Wirtschaft muss sich zukünftig an den Stadtreinigungskosten beteiligen
Michael Thews, MdB, Berichterstatter für Kreislaufwirtschaft
Im Bundestag beschließen wir heute in 2./3. Lesung das Einwegkunststofffondsgesetz. Mit diesem Gesetz wird die Verantwortung der Hersteller von bestimmten Kunststoffprodukten erweitert. Und zwar von den Einwegprodukten, die am häufigsten auf Plätzen, Gehwegen oder in Parks als Abfall landen, darunter fallen unter anderem Zigarettenfilter, Getränkebecher, Luftballons, sowie Verpackungen von Lebensmitteln zum Sofortverzehr wie beispielsweise Chips-Tüten.
Wir alle nutzen den öffentlichen Raum also Parks, Plätze, Wege immer mehr. Damit steigen leider auch die Müllmengen im öffentlichen Raum. Das führt automatisch zu einer Steigerung der Kosten der Kommunen für die Stadtsauberkeit.
Durch das Gesetz nehmen wir die Hersteller in die Pflicht, sich an diesen Kosten zu beteiligen Es wird ein Einwegkunststofffonds beim Umweltbundesamt eingerichtet, in den die Hersteller eine Einwegkunststoffabgabe einzahlen. Damit wird die Sammlung und Entsorgung der Abfälle im öffentlichen Raum finanziert, die bisher von der Allgemeinheit getragen wurde.
Im Zuge der parlamentarischen Beratungen habe ich mich dafür eingesetzt, dass das Gesetz früher als geplant evaluiert und dabei auch die Aufnahme weiterer Produkte aus anderen Materialien geprüft wird. Dies war ein von den kommunalen Vertretern in der Anhörung geäußerter Wunsch, den wir für sehr sinnvoll halten. Schon jetzt sehen wir, dass es zum einen bereits Ausweichprodukte gibt, die nicht nachhaltiger sind und außerdem neue Einwegprodukte wie Einweg-Vapes und neue Discounter-Plastiktüten. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier die Möglichkeit der Nachschärfung mit aufgenommen haben. Außerdem haben wir beschlossen, Hersteller bepfandeter Getränkeverpackungen bürokratisch zu entlasten. Das ist gerechtfertigt, weil diese Verpackungen weitaus weniger in der Umwelt landen als Getränkeverpackungen ohne Pfand. Außerdem haben wir im parlamentarischen Verfahren noch die Aufnahme von Feuerwerkskörpern in den Anwendungsbereich des Gesetzes zum 1. Januar 2027 beschlossen.