Städte und Gemeinden werden ab 2018 um weitere 5 Mrd. Euro entlastet

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Direkte Entlastung der Kommunen im Einzelnen

Hamm 10.311 Millionen. Kreis Unna 10.150 Millionen. Lünen 2.180 Millionen. Selm 343.000 EUR. Unna 2.030 Millionen. Werne 959.000 EUR.

 

Mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2017 konnte die SPD durchsetzen, dass unsere Städte und Gemeinden ab 2018 um weitere 5 Mrd. Euro entlastet werden.

Bis zum Schluss hat die SPD dafür gekämpft, dass die Verteilung der zusätzlichen Mittel zielgenau und vordergründig bei den finanzschwachen Kommunen ankommt. „Das hat die Union endgültig verhindert“, berichtet der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews. Ab 2018 sollen die zusätzlichen 5 Mrd. Euro zu einem großen Teil über Umsatzsteueranteile an die Kommunen fließen. Das bedeutet, dass finanzstarke Kommunen wesentlich stärker vom 5-Mrd.-Paket profitieren als finanzschwache Städte.

 „Wir haben als SPD-Bundestagsabgeordnete aus dem Ruhrgebiet nicht nur die 5 Mrd. Euro erkämpft, sondern haben seit Monaten dafür gestritten, dass die Verteilung der Mittel stärker über zusätzliche Mittel im Bereich der Kosten der Unterkunft vorgenommen wird“, sagt Thews. Dass hätte vor allem den Städten im Ruhrgebiet sehr geholfen. Ziel der erneuten Entlastung war insbesondere die Städte, die in Haushaltsnotlagen stecken und enorme Soziallasten zu schultern haben, zu entlasten.

„Ich bin froh, dass ab 2018 weitere 5 Mrd. Euro an finanzieller Entlastung vom Bund bereitgestellt werden. Ich finde es aber einen Skandal, dass die Unionsfraktion an der entscheidenden Stelle, wo es darum ging, unsere strukturschwachen Städte stärker zu entlasten, sich schlichtweg verweigert hat. Sicherlich hätte ein beherzter Einsatz der CDU-Bundestagsabgeordneten aus dem Ruhrgebiet geholfen, das Blatt zu wenden. Dieser Einsatz ließ allerdings auf sich warten“, zeigt sich Michael Thews enttäuscht.


Europäische Woche der Abfallvermeidung

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Vor 19. bis 27. November 2016 findet Europas größte Kommunikationskampagne für Abfallvermeidung statt –  die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV).

 

Der Bundestagsabgeordnete Michael Thews gibt in dieser Woche über Facebook (www.facebook.com/MichaelThewsMdB/) und auf seiner Internetseite (www.michaelthews.de) an jedem Tag einen aktuellen Umwelttipp. „Ich unterstütze die Kampagne, um für einen nachhaltigen Umgang mit Produkten zu werben. Wir zeigen Menschen aktiv Alternativen zum Wegwerfen auf, sensibilisieren für Wertschätzung von Ressourcen und problematisieren die Abfallberge“, erklärt Michael Thews. „Abfallvermeidung fängt oft im Kleinen an. Häufig kann jeder Einzelne schon eine Menge erreichen, darauf will ich mit dieser Aktion aufmerksam machen“, sagt der Bundestagsabgeordnete. Das Jahresmotto lautet „Verpackungsabfälle vermeiden!“. Für Deutschland ist dies ein wichtiges Thema denn in keinem anderen Land der Europäischen Union fallen so große Mengen an Verpackungen an. Außerdem stehen Themen wie Lebensmittelver-schwendung, Wiederverwendung sowie die Umwelterziehung im Fokus. 

Tausende öffentliche Aktionen zeigen in dieser Woche bereits zum siebten Mal europaweit Alternativen zur Wegwerfgesellschaft und Ressourcen-verschwendung auf. Mit rund 500 Aktionen in ganz Deutschland und vielen Hunderten Akteuren startet die Woche, die auch europaweit Rekorde zu verbuchen hat. Es werden mehr als 12.000 Aktionen in über 30 Ländern stattfinden. http://www.wochederabfallvermeidung.de/home/


100-Millionen-Euro-Programm für das THW

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Michael Thews pflegt guten Kontakte zum THW. Hier bei der letzten „Blaulichtkonferenz“ in Berlin.

