Kreativwettbewerb für Jugendliche. Geldpreise und Berlin-Reise zu gewinnen – SPD-Bundestagsfraktion lobt Otto-Wels-Preis zum Thema Israel aus

Vor 50 Jahren haben Deutschland und Israel offiziell diplomatische Beziehungen aufgenommen. Aus diesem Anlass hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Kreativwettbewerb für Jugendliche ausgeschrieben. Diesen möchte ich den Jugendlichen in meinem Wahlkreis empfehlen. Zu gewinnen gibt es auch etwas: Geldpreise und eine Einladung nach Berlin. 

otto_wels_preis_2015Der jungen Generation kommt eine besondere Bedeutung bei der Gestaltung des künftigen Miteinanders zwischen Deutschland und Israel zu. Sie hat die die Zeit des Nationalsozialismus und des Völkermords selbst nicht erlebt. Gleichwohl hat unsere Jugend ein historisches Bewusstsein zu dieser grausamen Epoche entwickelt. Mit dem Wettbewerb zum Otto-Wels-Preis für Demokratie 2015 möchte die SPD-Bundestagsfraktion einen Beitrag dazu leisten, dieses historische Bewusstsein zu schärfen und das Fundament für eine gute Zukunft der israelisch-deutschen Beziehungen weiter zu festigen.

„Freundschaft und Verantwortung“: Das sind die Themen des diesjährigen Otto-Wels-Preises. Beteiligen können sich Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 20 Jahren. Drei Wettbewerbsaufgaben stehen zur Auswahl. Die Jugendlichen können beispielsweise eine Rede verfassen oder eine Demokratie-Kampagne gestalten. Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von maximal drei Teilnehmern.

Die Gewinnerinnen und Gewinner laden wir im Mai zur Preisverleihung nach Berlin ein. Für die drei besten Arbeiten winken attraktive Preise.

Ausschreibung und Teilnahmeformular sind unter www.spdfraktion.de/ottowelspreis abrufbar. Einsendeschluss ist der 18. März 2015.

Hintergrund: Otto Wels

Otto Wels war im Jahr 1933 Vorsitzender der SPD. Am 23. März 1933 hielt er die letzte freie Rede im Reichstag, ehe dieser durch das „Ermächtigungsgesetz“ entmachtet und gleichgeschaltet wurde. Otto Wels ging mit seiner mutigen Rede in die Geschichtsbücher ein.

Der bekannteste Satz lautet: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.“

 

 

 


Mindestlohn: Aufzeichnungspflicht beugt Missbrauch vor

Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren seit dem 1.1.2015 vom Mindestlohn. Um sicherzustellen, dass auch überall 8,50 pro Stunde für die geleistete Arbeit gezahlt wird, müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen – das haben SPD und die Union gemeinsam im Gesetz beschlossen. Die Aufzeichnungspflicht gilt für die stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen und für Minijobber.

„Wir wollen, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Dafür braucht man Kontrollmechanismen wie die Erfassung der Arbeitszeiten. Denn der Mindestlohn bezieht sich auf die Bezahlung pro Stunde und deswegen ist nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Länge der Arbeitszeit maßgeblich“, erklärt SPD-Bundestagsabgeordneter Michael Thews. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die unkorrekte Erfassung der Arbeitszeiten eine gängige Praxis der Umgehung von Mindestlöhnen sein kann. „Von der Aufzeichnungspflicht profitieren deswegen nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die ehrlichen Unternehmen in meinem Wahlkreis, die in ihren Betrieben den Mindestlohn zahlen“, so der Abgeordnete.

Nach dem Mindestlohngesetz müssen seit dem 1.1.2015 Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. „Es muss dabei keine Formvorschrift eingehalten werden. Handschriftliche Aufzeichnungen genügen“, erklärt Michael Thews. Außerdem könne der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer beauftragen, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren. „Dies ist in vielen Branchen, wie zum Beispiel beim Bau, gängige Praxis. Den Vorwurf, es gebe jetzt mehr Bürokratie, kann ich deswegen nicht nachvollziehen“, so Thews.

Die Aufzeichnungspflicht entfällt, wenn das Monatseinkommen der Beschäftigten 2.958 Euro übersteigt. Diese Regelung gilt für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, wie etwa Bau oder Fleischwirtschaft. Die Aufzeichnungspflicht besteht auch für die geringfügig Beschäftigten in unserem Land, die gewerblich beschäftigt sind. Das ist jedoch nicht neu: Auch bisher sahen die Geringfügigkeitsrichtlinien die Dokumentation über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vor. Für Minijobber in Privathaushalten gilt die Aufzeichnungspflicht nicht.

