Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Elektro- und Elektronikgerätegesetz und der Gewerbeabfallverordnung
Der Bundestag hat über Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Elektro- und Elektronikgerätegesetz und der Gewerbeabfallverordnung beraten. „Mit den Novellen stärken wir Recycling, Ressourcen- und den Umweltschutz“, sagte Michael Thews, der Berichterstatter seiner Fraktion für Abfallpolitik ist, am Donnerstag in seiner Rede im Bundestag.
Zentrales Anliegen der Abfallpolitik ist es, Abfälle zu vermeiden und wenn dies nicht machbar ist, sie optimal zu verwerten, um unsere natürlichen Ressourcen zu schützen. Zum Jahresende haben wir noch einmal wichtige Schritte auf dem Weg zu einer effizienteren Kreislaufwirtschaft und somit anspruchsvollerem Umweltschutz gemacht.
Wir haben heute im Bundestag die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, eine Nachschärfung des Elektroaltgerätegesetzes und eine Novelle der Gewerbeabfallverordnung abschließend beraten.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes schaffen wir die Heizwertklausel ab. Nach dieser Klausel galt für bestimmte Abfälle eine Gleichrangigkeit von stofflicher und energetischer Verwertung bei einem Heizwert des Abfalls von 11.000 Kilojoule pro Kilogramm. Durch die Abschaffung dieser Klausel setzen wir noch stärker darauf, Abfall zu recyceln und nur wenn das nicht sinnvoll ist, zu verbrennen.
Darüber hinaus schärfen wir die Pflicht des Elektrohandels nach, Altgeräte von Verbrauchern zurückzunehmen. Diese Pflicht wurde durch die Novelle des Elektroaltgerätegesetzes 2015 eingeführt und gilt seit diesem Sommer. Die Koalitionsfraktionen haben jetzt eine Klarstellung im Hinblick auf die Rücknahme von Altgeräten durch die Vertreiber sowie einen Bußgeldtatbestand gegen sich rechtswidrig verhaltende Vertreiber eingeführt.
Mit der lange erwarteten Novelle der Gewerbeabfallverordnung wird die Entsorgung des gemischten gewerblichen Abfalls, von etwa 6 Millionen Tonnen jährlich, und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle neu geregelt. Nach dem bisherigen Recht ging es vor allem darum, die Ablagerung gemischter gewerblicher Siedlungsabfälle sowie gemischter Bau- und Abbruchabfälle auf „Billigdeponien“ zu beenden und „Scheinverwertung“ zu verhindern. In der Vergangenheit wurden rund 90 Prozent der gemischten, gewerblichen Siedlungsabfälle verbrannt. Dem müssen wir Einhalt gebieten und das Potenzial aus diesem Abfallstrom viel stärker nutzen. Künftig müssen die Betriebe nach Stoffströmen getrennt sammeln und die Abfälle vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuführen. Nicht getrennt gehaltene Abfallgemische werden vorbehandelt und aufbereitet. Die Novelle stärkt das Recycling im gewerblichen Bereich, fördert somit die Kreislaufwirtschaft und bringt die Belange von Gewerbe und Industrie mit den Belangen des Umwelt- und Ressourcenschutzes zu einem sachgerechten Ausgleich.