Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz plant, Abfallverbrennungsanlagen ab 2023 in den nationalen Emissionshandel einzubeziehen. Die entsprechende Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) hat das Kabinett heute beschlossen.

Diese Entscheidung halte ich für problematisch, weil sie zu höheren Kosten für die Gebührenzahler führen wird. Ob dadurch eine klimapolitische Lenkungswirkung erzielt wird, ist fraglich.

Die Bepreisung von CO2 ist ein unverzichtbares Instrument für die Defossilisierung. Betreiber von Müllverbrennungsanlagen haben aber keinen Einfluss auf die Menge und Zusammensetzung der Abfälle. Rund 50 % der Abfälle sind Sonderabfälle, Klärschlämme oder Sortierreste, die per Gesetz verbrannt werden müssen und so „CO2 produzieren“. Anders als bei industriellen Prozessen kann Abfall, wenn er als Brennstoff eingesetzt wird, nicht einfach ersetzt werden.

Das BEHG nimmt die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe in die Pflicht. Von daher wäre es logisch, den  CO2-Preis bei den Herstellern von Kunststoffen anzusetzen. Wird nun die Abfallverbrennung bepreist, muss der Letzte in der Kette den CO2-Preis entrichten, was keinen Einfluss auf eine kunststoffärmere Abfallzusammensetzung haben wird.

Das Gesetz, übrigens ein  nationaler Alleingang,  wird aus meiner Sicht nicht zwingend zu weniger CO2-Ausstoß führen, sondern vor allem zu höheren Müllgebühren für unserer BürgerInnen. Es besteht stattdessen die Gefahr, dass mehr Müll ins benachbarte Ausland transportiert wird, weil es dort billiger ist. Wenn überhaupt, sollte man diese Regelungen auf europäischer Ebene betreiben. Das Europäische Parlament hat sich schon für eine Einbeziehung der Müllverbrennung in den europäischen Emissionshandel ab 2026 ausgesprochen. Diese europäische Regelung könnte das Wirtschaftsministerium vorantreiben.

Es besteht kein Zweifel,  dass wir die  CO2-Emissionen der Abfallverbrennung reduzieren  müssen. Aber  dies erreichen wir nur über Abfallvermeidung, weniger Kunststoffeinsatz vor allem von Primärrohstoff, mehr Recycling durch die Gestaltung recyclingfähiger Produkte und Verpackungen und die bundesweite Einführung einer Wertstofftonne. Im nationalen Alleingang die Kosten bei den Bürgerinnen und Bürgern abzuladen ist, aus meiner Sicht nicht der richtige Weg.