„Vielfach leisten Beschäftigte regelmäßig Überstunden, die nicht vergütet werden. Mit der Aufzeichnungspflicht schieben wir dieser Praxis nun ein Riegel vor“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Michael Thews. Außerdem könnten Vergütungssysteme mit Stücklöhnen sowie Akkordarbeit, die gerade im Niedriglohnbereich weit verbreitet ist, nicht mehr zum Missbrauch benutzt werden.

„Gut ist, dass der Arbeitgeber seiner Aufzeichnungspflicht erst nach einer Woche nachkommen muss. Damit hat er genügend Zeit, um die Arbeitszeit korrekt zu erfassen, und gleichzeitig gerät innerhalb einer Woche nichts in Vergessenheit“, so Michael Thews.


Thews on Tour: Fürs Leben und den Beruf lernen in der Umweltwerkstatt Lünen

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Gespräch mit dem Betreuungsteam der Umweltwerkstatt

„Thews in Tour“ führte mich am Donnerstag, 22. Januar, in die Umweltwerkstatt in den Lüner Ortsteil Gahmen. Hier informierte ich mich darüber, wie junge Erwachsene aus Lünen und Selm nach der Schule auf das Berufsleben vorbereitet werden. Wir können es uns nicht leisten, junge Menschen, die aus verschiedenen Gründen durch das Schul- bzw. Ausbildungssystem fallen, alleine zu lassen. Deshalb sind solche Maßnahmen so wichtig!

In dieser wichtigen Phase der Orientierung und Qualifizierung betreut das Team um Abteilungsleiterin Lisa Wetter und die Sozialpädagogin Bettina Humfeld-Tietz die Jugendlichen engagiert und vorbildlich. Sie übernehmen zusammen mit den Mitarbeiterinnen Petra Osthues und Christina Hemker eine verantwortungsvolle Aufgabe, denn in der Umweltwerkstatt werden die Weichen für das weitere Leben gestellt. Ziel ist die Eingliederung und Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.IMG_4136

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Michael Thews und Dennis Majitzki bereiten gemeinsam die Bruschetta vor

Dabei ist es gut für die Jugendlichen, dass die Umweltwerkstatt eng mit dem Lippe-Berufskolleg in Lünen zusammenarbeitet. Teilnehmer der Werkstatt-Workshops können am Kolleg ihren Schulabschluss nachholen. Informativ waren an diesem Vormittag vor allem die Gespräche mit den Jugendlichen.

Die kamen beim gemeinsamen Kochen schnell in Gang. Wir sprachen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordneter in Berlin und um aktuelle Themen der Bundespolitik.

Zum Abschluss gab es das Drei-Gänge-Menü, das wir

 

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Dennis Majitzki, Michael Thews und Caroline Demuth bereiten die Zutaten für die mediterane Gemüsepfanne vor

vorher gemeinsam gekocht hatten. Bruschetta als Vorspeise, Hähnchenbrustfilet in mediterraner Gemüsepfanne und eine leckere Quarkspeise. Die Rezepte stehen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung. Viel Spaß beim Nachkochen!

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Caroline Demuth und Dennis Majitzki bei der Vorbereitung der Gemüsepfanne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rezepte Umweltwerkstatt


Viel los in der Heinrich-Bußmann-Schule: Projekt zum Thema „Kinderrechte“ und Verleihung kleiner „Bußmann-Preis“

Gleich zwei interessante Termine an einem Tag hatte die Heinrich-Bußmann-Schule in der vergangenen Woche zu bieten. 2015-01-21 - HBS gegen Kinderarbeit + M. Thews_02

Dem Aufruf von UNICEF zum Aktionstag „Kinderrechte“ bin ich gerne gefolgt und habe in der Heinrich-Bußmann-Schule einen Partner gefunden, der sich in den vergangenen Wochen dieses Themas angenommen hat. In einem Projekt, das sich mit Kinderarbeit und Kinderrechten beschäftigt, haben zwei Schulklassen diese Themen aufgegriffen. Begleitet wurde das Projekt von Konrektor Christoph Böing. Zwei Wochen haben die Schülerinnen und Schüler in sieben 2015-01-21 - HBS gegen Kinderarbeit + M. Thews_01Arbeitsgruppen zu den Themen Kinderarbeit und Kindersoldaten recherchiert. Ihre Ergebnisse haben sie auf Plakaten festgehalten, die während der Projektwoche für alle Schüler zu sehen sein werden.

