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Neues aus Berlin, Hamm, Lünen, Selm & Werne

Thews on Tour in bewegten Bildern


Europäische Woche der Abfallvermeidung
Zum Roadtrip - mit dem Elektroauto von Lünen bis Berlin

Einladung zum Girl’s Day im Bundestag

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Am 27. April 2017 findet der nächste bundesweite Girls‘ Day statt. Er bietet Mädchen die Möglichkeit, Einblicke in Berufe zu erhalten, in denen Frauen deutlich unterrepräsentiert sind bzw. in „frauenuntypische“ Berufe zu schnuppern und bei der Berufsorientierung zu unterstützen.  „Auch in der Politik brauchen wir Frauen in allen Bereichen! Deshalb beteiligt sich die SPD-Bundestagsfraktion erneut an diesem Projekt“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Michael Thews.

In diesem Jahr ermöglicht die Fraktion wieder 60 Mädchen die Arbeit der Abgeordneten in Berlin  Kennenzulernen. Dazu gibt es ein interessantes Programm. Dazu gehört der Besuch einer Plenarsitzung. Beim Planspiel „PolitikParcours“, wird erklärt, wie Gesetze entstehen.  Eine Führung durch den Deutschen Bundestag und Diskussionsrunden mit einigen Abgeordneten und Fraktionsmitarbeiterinnen stehen ebenfalls auf dem Programm. Die Mädchen werden viel über  Beschäftigungsperspektiven von Frauen  in der Politik, über berufliche Werdegänge von Politikerinnen sowie über gleichstellungs-, bildungs- und familienpolitischen Konzepte für Mädchen und Frauen erfahren.  Dazu gehört natürlich auch ein Besuch der Abgeordnetenbüros und Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.  Bewerbungen per Mail unter_ michael.thews.ma03@bundestag.de.


SPD-Fraktion trifft sich zur Jahresauftaktklausur

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Mehr Sicherheit und Gerechtigkeit, das wird heute und morgen das zentrale Thema bei unserer Jahresauftaktklausur sein: Es geht um mehr Steuergerechtigkeit, die gezielte Unterstützung von Familien und Alleinerziehenden, Maß und Mitte bei Managergehältern und  mehr Rechte für Mieterinnen und Mieter sowie Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir wollen einen handlungsfähigen Staat, der verlässlich für Sicherheit und mehr Gerechtigkeit sorgt. Wer arbeitet, muss derzeit mehr Steuern zahlen, als derjenige, der sein Geld für sich arbeiten lässt. Mit dieser Ungerechtigkeit muss endlich Schluss sein. Deshalb fordern wir, die Abgeltungsteuer abzuschaffen.  

Familien und Alleinerziehende brauchen mehr Unterstützung. Mit einer Familienarbeitszeit wollen wir Eltern finanziell unterstützen, die ihre Arbeitszeit reduzieren. Außerdem soll es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Kitas und Grundschulen geben. Familien stärken heißt für uns auch, die Möglichkeit zur Rückkehr von Teilzeit auf Vollzeit zu schaffen. Wir wollen, dass das rechtsverbindlich möglich wird.

Einkommen aus Aktien und anderem Kapital darf nicht privilegierter behandelt werden, als Geld, das durch Arbeit verdient wird. Wir werden in unserer Klausur auch die Managergehälter und Boni in den Blick nehmen, bei denen Maß und Mitte verloren gegangen sind. Unsere Forderung: Prämien und Boni über 500.000 Euro dürfen nicht mehr steuerlich absetzbar sein.

Vor zwei Jahren ist auf Initiative der SPD-Fraktion die Mietpreisbremse eingeführt worden. Dieses Instrument wollen wir weiter schärfen und die Rechte von Mieterinnen und Mietern  stärken. Dabei geht es vor allem um eine gerechtere Ausgestaltung der Modernisierungsumlage, sodass Mieter nicht unverhältnismäßig zur Kasse gebeten werden. Eine Rolle spielen aber auch die Erweiterung der Härtefallklauseln, die rechtssichere Gestaltung von Mietspiegeln und die Konkretisierung des Eigenbedarfs.

