Menschen, die eine Betriebsrente erhalten, werden zukünftig finanziell entlastet. „Wir haben es geschafft, zusammen mit der Einführung einer Grundrente, auch endlich eine Regelung für die hohen Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten zu finden“, freut sich der lokale Bundestagsabgeordnete Michael Thews (SPD).

Derzeit gilt eine sogenannte „Freigrenze“ in Höhe von 155,75 Euro. Übersteigt die Betriebsrente diese Freigrenze, muss auf die gesamte Betriebsrente der volle Krankenkassenbeitrag (sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil) von 14,6% gezahlt werden. „Das schmälert die Betriebsrenten enorm und sorgt für Unverständnis und Ärger vieler Bürgerinnen und Bürger, die für das Alter vorgesorgt haben“, weiß Michael Thews. „Ich habe sehr viele Gespräche in meinen Sprechstunden über dieses Thema geführt. Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben und freiwillig mit einer Betriebsrente für ihr Alter vorgesorgt haben, müssen auch davon profitieren können. Ich bin froh, dass wir dieses nun mit der neuen Regelung ermöglichen können.“

Künftig soll es nun einen Freibetrag von 159 Euro geben. Erst ab dieser Höhe werden dann überhaupt Beiträge auf die Betriebsrente fällig und für die meisten auch nur der halbe Beitragssatz. „Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentner zahlen damit de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden durch den Freibetrag spürbar entlastet“, so Thews. Die Mindereinnahmen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden vollständig aus Mitteln der GKV finanziert. Damit hat sich die SPD auch bei der Finanzierung durchsetzen können.

Der gestrige Tag war somit ein Erfolg. „Ich bin froh, dass wir bei diesem Thema, endlich zu einem Ergebnis gekommen sind. Alle Betriebsrentnerinnen und -rentner werden deutlich entlastet“, so Thews. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Einmalzahlungen aus beispielsweise Direktversicherungen.

Die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist ein wichtiges Thema für die Sozialdemokraten. „Deshalb werden wir auch den BAV-Förderbetrag für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung bei Geringverdienern (2.200 brutto / Monat) von maximal 144 Euro auf 288 Euro anheben“, führt Michael Thews weiter an. Gibt der Arbeitgeber etwas zur Betriebsrente seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu, so bekommt er zukünftig mehr vom Staat erstattet als bisher. „Betriebliche Altersversorgung lohnt sich nämlich vor allem dann, wenn sich die Arbeitgeber beteiligen. Das wollen wir damit erreichen“, so Thews abschließend.