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Preisverleihung v.l.: Schulsprecher Emre Tikici, Michael Thews, Ann-Kathrin Schräer, Linda Andresen, Gloria Schmidt, Alina Terhalle, Roland Gröning, Vorsitzender des Fördervereins, Katharina Kleber, Leiterin Tanz-AG

Der zweite Termin war die Verleihung des „kleinen Bußmann-Preises“ an Schülerinnen, die sich über Jahre in der Tanz-AG engagieren. AG-Leiterin Katharina Kleber lobte den Ehrgeiz und die Motivation ihrer Schülerinnen. Für sie gab es Urkunden und ein Buch als Geschenk. Der Förderverein der Heinrich-Bußmann-Schule verleiht diesen Preis alljährlich für besonderes soziales Engagement. Die Tanzgruppe, die unter anderem am DAK-Dance-Contest NRW teilgenommen hat, unterstützt zahlreiche Festivitäten innerhalb und außerhalb der Schule. Ich habe gerne den Preis überreicht und gratuliere recht herzlich!


Eindeutige Positionierung: Michael Thews gegen Schiedsgerichtsverfahren

Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung der SPD Altlünen hatte Michael Thews, Mitglied des Bundestages, angeboten, in das Thema Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) einzuführen und darüber zu diskutieren.

Foto: B.S.-L.

Die Abkommen dienen dem Abbau von Zöllen und sog. nicht-tarifären Handelshemmnissen und sollen den europäischen auch z.B. gegen den asiatischen Markt stärken. Die SPD hat sich speziell zu Verbraucherschutz-, Umweltschutz- und arbeitsrechtlichen Standards klar positioniert. Hier dürfen die Abkommen in keinem Fall zu Einschränkungen unserer Standards führen.

Michael Thews sprach in diesem Zusammenhang die Investorenschutzklausel und die Schiedsgerichtsverfahren an. Vor solchen Schiedsgerichten werden bisher Klagen geheim und ohne Berufungsmöglichkeit zwischen drei Anwälten verhandelt, wenn Unternehmen durch gesetzliche Maßnahmen von Staaten ihre „legitimen Gewinnerwartungen“ geschmälert sehen. Nach Auskunft von Nicht-Regierungsorganisationen, mit denen Thews in den USA gesprochen hatte, haben sich dort Kanzleien auf die Durchführung solcher Verfahren spezialisiert und daraus ein lukratives Geschäft gemacht. Auf der Grundlage eines Freihandelsabkommens mit den USA musste beispielsweise Kanada – also der kanadische Steuerzahler – eine Strafe von ca. 20 Mio. US-Dollar an einen Konzern zahlen. Somit wird auch Einfluss auf die dortige Umweltgesetzgebung genommen.

Michael Thews sprach sich auch eindeutig gegen diese Art von Schiedsgerichten aus, die aus seiner Sicht bei diesen Abkommen zwischen Staaten mit stabilen Rechtssystemen nicht gebraucht werden.

Insbesondere einige große deutsche Unternehmen hätten ein handfestes Interesse an den Freihandelsabkommen. Aber auch positive Effekte für den Mittelstand werden in Aussicht gestellt. Michael Thews gab aber zu bedenken, dass es Firmen geben werde, die, z.B. durch den Wegfall der Zölle, die auch eine gewisse Schutzfunktion für bestimmte Waren haben, Nachteile befürchten müssen.

Hinsichtlich des Schutzes der Verbraucher sei es schwer, zwischen den USA und Europa eine gemeinsame Linie zu finden. Während in Deutschland das Vorsorgeprinzip gelte, bei dem eine Zulassung von Produkten erst erfolgen könne, wenn die Ungefährlichkeit nachgewiesen sei, könne ein Produkt in den USA meist schneller den Weg in den Markt finden. Erst wenn die Gefährlichkeit nachgewiesen wird, gebe es Sanktionen. Dennoch könne es sinnvoll sein, technische oder wissenschaftliche Daten gemeinsam zu nutzen.

Die Diskussion über gentechnisch veränderte Produkte müsse weiter geführt werden. In Deutschland sei der Anbau aber verboten. Produkte aus anderen Ländern seien erlaubt, aber sie müssen gekennzeichnet werden, finden aber aufgrund der klaren Ablehnung der Verbraucher bei uns keinen Markt.

