image1Michael Thews, Berichterstatter für Abfallpolitik

Das Verpackungsgesetz beschäftigt sich mit der Frage, was mit unserem Verpackungsmüll geschieht und wie wir ihn verringern können. Es schafft Klarheit für Kommunen und Verbraucher und verbessert den Ressourcenschutz.

Der Bundestag wird heute das Verpackungsgesetz verabschieden, das deutlich höhere Recyclingquoten für Verpackungen aus Plastik, Metall, Glas, Papier, Pappe und Karton vorsieht, die Einführung von Wertstofftonnen für eine gemeinsame Sammlung von Abfällen aus Kunststoffen und Metallen erleichtert sowie den Vollzug und den Wettbewerb besser kontrolliert.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich seit Beginn dieser Legislaturperiode aus Ressourcenschutzgründen für ein Wertstoffgesetz eingesetzt, das aber wegen der Unvereinbarkeit kommunaler und privatwirtschaftlicher Interessen nicht zustande kam. Mit dem Verpackungsgesetz stärken wir nun aber die Gestaltungsrechte der Kommunen bei der Sammlung der gelben Tonnen und Säcke. Sie können in Zukunft einseitige Vorgaben über die Art des Sammelsystems, der Sammelbehälter und den Abfuhrrhythmus machen. Wir haben im parlamentarischen Verfahren erreicht, dass diese Rechte auch tatsächlich vollziehbar sind und nicht von den dualen Systemen sofort streitig gestellt werden können. So können die Kommunen die Sammlung des Verpackungsmülls in Zukunft besser an ihre eigenen kommunalen Strukturen und die Bedürfnisse der Bürger anpassen. Unser Koalitionspartner hat sich hier von uns überzeugen lassen.

Wenn also in Zukunft die Bürgerinnen und Bürger sich wegen überquellender gelben Tonnen beschweren, weil der Verpackungsmüll nur alle 4 Wochen abgeholt wird, kann die Kommune den dualen Systemen, die für die Sammlung zuständig sind, einen drei- oder zweiwöchigen Rhythmus vorschreiben und so das Problem beseitigen.

Darüber hinaus haben sich die Koalitionsfraktionen auf die Wiederaufnahme einer ambitionierten Mehrwegquote für Getränkeverpackungen verständigt. Sie ist ein Sinnbild für Abfallvermeidung und ist im Sinne von vielen Bürgerinnen und Bürger, die sich bewusst für Mehrweg entscheiden. Dazu dient auch die neu eingeführte Regalkennzeichnungspflicht des Handels, die die Unterscheidung zwischen Einweg- und Mehrwegpfandflaschen deutlich erleichtern wird.

Das Verpackungsgesetz ist ein Fortschritt für die Umwelt, für die Bürgerinnen und Bürger, für die Kommunen und auch für die Recyclingindustrie.