Es muss einfacher und kostengünstiger werden, das Recht vor Gericht durchzusetzen. Gerade wenn einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher nur geringfügige Ansprüche haben, werden diese Ansprüche meist nicht individuell verfolgt, da der erforderliche Aufwand mit Blick auf den möglichen Ertrag unverhältnismäßig erscheint.  Das soll sich mit der Einführung einer Musterfeststellungklage ändern.


Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Dafür haben wir uns in dieser Legislaturperiode besonders eingesetzt. Heute sind wir einen guten Schritt weitergekommen. Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf unserer Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend,  Manuela Schwesig, für mehr Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten künftig das Recht haben zu erfahren, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Zudem müssen in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten Arbeitgeber regelmäßig und öffentlich einsehbar über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten und diese intern überprüfen.

Bisher gab es kein Gesetz, das das Thema „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ voranbringt, erklärt Michael Thews. „Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer“, das machen wir jedes Jahr beim Equal-Pay-Day deutlich. Die Lohnlücke von 21 Prozent ist ungerecht. Deshalb war dieses Gesetzt längst überfällig.


Terror, Hass und Wut dürfen jetzt nicht die Oberhand gewinnen

Die Nachrichten, die ich in der vergangenen Nacht aus Berlin bekommen habe, haben mich schockiert. Ein LKW rast im Herzen von Berlin in einen belebten Weihnachtsmarkt, tötet 12 Menschen und verletzt viele Besucher zum Teil schwer. Der schwere Anschlag in Nizza war gleich gegenwärtig. Das hat mich fassungslos gemacht. Meine Gedanken sind bei den Angehörigen,  den Toten und Verletzten dieser menschenverachtenden Tat.  

anschlag-berlin. Wir dürfen uns in unserem freiheitlichen Leben durch Terror nicht beschränken lassen. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung unseres Landesinnenministers Ralf Jäger richtig, keine generelle Schließung der Weihnachtsmärkte anzuordnen, sondern hier jede einzelne Situation für sich zu bewerten und zu entscheiden.

Mit der Verstärkung der Polizeipräsenz auf den Weihnachtsmärkten präsentieren wir uns als wehrhafte Demokratie, die vor Terror nicht kapituliert. Das haben wir auch schon in den vergangenen Monaten mit Erfolg praktiziert. Die Bedrohungslage für unser Land besteht schon seit einigen Monaten.

Ich will daran erinnern, dass es unseren Sicherheitskräften bereits mehrfach gelungen ist,  terroristische Anschläge zu verhindern. Mein Dank gilt deshalb nicht nur der Polizei und den Rettungskräften in Berlin, für ihr schnelles und besonnenes Eingreifen, sondern auch den Männern und Frauen im ganzen Land, die jetzt verstärkt ihren Dienst tun müssen, auch um unsere Sicherheit zu gewährleisten.

#Breitscheidplatz


Lüner Kita hat von 6 bis 20 Uhr Zeit für Kinder

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Michael Thews besuchte zusammen mit Beanka Ganser, Leiterin der städtischen Abteilung Tagesbetreuung für Kinder (links)  und Horst Müller-Baß, erster Beigeordneter der Stadt Lünen (4. v. links) die Kita an der Steinstraße.

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Michael Thews im Gespräch mit der Elternratsvorsitzenden Enisa Isic.

Öffnungszeiten, wie Eltern sie brauchen. Das bieten jetzt sechs Kitas in Lünen an. Der Kindergarten an der Steinstraße betreut die ersten Kinder schon morgens ab sechs Uhr und die letzten Kinder werden abends um 20 Uhr abgeholt. „Das klappt ganz ausgezeichnet“, erzählt Petra Dobler bei einem Besuch des Bundestagsabgeordneten Michael Thews, der sich über die Arbeit der Einrichtung informieren wollte. „Die Kinder genießen, die besondere Betreuung am Morgen und am Abend, wenn nur wenige Kinder in der Einrichtung, sind.“ In der Kernzeit werden 100 Kinder betreut.