Die Teilnehmer kritisierten die Beeinträchtigung der demokratischen Rechte im Entstehungsverfahren der Verträge, da Parlamentarier und Parlamente im Wesentlichen ausgeschlossen seien. Michael Thews teilte diese Meinung und schilderte das weitere Verfahren anhand des CETA Abkommens. Hier gebe es seit August 2014 lediglich in eine unvollständige englische Version und erst für das Frühjahr 2015 wurde eine deutschsprachige Version angekündigt. Er persönlich sieht das CETA-Abkommen auch noch nicht ausverhandelt. Nach einer Rechtsprüfung, der Ratifizierung durch das EU-Parlament nach ca. 2 Jahren, müsse der Vertrag sämtliche Parlamente aller 28 Staaten der EU durchlaufen, in Deutschland wahrscheinlich den Bundestag   u n d   den Bundesrat. In einigen Ländern wie Italien und Österreich formiere sich gerade der Widerstand, insbesondere gegen die Schiedsgerichtsverfahren. Thomas Oppermann und Sigmar Gabriel stünden derzeit zwecks Verständigung mit Sozialdemokraten in den anderen Ländern in Kontakt.

Das Thema Fracking konnte abschließend nur kurz behandelt werden. Michael Thews erklärte, dass das sog. Flöz-Gas-Fracking, das in Hamm vorgenommen werden soll, ohne den Einsatz der sogenannten Frackflüssigkeiten erfolge. Letztendlich müsse dieses Verfahren durch die Bezirksregierung genehmigt werden. Geplant sei von Seiten der Bundesministerien eine deutliche Verschärfung des Bergrechtes, das dann zur Anwendung kommen würde. Das in den USA praktizierte Schiefergas-Fracking soll in Deutschland weitgehend verboten werden. Der bereits vorgelegte Gesetzesentwurf setzt für solche Verfahren hohe Hürden.

Die Teilnehmer waren sich mit Michael Thews einig, dass mit den Freihandelsabkommen vielschichtige, komplexe und schwer durchschaubare Sachverhalte gegeben seien. Im Bundestag wird es nach Einschätzung von Michael Thews noch viele Veranstaltungen und Expertenanhörungen geben.

Tenor des Juso-Mitglieds Nina Kotissek zu der Veranstaltung: Sie sei in keiner Minute langweilig oder langatmig gewesen. Ein großes Lob und eine Empfehlung, die Nachfolgeveranstaltung zu besuchen, die Michael Thews in einem halben Jahr anbieten will.


Unterstützung für den Start ins Berufsleben auch an Schulen in meinem Wahlkreis

Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung durch ESF-Bundesprogramm

In diesem Jahr startet das ESF-Bundesprogramm zur Berufseinstiegsbegleitung. Mit rund einer Milliarde Euro ist es das finanzstärkste ESF-Programm, das der Bund in der Förderperiode 2014-2020 auflegt. „Viele junge Menschen haben Schwierigkeiten in der Schule, stolpern beim Start ins Berufsleben. Mit der Berufseinstiegsbegleitung gibt es eine Stütze mit deren Hilfe der erfolgreiche Einstieg ins Berufsleben auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler gelingen kann“, erklärt der SPD-Bundestagabgeordnete Michael Thews.

Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung an ausgewählten allgemeinbildenden Schulen, die zum Förder-, Haupt- oder gleichwertigen Schulabschluss führen. Ziel ist es, keinen Jugendlichen auf dem Weg zu einem Schulabschluss und einer Berufsausbildung zurückzulassen. „Ich freue mich sehr, dass auch Schulen in meinem Wahlkreis zur Auswahl gehören. Folgende Schulen gehören dazu: Hamm: Karlschule, Anne-Frank-Schule, Albert-Schweitzer-Schule, Falkschule, Arnold-Freymuth-Schule (Sekundarschule) und Erich-Kästner-Schule (Förderschule); Lünen: Heinrich-Bußmann-Schule, Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Gem. Hauptschule Wethmar, Profilschule Lünen; Werne: Marga-Spiegel-Sekundarschule. Die Schülerinnen und Schüler werden in diesen Schulen mit der Berufseinstiegsbegleitung eine wichtige Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf erhalten“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles setze mit dem ESF-Bundesprogramm zur Berufseinstiegsbegleitung einen wichtigen Schwerpunkt, denn gerade junge Menschen mit schlechteren Startchancen schaffen nicht immer aus eigener Kraft den Übergang von der Schule in den Beruf.Geld

Die Berufseinstiegsbegleitung ist eine individuelle Unterstützung beim Übergang von allgemeinbildenden Schulen in eine berufliche Ausbildung. Berufseinstiegsbegleiter helfen Jugendlichen und jungen Erwachsenen beim Erreichen des Schulabschlusses, unterstützen bei der Berufswahl und geben Hilfestellung bei der Aufnahme einer Berufsausbildung. Durch die Berufseinstiegsbegleitung verbessert sich aber nicht nur die Chance auf einen Ausbildungsplatz für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler. Durch die Betreuung während der ersten sechs Monate der Ausbildung wird auch die Abbruchquote verringert.

