Hamm, Lünen, Selm und Werne können mit finanzieller Entlastung ab 2019 rechnen

Die SPD hält Wort. Spielräume zur finanziellen Unterstützung der Kommunen werden konsequent genutzt. Durch einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) werden die Städte und Gemeinden in NRW 2019 jährlich um 126 Millionen Euro entlastet.

Grund dafür ist, dass der „Fonds Deutscher Einheit“ bereits ein Jahr früher als vorgesehen getilgt ist, so dass die Kommunen einen Teil ihrer erhöhten Gewerbesteuerumlage nicht mehr zahlen müssen. Damit kann Hamm bereits 2019 mit einer Entlastung von rund 679.000 Euro, Lünen mit rund 360.000 Euro, Selm mit rund 97.000 Euro und Werne mit rund 254.000 EUR rechnen.

Dazu erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Thews: „Wir halten Wort und helfen den Städten und Gemeinden nachhaltig. Mit dieser strukturellen Entlastung hilft SPD-Finanzminister Olaf Scholz der kommunalen Familie direkt. Dass dies bereits ein Jahr früher als geplant umgesetzt wird, ist sehr zu begrüßen.“


Thews unterstützt Deutsch-Amerikanischen Jugendaustausch

Junge Berufstätige und Auszubildende aufgepasst: Ein Jahr in den USA leben, studieren und arbeiten – diese spannende und einzigartige Kombination bietet das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) des Deutschen Bundestags.

In diesem Jugendaustausch-Programm des Parlaments und des amerikanischen Kongresses konnten seit 1983 bereits fast 27.000 junge Leute gefördert werden, davon 20 Prozent junge Berufstätige.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Thews hat schon in der Vergangenheit gerne die Patenschaft während des Jahres für ausgewählten Jugendliche aus seinem Wahlkreis übernommen und möchte geeignete Bewerber noch einmal auf diese Möglichkeit aufmerksam machen und sie ermutigen, sich zu bewerben.

„Auch 2019 bietet das PPP, dann zum 36. Mal, neben Schülern auch jungen Berufstätigen wieder die Chance, amerikanisches Familien-, College- und Arbeitsleben aus erster Hand kennen zu lernen.“ betont Thews.

Besonders angesprochen sind junge Berufstätige oder Auszubildende (z.B. in technischen Berufen, Handwerker, Kaufleute und Landwirte/Winzer), die zum Zeitpunkt der Ausreise (August 2019) eine anerkannte, abgeschlossene Berufsausbildung haben und nach dem 31.07.1994 geboren sind.

Die Absolvierung eines Freiwilligen Sozialen Jahres bzw. Freiwilligen Ökologischen Jahres sowie die Dauer des Wehr- oder Zivildienst wird begünstigend auf das Alter angerechnet.

Bewerbungsunterlagen können noch bis zum 14. September 2018 bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) online unter www.giz.de/usappp angefordert werden.

Zusätzliche Informationen zum Berufstätigen-PPP finden Sie auch über die Internetadresse: www.giz.de/usappp oder www.bundestag.de/ppp.


Michael Thews ist stellvertretender Vorsitzender des Umweltausschusses

Die SPD-Bundestagsfraktion hat den heimischen Bundestagsabgeordneten Michael Thews für den Stellvertretenden Ausschussvorsitzenden im Umweltausschuss nominiert. Heute fand im Ausschuss die Bestätigung statt.

Michael Thews: „Ich freue mich, dass ich zukünftig die Interessen der Umweltpolitik in der SPD – Fraktion als stellvertretender Ausschussvorsitzender im Umweltausschuss wahrnehmen kann. Themen wie die Stickstoffdioxidbelastung in unseren Innenstädten, Gewässerverunreinigen durch Mikroplastik, besseres Recycling oder die Endlagerung von atomaren Abfällen stehen immer wieder im Focus der Öffentlichkeit. Im Umweltausschuss werden diese Themen aufgegriffen und entsprechend gesetzgeberisch vorbereitet.

Seinen besonderen Schwerpunkt als Berichterstatter wird Michael Thews weiterhin auf das Thema Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft legen, hinzugekommen ist für ihn das Themengebiet Wasser.

Der Sozialdemokrat betonte: „Wir werden insgesamt unsere Positionen nutzen, um unsere politischen Schwerpunkte gezielt zu fördern und im Sinne der Bevölkerung gute gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen“.


Familiennachzug von subsidiär geschützten Flüchtlingen

Heute haben wir im Bundestag über den Familiennachzug von subsidiär geschützten Flüchtlingen beraten und den Gesetzentwurf angenommen. Uns ist es in den Verhandlungen mit der Union gelungen, den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten im Rahmen eines Kontingentes von 1000/Monat (12.000/Jahr) zu regeln. Darüber hinaus werden Härtefälle zusätzlich Berücksichtigung finden.
Nach langen Verhandlungen haben wir erreicht, dass wir diese Woche im Bundestag eine reine Übergangsregelung beschließen werden. Wir werden die Aussetzung des Familiennachzugs ausdrücklich nur bis zum 31. Juli 2018 befristen. Das war uns sehr wichtig, damit – wenn am Ende eine große Koalition nicht zustande kommt oder die CDU/CSU eine Neuregelung verschleppt – die Aussetzung nicht bis in alle Ewigkeit gilt.
Damit ist ab dem 1. August 2018 endlich wieder der Familiennachzug für Familien von subsidiär Schutzberechtigten möglich. Ich freue mich, dass wir diese Einigung mit der CDU/CSU erzielen konnten. Familiennachzug ist für alle Familien wichtig und richtig – unabhängig von dem in Deutschland erhaltenen Schutzstatus.

Die CDU und die CSU lehnen den Familiennachzug vollständig ab. Aus meiner Sicht ist dies aus humanitären Gründen eine unglaubliche menschenfeindliche Einstellung.
Die Schätzungen was die Zahl der Anspruchsberechtigten betrifft, belaufen sich derzeit auf 60.000 Menschen. Bei dem jetzigen Kompromiss wird es (12000/Jahr) zu langen Wartezeiten kommen, was gerade im Falle von Kindern in Verbindung mit der Kinderrechtskonvention schwerlich vereinbar ist. Das Menschen nicht über Jahre hinweg nicht von Ihren Familien getrennt werden dürfen entspricht der Genfer Flüchtlingskonvention. Wichtig ist, dass bei der Anwendung der Härtefallregelung das Kindeswohl an erster Stellen stehen muss und die Kinderrechtskonvention berücksichtigt wird. Das alles wird im Innenausschuss beraten werden müssen.

Ich stimme dem vorliegenden Antrag zu, weil ich befürchte, dass angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ansonsten überhaupt keine Lösung für die betroffenen Menschen erreicht werden kann.

Ich werde mich mit der SPD Fraktion weiterhin für bessere Lösungen und eine wirksame gesetzliche Härtefallregungen einsetzen. Eine lange Trennungszeit, insbesondere bei Kleinkindern, muss eine besondere Berücksichtigung finden und ein wichtiges Argument sein, dass in den Verwaltungsvorschriften berücksichtigt wird.


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