Viele Städte und Gemeinden sind von tiefgreifenden Veränderungen in ihren Innenstädten, Stadt- bzw. Ortsteilzentren und Ortskernen betroffen. Das gilt vor allem für einen anhaltenden Strukturwandel im Einzelhandel. Aber auch andere Nutzungen im Tourismus und im Gastgewerbe, von Kultureinrichtungen oder in Kirchen, gewerbliche Nutzungen und die Wohnnutzung sind zum Teil in ihren jetzigen Angebots- und Betriebsformen nur noch gering gefragt oder nicht mehr tragfähig. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigen diese strukturellen Entwicklungen zusätzlich und decken die drängenden Handlungsbedarfe auf. Es bedarf zum Teil erheblicher funktionaler, städtebaulicher und immobilienwirtschaftlicher Anpassungen in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren, um die generelle Funktion dieser Handlungsräume für die Gesamtstadt langfristig zu sichern.

Die Bundesregierung möchte im Rahmen des Projektaufrufs „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ Städte und Gemeinden modellhaft bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien und deren Umsetzung fördern. Im Kontext der Strategieentwicklung können somit im Sinne von Reallaboren auch konkrete Einzelmaßnahmen zur Stärkung und Entwicklung der Innenstädte bzw. Zentren unterstützt werden. Ziel ist es, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen („Verödung“) in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren zu unterstützen, indem diese als Identifikationsorte der Kommune zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Orten (weiter)entwickelt werden. Wir müssen den Transformationsprozess mit guten Lösungen nutzen, um mit einer Vielzahl von Akteuren uns ganz neue Möglichkeitsräume zu eröffnen.

Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bis zum 17. September 2021 Projektvorschläge für innovative Konzepte und Handlungsstrategien zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung einzureichen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) setzt das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren” um. Hierfür haben sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die Kommunen und Gemeinden in den letzten Monaten intensiv um den Beginn des Förderaufrufes durch das Bundesinnenministerium und einer Aufstockung des Programms eingesetzt, so dass nun insgesamt 250 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Um die Städte darauf nochmal hinzuweisen, habe ich an alle Verwaltungsspitzen einen Brief gesendet, in welchem ich den Städten in meinem Wahlkreis empfehle sich für die Fördermittel zu bewerben.