Haushaltsberatungen im Bundestag: SPD erkämpft Verbesserungen beim Verbraucherschutz
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute über den Haushalt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz abgestimmt. Vorangegangen waren intensive parlamentarische Beratungen des Regierungsentwurfes. Die SPD-Fraktion konnte zusammen mit den Ampel-Koalitionspartnern wichtige Verbesserungen im Bereich Verbraucherschutz durchsetzen. Endgültig beschlossen wird der Bundeshaushaltsplan für 2025 Ende November im Plenum des Bundestages.
Michael Thews, zuständiger Berichterstatter im Haushaltsausschuss:
„Der Deutsche Bundestag ist der Haushaltsgesetzgeber. Als Abgeordnete haben wir deshalb auch in finanziell schwierigen Zeiten den Anspruch zu gestalten – sinnvoll und maßvoll. Im Zuständigkeitsbereich des Umweltministeriums lag für uns als SPD-Fraktion einmal mehr der Schwerpunkt auf dem Verbraucherschutz. Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern haben wir eine Erhöhung der von der Regierung vorgesehenen Mittel um 916.000 Euro erreicht. Dafür haben wir von Anfang an gekämpft. Das zusätzliche Geld geht an den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und an das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV). Darüber hinaus verstetigen wir die institutionelle Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. So stärken wir Institutionen, die sich mit hoher Kompetenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher und ihre Rechte einsetzen und ihnen so den Alltag erleichtern. Der Haushalt trägt damit eine klare sozialdemokratische Handschrift.“
Nadine Heselhaus, verbraucherpolitische Sprecherin:
„Ich freue mich, dass wir wie in den Vorjahren mehr Geld für den Verbraucherschutz mobilisieren konnten. Das ist auch notwendig, denn der Verbraucheralltag wird immer komplizierter. Wir treffen unzählige Konsumentscheidungen in teils unübersichtlichen Märkten. Oft fehlt schlicht die Zeit, alle relevanten Informationen zu studieren. Vielen Menschen sind auch ihre Rechte nicht bewusst oder sie scheuen sich, allein gegen ein Unternehmen vorzugehen, von dem sie geschädigt wurden. Im letzten Jahr haben wir die Sammelklage eingeführt, mit der Verbraucherverbände stellvertretend für einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher Schadenersatz einklagen können. Dazu müssen die Verbände allerdings auch in der Lage sein, sonst ist die Sammelklage wirkungslos. Deshalb stellen wir dem Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz mehr Geld zur Verfügung.
Wir sichern außerdem die Finanzierung des vzbv-Projekts Verbraucherschule ab und erhalten so etablierte Strukturen in der Verbraucherbildung. Mit der dauerhaften Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung unterstreichen wir, dass wir Menschen, die in finanzielle Not geraten sind, nicht im Stich lassen. Die Situation überschuldeter Verbraucherinnen und Verbraucher und der Schuldnerberatung zu verbessern, stand für uns als SPD von Beginn der Wahlperiode an ganz oben auf der Agenda – und das wird auch so bleiben.“
Thews abschließend: „Von der Stärkung der genannten Institutionen profitieren auch die Menschen in meinem Wahlkreis in Hamm, Lünen, Selm und Werne. Sie können beispielsweise die Angebote des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz vor Ort nutzen oder sich einer Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands anschließen. Verbraucherschulen wie das Lippe-Berufskolleg in Lünen, welches ich gerade erst besucht habe, werden durch unseren Haushalt weiter gestärkt und etabliert. Das ist ein großer Erfolg für den Verbraucherschutz!“