 

Gute Nachrichten für die THW-Ortsverbände übermittelt der Bundestagsabgeordnete Michael Thews (SPD). „Weil der Fahrzeugbestand des THW  überaltert ist, haben wir ein Fahrzeugprogramm von 100 Millionen Euro bis 2023 beschlossen“, teilte der Lüner Abgeordnete schriftlich mit, davon werden auch die Ortsverbände im heimischen Wahlkreis in den kommenden Jahren profitieren.

Bereits im nächsten Jahr wird das THW damit voraussichtlich 188 neue LKW und Bergungsräumgeräte beschaffen können. Zur Stärkung des Ehrenamtes werden außerdem 3,2 Millionen Euro für eine Kampagne zur Helfer- und Nachwuchsförderung bereitgestellt.

Auch personell wird das THW erneut gestärkt und die Stellenstruktur verbessert. Nach den 208 zusätzlichen Stellen im letzten Jahr, sind jetzt weitere 144 zusätzliche Stellen als Unterstützungskräfte für die Ortsverbände beschlossen worden. Noch wichtiger ist es aber, den Beschäftigten längerfristig Perspektive zu bieten. Deshalb ist ein Hebungsprogramm mit einem Umfang von 167,5 Stellen beschlossen worden. Damit soll der hohen Personalfluktuation bei technisch orientierten Funktionen entgegen gewirkt und das großartige Engagement des THW-Personals gewürdigt werden.

„Mit dem 2015 beschlossenen 27 Millionen Euro umfassenden Bau- und Sanierungsprogramm für marode THW-Unterkünfte, der dauerhaften Erhöhung der Mittel für die Ortsverbände um acht Millionen Euro (2016), dem nun beschlossenen Fahrzeugprogramm, dem Stellenaufwuchs im vergangenen und in diesem Jahr und den 167,5 Hebungen haben wir in dieser Legislaturperiode für außerordentlich erfolgreiche Jahre des THW sorgen können“, teilte Thews mit.


Kinderrechte mit Hammer Schülern diskutiert

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Zusammen mit Bürgermeister Manfred Lindemann habe ich mit Schülerinnen und Schülern über den Weltkindertag und Kinderrechte gesprochen.

Ich habe heute zusammen mit Hamms Bürgermeister Manfred Lindemann die Arnold Frymuth-Schule in Hamm Herringen besucht. Mit Schülern der 9. Klasse haben wir über den bevorstehenden Weltkindertag geredet, der einmal im Jahr die Rechte von Kindern in den Fokus stellt. Was wissen die Kinder über ihre Rechte und wo sehen sie ihre Rechte verletzt? Was uns wie kann man das verbessern? Das waren spannende Fragen, die wir heute mit den Jugendlichen besprochen haben. Dazu gab es noch Info-Material, mit dem die Klassen das Thema weiter vertiefen wollen. Ich habe auch auf die  Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz hingewiesen. Ich bin der Meinung, dass wir das bald umsetzen sollten, damit Kinder und Jugendliche endlich den Stellenwert in unserer Gesellschaft bekommen, der ihnen zusteht.

 Zum Weltkindertag am 20. September 2016 machen bundesweit zahlreiche Initiativen mit Aktionen, Festen und anderen Veranstaltungen unter dem gemeinsamen Motto „Kindern ein Zuhause geben!“ auf Kinderrechte aufmerksam. Schon vor mehr als 100 Jahren haben viele Staaten erkannt, dass sie sich um Kinderrechte kümmern müssen und die sogenannte „Genfer Erklärung über die Rechte der Kinder“ niedergeschrieben. Inzwischen hat die UNO diese „Genfer Erklärung“ von 1924 erweitert und verbessert. Die Kinderrechtskonvention hat 54 Artikel. Darin heißt es unter anderem, dass die Kinder vor Ausbeutung und Gewalt geschützt werden müssen und dass sich die Staaten darum kümmern sollen. In Deutschland wollen wir Kinderrechte ins Grundgesetzt aufnehmen.


Wahlkreisdelegiertenkonferenz wählt Michael Thews zum  Kandidaten für die nächste Bundestagswahl

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Glückwünsche für Michael Thews von (v.l.) Stefan Kühnhenrich, Dennis Kocker, Oliver Kaczmarek, Michaela Engelmeier, Stefanie Lippelt, Rainer Schmeltzer, Ralf-Dieter Lenz und Siegfried Scholz.

