„Kompostverwertung erhalten“

ErdeStickstoffe reduzieren, Kompostverwertung erhalten: Diese Voraussetzungen muss die für dieses Jahr geplante Novellierung der Düngeverordnung nach Ansicht des heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Thews erfüllen. „Es ist richtig, dass wir unsere Gewässer schützen und den Nitratgehalt im Grundwasser und in den Oberflächengewässern senken“, betont Thews, der Mitglied des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag ist. Er setzt sich dafür ein, dass die Landwirte auch weiterhin Kompost auf die Äcker bringen dürfen: „Das ist wichtig für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und die Verwendung von Bioabfällen.“

Michael Thews weist darauf hin, dass die Regelungen im bisherigen Entwurf der Novelle die bewährte Kompostverwertung gefährden könnten. Die Ausbringungsobergrenze für Stickstoff in Höhe von 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr soll in Zukunft für alle Düngemittel pflanzlicher Herkunft und deren Mischungen gelten. Gleichzeitig sollen auch die Zeiträume, in denen stickstoffhaltige Düngemittel aufgebracht werden dürfen, begrenzt werden.

„Diese Regelungen sind grundsätzlich wünschenswert und sinnvoll. Eine Pauschalisierung für alle Düngemittel pflanzlicher Herkunft ist aber nicht sinnvoll, für den Kompost muss es Ausnahmen geben.“ so Thews. Kompost wird vor allem als Humusbildner eingesetzt und enthält nur geringe Anteile von direkt wirksam werdendem Stickstoff. „Ich bin der Meinung, dass es für Kompost sowohl im Hinblick auf die Stickstoffhöchstgrenze als auch auf die zeitliche Begrenzung der Ausbringung Ausnahmen geben muss, ohne dass dabei ein Schlupfloch entsteht, das zur Umgehung der Regelungen führt.“

Dies sei auch vor dem Hintergrund wichtig, dass Deutschland seit dem 1. Januar 2015 seine Bioabfälle flächendeckend erfassen muss. „Mit den vorgesehenen Regelungen würden wir die Verwertungsmöglichkeiten für Bioabfall stark eingrenzen. Wir wollen aber im Sinne einer effektiven Kreislaufwirtschaft gerade weg von der Verbrennung von Bioabfall und hin zu einer sinnvollen stofflichen Verwertung.“, so Michael Thews abschließend.

 


Weniger Plastiktüten in Deutschland sind machbar! Der Beschluss des Rates der EU von Montag über die Reduktion von Plastiktüten ist ein wichtiger erster Schritt.

In Deutschland verbrauchen wir derzeit vor allem durch freiwillige Maßnahmen des Lebensmitteleinzelhandels nur 71 Tüten pro Kopf und Jahr. Das ist im Vergleich zu Bulgarien mit 421 pro Kopf aber auch zum EU-weiten Durchschnitt von 198 Stück relativ wenig. Ich meine aber, hier geht noch mehr, wie das Beispiel Irlands zeigt. In Irland ist der Verbrauch nach Einführung einer Abgabe von 328 auf 18 Stück gesunken. Um ein ähnliches Ziel in Deutschland zu erreichen, müssen entweder die beteiligten Kreise über weitere freiwillige Maßnahmen auch außerhalb des Lebensmittelhandels nachdenken oder es muss eine generelle Abgabe eingeführt werden. Angesichts der katastrophalen Belastung der Weltmeere mit Mikroplastik muss hier vor allem auch europaweit dringend etwas geschehen.

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Am Montag hat der Rat beschlossen, dass der Verbrauch von Plastiktüten in der EU in den nächsten Jahren deutlich reduziert werden soll. Damit hat der Rat formal ein Verhandlungsergebnis von EU-Kommission, Rat und Europaparlament vom November 2014 bestätigt. Nach diesem Kompromiss müssen die Mitgliedstaaten entweder bis Ende 2018 Gebühren für Einwegplastiktüten einführen oder bis Ende 2019 den Pro Kopf Verbrauch auf 90 Tüten und bis Ende 2025 auf 40 Tüten pro Jahr senken.

Leichte Plastiktüten, die zur Verpackung von losen Lebensmitteln, z.B. an der Fleischtheke ausgegeben werden, sind davon ausgenommen.

Plastiktüten stellen ein doppeltes Problem für die Umwelt dar. Sie verbrauchen Rohstoffe bei der Herstellung und verschmutzen Landschaft und zunehmend auch die Meere, wenn sie achtlos weggeworfen werden. Es kann Jahrhunderte dauern bis sich Plastiktüten in der Natur zersetzen.

Übrigens: Die Plastiktüte, die wirklich nicht mehr gebraucht wird, gehört in die gelbe Tonne!


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