Der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Thews begrüßt, dass die Hilfen des Bundes so angepasst werden, dass sie noch besser bei den Betroffenen ankommt: „Die Überbrückungshilfe wird nochmal deutlich verbessert, außerdem gibt es eine unbürokratische Dezemberhilfe“ so Thews und betont: „Die Corona-Pandemie hat Deutschland weiter fest im Griff, doch der Bund steht fest an der Seite derer, die die wirtschaftliche Last tragen, auch hier in unserer Region.“

Um den von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen durch die Krise zu helfen, kann seit dem 25. November 2020 die sogenannte Novemberhilfe beantragt werden. Diese Hilfe wird nun aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert. Damit sollen auch für die Zeit der Maßnahmen im Dezember von diesen Schließungen betroffenen Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Hilfen zur Verfügung stehen.

Da in vielen Wirtschaftszweigen die Geschäftstätigkeit weiterhin nur eingeschränkt möglich sein wird, haben das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam ein Konzept für die Überbrückungshilfe III erarbeitet.

Thews: „Die Überbrückungshilfe III bringt deutliche Verbesserungen für Soloselbständige und die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie die Reisebranche. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Der Bund verlängert die Überbrückungshilfe und weitet sie noch einmal deutlich aus. Das kostet zwar viel Geld, aber verhindert eine Welle von Unternehmenspleiten und Entlassungen!“ betont Thews abschließend.