Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds: Über 12 Millionen Euro für Kliniken in Hamm
Der Bundestagsabgeordnete Michael Thews begrüßt die Förderung der Kliniken in Hamm: „Der Ausbau der Digitalisierung unserer Krankenhäuser trägt dazu bei, die Versorgung der Patientinnen und Patienten deutlich zu verbessern und effizienter zu gestalten. Weniger Personal muss sich dadurch mit „Papierkram“ beschäftigen und kann sich um die Hauptaufgabe eines Krankenhauses kümmern: die Patienten.“
Die St. Barbara-Klinik erhielt über 4,75 Millionen Euro (davon 3,31 Millionen aus Bundesmitteln), das St. Marien-Hospital über 3,67 Millionen Euro (davon 2,56 Millionen aus Bundesmitteln) und das Evangelische Krankenhaus ebenfalls mehr als 3,67 Millionen Euro (davon 2,56 Millionen aus Bundesmitteln) aus dem Krankenhauszukunftsfonds. In dem Fonds hatten sich Bund und Länder zusammengetan, um die Digitalisierung deutscher Krankenhäuser zu fördern. Aus Bundesmitteln flossen insgesamt 3 Milliarden Euro, die Länder steuerten 1,3 Milliarden Euro bei. 892 Millionen Euro standen aus dem Fonds allein für das Land NRW zur Verfügung, über 620 Millionen Euro hat der Bund für NRW bereitgestellt.
„Der Krankenhauszukunftsfonds setzt sich mit 70 Prozent zum überwiegenden Teil aus Fördermitteln des Bundes zusammen. Der Bund unterstützt damit die Krankenhäuser in NRW. Aber eigentlich ist das Land für Investitionen zuständig. Dieser Verantwortung muss es endlich in vollem Umfang gerecht werden“, fordert Thews.
Der Hammer Landtagsabgeordnete Justus Moor weist darauf hin, dass es weitere Investitionen in den Krankenhäusern bedarf. Für diese ist das Land zuständig: „Wie in so vielen weiteren Bereichen schläft die schwarz-grüne Landesregierung bei den dringend benötigten Investitionen in die Krankenhäuser. Das Problem der Unterfinanzierung ist seit Jahren bekannt. Das Land NRW kann nicht ständig darauf spekulieren, dass der Bund einspringt und die Probleme löst – es muss endlich selbst handeln und die Krankenhäuser ausreichend finanzieren.“
Das Krankenhauszukunftsgesetz für die Digitalisierung von Krankenhäusern fördert Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.