Insgesamt stehen für die Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung für die Schulkohorten 2014/2015 bis 2018/2019 Haushaltsmittel in Höhe von 1,06 Mrd. Euro zur Verfügung – jeweils 530 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF sowie aus dem Eingliederungstitel der Bundesagentur für Arbeit. Mit diesem Betrag können rund 115.000 Jugendliche an mehr als 2.500 Schulen gefördert werden. Die Maßnahmen werden voraussichtlich Mitte März starten.

 

 

 


„Red Hand Day“ – Schülerinnen und Schüler des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums unterstützen Protestaktion und übergeben rote Handabdrücke

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Michael Thews, Frederik Schulte-Witten, Tim Walter und Laura Langer bei der Überreichung des Banners

 „Red Hand Day“ heißt die Initiative gegen den Missbrauch von Kindern als Soldaten. Diese Initiative unterstützen die Schülerinnen und Schüler des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums in Lünen. Sie sammelten in der vergangenen Woche in den Pausen Handabdrücke für die Aktion gegen Kindersoldaten. Das etwa 10 Meter lange Banner mit den roten Handabdrücken übergaben mir heute die Initiatoren dieser Aktion Laura Langer, Frederik Schulte-Witten und Tim Walter. Das Banner werde ich in Berlin an die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) überreichen.

Die Kinderkommission lädt im Februar ebenfalls zur „Aktion Rote Hand“ ein. Alle gesammelten roten Handabdrücke werden an die UN-Sonderbeauftragte des Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte, Frau Leila Zerrougui, als Ausdruck der Solidarität mit den Kindersoldaten übersandt.

 

 


Das bringt das neue Jahr 2015

Die SPD hat zahlreiche neue Gesetze durchgesetzt, die 2015 wirksam werden. (Foto: dpa)

Die SPD hat zahlreiche neue Gesetze durchgesetzt, die 2015 wirksam werden. (Foto: dpa)

Lange hat die SPD für einen Mindestlohn und eine gute Rente für diejenigen gekämpft, die ihr Leben lang gearbeitet haben. Mit Erfolg. Rund ein Jahr nach Eintritt in die Große Koalition hat die SPD viele Punkte aus ihrem Regierungsprogramm umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Eine Übersicht über alle Gesetze, die 2015 in Kraft treten.

Start: 1. Januar 2015

  • 8,50 Euro Mindestlohn
    Mit Jahresbeginn gilt für alle Arbeitnehmer und Branchen der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Für einige Branchen mit besonderen Bedingungen gibt es sinnvolle Übergangsregelungen, wenn dies tarifvertraglich bundesweit vereinbart ist. Spätestens ab 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro für alle Branchen. Außerdem wird es künftig einfacher sein, Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich zu erklären. So werden wieder mehr Menschen von guten Tarifverträgen der Gewerkschaften profitieren und in tarifgebundenenen Betrieben bessere Arbeitsbedingungen erhalten. Das bewährte Tarifvertragssystem und die Flächentarife werden gestärkt. Die Höhe des Mindestlohns wird künftig alle zwei Jahre von einer Kommission aus Gewerkschaften und Arbeitgebern überprüft und ggf. angepasst.
  • Das neue Pflegezeitgesetz
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nahe Angehörige pflegen, haben künftig einen Rechtsanspruch auf zehn freie Arbeitstage im Jahr. Dafür erhalten sie vom Staat Lohnersatzleistungen – wie etwa beim Kinderkrankengeld. So können sie sich die Zeit nehmen, um alle notwendigen Schritte einzuleiten, wenn Angehörige plötzlich pflegebedürftig werden. Darüber hinaus erhalten pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch darauf, ihre Arbeitszeit bis zu zwei Jahre deutlich zu reduzieren, ohne dies individuell mit dem Arbeitgeber aushandeln zu müssen. Wenn sterbende Angehörige betreut werden müssen (z. B. in einem Hospiz), können sie ihre Arbeitszeit für den Zeitraum von drei Monaten reduzieren.
  • Das 1. Pflegestärkungsgesetz
    Mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz erhalten Pflegebedürftige, Demenzkranke und pflegende Angehörige deutlich bessere Leistungen. Für Pflegebedürftige stehen 2015 rund 2,4 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Mit den zusätzlichen Mitteln werden unter anderem die häusliche Pflege gestärkt und die Betreuung in den Pflegeheimen, Wohngruppen und Wohngemeinschaften verbessert.
  • Krankenversicherungsbeiträge
    Mit dem Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wird der paritätisch finanzierten Beitragssatz auf 14,6 Prozent in dieser Wahlperiode festgeschrieben. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 7,3 Prozent. Wenn eine Krankenkasse mehr als die gesetzlich festgelegten Beiträge benötigt, kann sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben.
  • BAföG-Reform (Start Kostenübernahme zum 1. Januar 2015, Start BAföG-Erhöhung: WS 2016/2017)
    Der Bund übernimmt ab 2015 die kompletten BAföG-Kosten von den Ländern. Bislang mussten diese 35 Prozent Kosten selbst zahlen. Damit werden die Länder um rund 1,17 Mrd. Euro im Jahr entlastet und können das zusätzliche Geld in die Finanzierung von Bildung und Betreuung investieren, zum Beispiel in den Ausbau von Kitas.

