Die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung (MAV)war eine der Bedingungen der SPD für den Eintritt in die Große Koalition. Auszubildende leisten in den Betrieben ordentliche Arbeit und haben ein Recht auf anständige Bezahlung. Schon jetzt sind alle Betriebe verpflichtet, ihren Auszubildenden „eine angemessene Ausbildungsvergütung“ zu zahlen. Die überwiegende Mehrheit der Auszubildenden wird aufgrund von guten Tarifverträgen ordentlich bezahlt. Aber nicht in allen Berufen und Regionen. Mit der Mindestausbildungsvergütung sorgen wir nun dafür, dass auch Betriebe, die nicht tarifgebunden sind, ihre Auszubildenden angemessen bezahlen müssen.

Die MAV konkretisiert die Verpflichtung der Betriebe und wird im Berufsbildungsgesetz verankert. Sie ist die unterste Grenze dessen, was als angemessen gilt. Da Jugendliche in der Ausbildung nicht vom Mindestlohn erfasst werden, schließt die MAV eine Lücke. Wir konnten erreichen, dass die MAV mit fortschreitender Ausbildung deutlich steigt und sie über dem Vorschlag der zuständigen Ministerin liegt.