Im Rahmen des Bundesprogramms „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhält das Jobcenter Hamm insgesamt 6.734952,98€ an Fördergeldern. Das konnte Michael Thews, Bundestagsabgeordneter für Hamm, Lünen, Selm und Werne, heute verkünden.

„Ich freue mich sehr, dass sich der Einsatz der letzten Monate gelohnt hat und die Fördergelder für das Jobcenter Hamm bewilligt wurden“, so Thews. Die Summe fließt in das Modellprojekt „Berufliche Zukunftsgestaltung“. Thews weiter: „Das Projekt ist sehr unterstützenswert, da es Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu Gute kommt und sie vor Diskriminierung schützt“. Mit einem virtuellen Reha-Team und einem neuen aktivierenden Beratungsansatz möchte das Jobcenter Kund:innen künftig online beraten. Dafür kann jedes mobile Endgerät genutzt werden. Mit Hilfe eines elektronischen Dokumentationssystems sollen die Chancen zur Feststellung eines Grades der Behinderung und/oder eines Antrags auf berufliche Teilhabe geklärt werden.

„Ich bin stolz, dass so ein innovatives Modellprojekt hier in Hamm getestet wird“, so der Bundestagsabgeordnete. „Mit dem Projekt werden Gleichstellung und Inklusion gefördert. Gleichzeitig erleichtert es vielen Bürgerinnen und Bürgern den Behördengang. Da die Digitalisierung auch in der Arbeitswelt eine wichtige Rolle spielt, ist es umso wichtiger, dass es zukunftsfähige Projekte gibt und diese entsprechend gefördert werden“.

Mit dem Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter der Leitung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit soll die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen besser als bisher erhalten oder wiederhergestellt werden. Gleichzeitig soll langfristig auch der Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig gesenkt werden.