Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt: Bundestag beschließt Reform des Gewaltschutzgesetzes
Michael Thews: „Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache“
Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews begrüßt das Gesetz ausdrücklich. Mit der Reform wird der Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt deutlich gestärkt.
„Das ist eine überfällige Reform. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Vorbild funktioniert und nun setzen wir sie auch in Deutschland um. Auch in Hamm, Lünen, Selm und Werne sind zu viele Frauen und Kinder von häuslicher Gewalt betroffen. Mit diesem Gesetz bekommen sie besseren Schutz und Täter klare Konsequenzen“, erklärt Michael Thews.
Kern der Reform ist die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, also der Fußfessel für Täter. Damit können Annäherungsverbote wirksamer kontrolliert werden. Nähert sich ein Täter der geschützten Person, wird diese gewarnt. Zusätzlich wird eine Warnzone geschaffen, die als Sicherheitspuffer dient. Die Polizei kann dadurch früher alarmiert werden. So bleibt mehr Zeit zum Handeln, bevor eine Situation eskaliert.
Darüber hinaus werden Anti-Gewalt-Trainings für Täter verpflichtend. Verstöße gegen Schutzanordnungen können künftig mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Opfer dürfen bei Gerichtsanhörungen zudem eine Vertrauensperson mitbringen. Familiengerichte erhalten außerdem Zugang zum Waffenregister, damit Gefährdungslagen besser eingeschätzt werden können.
„Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern ein Angriff auf die Gleichberechtigung und den demokratischen Rechtsstaat. Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um Femizide zu verhindern und Frauen besser zu schützen. Weitere Maßnahmen müssen folgen, etwa gegen digitale Gewalt und für besseren Schutz in Sorge und Umgangsrechtsverfahren“, so Thews.
