Heute haben wir im Bundestag über den Familiennachzug von subsidiär geschützten Flüchtlingen beraten und den Gesetzentwurf angenommen. Uns ist es in den Verhandlungen mit der Union gelungen, den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten im Rahmen eines Kontingentes von 1000/Monat (12.000/Jahr) zu regeln. Darüber hinaus werden Härtefälle zusätzlich Berücksichtigung finden.
Nach langen Verhandlungen haben wir erreicht, dass wir diese Woche im Bundestag eine reine Übergangsregelung beschließen werden. Wir werden die Aussetzung des Familiennachzugs ausdrücklich nur bis zum 31. Juli 2018 befristen. Das war uns sehr wichtig, damit – wenn am Ende eine große Koalition nicht zustande kommt oder die CDU/CSU eine Neuregelung verschleppt – die Aussetzung nicht bis in alle Ewigkeit gilt.
Damit ist ab dem 1. August 2018 endlich wieder der Familiennachzug für Familien von subsidiär Schutzberechtigten möglich. Ich freue mich, dass wir diese Einigung mit der CDU/CSU erzielen konnten. Familiennachzug ist für alle Familien wichtig und richtig – unabhängig von dem in Deutschland erhaltenen Schutzstatus.

Die CDU und die CSU lehnen den Familiennachzug vollständig ab. Aus meiner Sicht ist dies aus humanitären Gründen eine unglaubliche menschenfeindliche Einstellung.
Die Schätzungen was die Zahl der Anspruchsberechtigten betrifft, belaufen sich derzeit auf 60.000 Menschen. Bei dem jetzigen Kompromiss wird es (12000/Jahr) zu langen Wartezeiten kommen, was gerade im Falle von Kindern in Verbindung mit der Kinderrechtskonvention schwerlich vereinbar ist. Das Menschen nicht über Jahre hinweg nicht von Ihren Familien getrennt werden dürfen entspricht der Genfer Flüchtlingskonvention. Wichtig ist, dass bei der Anwendung der Härtefallregelung das Kindeswohl an erster Stellen stehen muss und die Kinderrechtskonvention berücksichtigt wird. Das alles wird im Innenausschuss beraten werden müssen.

Ich stimme dem vorliegenden Antrag zu, weil ich befürchte, dass angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ansonsten überhaupt keine Lösung für die betroffenen Menschen erreicht werden kann.

Ich werde mich mit der SPD Fraktion weiterhin für bessere Lösungen und eine wirksame gesetzliche Härtefallregungen einsetzen. Eine lange Trennungszeit, insbesondere bei Kleinkindern, muss eine besondere Berücksichtigung finden und ein wichtiges Argument sein, dass in den Verwaltungsvorschriften berücksichtigt wird.