Auf ihrer heutigen (15.11.2016) Wahlkreiskonferenz haben die Delegierten der SPD im Wahlkreis 145 Hamm – Unna II  den Bundestagsabgeordneten Michael Thews mit 79,7 Prozent der Stimmen als Kandidaten für die Bundestagswahl 2017 nominiert worden. (64 abgegebene Stimmen, 51 Ja, 13 Nein) Der 52-jährige Chemieingenieur, der auch Stadtverbandsvorsitzender der SPD in Lünen ist, war bei der vergangenen Bundestagswahl 2013 erstmals als Kandidat angetreten und hatte den Wahlkreis mit den Städten Hamm, Lünen, Selm und Werne, mit 43,2 Prozent direkt geholt. Nach Grußworten vom NRW-Landesminister Rainer Schmeltzer und dem Hammer Unterbezirksvorsitzenden Dennis Kocker forderte Thews in seiner Rede von seiner Partei große Geschlossenheit für die bevorstehenden Wahlkämpfe im kommenden Jahr. „Wir werden Angst in Themen und Antworten umwandeln damit 2017 über soziale Gerechtigkeit, neue Arbeit, gerechte Verteilung von Wohlstand, Daseinsvorsorge, gerechte Chancen und Gleichberechtigung in einem modernen Deutschland abgestimmt wird“, sagte Thews.
Er erinnerte an den Koalitionsvertrag, dem nach der vergangenen Bundestagswahl alle Mitglieder zugestimmt hatten. Mit dem Mindestlohn, dem Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit, dem Elterngeld plus, Kita plus, dem geplanten  Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, mehr Bafög, mehr Städtebauförderung oder neue Stellen bei der Bundespolizei, trage die Arbeit in Berlin eine sozialdemokratische Handschrift.  Das dürfe sich die Partei nicht schlecht reden lassen. Nicht von populistischen Parteien und auch nicht von Meinungsforschern. Viele bedeutende Wahlen in der Vergangenheit, wie zum Beispiel die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz oder die US-amerikanischen Wahlen hätten gezeigt, dass entscheidende Umfragewerte oft nicht mit der Realität übereinstimmten. Fazit: Es kommt auf jede einzelne Stimme an. Der Wahlkampf lohnt sich bis zum letzten Tag. Dass gute Arbeit und langer Atem sich auszahlt, zeigt die Nominierung des Sozialdemokraten Frank-Walter Steinmeier zur Wahl für das Amt des Bundespräsidenten.
Dass die Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner nicht immer einfach ist, machte Thews auch deutlich. „Aufgrund der Blockadehaltung der CDU mussten auch Kompromisse gemacht werden“, sagte der Bundestagsabgeordnete. „Leider auch dort, wo Arbeitnehmerinteressen betroffen sind.“  Den  Auswüchsen bei der Leiharbeit und den Werkverträgen sind wir mit dem aktuellen Gesetz entschieden entgegengetreten, aber die SPD will hier noch mehr.  Zum Beispiel eine Ausweitung der Mitbestimmung durch die Betriebsräte.
Das Thema Soziale Gerechtigkeit stand im Zentrum der Rede von Michael Thews. Mit der Forderung nach einer paritätisch finanzierten Krankenversicherung, hin zu einer Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, einem fairen Steuersystem, an dem sich auch die Reichen beteiligen (Vermögenssteuer) und der Eindämmung von Steuerflucht, nannte er weiter sozialdemokratische Themen, die die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen weiter verbessern.    Thews sprach sich gegen Privatisierungsbestrebungen aus, die immer wieder von der Union eingebracht werden. „Die Daseinsvorsorge in unseren Städten ist für mich eine zentrale Forderung. Das gilt für viele Dinge unseres alltäglichen Lebens, wie den öffentlichen Personennahverkehr, Versorgungseinrichtungen oder aktuell für Autobahnen. „Allen Menschen muss der Zugang zu Angeboten der Daseinsvorsorge möglich sein“, sagte der Abgeordnete. Dazu gehöre auch eine verbesserte finanzielle Ausstattung der Kommunen, die in der Lage sein müssen, politische Beschlüsse zum Wohle der Bürger umzusetzen.
„Unser Fokus liegt nicht auf den Reichen und Superreichen, sondern bei den Menschen, die diesen Reichtum durch ihre tägliche Arbeit erst möglich gemacht haben“, sagte der Bundestagsabgeordnete.   Unter dem Titel „Thews on Tour“ will Michael Thews einen engagierten Wahlkampf mit vielen Terminen nah an den Bürgern führen. Er werde gegenüber der AfD und anderen rechten Scharfmachern klare Kante zeigen und leidenschaftlich für den Wahlerfolg kämpfen. Ziel ist es den Wahlkreis, wie 2013, erneut direkt zu gewinnen.


