen versetzt, wo sie 1929 zur Konrektorin der Viktoriaschule ernannt wurde. Schnakenbrock gehörte der Lehrergewerkschaft und und engagiert sich in der Sozialdemokratischen Partei. 1927 ist sie die erste Frau in der Stadtverordnetenversammlung.  WEB Schnakenbrock 05_bearbeitet-1

Ende März 1933 legte sie auf Druck der Nationalsozialisten ihr Mandat nieder. Wenig später wurde sie auf der Grundlage des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums aus dem Schuldienst entlassen. Im August 1944 verhaftete man sie und brachte sie in das Polizeigefängnis Hörde, von dort in das Konzentrationslager Ravensbrück. Hier wurde sie nach aktueller Recherche am 2. Januar 1945 ermordet. In Lünen wurde nach ihr eine Straße benannt.


Umweltministerin besucht Entsorgungsunternehmen Remondis in Lünen

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Besuch bei Remondis in Lünen mit der Umweltministerin Barbara Hendricks und Remondis-Geschäftsführer Herwart Wilms.

Zusammen mit Barbara Henricks,  Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit habe ich das REMONDIS Lippewerk in Lünen besucht. Im europaweit größten Zentrum für industrielles Recycling haben wir uns über den technischen Stand sowie der Dimension der Recyclingaktivitäten am Standort informiert und erörterte anschließend mit der Geschäftsführung Fragen zur Zukunft der Kreislaufwirtschaft in Deutschland und Europa.    

Ein besonderer Fokus lag auf der Weiterentwicklung der Gesetzgebung für eine verbesserte Wertstofferfassung in Deutschland sowie die Einführung von Ökodesignrichtlinien für das produzierende Gewerbe, die beide als wichtige Voraussetzungen für effizienteres Recycling in der Zukunft gelten In den Gesprächen wurde die Entwicklung einer Ökodesignrichtlinie, die den Produzenten vorschreibt, ihre Produkte so zu gestalten, dass am Ende möglichst alle darin enthaltenen Rohstoffe wiederverwendet werden können, als mittelfristiges politisches Ziel diskutiert.
Als besonders innovatives und preisgekröntes Projekt wurde der Ministerin dann noch das TetraPhos-Verfahren zur Rückgewinnung des lebenswichtigen Phosphors aus der Verbrennungsasche von Klärschlämmen vorgestellt.  

 


Red-Hand-Day prangert den Missbrauch von Kindersoldaten an

WEB Redhand Plakat

An der Roten-Hand-Aktion im Bundestag habe ich mich gerne beteiligt. Der rote Handabdruck ist als als Zeichen gegen den Einsatz von Kindern und Jugendlichen als Soldaten zu verstehen. Die gesammelten roten Handabdrücke werden der UN-Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte, Leila Zerrougui, als Signal des Deutschen Bundestages gegen den Einsatz von Kindersoldaten übersandt.  In vielen Ländern werden Minderjährige als Kindersoldaten missbraucht. Grausamkeiten sind für sie an der Tagesordnung. Sie werden in den Kriegen der Erwachsenen in tödliche Kämpfe geschickt, müssen lebensgefährliche Botengänge übernehmen oder Sklavendienste leisten. Weibliche Kindersoldaten werden häufig Opfer sexualisierter Gewalt. Gegen diese schrecklichen Formen des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen setzt die Kinderkommission des Deutschen Bundestages ein Zeichen.


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