Michael Thews, MdB, Berichterstatter für Kreislaufwirtschaft:

„Der Bundestag hat als eine seiner letzten Amtshandlungen noch Ende Januar Änderungen am Emissionshandelsgesetz für Treibhausgase beschlossen. Die ursprünglich geplante Aufnahme deutscher Müllverbrennungsanlagen in den Europäischen Emissionshandel wurde gestrichen. Die Abfallverbrennung muss somit weiterhin zunächst nur nach dem nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz CO₂-Abgaben leisten. Über die Aufnahme der Abfallverbrennung in das europäische Emissionshandelssystem (ETS) will die EU erst in den nächsten Jahren entscheiden.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir uns darauf geeinigt, dass abweichend vom Regierungsentwurf Müllverbrennungsanlagen auch ab dem Jahr 2027 zunächst weiterhin der CO₂-Bepreisung nach dem nationalen Gesetz unterliegen sollen. Der Bundesrat hat dies in der letzten Woche bestätigt.

Das bedeutet, dass weiterhin die niedrigeren nationalen Preise gelten. Vorläufig gelten somit die CO₂-Preise von 55 €, im Vergleich zu den viel höheren EU-Preisen, die voraussichtlich demnächst auf über 100 € steigen. Nach Berechnungen des Fachverbandes ITAD (Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e. V.) und der Müllverbrennungsanlage Hamm (MHB), bedeutet das, dass die MVA Hamm allein im Jahr 2027 rund 6 Millionen Euro einspart, die voll auf die Gebührenzahler umgelegt worden wären.

Ich habe mich für diesen Verhandlungsausgang schon lange eingesetzt und bin sehr froh, dass es noch vor dem Ende der Legislaturperiode dazu gekommen ist.“