Asure-Essen in Lünen

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Die Integrationsbeauftragte der Stadt Lünen, Dr. Aysun Aydemir, reicht meiner Partnerin Michaela Engelmeier und mit die traditionelle Asure-Speise.

Eine alte alevitische Tradition hat die Integrationsbeauftragte der Stadt Lünen, Dr. Aysun Aydemir, im Bürgerzentrum Gahmen wieder aufleben lassen. Das Asure-Essen. Nach einer alten Glaubenstradition wird die traditionelle Asure nach einer 12-tägigen Fastenzeit zubereitet. Das ist eine Süßspeise, die als Symbol der Dankbarkeit verteilt und gegessen wird und immer aus zwölf verschiedenen Zutaten bestehen muss, etwa aus Datteln, Feigen, Trauben oder Granatäpfeln. web02
Im Zentrum der Feier steht natürlich das Miteinander und das gemeinsame Gespräch. In einem Grußwort habe ich gesagt, dass ich in der übernächsten Woche als Mitglied der deutsch-türkische Parlamentariergruppe in die Türkei reisen werde, um den Dialog mit unseren türkischen Freunden nicht abreißen zu lassen. Zu dem Asure-Essen hat mich meine Partnerin, die Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier, begleitet. An der Veranstaltung hat auch unser Arbeitsminister Rainer Schmeltzer mit seiner Frau teilgenommen, Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns mit seiner Frau und unser Landrat Michael Makiolla, sowie der ürkische Generalkonsul Mustafa Kemal Basa.


„MdB trifft THW – Vielfalt im Einsatz“

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Im Rahmen der Veranstaltung „MdB trifft THW – Vielfalt im Einsatz“ im Deutschen Bundestag habe ich auch den Lüner Ortsbeauftragten des THW Lünen,  Michael-Franz Knobloch und Frank Schulze, den Bundessprecher des  THW getroffen.  (Bild unten)

Einmal im Jahr präsentiert das Technische Hilfswerk auf dem Gelände des Bundestags in Berlin seine Arbeit mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. In diesem Jahr lag das Augenmerk auf der Flüchtlingshilfe im In- und Ausland. Ich habe die Gelegenheit genutzt, mich über die Arbeit des THW zu informieren und mich dabei mal beim Stapeln von Sandsäcken versucht. Wichtig war mir aber auch, mich bei den THW’lern zu bedanken. [highlight] Ihr macht einen richtig guten Job! [/highlight]

Das Technische Hilfswerk leistet2016-09-27-mdb-und-thw_schwemmer_dsc_8165 hervorragende technische und logistische Hilfe im In- und Ausland. Bundesweit sind es mehr als 80.000 Helferinnen und Helfer, die Ihre Freizeit dem THW widmen, um Menschen in Not professionell Hilfe zu leisten. Als zu 99 Prozent ehrenamtlich getragene Organisation des Bundes ist das THW einmalig und tief in der Gesellschaft verwurzelt. Hier zeigt sich, wie wichtig das Ehrenamt für unsere Gesellschaft ist.


Kein Fracking in NRW! Zum Fracking-Regelungspaket:

Die jetzt gefundene Regelung zum Fracking ist ein Riesenerfolg und der Durchbruch nach jahrelangen Verhandlungen. Es bedeutet: Kein Fracking in NRW!

Das wurde erreicht durch ein großes Engagement der Zivilgesellschaft und durch die vielen Rückmeldungen von zumeist kritischen Bürgerinnen und Bürgern in den Wahlkreisen. Die Fraktion der SPD im Bundestag hat diese Anregungen aufgenommen und das vorliegende Gesetzespaket durchgesetzt, das Fracking wie in den USA verbietet.

Es hat sehr lange gedauert bis nach der Einbringung des Gesetzespakets im Mai 2015 jetzt die abschließende Beratung erfolgen kann. Von einem Eilverfahren, wie von einigen behauptet, kann also keine Rede sein – im Gegenteil. Ein Skandalisieren von politischen Entscheidungen im Bundestag im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft, wie sie von wenigen Umweltverbänden betrieben wird, hilft in der Sache nicht weiter, sondern offenbart nur die Schwäche der Argumentation. Es war höchste Zeit, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen und wir sind froh, dass uns der Abschluss gelungen ist.

