Meine Rede vom 11.06.2021 zu Protokoll

Sehr geehrter Herr Präsident/Frau Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

dieses Paket an Verordnungen, das wir heute beschließen, hat unter dem Oberbegriff Mantelverordnung eine lange Geschichte. Unter dieser Bezeichnung, aber auch unter dem Namen Ersatzbaustoffverordnung kann man sich so recht nichts vorstellen. Tatsächlich geht es aber mengenmäßig um den größten Abfallstrom in Deutschland.

Es geht um mineralische Abfälle. Davon fallen hier ungefähr 250 Mio. t pro Jahr an. Das sind ca. 60% des gesamten Abfallaufkommens. Anders als für fast alle anderen Abfallströme, wie zum Beispiel Verpackungen, Batterien, Elektroaltgeräte, Gewerbeabfall, gibt es bisher jedoch keine bundeseinheitliche Regelung für die Verwertung dieser Abfälle.

Die mineralischen Abfälle können auf vielfältige Weise verwertet werden. Wir können sie in technischen Bauwerken – dazu gehören Straßen, Dämme und Wälle – wieder einsetzen und sparen damit natürliche Ressourcen – der erste Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft. Um hier bundeseinheitliche Standards festzulegen, verabschieden wir heute die Ersatzbaustoffverordnung. Um bundeseinheitliche Regelungen für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen einzuführen, verabschieden wir eine Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Damit bringen wir den Bodenschutz gleichzeitig auf den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik.

Es wird aber immer noch Stoffe geben, die aus dem Kreislauf ausgeschleust werden müssen, weil ihre Wiederverwendung zu einem Schaden für Mensch und Umwelt führen könnten. Diese Stoffe kommen auf die Deponien. Zukünftig müssen wir dafür sorgen, dass  solche schädlichen Stoffe immer weniger genutzt werden.

In den vielen Jahren der Diskussion über die Mantelverordnung gab es unterschiedlichste Prognosen darüber, ob und wie hoch der Deponierungsanteil steigen würde. Vonseiten der Wirtschaft wurde von einem Anstieg des Deponierungsanteils um 50 Mio. oder sogar 70 Mio. t gewarnt. In dem letzten Verordnungsentwurf (2017) prognostizierte das Ministerium auf Basis der Erkenntnisse eines Planspiels dagegen nur einen Anstieg um 10-13 Mio. t im Jahr. In dem jetzt vorliegenden, überarbeiteten Entwurf wird damit gerechnet, dass es keinen Anstieg in der Deponierungsmenge gibt. Begründet wird dies unter anderem mit Forschungsergebnissen, die Baden-Württemberg Ende 2017 vorgestellt hat, wonach die Vorgaben der MantelVO im Vergleich zur TR Boden 2004 insbesondere durch die Anpassungen beim Parameter Sulfat eine höhere Verwertungsquote von Bodenmaterial ermöglicht. Außerdem geht das Ministerium davon aus, dass die ursprünglich berechnete Stoffstromverschiebung in Richtung Deponien geringer ausfallen wird, weil davon ausgegangen werden könne, dass Bayern aufgrund der Länderöffnungsklausel seine Verfüllpraxis beibehält. Die Experten der Anhörung haben gesagt, sie wüssten es zurzeit nicht. Wir müssen also die Evaluierung abwarten.

Die Länderöffnungsklausel, von der eben die Rede war, war übrigens noch bis zuletzt ein entscheidender Streitpunkt, an dem diese für die Kreislaufwirtschaft und damit auch den Klimaschutz so wichtige Verordnung fast noch gescheitert wäre. Es geht um die einheitlichen Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie z.B. einstige Kies- und Sandgruben. Hier wollte Bayern sich nicht der bundeseinheitlichen Regelungen beugen, sondern seine eigene Praxis beibehalten. Nachdem im Bundesrat ein Kompromiss zur Mantelverordnung gefunden wurde und eine Länderöffnungsklausel abgelehnt wurde, hat der bayrische Bundesbauminister Seehofer seine Zustimmung zur Verordnung verweigert und sie damit blockiert. Fast wäre es also nicht zu dieser Debatte und zum Abschluss der Mantelverordnung in dieser Legislaturperiode gekommen, weil es einen bayrischen Sonderweg geben soll!

Um diese Niederlage für den Umwelt- und Klimaschutz zu verhindern und die Dinge voranzubringen, hat die Umweltministerin „unter Absingen schmutziger Lieder“ – wie sie selber in einem Interview sagte – eine Sonderregelung für die Bayern vorgeschlagen. Nur vor diesem Hintergrund, dass dieses wichtige Paket ansonsten gescheitert wäre, kann ich dieser Länderöffnungsklausel zustimmen.

Ich bin fest davon überzeugt, dass wir mit den heute zur Abstimmung vorliegenden Verordnungen auf vielfältige Weise dem Klimaschutz dienen und bin froh, dass ich es miterleben darf, dass dieses Paket heute im Bundestag zum Abschluss gebracht wird. Es ist ein schöner Schlusspunkt nach den vielen Schritten, die wir in dieser Legislaturperiode auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft gegangen sind. Deshalb von hier aus die dringende Bitte an die Länder, die im September nochmal über die Mantelverordnung im Bundesrat entscheiden werden:

Stimmen Sie zu!! Lassen Sie die Chance auf eine bundeseinheitliche Regelung für diesen immensen Abfallstrom nicht verstreichen! Nutzen Sie sie!