Dass die verbesserte Randzeitenbetreuung ein Gewinn für viele Familien ist, bestätigt auch die Elternratsvorsitzende Enisa Isic. Das Angebot entspreche der Lebenswirklichkeit vieler Familien, in denen die Eltern sich auf flexible Arbeitszeiten einstellen müssen. „Das ist ein Gewinn an Zeitautonomie, wie sie viele Familien wünschen“, sagt Michael Thews. „Wir brauchen bessere und flexible Angebote in der Randzeitenbetreuung, damit wir Eltern die Möglichkeit geben, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder diese fortzusetzen. Von daher war es mir wichtig, die Bewerbung der Stadt Lünen im Bundesprogramm „Kita Plus“ zu unterstützen und mit dazu beizutragen, dass die Lüner Projekte weiter im Bewerbungsverfahren blieben.“

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte zu Beginn des Jahres ein Förderprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro aufgelegt, das im ersten Anlauf an Lünen vorbeizulaufen drohte. Erst nachdem sich Michael Thews bei der Familienministerin für die Projektvorschläge aus Lünen stark gemacht hatte, gab es die Möglichkeit die „nachzuschärfen“.

„Uns stehen jetzt 1,2 Millionen Fördergelder zur Verfügung mit denen wir in sechs Kitas die Randzeitenbetreuung verbessern können“, erklärt Beanka Ganser, Leiterin der städtischen Abteilung Tagesbetreuung für Kinder.


Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Elektro- und Elektronikgerätegesetz und der Gewerbeabfallverordnung

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Der Bundestag hat über Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Elektro- und Elektronikgerätegesetz und der Gewerbeabfallverordnung beraten. „Mit den Novellen stärken wir Recycling, Ressourcen- und den Umweltschutz“, sagte Michael Thews, der Berichterstatter seiner Fraktion für Abfallpolitik ist, am Donnerstag in seiner Rede im Bundestag.

Zentrales Anliegen der Abfallpolitik ist es, Abfälle zu vermeiden und wenn dies nicht machbar ist, sie optimal zu verwerten, um unsere natürlichen Ressourcen zu schützen. Zum Jahresende haben wir noch einmal wichtige Schritte auf dem Weg zu einer effizienteren Kreislaufwirtschaft und somit anspruchsvollerem Umweltschutz gemacht.

Wir haben heute im Bundestag die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, eine Nachschärfung des Elektroaltgerätegesetzes und eine Novelle der Gewerbeabfallverordnung abschließend beraten.

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes schaffen wir die Heizwertklausel ab. Nach dieser Klausel galt für bestimmte Abfälle eine Gleichrangigkeit von stofflicher und energetischer Verwertung bei einem Heizwert des Abfalls von 11.000 Kilojoule pro Kilogramm. Durch die Abschaffung dieser Klausel setzen wir noch stärker darauf, Abfall zu recyceln und nur wenn das nicht sinnvoll ist, zu verbrennen.

Darüber hinaus schärfen wir die Pflicht des Elektrohandels nach, Altgeräte von Verbrauchern zurückzunehmen. Diese Pflicht wurde durch die Novelle des Elektroaltgerätegesetzes 2015 eingeführt und gilt seit diesem Sommer. Die Koalitionsfraktionen haben jetzt eine Klarstellung im Hinblick auf die Rücknahme von Altgeräten durch die Vertreiber sowie einen Bußgeldtatbestand gegen sich rechtswidrig verhaltende Vertreiber eingeführt.

Mit der lange erwarteten Novelle der Gewerbeabfallverordnung wird die Entsorgung des gemischten gewerblichen Abfalls, von etwa 6 Millionen Tonnen jährlich, und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle neu geregelt. Nach dem bisherigen Recht ging es vor allem darum, die Ablagerung gemischter gewerblicher Siedlungsabfälle sowie gemischter Bau- und Abbruchabfälle auf „Billigdeponien“ zu beenden und „Scheinverwertung“ zu verhindern. In der Vergangenheit wurden  rund 90 Prozent der gemischten, gewerblichen Siedlungsabfälle verbrannt.  Dem müssen wir Einhalt gebieten und das Potenzial aus diesem Abfallstrom viel stärker nutzen. Künftig müssen die Betriebe nach Stoffströmen getrennt sammeln und die Abfälle vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuführen. Nicht getrennt gehaltene Abfallgemische werden vorbehandelt und aufbereitet. Die Novelle stärkt das Recycling im gewerblichen Bereich, fördert somit die Kreislaufwirtschaft und bringt die Belange von Gewerbe und Industrie mit den Belangen des Umwelt- und Ressourcenschutzes zu einem sachgerechten Ausgleich.


