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Michael Thews und Gerd Hötzel schauen sich die Fertigung von Abisolierzangen an.

„Der Besuch der Caritaswerkstatt hat mir gezeigt, wie wertvoll die Arbeit in diesen Einrichtungen für das Leben behinderter Menschen ist“, sagte Michael Thews. „Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Inklusion.“ Werkstattleiter Gerd Hötzel und seine Stellvertreterin Friederike Gill hörten das gerne. Ihrer Meinung nach wird das Thema Inklusion in der Öffentlichkeit viel mit dem Schulbereich verknüpft. „Inklusion ist auch in Behinderteneinrichtungen eine große Aufgabe“, so Thews.

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In der Floristikwerkstatt.

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Michael Thews im Gespräch mit den Abteilungsleitern Produktion: Reinhard König und Markus Ladenberger.

Die Werkstätten übernehmen Aufgaben in der industriellen Produktion, sind im Dienstleistungssektor aktiv und bieten Eigenproduktionen zum Verkauf an.
„Unser Ziel ist es, behinderte Menschen soweit zu qualifizieren, dass sie in Betrieben tätig sein können“, erklärt der Werkstattleiter, dafür müssen wir anerkannte, aber den Fähigkeiten behinderter Menschen angepasste Beschäftigung schaffen.“ Thews verwies auf behindertengerecht ausgestattet Produktionsstätten, die häufig nicht barrierefrei sind. Hier gelte es nachzubessern, bzw. schon bei der Planung solcher Gebäude auf eine entsprechende Ausstattung zu achten.
„Wir haben in dieser Legislaturperiode das Bundesteilhabegesetz auf den Weg gebracht“, erzählte Thews beim Rundgang durch die Werkstätten. Das ist eine Maßnahme, die hilft, das Leben von Menschen mit Behinderungen spürbar zu verbessern. Die sogenannte „Eingliederungshilfe“ macht mit fast 2,5 Mrd. Euro den weitaus größten Teil der Aufwendungen des Landschaftsverbandes aus, der sich das Geld zu einem Teil von Kommunen und Kreisen über die Landschaftsumlage holt. Allerdings hat auch der Bund Länder und Kommunen mit Milliardenbeträgen unterstützt um diese zu entlasten.
Viele Menschen mit Behinderungen können jetzt deutlich mehr ihres Geldes auch wirklich für sich behalten. Für Werkstattbeschäftigte verdoppelt sich das Arbeitsförderungsgeld. Durch eine Erhöhung des Freibetrags wird weniger Werkstattentgelt auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet.
Die Schwerbehindertenvertretungen erhalten zum 1. Januar mehr Ansprüche auf Freistellungen, Fortbildungen und Mitbestimmungsrechte. „Mit dem BTHG setzen wir klare Zeichen für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Die Stärkung der Rechte der Werkstatträte war seit jeher ein sozialdemokratisches Anliegen“, so der Abgeordnete.