Es wird noch eine Evaluierung geben und auch noch Möglichkeiten der Verbesserung, aber stimmen Sie jetzt dem vorliegenden Paket zu, damit es – trotz des Querschusses des bayerischen Bundesministers des Inneren, für Bau und Heimat – endlich vorangeht.


Meine Rede vom 18.06.2020 zu Protokoll

Das International Ressource Panel der Vereinten Nationen schätzt, dass ungefähr 50 Prozent der globalen CO2-Emissionen direkt oder indirekt auf die Rohstoffförderung und Rohstoffverarbeitung zurückgeht.

Die Nutzung der natürlichen Ressourcen steigt weiter an. Bezogen auf die Regenerationsrate der Erde übernutzen wir unsere natürlichen Ressourcen um den Faktor 1,5. Wir wissen alle, dass diese Entwicklung endlich ist und gefährlich für ein Industrieland wie Deutschland.

Produkte werden oft nur kurz genutzt, Geräte immer seltener repariert und bestenfalls recycelt, wenn dies aufgrund des Designs und der Zusammensetzung überhaupt möglich ist.

Wir müssen stärker als bisher in Kreisläufen denken, um natürliche Ressourcen nicht zu verschwenden, sondern sie immer wieder zu nutzen.

Aus meiner Sicht ist die Kreislaufwirtschaft nicht nur eine Frage des Umgangs mit Abfällen, sondern sie ist vielmehr ein Grundelement einer nachhaltigen Wirtschaft und einer zukunftsfähigen Gesellschaft.

Wir debattieren heute über eine Novelle des Batteriegesetzes, die notwendig geworden ist, um wieder einen fairen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Sammelsystemen herzustellen. Bis zum letzten Jahr gab es in Deutschland ein gesetzlich vorgesehenes Gemeinsames Rücknahmesystem, das GRS, ein Solidarsystem der Hersteller und daneben verschiedene in Wettbewerb zueinander stehende herstellereigene Rücknahmesysteme. Aufgrund verschiedener Verschiebungen auf dem Markt der Geräte-Altbatterien-Entsorgung kam das Solidarsystem GRS in Schieflage. Dadurch ist eine Neusortierung des Systems notwendig geworden. In der jetzigen Situation gibt es nur noch im Wettbewerb miteinander stehende herstellereigene Rücknahmesysteme. Mit dieser veränderten Situation befasst sich die vorliegende Novelle.

Dieser Novelle wird aber schon bald eine weitere, umweltpolitisch deutlich relevantere folgen müssen. Denn diese Novelle beschäftigt sich noch nicht mit den Veränderungen des Marktes und der Umstände, die durch die deutliche Zunahme von Lithium Akkus entstanden sind. Sie beschäftigt sich nicht mit Fragen der Kennzeichnungspflicht dieser Akkus oder eines möglichen Pfandes und ebenso wenig mit einer Anhebung der Mindestsammelquote.

Lithium Akkus sind überall in unserem Alltag zu finden, in unseren Smartphones, in der elektrischen Zahnbürste, im Elektroroller, in der Kamera, in der Fernbedienung, im Tablet.

Lithium Akkus sind wegen ihrer hohen Energiedichte und Laufleistung so beliebt und überall einsetzbar. Gleichzeitig stellen sie aber gerade wegen dieser Energiedichte ein Brandrisiko dar, das sich realisiert, wenn sie unsachgemäß behandelt oder transportiert werden. Außerdem sind in ihnen Ressourcen verbaut, die aufwändig abgebaut werden müssen und deren Abbau nicht selten fatale Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Aus all diesen Gründen ist eine verpflichtende Kennzeichnung dieser Akkus notwendig, eine Pfandpflicht für die Akkus und die Entnehmbarkeit der Lithiumakkus. Es kann nicht sein, dass wir aufwändige elektrische Geräte entsorgen müssen, weil der Akku kaputt ist. Es kann auch nicht sein, dass wir die kaputten Akkus nicht sicher entsorgen können, weil sie sich nicht von dem Gerät trennen lassen. Eine verpflichtende Entnehmbarkeit ist lange überfällig. Auch im Hinblick auf die Reparaturfähigkeit und Langlebigkeit der Geräte und für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft ist das dringend notwendig und übrigens auch eine der prioritären Maßnahmen, die die Bundesregierung gestern im Ressourceneffizienprogramm III beschlossen hat. Außerdem müssen wir uns um die Förderung eines energieeffizienten Recyclings der Akkus kümmern!

Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft ist ein wesentlicher Faktor einer nachhaltigen Zukunft, ein wesentlicher Faktor für die Reduzierung von Treibhausgasen, ein wesentlicher Faktor für den Schutz von Ressourcen und nicht zuletzt deshalb auch ein wesentlicher Faktor eines gesunden, nachhaltigen Wirtschaftswachstums. Gerade jetzt, durch die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Lieferketten, haben wir wieder einmal gemerkt wie kritisch die zu große Abhängigkeit unserer Wirtschaft von Primärrohstoffen ist. Gleichzeitig wirkt sich der weltweite Primärmaterialeinsatz auch stark auf das Klima aus.

Es gibt keine Alternative zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft!


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