    Die Bedarfssätze und Freibeträge sollen beim BAföG um jeweils sieben Prozent angehoben werden. Der Wohnzuschlag soll von 224 Euro auf 250 Euro steigen, um die Mietsteigerungen an Hochschulstandorten etwas aufzufangen. Aufgrund der stark steigenden Gesamtausgaben für das BAföG (rund 4,1 Milliarden Euro 2017) tritt die BAföG-Reform erst zum Wintersemester 2016/17 in Kraft.

  • Künstlersozialversicherung
    Rund 180.000 selbstständige Kulturschaffende erhalten über die Künstlersozialversicherung Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes will die große Koalition die Abgabepflicht der Unternehmen, die in die Versickerung einzahlen, effektiver kontrollieren.
  • Kampf gegen Steuervergehen
    Der Druck auf Steuerhinterzieher wird erhöht. Die Selbstanzeige bei Steuervergehen, die Hintertürchen zur Strafvermeidung ermöglicht, wird deutlich verschärft. Sie wirkt nur noch dann komplett strafbefreiend, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro (bislang 50.000 Euro) nicht übersteigt. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen gibt es Strafzuschläge: Bis 100.000 Euro hinterzogener Steuern zehn Prozent, zwischen 100.000 und einer Million Euro 15 Prozent und bei Beträgen über einer Million Euro 20 Prozent.

    Der Berichtigungszeitraum für die Steuerangaben verdoppelt sich von fünf auf zehn Jahre. Um anerkannt zu werden, muss die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein.

  • Doppelte Staatsangehörigkeit
    Bereits seit Ende 2014 müssen sich Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden. Dies gilt für alle, die sich vor ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten oder sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht haben. Die Optionspflicht entfällt auch für diejenigen, die über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Bislang mussten sich die Jugendlichen mit Eintritt in die Volljährigkeit zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden.

Start: 1. Juli 2015

  • ElterngeldPlus
    Das ElterngeldPlus fördert die Mütter und Väter besonders, die während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Das ElterngeldPlus beträgt ebenso wie das Elterngeld 65 bis 100 Prozent des entfallenen Einkommens: bei Vollzeitarbeit höchstens 1.800 Euro, bei Teilzeitarbeit höchstens 900 Euro. In diesem Fall wird es aber doppelt so lange – bis zu 28 Monate – ausgezahlt. Es gilt: Ein Elterngeld-Monat sind zwei ElterngeldPlus-Monate. Dadurch erhöht sich die gesamte Zahlung für die Eltern beträchtlich. Für Väter und Mütter, die gemeinsam das Kind betreuen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, verlängert sich das ElterngeldPlus noch einmal um vier Monate.
  1. Jahreshälfte 2015
  • Mietpreisbremse
    In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen künftig auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Die Länder legen jeweils für bis zu fünf Jahre die Gebiete fest, für die die Mietpreisbremse gilt. Um Investitionen in Neubauten zu fördern, werden diese von der Mietpreisbremse ausgenommen. Gleiches gilt für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Für Maklergebühren gilt künftig das Prinzip: Wer den Makler beauftragt, muss auch die dafür anfallenden Gebühren zahlen, in der Regal also der Vermieter.

