Das bringt das neue Jahr 2015
Lange hat die SPD für einen Mindestlohn und eine gute Rente für diejenigen gekämpft, die ihr Leben lang gearbeitet haben. Mit Erfolg. Rund ein Jahr nach Eintritt in die Große Koalition hat die SPD viele Punkte aus ihrem Regierungsprogramm umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Eine Übersicht über alle Gesetze, die 2015 in Kraft treten.
Start: 1. Januar 2015
- 8,50 Euro Mindestlohn
Mit Jahresbeginn gilt für alle Arbeitnehmer und Branchen der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Für einige Branchen mit besonderen Bedingungen gibt es sinnvolle Übergangsregelungen, wenn dies tarifvertraglich bundesweit vereinbart ist. Spätestens ab 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro für alle Branchen. Außerdem wird es künftig einfacher sein, Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich zu erklären. So werden wieder mehr Menschen von guten Tarifverträgen der Gewerkschaften profitieren und in tarifgebundenenen Betrieben bessere Arbeitsbedingungen erhalten. Das bewährte Tarifvertragssystem und die Flächentarife werden gestärkt. Die Höhe des Mindestlohns wird künftig alle zwei Jahre von einer Kommission aus Gewerkschaften und Arbeitgebern überprüft und ggf. angepasst.
- Das neue Pflegezeitgesetz
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nahe Angehörige pflegen, haben künftig einen Rechtsanspruch auf zehn freie Arbeitstage im Jahr. Dafür erhalten sie vom Staat Lohnersatzleistungen – wie etwa beim Kinderkrankengeld. So können sie sich die Zeit nehmen, um alle notwendigen Schritte einzuleiten, wenn Angehörige plötzlich pflegebedürftig werden. Darüber hinaus erhalten pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch darauf, ihre Arbeitszeit bis zu zwei Jahre deutlich zu reduzieren, ohne dies individuell mit dem Arbeitgeber aushandeln zu müssen. Wenn sterbende Angehörige betreut werden müssen (z. B. in einem Hospiz), können sie ihre Arbeitszeit für den Zeitraum von drei Monaten reduzieren. - Das 1. Pflegestärkungsgesetz
Mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz erhalten Pflegebedürftige, Demenzkranke und pflegende Angehörige deutlich bessere Leistungen. Für Pflegebedürftige stehen 2015 rund 2,4 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Mit den zusätzlichen Mitteln werden unter anderem die häusliche Pflege gestärkt und die Betreuung in den Pflegeheimen, Wohngruppen und Wohngemeinschaften verbessert. - Krankenversicherungsbeiträge
Mit dem Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wird der paritätisch finanzierten Beitragssatz auf 14,6 Prozent in dieser Wahlperiode festgeschrieben. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 7,3 Prozent. Wenn eine Krankenkasse mehr als die gesetzlich festgelegten Beiträge benötigt, kann sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben. - BAföG-Reform (Start Kostenübernahme zum 1. Januar 2015, Start BAföG-Erhöhung: WS 2016/2017)
Der Bund übernimmt ab 2015 die kompletten BAföG-Kosten von den Ländern. Bislang mussten diese 35 Prozent Kosten selbst zahlen. Damit werden die Länder um rund 1,17 Mrd. Euro im Jahr entlastet und können das zusätzliche Geld in die Finanzierung von Bildung und Betreuung investieren, zum Beispiel in den Ausbau von Kitas.Die Bedarfssätze und Freibeträge sollen beim BAföG um jeweils sieben Prozent angehoben werden. Der Wohnzuschlag soll von 224 Euro auf 250 Euro steigen, um die Mietsteigerungen an Hochschulstandorten etwas aufzufangen. Aufgrund der stark steigenden Gesamtausgaben für das BAföG (rund 4,1 Milliarden Euro 2017) tritt die BAföG-Reform erst zum Wintersemester 2016/17 in Kraft.
- Künstlersozialversicherung
Rund 180.000 selbstständige Kulturschaffende erhalten über die Künstlersozialversicherung Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes will die große Koalition die Abgabepflicht der Unternehmen, die in die Versickerung einzahlen, effektiver kontrollieren. - Kampf gegen Steuervergehen
Der Druck auf Steuerhinterzieher wird erhöht. Die Selbstanzeige bei Steuervergehen, die Hintertürchen zur Strafvermeidung ermöglicht, wird deutlich verschärft. Sie wirkt nur noch dann komplett strafbefreiend, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro (bislang 50.000 Euro) nicht übersteigt. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen gibt es Strafzuschläge: Bis 100.000 Euro hinterzogener Steuern zehn Prozent, zwischen 100.000 und einer Million Euro 15 Prozent und bei Beträgen über einer Million Euro 20 Prozent.Der Berichtigungszeitraum für die Steuerangaben verdoppelt sich von fünf auf zehn Jahre. Um anerkannt zu werden, muss die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein.
- Doppelte Staatsangehörigkeit
Bereits seit Ende 2014 müssen sich Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden. Dies gilt für alle, die sich vor ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten oder sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht haben. Die Optionspflicht entfällt auch für diejenigen, die über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Bislang mussten sich die Jugendlichen mit Eintritt in die Volljährigkeit zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden.
Start: 1. Juli 2015
- ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus fördert die Mütter und Väter besonders, die während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Das ElterngeldPlus beträgt ebenso wie das Elterngeld 65 bis 100 Prozent des entfallenen Einkommens: bei Vollzeitarbeit höchstens 1.800 Euro, bei Teilzeitarbeit höchstens 900 Euro. In diesem Fall wird es aber doppelt so lange – bis zu 28 Monate – ausgezahlt. Es gilt: Ein Elterngeld-Monat sind zwei ElterngeldPlus-Monate. Dadurch erhöht sich die gesamte Zahlung für die Eltern beträchtlich. Für Väter und Mütter, die gemeinsam das Kind betreuen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, verlängert sich das ElterngeldPlus noch einmal um vier Monate.
- Jahreshälfte 2015
- Mietpreisbremse
In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen künftig auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Die Länder legen jeweils für bis zu fünf Jahre die Gebiete fest, für die die Mietpreisbremse gilt. Um Investitionen in Neubauten zu fördern, werden diese von der Mietpreisbremse ausgenommen. Gleiches gilt für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Für Maklergebühren gilt künftig das Prinzip: Wer den Makler beauftragt, muss auch die dafür anfallenden Gebühren zahlen, in der Regal also der Vermieter.
Die SPD regiert – seit nun einem Jahr. Und das Land kommt voran. Der Mindestlohn, bessere Renten, bezahlbares Wohnen, der Neustart der Energiewende, die Frauenquote, mehr Unterstützung für Familien, unsere Friedenspolitik und vieles mehr. Es geht darum das Leben der Menschen besser zu machen.
In einer weiteren Übersicht können Sie lesen, was das konkret ist. Neu ab 2015 – oder sogar schon in Kraft.