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Mehr Sicherheit und Gerechtigkeit, das wird heute und morgen das zentrale Thema bei unserer Jahresauftaktklausur sein: Es geht um mehr Steuergerechtigkeit, die gezielte Unterstützung von Familien und Alleinerziehenden, Maß und Mitte bei Managergehältern und  mehr Rechte für Mieterinnen und Mieter sowie Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir wollen einen handlungsfähigen Staat, der verlässlich für Sicherheit und mehr Gerechtigkeit sorgt. Wer arbeitet, muss derzeit mehr Steuern zahlen, als derjenige, der sein Geld für sich arbeiten lässt. Mit dieser Ungerechtigkeit muss endlich Schluss sein. Deshalb fordern wir, die Abgeltungsteuer abzuschaffen.  

Familien und Alleinerziehende brauchen mehr Unterstützung. Mit einer Familienarbeitszeit wollen wir Eltern finanziell unterstützen, die ihre Arbeitszeit reduzieren. Außerdem soll es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Kitas und Grundschulen geben. Familien stärken heißt für uns auch, die Möglichkeit zur Rückkehr von Teilzeit auf Vollzeit zu schaffen. Wir wollen, dass das rechtsverbindlich möglich wird.

Einkommen aus Aktien und anderem Kapital darf nicht privilegierter behandelt werden, als Geld, das durch Arbeit verdient wird. Wir werden in unserer Klausur auch die Managergehälter und Boni in den Blick nehmen, bei denen Maß und Mitte verloren gegangen sind. Unsere Forderung: Prämien und Boni über 500.000 Euro dürfen nicht mehr steuerlich absetzbar sein.

Vor zwei Jahren ist auf Initiative der SPD-Fraktion die Mietpreisbremse eingeführt worden. Dieses Instrument wollen wir weiter schärfen und die Rechte von Mieterinnen und Mietern  stärken. Dabei geht es vor allem um eine gerechtere Ausgestaltung der Modernisierungsumlage, sodass Mieter nicht unverhältnismäßig zur Kasse gebeten werden. Eine Rolle spielen aber auch die Erweiterung der Härtefallklauseln, die rechtssichere Gestaltung von Mietspiegeln und die Konkretisierung des Eigenbedarfs.

Es muss einfacher und kostengünstiger werden, das Recht vor Gericht durchzusetzen. Gerade wenn einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher nur geringfügige Ansprüche haben, werden diese Ansprüche meist nicht individuell verfolgt, da der erforderliche Aufwand mit Blick auf den möglichen Ertrag unverhältnismäßig erscheint.  Das soll sich mit der Einführung einer Musterfeststellungklage ändern.