Michael Thews MdB über die Sozialwahl

Bis zum 31. Mai kann für die Sozialwahl gewählt werden. Die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion im Bundestag rufen dringend dazu auf, bei der Sozialwahl abzustimmen. Mit rund 52 Millionen Stimmberechtigten ist es die drittgrößte Wahl in Deutschland, nach der Bundestags- und der Europawahl. Die Wahlunterlagen müssen per Brief oder online bis Ende Mai abgesendet werden.

Die Wählerinnen und Wähler können darüber entscheiden, wer sie in den Sozialparlamenten der Kranken-, Renten- und Ersatzkassen vertritt. Diese Ehrenamtlichen bestimmen in den Kassen über den Haushalt und damit über die Verwendung der Beiträge, die die Mitglieder monatlich leisten. So entscheiden sie zum Beispiel darüber, welche Bonusprogramme angeboten und welche Maßnahmen, zum Beispiel Reha-Angebote, von den jeweiligen Kassen übernommen werden. Auch bei der Besetzung des Vorstandes der Kassen bestimmen die Gewählten der Versicherten mit.

Thews dazu:  „Die demokratische Selbstverwaltung in den Vertreterversammlung der Rentenversicherung und die Verwaltungsräte der Krankenkassen ist wichtig, um den Versicherten in den Kranken-, Renten- und Ersatzkassen Mitsprache zu ermöglichen. Ihr ehrenamtliches Engagement ist unerlässlich für unser Sozialsystem. Deshalb möchte ich Sie alle auffordern, sie durch die Sozialwahl ins Amt zu heben und ihre Rolle zu legitimieren.“

Die Gewählten sind in der Regel ebenfalls in den Kassen Versicherte und üben ihre Tätigkeit in den Verwaltungsräten ehrenamtlich aus. Alle Infos über die Wahl und die Anleitung zur Briefwahl gibt es unter sozialwahl.de