Die SPD regiert – seit nun einem Jahr. Und das Land kommt voran. Der Mindestlohn, bessere Renten, bezahlbares Wohnen, der Neustart der Energiewende, die Frauenquote, mehr Unterstützung für Familien, unsere Friedenspolitik und vieles mehr. Es geht darum das Leben der Menschen besser zu machen.

In einer weiteren Übersicht können Sie lesen, was das konkret ist. Neu ab 2015 – oder sogar schon in Kraft.


Bundesvorsitzender der Schwusos zu Gast – SPD Lünen und Jusos für vollständiges Adoptionsrecht und 100% Gleichstellung

Am Mittwoch, den 10.12. durften die Jusos und die SPD Lünen Ansgar Dittmar, den Bundesvorsitzenden der Schwusos, zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung in der Geschäftsstelle der SPD Lünen begrüßen. Die Schwusos sind eine Arbeitsgemeinschaft für Lesben und Schwule in der SPD. Es ging um verschiedene Themen, die besonders junge homo- und bisexuelle Menschen beschäftigen, und zu denen die fast 50 Teilnehmer Fragen stellten, angeregt diskutierten und ihre Erwartungen an die Bundespolitik schilderten, die sie unserem Bundestagsabgeordneten Michael Thews mit auf den Weg nach Berlin gaben.

Diskussionsveranstaltung mit Ansgar DittmarAuslöser dieser Veranstaltung war die Forderung der SPD nach einem vollständigen Adoptionsrechtes gleichgeschlechtlicher Paare die bei der Abstimmung im Mai 2014 im Bundestag aufgrund der Verweigerung Fraktion CDU/ CSU noch nicht erreicht werden konnte. In der Diskussion mit den Jusos initiierte Michael Thews einen Diskussionsabend mit Ansgar Dittmar, der ein gutes halbes Jahr nach der Entscheidung im Bundestag immer noch brandaktuell ist, weil in Sachen Gleichstellung von Homosexuellen unsere Ziele noch nicht erreicht wurden.

Die SPD Lünen und der Juso-Stadtverband Lünen spricht sich deutlich für eine vollständige Gleichstellung von Hetero-, Homo und Bisexuellen in allen Lebensbereichen aus, wofür wir auch im Bundestagswahlkampf gekämpft haben. Beim Adoptionsrecht bspw. gibt es keinen Grund, aus dem zwei Menschen gleichen Geschlechts keine guten Eltern sein oder das Kindeswohl gefährdet sein könnte. Unverständnis empfinden wir z.B. auch beim Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer, welches ihnen pauschal ein risikoreiches Sexualverhalten unterstellt, anstatt individuelle Kriterien anzulegen.

Ansgar Dittmar erklärte, dass für viele junge „queere“ Menschen das Coming Out immer noch schwierig ist – insbesondere, wenn sie eine rechtliche und gesellschaftliche Schlechterstellung befürchten müssen, wie es im Moment der Fall ist. Ein Outing scheitere laut Dittmar oft an Ausgrenzung oder an erschwerten beruflichen Aufstiegschancen, wobei gerade in männlich geprägte Berufen offen lebende Schwule und Lesben oft diskriminiert würden.

Als weitere wichtige Ziele beschreibt Ansgar Dittmar die Aufnahme der sexuellen Identität in den Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3) des Grundgesetzes, die bundesweit einheitliche Dokumentation antischwuler Gewalttaten sowie die Rehabilitation der Opfer von §175, durch den Homosexuelle für ihre sexuelle Orientierung bestraft wurden und der noch bis 1994 galt – bis 1969 sogar in der unverschärften Version der Nationalsozialisten. Aber auch positive Entwicklungen wurden diskutiert, wie bspw. das 2001 eingeführte Lebenspartnerschaftsgesetz, welches gleichgeschlechtlichen Paaren eine eingetragene Verpartnerung ermöglicht. Homosexuelle Lebenspartner/innen haben damit zwar die gleichen Pflichten wie heterosexuelle Ehepartner/innen, ohne jedoch die gleichen Rechte – hier muss nachgebessert werden. Auch das Sukzessivadoptionsrecht für Homosexuelle, das im Mai dieses Jahres verabschiedet wurde, ist lobenswert und ein Schritt in die richtige Richtung, konnte jedoch wie viele ähnliche Erfolge nur durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwirkt werden.