Nun zur Sache selbst: Die SPD-Bundestagsfraktion hat auf der Grundlage des Koalitionsvertrages mit CDU und CSU ein optimales Ergebnis erzielt. Und das gegen heftige Widerstände der Wirtschaftspolitiker in der CDU/CDU-Bundestagsfraktion. Im Ergebnis gibt es jetzt eine doppelte Sperre gegen das Fracking im Schiefer- und Kohleflözgestein wie wir es aus den USA kennen. Zum einen gibt es ein unbefristetes Verbot, das Ende 2021 vom Bundestag überprüft werden soll. Nur eine Mehrheit des Bundestages kann das Verbot wieder aufheben. Ansonsten besteht das Verbot weiter. Bis dahin können maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden. Zum anderen haben – als zweite Absicherung – die jeweiligen Bundesländer die Möglichkeit die Probebohrungen zu untersagen. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft hat bereits erklärt, davon Gebrauch zu machen.

Für uns als SPD war es zentral, dass der Deutsche Bundestag über das weitere Verfahren zum Fracking im Schiefergestein entscheidet. Auch damit haben wir uns gegenüber CDU und CSU durchgesetzt. Das war uns wichtig, weil wir nicht wollten, dass sich demokratisch legitimierte Abgeordnete ihrer Verantwortung entledigen. Wir sind insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Wahlkreis verantwortlich und wollen uns dem stellen.

Bevor die Fracking-Debatte vor einigen Jahren begann, gab es bereits Erdgasförderung in Deutschland, hauptsächlich in Niedersachsen. Dort wurde über fünfzig Jahre ebenfalls eine Art Fracking betrieben, die sich aber fundamental von dem Fracking unterscheidet, das wir aus den USA kennen. Ohne diese Art des zusätzlichen Frackings in der herkömmlichen Erdgasförderung würde diese über kurze Zeit zum Erliegen kommen.

Wir wissen, dass auch die herkömmliche Erdgasförderung mit Risiken verbunden ist. Unser Ziel war und ist es aber nicht die Erdgasförderung in Deutschland komplett zu beenden. So sehen es auch die Landtagsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen in Niedersachsen und Baden-Württemberg wo sie in Regierungsverantwortung sind und in entsprechenden Landtagsentschließungen bzw. in Koalitionsverträgen, wo sie klar zwischen unkonventionellen und konventionellen Erdgas unterscheiden.

Mit dem neuen Gesetzespaket gibt es aber neue Regelungen auch für diese Form der Erdgasförderung. Wie z. B. in meinem Wahlkreis in Hamm vorgesehen. Ein einfaches „Frackingverbot“ hätte hier nichts erreicht. Dazu gehören mehr Prüfungen auf umweltverträgliche Formen der Förderung und der Entsorgung von Abfällen und eine bürgerfreundlichere Regelung bei Erdbebenereignissen durch eine Umkehrung der Beweislast.

 

Zur Einschätzung des Erfolges empfehle ich die Kommentare in der Süddeutschen Zeitung und der TAZ vom 21. Juni 2016

http://taz.de/Kommentar-Geplantes-Fracking-Gesetz/!5315884/

http://www.sueddeutsche.de/politik/fracking-bohren-verboten-1.3044606

 

Aus meiner Sicht haben wir als SPD nicht nur unser Bestes gegeben, sondern waren auch sehr erfolgreich. Für Deutschland ist das Gesetzespaket ein Stoppschild für Fracking wie von der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gewünscht. Und es gibt auch ein international vielbeachtetes Signal, dass Deutschland die Energiewende ohne Fracking vorantreibt.

Hier die Kernpunkte des Regelungspakets zum Thema Fracking im Detail:

1. Fracking im Schiefergas
 Unbefristetes Verbot für Fracking im Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Koh-leflözgestein zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas und Erdöl
 Expertenkommission begleitet Probebohrungen wissenschaftlich und berichtet dem Bundestag
 Im Jahr 2021 überprüft der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des bis dahin vor-liegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots
 Probebohrungen: Nur mit Zustimmung der betroffenen Landesregierung, nur maximal vier Erprobungsmaßnahmen bundesweit sind zulässig
2. Schärfere Regeln für herkömmliche Erdgas-und Erdölförderung
2.1 Ausweitung UVP

