Nach Urteil des OVG Münster: Bundestagsabgeordneter Thews (SPD) ist bestärkt in der Prüfung eines Verbotsverfahrens der AfD
Der örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews begrüßt das jüngste Gerichtsurteil des OVG Münster, welches bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. „Die AfD hat versucht, das Gericht mit Anträgen zu überschütten und krachend verloren. Es ist angesichts der erdrückenden Beweislage nur eine Frage der Zeit, bis die AfD bundesweit als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Zu den vielen rechtsradikalen Äußerungen kommen jetzt noch die Enthüllungen über das Geheimtreffen der AfD-Mitglieder zu den Deportationsplänen und der Verdacht der Einflussnahmen aus Russland und China, ausgerechnet bei den zwei Spitzenkandidaten im Europawahlkampf, hinzu“, so Thews.
Bereits in den vergangenen Monaten hatte der Abgeordnete vermehrt auf die Gefahren der AfD hingewiesen. Thews weiter: „Eine Partei, die demokratisch gewählt wurde, ist noch lange nicht eine demokratische Partei. Wenn unsere Demokratie in Gefahr ist, sieht unsere Gesetzgebung auch ein Verbot vor, auch wenn die Hürden hoch sind. Diese Gefahr ist aus meiner Sicht bei der AfD klar erkennbar. Das Verbotsverfahren ersetzt natürlich nicht die inhaltliche Auseinandersetzung, die immer Bestandteil des politischen Handelns sein muss. Diese sogenannte „Alternative“ steht aus meiner Sicht nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes. Wir müssen unsere Freiheit und Demokratie vor diesen Menschen schützen. Das Urteil bekräftigt die wachsende Erkenntnis, dass die AfD nicht nur politisch, sondern auch rechtlich als gefährlich einzustufen ist!“