Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung der SPD Altlünen hatte Michael Thews, Mitglied des Bundestages, angeboten, in das Thema Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) einzuführen und darüber zu diskutieren.

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Die Abkommen dienen dem Abbau von Zöllen und sog. nicht-tarifären Handelshemmnissen und sollen den europäischen auch z.B. gegen den asiatischen Markt stärken. Die SPD hat sich speziell zu Verbraucherschutz-, Umweltschutz- und arbeitsrechtlichen Standards klar positioniert. Hier dürfen die Abkommen in keinem Fall zu Einschränkungen unserer Standards führen.

Michael Thews sprach in diesem Zusammenhang die Investorenschutzklausel und die Schiedsgerichtsverfahren an. Vor solchen Schiedsgerichten werden bisher Klagen geheim und ohne Berufungsmöglichkeit zwischen drei Anwälten verhandelt, wenn Unternehmen durch gesetzliche Maßnahmen von Staaten ihre „legitimen Gewinnerwartungen“ geschmälert sehen. Nach Auskunft von Nicht-Regierungsorganisationen, mit denen Thews in den USA gesprochen hatte, haben sich dort Kanzleien auf die Durchführung solcher Verfahren spezialisiert und daraus ein lukratives Geschäft gemacht. Auf der Grundlage eines Freihandelsabkommens mit den USA musste beispielsweise Kanada – also der kanadische Steuerzahler – eine Strafe von ca. 20 Mio. US-Dollar an einen Konzern zahlen. Somit wird auch Einfluss auf die dortige Umweltgesetzgebung genommen.

Michael Thews sprach sich auch eindeutig gegen diese Art von Schiedsgerichten aus, die aus seiner Sicht bei diesen Abkommen zwischen Staaten mit stabilen Rechtssystemen nicht gebraucht werden.

Insbesondere einige große deutsche Unternehmen hätten ein handfestes Interesse an den Freihandelsabkommen. Aber auch positive Effekte für den Mittelstand werden in Aussicht gestellt. Michael Thews gab aber zu bedenken, dass es Firmen geben werde, die, z.B. durch den Wegfall der Zölle, die auch eine gewisse Schutzfunktion für bestimmte Waren haben, Nachteile befürchten müssen.

Hinsichtlich des Schutzes der Verbraucher sei es schwer, zwischen den USA und Europa eine gemeinsame Linie zu finden. Während in Deutschland das Vorsorgeprinzip gelte, bei dem eine Zulassung von Produkten erst erfolgen könne, wenn die Ungefährlichkeit nachgewiesen sei, könne ein Produkt in den USA meist schneller den Weg in den Markt finden. Erst wenn die Gefährlichkeit nachgewiesen wird, gebe es Sanktionen. Dennoch könne es sinnvoll sein, technische oder wissenschaftliche Daten gemeinsam zu nutzen.

Die Diskussion über gentechnisch veränderte Produkte müsse weiter geführt werden. In Deutschland sei der Anbau aber verboten. Produkte aus anderen Ländern seien erlaubt, aber sie müssen gekennzeichnet werden, finden aber aufgrund der klaren Ablehnung der Verbraucher bei uns keinen Markt.

Die Teilnehmer kritisierten die Beeinträchtigung der demokratischen Rechte im Entstehungsverfahren der Verträge, da Parlamentarier und Parlamente im Wesentlichen ausgeschlossen seien. Michael Thews teilte diese Meinung und schilderte das weitere Verfahren anhand des CETA Abkommens. Hier gebe es seit August 2014 lediglich in eine unvollständige englische Version und erst für das Frühjahr 2015 wurde eine deutschsprachige Version angekündigt. Er persönlich sieht das CETA-Abkommen auch noch nicht ausverhandelt. Nach einer Rechtsprüfung, der Ratifizierung durch das EU-Parlament nach ca. 2 Jahren, müsse der Vertrag sämtliche Parlamente aller 28 Staaten der EU durchlaufen, in Deutschland wahrscheinlich den Bundestag   u n d   den Bundesrat. In einigen Ländern wie Italien und Österreich formiere sich gerade der Widerstand, insbesondere gegen die Schiedsgerichtsverfahren. Thomas Oppermann und Sigmar Gabriel stünden derzeit zwecks Verständigung mit Sozialdemokraten in den anderen Ländern in Kontakt.

Das Thema Fracking konnte abschließend nur kurz behandelt werden. Michael Thews erklärte, dass das sog. Flöz-Gas-Fracking, das in Hamm vorgenommen werden soll, ohne den Einsatz der sogenannten Frackflüssigkeiten erfolge. Letztendlich müsse dieses Verfahren durch die Bezirksregierung genehmigt werden. Geplant sei von Seiten der Bundesministerien eine deutliche Verschärfung des Bergrechtes, das dann zur Anwendung kommen würde. Das in den USA praktizierte Schiefergas-Fracking soll in Deutschland weitgehend verboten werden. Der bereits vorgelegte Gesetzesentwurf setzt für solche Verfahren hohe Hürden.

Die Teilnehmer waren sich mit Michael Thews einig, dass mit den Freihandelsabkommen vielschichtige, komplexe und schwer durchschaubare Sachverhalte gegeben seien. Im Bundestag wird es nach Einschätzung von Michael Thews noch viele Veranstaltungen und Expertenanhörungen geben.

Tenor des Juso-Mitglieds Nina Kotissek zu der Veranstaltung: Sie sei in keiner Minute langweilig oder langatmig gewesen. Ein großes Lob und eine Empfehlung, die Nachfolgeveranstaltung zu besuchen, die Michael Thews in einem halben Jahr anbieten will.