Mindestlohn für Auszubildende
Die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung (MAV)war eine der Bedingungen der SPD für den Eintritt in die Große Koalition. Auszubildende leisten in den Betrieben ordentliche Arbeit und haben ein Recht auf anständige Bezahlung. Schon jetzt sind alle Betriebe verpflichtet, ihren Auszubildenden „eine angemessene Ausbildungsvergütung“ zu zahlen. Die überwiegende Mehrheit der Auszubildenden wird aufgrund von guten Tarifverträgen ordentlich bezahlt. Aber nicht in allen Berufen und Regionen. Mit der Mindestausbildungsvergütung sorgen wir nun dafür, dass auch Betriebe, die nicht tarifgebunden sind, ihre Auszubildenden angemessen bezahlen müssen.
Die MAV konkretisiert die Verpflichtung der Betriebe und wird im Berufsbildungsgesetz verankert. Sie ist die unterste Grenze dessen, was als angemessen gilt. Da Jugendliche in der Ausbildung nicht vom Mindestlohn erfasst werden, schließt die MAV eine Lücke. Wir konnten erreichen, dass die MAV mit fortschreitender Ausbildung deutlich steigt und sie über dem Vorschlag der zuständigen Ministerin liegt.

Die NRW-Landesgruppe fordert von der Landesregierung NRW umfassende Initiativen zur Unterstützung des Strukturwandels im Rahmen des Kohleausstiegs – sowohl im Rheinischen Revier, als auch im Ruhrgebiet. Dazu bedarf es ambitionierter Leitbilder und einer Strategie für erfolgversprechende Strukturentwicklungskonzepte. Die Ruhrgebietsabgeordneten haben im März in ihrem Positionspapier „WSB-Kommission: Kernforderungen für die Steinkohlestandorte im Ruhrgebiet“ einen umfangreichen Katalog von beispielhaften Projektvorschlägen und Handlungsmöglichkeiten an Peter Altmaier und Armin Laschet adressiert. Dazu Michael Thews: „Die Landesregierung NRW darf in den Gesprächen mit dem Bund zum Strukturstärkungsgesetz das Ruhrgebiet nicht länger im Stich lassen. Die Menschen brauchen Planungssicherheit und Perspektiven.“