Michael Thews sichert kostenlosen Rundgang für Schulklassen

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Erfolgreicher Einsatz für Stadt- und Bunkerführungen

„Die Sache war festgefahren. Ich wurde informiert, dass der Schlüssel für die Bunkerbesichtigungen im Rahmen der historischen Rundgänge nur noch gegen eine Gebühr von 250 EUR herausgegeben werden sollte“, erklärt Bundestagsabgeordneter Michael Thews (SPD).

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„Das wäre das sichere Aus für diese Art von Führungen für Schulklassen gewesen“ erklärte Hartmut Gliemann vom Hammer Geschichtsverein, der seit dreieinhalb Jahren Schülerinnen und Schüler die Taten des Nationalsozialismus und die Schrecken des Krieges während seiner Rundgänge vermittelt.

Thews hat durch seinen guten Kontakt mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) eine Weiterführung der Stadt- und Bunkerführung mit Schülerinnen und Schüler in Hamm erwirken können.

„Durch diese persönlichen Gespräche konnte ich wieder Bewegung in diese Entscheidungskette bringen. Die Bundesanstalt hat dann schnell reagiert und stellt den Schlüssel nun wieder kostenfrei zur Verfügung. Darüber bin ich sehr froh“, so Michael Thews.

Hartmut Gliemann hatte sich im Juni an die SPD-Ratsfraktion gewandt, die ihm sofort die Kontaktaufnahme mit dem heimischen Abgeordneten empfahl. „Insbesondere bei Schulklassen verschafft der Rundgang im Bunker einen wichtigen und authentischen Eindruck und ich bin wirklich glücklich, dass es jetzt wieder möglich ist“, erklärt der Hammer, der sich auch als Schulsozialarbeiter engagiert hat.

In der vergangenen Woche war es nun wieder sobunker-stadtrundgang-3weit: Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der Friedensschule in Hamm konnten wieder eine Stadt- und Bunkerführung machen. Gemeinsam mit Hartmut Gliemann und Beratungslehrer Knaup konnten die Schülerinnen und Schüler am Rathaus Hamm starten und auch den Bunker an der Feidikstraße erkunden.

Als Überraschungsgast war Michael Thews dabei, der es sich nicht nehmen ließ, diesen interessanten Rundgang zu begleiten.

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Resolution des SPD-Parteivorstandes für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht

In seiner Sitzung am 12. Dezember hat der SPD-Parteivorstand folgenden Beschluss gefasst:

Deutschland ist ein starkes, freies und weltoffenes Land. Viele Menschen haben hier ihre zweite Heimat gefunden. Mit ihrer Arbeit und ihrem Einsatz haben Einwanderinnen und Einwanderer wesentlich zu unserem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wohlstand beigetragen. Oft haben sie hart in Stahlwerken, im Straßenbau oder in der Schwerindustrie geschuftet. Ihre Kinder und Enkel sind in Deutschland geboren. Wir sind Nachbarn, Kollegen, Mitschüler und Sportskameraden.

Wir wollen, dass diese Kinder mit ihrer Geburt auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten – und behalten. Die Abschaffung der sogenannten Optionspflicht war, ist und bleibt ein überfälliger Schritt: Wer in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, der soll als junger Erwachsener nicht wieder zum Ausländer gemacht werden. Genau das untergräbt das Zugehörigkeitsgefühl zu unserem Land. Genau das befördert die einseitige Reduzierung auf die Herkunft.

Wir wissen um die weitreichenden Wurzeln – mehr als jeder Fünfte in Deutschland hat einen Migrationshintergrund. Wir wissen um ihre vielschichtige Identität, die von Deutschland bestimmt und oft durch ihre Herkunft geprägt ist. Deshalb darf Heimat nicht wieder gegen Herkunft ausgespielt werden. Nicht zwei Pässe verursachen Loyalitätskonflikte, sondern das Aberkennen von Teilen der eigenen Identität durch deutschtümelnde Wirtshausparolen.

Eine moderne Gesellschaft braucht eine moderne Gesellschaftspolitik. Hierfür haben wir im Jahr 2000 mit dem rot-grünen Staatsangehörigkeitsrecht die nötigen Weichen gestellt. Diesen Paradigmenwechsel verteidigen wir gegen eine ignorante und rückwärtsgerichtete Politik. Wir werden unseren Weg konsequent weitergehen, indem wir Gemeinsames betonen und Trennendes überwinden.