Der Juso-Vorsitzende Daniel Wolski stellt fest: „Mit den Unionsparteien, die weiterhin Gegner der Rechte von Schwulen und Lesben sind, lassen sich leider keine Verbesserungen in der Gleichstellung von hetero- und homosexuellen Menschen erzielen, was wir nicht verstehen und stark kritisieren. Die Jusos Lünen werden sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Akzeptanz für gleichgeschlechtliche Partnerschaften steigt und sich die gesetzliche Rahmenbedingungen endlich der gesellschaftlichen Realität anpassen.“ Ansgar Dittmar fügt hinzu, dass aus Reihen der CDU/ CSU häufig die Androhung laut wird, bereits etablierte Rechte wieder zurückzuschrauben, weshalb eine Verankerung der Gleichstellung im Grundgesetz unabdingbar ist. Als Fazit der Veranstaltung stellte Michael Thews fest: “Es ist gut, dass wir dieses Thema mit so fachkundiger Unterstützung diskutiert haben. Wir werden uns auch weiterhin für die gleichen Rechte für homo und bisexuelle Menschen einsetzen.“

Der SPD-Stadtverband und die Jusos zeigen sich zufrieden mit der großen Resonanz auf ihre Veranstaltung bei diesem so wichtigen Thema. Neben Ansgar Dittmar und Michael Thews waren die MdB Michaela Engelmeier, der NRW-Schwuso- Landesvorsitzende Fabian Spies, der Geschäftsführer der Aids-Hilfe im Kreis Unna Manuel Izdebski sowie einige Lüner SPD Ratsmitglieder und viele Gäste aus Lünen, Dortmund, Unna, Waltrop, Köln und Krefeld anwesend.


Unterstützung für den Start ins Berufsleben – ESF-Bundesprogramm: „Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung“

Im kommenden Jahr startet das ESF-Bundesprogramm zur Berufseinstiegsbegleitung. Mit rund einer Milliarde Euro ist es das finanzstärkste ESF-Programm, das der Bund in der Förderperiode 2014-2020 auflegt. „Viele junge Menschen haben Schwierigkeiten in der Schule, stolpern beim Start ins Berufsleben. Mit der Berufseinstiegsbegleitung gibt es eine Stütze mit deren Hilfe der erfolgreiche Einstieg ins Berufsleben auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler gelingen kann“, erklärt der SPD-Bundestagabgeordnete Michael Thews.Geld

Unser Ziel ist es, keinen Jugendlichen auf dem Weg zu einem Schulabschluss und einer Berufsausbildung zurückzulassen. Diesen Schwerpunkt will unsere Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles setzten, denn junge Menschen mit schlechteren Startchancen schaffen nicht immer aus eigener Kraft den Übergang von der Schule in den Beruf. Sie benötigen Unterstützung. Hier setzt die Berufseinstiegsbegleitung an. Die Berufseinstiegsbegleitung ist eine individuelle Unterstützung beim Übergang von allgemeinbildenden Schulen in eine berufliche Ausbildung. Berufseinstiegsbegleiter helfen Jugendlichen und jungen Erwachsenen beim Erreichen des Schulabschlusses, unterstützen bei der Berufswahl und geben Hilfestellung bei der Aufnahme einer Berufsausbildung.

Durch die Berufseinstiegsbegleitung verbessert sich aber nicht nur die Chance auf einen Ausbildungsplatz für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler. Durch die Betreuung während der ersten sechs Monate der Ausbildung wird auch die Abbruchquote verringert. Das sieht auch Michael Thews so: „Nicht jedes Talent findet sich im Schulzeugnis wieder. Doch mit Unterstützung der Berufseinstiegsbegleiter können auch leistungsschwächere Schüler den erfolgreichen Abschluss und damit den Sprung in eine betriebliche Ausbildung schaffen.“ Gerade vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftebedarfs sei das nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Ausbildungsbetriebe ein Gewinn. „Die bisherige Erfolgsbilanz der Berufseinstiegsbegleitung spricht für sich“, erklärt der Abgeordnete.

Insgesamt stehen für die Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung für die Schulkohorten 2014/2015 bis 2018/2019 Haushaltsmittel in Höhe von 1,06 Mrd. Euro zur Verfügung – jeweils 530 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF sowie aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit. Mit diesem Betrag können rund 115.000 Jugendliche an mehr als 2.500 Schulen gefördert werden. Das Vergabeverfahren für die Träger ist mittlerweile abgeschlossen. Bis Ende Januar wird die Bundesagentur für Arbeit die Bewerbungen prüfen, so dass die Maßnahmen voraussichtlich im März starten können.

 


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