Mehr Wohngeld – mehr Gerechtigkeit!
Für eine gute Lebens- und Wohnqualität kommt der Bezahlbarkeit von Wohnraum eine enorme Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund erfüllt das Wohngeld als vorgelagertes Sicherungssystem eine wichtige sozialpolitische Funktion, der wir mit der heutigen Reform des Wohngeldgesetzes verstärkt Rechnung tragen.
Die Reform des Wohngeldgesetzes ist ein weiterer Meilenstein sozialdemokratischer Politik in dieser großen Koalition, von der 870.000 Menschen profitieren. 90.000 Menschen werden ab 2016 erstmals Wohngeld beziehen. Die Miethöchstbeträge werden regional gestaffelt angehoben, wobei sie in Regionen mit stark steigenden Mieten überdurchschnittlich stark erhöht werden. Die Verbesserungen der Wohngeldleistungen kommen vor allem Familien und Rentnern zugute.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir den Gesetzentwurf an entscheidender Stelle verbessern können. Die Bundesregierung muss nun alle zwei Jahre die Mietenhöhen, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngeldes überprüfen und dem Bundestag berichten. Entscheidend dabei ist, dass sich die Überprüfung an der bundesdurchschnittlichen und regionalen Entwicklung der Wohnkosten sowie der Veränderung der Einkommensverhältnisse und Lebenshaltungskosten orientieren muss.
Gut ist, dass wir in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung zusätzlich auffordern, bis 2017 einen Vorschlag zu unterbreiten, wie das systematische Herauswachsen aus dem Wohngeldbezug und das gleichzeitige Hineinwachsen in den Bezug von Grundsicherung verhindert werden kann. Eine Indexierung bzw. Dynamisierung in kürzeren Zeitabständen könnte hier durchaus eine gute Lösung bieten. Weiterhin fordern wir die Bundesregierung auf, einen Vorschlag für eine Klimakomponente im Wohngeld zu unterbreiten.