Lachgas-Kartuschen bleiben Gefahr für Müllverbrennungsanlagen: Michael Thews fordert Pfand, Rücknahme und stärkere Kontrollen
Die neue gesetzliche Regelung gegen den Missbrauch von Lachgas ist ein wichtiger Schritt. Für die Sicherheit in Müllverbrennungsanlagen reicht sie aber bisher nicht aus. Das wurde bei einem erneuten Besuch des heimischen Bundestagsabgeordneten Michael Thews (SPD) in der Müllverbrennungsanlage Hamm deutlich. Gemeinsam mit Vertretern der MVA Hamm, der Stadtwerke Hamm und der Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) sprach Thews darüber, ob die Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) bereits Wirkung zeigt.
„Die Belastung bleibt weiterhin sehr hoch“, erklärt MVA-Geschäftsführer Matthias Funke. „Während wir vor der Corona-Zeit ein bis zwei solcher Ereignisse pro Monat registriert haben, kam es in der MVA Hamm allein im Februar zu 110 Explosionen durch Lachgas-Kartuschen. Im März waren es 87, im April 93 und bis Ende Mai bereits 38 Explosionen. Der Rückgang im Mai ist zwar bemerkbar und könnte auf erste Effekte der neuen Regelungen hindeuten. Ob sich daraus ein stabiler Trend entwickelt, können wir derzeit aber bisher nicht sicher beurteilen.“
„Die Gesetzesänderung war richtig und notwendig. Lachgas ist kein harmloser Partygag, sondern kann schwere gesundheitliche Schäden verursachen. Gleichzeitig sehen wir in Hamm sehr deutlich, dass das Problem mit dem Verbot allein nicht erledigt ist. Die Kartuschen landen weiterhin im Abfall und werden in den Anlagen zur echten Gefahr“, erklärt Michael Thews.
Die Explosionen sind nicht nur laut und gefährlich, sie verursachen konkrete Schäden. In Hamm gab es 2025 drei Kesselschäden, die auf Explosionen zurückgeführt werden konnten. Teilweise müssen Anlagen nach solchen Ereignissen für zwei bis drei Tage heruntergefahren werden. Pro Schadensereignis können leicht Kosten von 50.000 bis 60.000 Euro entstehen.
„Wer solche Kartuschen achtlos im Restmüll entsorgt, gefährdet Menschen, beschädigt Infrastruktur und verursacht hohe Kosten. Am Ende drohen diese Kosten bei den Gebührenzahler:innen zu landen. Das Handeln weniger darf nicht zulasten aller gehen“, so Thews.
Aus Sicht von Thews muss die Debatte deshalb über den Jugendschutz hinausgehen. Seit April gelten bundesweit strengere Regeln für Lachgas. Der Verkauf größerer Kartuschen an Endverbraucher wurde eingeschränkt, Minderjährige dürfen Lachgas weder erwerben noch besitzen und bestimmte Vertriebswege wie Onlinehandel oder Automatenverkauf wurden begrenzt.
Thews fordert deshalb weitere Schritte: „Wir brauchen ein Pfandsystem, verbindliche Rücknahmepflichten für Händler, eine stärkere Herstellerverantwortung und technische Sicherheitsstandards für die Kartuschen. Wer solche Produkte verkauft, muss auch Verantwortung dafür tragen, dass sie sicher zurückgeführt und nicht zu einem Risiko für Beschäftigte in der Entsorgung werden.“
Auch der Blick auf den Onlinehandel müsse geschärft werden. Billigplattformen und internationale Marktplätze dürften nicht zur Hintertür für Produkte werden, die in Deutschland eingeschränkt oder verboten sind. Thews kündigte an, das Thema illegale Einfuhren und Kontrollen auch bei einem anstehenden Austausch mit dem Zoll in Frankfurt aufzugreifen.
„Wir müssen verhindern, dass neue Regelungen durch Importe über Plattformen wie Temu, Alibaba oder Shein praktisch ausgehebelt werden. Wenn Produkte hier gefährlich sind oder nicht regelkonform in Verkehr gebracht werden dürfen, muss das auch an der Grenze und im Onlinehandel konsequent durchgesetzt werden“, erklärt Thews.
Für Thews zeigt der Fall Lachgas zudem ein größeres strukturelles Problem. Auch Batterien, Einweg-E-Zigaretten und andere Druckbehälter können im Abfall erhebliche Gefahren verursachen. Deshalb brauche es einheitlichere Regeln, bessere Überwachung und klare Verantwortung für Hersteller und Händler. Ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten müsse ebenfalls ernsthaft geprüft werden, wenn sie weiterhin Brände, Schadstoffe und Entsorgungsprobleme verursachen.
Parallel investiert die MVA Hamm weiter in moderne Anlagentechnik. Die Rauchgasreinigung wird umfassend modernisiert. Für alle vier Linien sind dafür rund 67 Millionen Euro vorgesehen. Damit werden die gesetzlichen Anforderungen künftig übererfüllt. Umso wichtiger sei es, die Anlagen nicht durch gefährliche Fehlwürfe zusätzlich zu belasten.
„Die neuen gesetzlichen Regelungen sind ein wichtiger erster Schritt, um den Missbrauch von Lachgas einzudämmen. Für die thermischen Abfallbehandlungsanlagen reicht ein Verkaufsverbot allein aber nicht aus. Besonders große Kartuschen landen weiterhin im Restmüll und verursachen dort Explosionen, was ein Sicherheitsrisiko für Beschäftigte bedeutet und erhebliche Schäden für Anlagen und Infrastruktur verursacht”, erklärt Dr. Bastian Wens, Geschäftsführer von ITAD. “Alleine im Jahr 2025 liegen nach unserer Schätzung branchenweit die Schäden deutlich über 10 Mio. Euro – bis jetzt sehen wir leider keinen abnehmenden Trend. „Deshalb brauchen wir ergänzend ein Pfandsystem für größere Kartuschen, verbindliche Sicherheitsstandards wie Überdrucksicherungen sowie wirksame Kontrollen im Onlinehandel und bei Importen.“
„Das Thema betrifft längst nicht mehr nur die Gesundheitspolitik, sondern auch Kreislaufwirtschaft, Arbeitssicherheit und die Versorgungssicherheit unserer Entsorgungsinfrastruktur. Ich danke allen Beteiligten aus der MVA Hamm, den Stadtwerken Hamm und der ITAD für den offenen und konstruktiven Austausch. Die Gespräche vor Ort zeigen, wie wichtig es ist, gemeinsam praktikable Lösungen zu entwickeln und die Probleme nicht aus dem Blick zu verlieren“, so Michael Thews abschließend.