Für alle Fracking-Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas wird eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung – und damit eine zwingende Öffentlichkeits-beteiligung – in der UVP-Verordnung Bergbau eingeführt. Entsprechendes gilt auch für Boh-rungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Geothermie, wenn wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden oder das Vorhaben in einer Erdbebenzone liegt
2.2 Ausweitung Schutzgebiete
Kein Fracking in oder unter
a. festgesetzten Wasserschutzgebieten,
b. festgesetzten Heilquellenschutzgebieten,
c. Gebieten, aus denen über oberirdische Gewässer Oberflächenabfluss
aa) in einen natürlichen See gelangt, aus dem unmittelbar Wasser für die öf-fentliche Wasserversorgung entnommen wird oder
bb) in eine Talsperre gelangt, die der öffentlichen Wasserversorgung dient,
d. Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversor-gung,
e. Einzugsgebieten von Brunnen nach dem Wassersicherstellungsgesetz oder
f. Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen, Heilquellen und von Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln
g. Naturschutzgebieten sowie Natura 2000-Gebiete, in denen die Errichtung von Anlagen für Fracking-Vorhaben untersagt ist, um den Schutz dieser besonders empfindlichen Gebiete sicherzustellen.

2.3 Transparenz – Es wird ein Register im Internet eingerichtet. Hier werden alle Stoffe aufgeführt, die bei Fracking oder Ablagerung von Lagerstättenwasser verwendet werden.

2.4 Einvernehmen mit den Wasserbehörden ist immer notwendig bei Fracking oder Ab-lagerung von Lagerstättenwasser.

2.5 Lagerstättenwasser

 Stand der Technik muss eingehalten werden.
Die untertägige Einbringung des Lagerstättenwassers ist nicht zulässig, es sei denn der Unternehmer bringt das Lagerstättenwasser in druckabgesenkte kohlenwas-serstoffhaltige Gesteinsformationen ein,
 die in Fällen der Ablagerung gewährleisten, dass das Lagerstättenwasser si-cher eingeschlossen ist, oder
 in denen das Lagerstättenwasser, sofern es nicht abgelagert wird, sicher ge-speichert ist und ohne die Möglichkeit zu entweichen erneut nach über Tage gefördert werden kann. Der Unternehmer hat nicht unter Tage eingebrachtes Lagerstättenwasser als Abfall zu entsorgen oder als Abwasser zu beseitigen. Im Fall des untertätigen Einbringens hat die zuständige Behörde unter Beachtung des Standes der Technik festzulegen, ob aufgrund der Zusammensetzung des Lagerstätten-wassers und der Beschaffenheit der Gesteinsformation, in die das Lagerstättenwasser eingebracht werden soll, vor dem Einbringen unter Tage eine Auf-bereitung des Lagerstättenwassers erforderlich ist und welche Maßnahmen der Unternehmer hierzu vorzunehmen hat.
 Lagerstättenwasser – Übergangsvorschrift für bestehende Anlagen
 Beim Bestandsschutz für Anlagen für die Versenkung von Lagerstättenwasser ist zwischen zwei Sachverhalten zu unterscheiden: Die Versenkung in den oberflächennahen Kalkarenit gilt künftig nicht mehr als Stand der Technik und ist damit spätestens nach folgender Übergangsfrist verboten. Bereits genehmigte Versenkbohrungen sind fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung außer Betrieb zu nehmen, wenn der Betreiber einen grundsätzlich genehmigungsfähigen Antrag für ein neues Entsorgungskonzept vorlegt. Macht er dies nicht, endet die Übergangsfrist nach drei Jahren. Dasselbe gilt grundsätzlich für vereinzelt bestehende Anlagen in Wasserschutz/Heilquellenschutzgebieten.
 Alle anderen bestehenden Anlagen zur Lagerstättenwasser-Ablagerung benötigen keine wasserrechtliche Genehmigung, wenn ein bestandskräftig zugelas-sener Betriebsplan vorliegt. Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Fracking-Gesetzes sind die neuen regelmäßigen Überwachungspflichten für möglicherweise betroffene Gewässer als Anforderungen in den Hauptbetriebsplä-nen aufzunehmen.
Keine Verpressung von Flow Back
Die eingesetzte Frackflüssigkeit darf insgesamt maximal schwach wassergefährdend sein.