„Es gibt ein neues deutsches „Wir“, das ist die Einheit der Verschiedenen“, erklärte Bundespräsident Joachim Gauck. Hierfür ist ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht eine notwendige Voraussetzung. Ein Recht, das nicht der Verhinderung dient, sondern einladend dem Bekenntnis zu unserem Land – mit allem was dazu gehört.

Deswegen sagen wir Ja zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland!


Internationalen Tag des Ehrenamtes – Dank allen Freiwilligen

 

 

Freiwilliges Engagement ist ein Grundpfeiler demokratischer Gesellschaften. „Anlässlich des Internationalen Tages des Ehrenamtes am heutigen 5. Dezember gilt der ausdrückliche Dank daher all denjenigen, die mit ihrem uneigennützigen Einsatz den sozialen und solidarischen Charakter des Zusammenlebens prägen

Um die Grundlagen Bürgerschaftlichen Engagements stets zu verbessern, tritt die SPD unermüdlich für entsprechende Investitionen ein. Zum Beispiel stehen dem Bundesprogramm des Familienministeriums „Demokratie leben!“ im kommenden Jahr 100 Millionen Euro zur Verfügung.  Neben den Dankesworten signalisieren wir den Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, dass wir ihre Arbeit wertschätzen und ernstnehmen. Eine solide Basis verlässlicher Strukturen habe das Ehrenamt nicht nur nötig, sondern mehr als verdient.

Menschen, die sich engagieren, identifizieren sich mit ihrer Umgebung, setzen sich für etwas ein, von dem sie überzeugt sind und helfen unmittelbar dort, wo Hilfe gebraucht wird. Diese Zeichen der Nächstenliebe oder des Einsatzes zum Wohle von Tier und Umwelt sind unverzichtbar. Sie beförderten eine freie und offene Gesellschaft, die alle Menschen achtet – unabhängig von Geschlecht, Alter, sexueller Identität, Herkunft, sozialem Status oder Behinderung.


Parlament beschließt Teilhabegesetz mit zahlreichen Verbesserungen

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Der Deutsche Bundestag hat heute das Bundesteilhabegesetz verabschiedet, erklärt der Bundestagsabgeordnete Michael Thews. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Ich war in den vergangenen Monaten mehrfach in intensiven Gesprächen mit Betroffenen, dabei sind auch mir Bedenken vorgetragen worden. Im parlamentarischen Verfahren hat die Koalition noch wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen und damit auf Befürchtungen von Verbänden und Betroffenen reagiert. 

 „In dem heute verabschiedeten Teilhabegesetz stellen wir endgültig klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll. Die jetzigen Zugangsregelungen bleiben bis zum Jahr 2023 in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst“, erklärt Thews. Zudem werden Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen. Einen Vorrang der Pflege wird es nicht geben. „Damit räumen wir die große Sorge aus, es könnte durch das neue Gesetz zu einer systematische Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege kommen“, erklärt Michael Thews.

 Auch das Wunsch- und Wahlrecht wird gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung werden besser berücksichtigt. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat außerdem Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.   Mit dem Teilhabegesetz wird die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst. Erwerbstätige Leistungsbezieher können so künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Der Schonbetrag wird sich bereits im kommenden Jahr auf 27.600 Euro verzehnfachen und im Jahr 2020 weiter auf rund 50.000 Euro ansteigen.

Für Bezieher von Leistungen der Sozialhilfe wäre es laut Gesetzentwurf bei den jetzigen Grenzen geblieben.  Dazu meint Michael Thews: „Ich freue mich, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch nachgebessert haben. Es ist uns gelungen, auch den Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro anzuheben und damit auch die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe zu auszuweiten. Zudem konnten wir eine Verdopplung des Arbeitsförderungsgeldes für Werkstattbeschäftigte auf 52 Euro erreichen.“   Der heimische Bundestagsabgeordnete betont: „Bei einem sozialpolitischen Großprojekt wie dem Bundesteilhabegesetz müssen wir selbstverständlich besondere Sorge tragen, dass es so umgesetzt wird wie wir es beabsichtigen. Zentrale Neuregelungen werden wir darum noch vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erproben und die Auswirkungen des Gesetzes wissenschaftlich untersuchen.“


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