2.6 Stand der Technik für Bohrungen:
Die Regeln des §22b Allgemeine Bundesbergverordnung gelten auch für konventionelles Fracking. Das heißt, dass der Unternehmer den Stand der Technik einzuhalten hat, die Integrität des Bohrlochs sicherstellen muss, in Erdbebenzonen 1 bis 3 ein seismologisches Basisgutachten erstellen muss und die Methanfreisetzung überwachen muss.
2.7 Beweislastumkehr
Die Bergschadenshaftung wird auf den Bohrlochbergbau und Kavernen ausgeweitet. Somit gilt diese Änderung auch für die konventionelle Förderung. Zudem soll die Bergschadensver-mutung, die eine Beweislastumkehr zugunsten der Geschädigten enthält, künftig auch bei Erd-beben zur Anwendung kommen können.
2.8 Schlichtungsstellen
Der Bundestag fordert die Bundesländer auf, soweit noch nicht vorhanden, kostenfreie und transparente Schlichtungsstellen für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten betreffend Schadensersatzforderungen für durch bergbauliche oder bergbauverwandte Tätigkeiten entstandene Schäden einzurichten.
2.9 Wie werden die Vorschriften überwacht?
 Es ist ein umfassender Ausgangszustandsbericht zu erstellen.
 Die Identität sämtlicher eingesetzter Stoffe sowie ihre voraussichtliche Menge sind offenzulegen.
 Es findet ein Grund- und Oberflächenwassermonitoring statt.
Rückflüsse und Bohrlochintegrität werden überwacht.
Es gibt eine Berichtspflicht an die zuständige Behörde.

 


Lebenshilfe Ortsvereinigung Hamm zu Besuch in Berlin

????????????????????????????????????Ich freue mich wirklich sehr darüber, das Sonderkontingent für Besucherinnen und Besucher mit Behinderungen in diesem Jahr erhalten zu haben. Meine Gäste von der Lebenshilfe, genauer gesagt der Wohnen und Unterstützen GmbH, sind extra aus Hamm angereist. Ihnen wurde es möglich gemacht, unter Berücksichtigung ihrer speziellen Bedürfnisse, den Reichstag zu erkunden und einen authentischen Eindruck des politischen Berlins zu bekommen. Ich würde mir wünschen, dass es mehr dieser Angebote für Menschen mit besonderen Bedürfnissen gibt.


Michael Thews MdB gratuliert dem Projekt Startup Teens aus Hamm

Thews_Michael_0095-klDas Projekt Startup Teens aus Hamm ist Preisträger im Innovationswett-bewerb >Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen 2016<.

Bundestagsabgeordneter Michael Thews (SPD) gratuliert dem Projekt herzlich zur Prämierung: „Die größte Initiative in Europa bringt Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 bis 19 Jahren als Online-Plattform kostenlos das Gründen näher sowie unternehmerisches Denken und Handeln bei. Ich freue mich sehr, dass die Auszeichnung für ein Projekt aus Hamm ausgesprochen wurde.“

Unter dem Motto „NachbarInnovation – Gemeinschaft als Erfolgsmodell“ zeichnen die Standortinitiative „Deutschland – Land der Ideen“ und die Deutsche Bank in diesem Jahr Projekte aus, die die Potentiale gemeinschaftlichen Handelns auf innovative Weise nutzen und dadurch zur Lösung gegenwärtiger und zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen.

Startup-Teens-Fotograf-Hauke-Schwiezer

(c) Startup-Teens-Fotograf-Hauke-Schwiezer

Eine Expertenjury aus Wissenschaft- lern, Wirtschaftsmanagern, Journalis- ten und Politikern wählte das Projekt Startup Teens unter Mithilfe eines sechsköpfigen Fachbeirats aus rund 1.000 Bewerbungen aus. Am 30. Juni feiert der Preisträger das Finale des Ideenwettbewerbs

 „Deutschland – Land der Ideen“ ist die gemeinsame Standortinitiative der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft, vertreten durch den BDI. Das Unternehmen Deutsche Bank ist seit 2006 Partner und Nationaler Förderer des Wettbewerbs „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“. Ziel ist es, Innovationen aus Deutschland im In- und Ausland sichtbar zu machen und die Leistungskraft und Zukunftsfähigkeit des Standorts zu stärken.

logo.Ausgezeichnete OrteAuf www.ausgezeichnete-orte.de finden Sie alle Informationen zu den Preisträgern.

https://www.land-der-ideen.de/ausgezeichnete-orte/preistraeger


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