Bundestagsabgeordneter begrüßt neue Pflegeausbildung

Der Bundestag hat jetzt endgültig den Weg für die Reform der Pflegeausbildung freigemacht. Nachdem im letzten Jahr mit dem Pflegeberufe-Reformgesetz die berufsrechtlichen Grundlagen für die neue Ausbildung gelegt wurden, regelt die jetzt verabschiedete Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Umsetzung durch die Schulträger und Ausbildungsbetriebe.

„Endlich steht der längst überfälligen Weiterentwicklung der Pflegeberufe nun nichts mehr im Wege“, freut sich der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Thews: „Ich habe in das Thema in meinem Wahlkreis bei zahlreichen Gesprächen mit den Expertinnen und Experten sowie in Pflegeeinrichtungen vor Ort begleitet. Die aktuelle Rechtsverordnung beinhaltet detaillierte Vorgaben für Ausbildungsziele und Stundenaufteilung der künftig zusammengelegten Ausbildung in der Kinderkranken-, Kranken- und Altenpflege und schafft die Voraussetzung, damit die neue Pflegeausbildung pünktlich zum 01.01.2020 starten kann.“

Der neue, kompetenzorientierte Ansatz der Ausbildung erfolgte nach aktuellen pflegewissenschaftlichen und pflegepädagogischen Standards und bedeute eine wichtige Weiterentwicklung des Pflegeberufs, betont Thews. Die Vorgaben der Rechtsverordnung ermöglichten eine fundierte, an allen Versorgungsbereichen ausgerichtete und in den Schwerpunkten Krankenpflege, Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege vertiefte Ausbildung.

Thews: „Der Pflegeberuf wird insgesamt deutlich aufgewertet, attraktiver und besser auf künftige Herausforderungen ausgerichtet.“

Mit der Ausbildungsreform sollen nicht nur mehr Pflegefachkräften gewonnen, sondern auch die ungerechten Gehaltsunterschiede zwischen der Alten- und Krankenpflege ausgeglichen werden. Außerdem werde endlich bundesweit das Schulgeld abgeschafft. „Bereits beim Pflegeberufegesetz bestand unser Koalitionspartner darauf, für eine sechsjährige Übergangszeit an den spezialisierten Ausbildungen in der Kinder- und Altenpflege als zusätzliche Wahloption festzuhalten“, erklärt Michael Thews. Auch die Rechtsverordnung habe nur mit einem Kompromiss, der eine Schmälerung der Anforderungen an die spezialisierte Altenpflegausbildung im dritten Ausbildungsjahr beinhaltet, beschlossen werden können. Ansonsten hätte die Union nicht zugestimmt.

Diese Änderungen sind ärgerlich, gelten aber nur für einen kleinen Teilbereich im dritten Ausbildungsjahr“, stellt Thews klar. Denn die SPD konnte durchsetzen, dass die erstmals definierten und ausschließlich den Pflegefachkräften vorbehaltenen Tätigkeiten davon unberührt bleiben. Die für alle verbindliche generalistische Ausbildung in den ersten beiden Ausbildungsjahren, die generalistische Kranken- und Altenpflegausbildung sowie die spezialisierte Ausbildung in der Kinderkrankenpflege sind von den Änderungen nicht betroffen.

Bis zum Start der neuen Ausbildung im Jahr 2020 müssen die Länder die Vorgaben der Verordnung noch in ihr Schul- und Hochschulrecht übernehmen. Michael Thews ruft die Ausbildungsträger und Pflegeschulen in seinem Wahlkreis dazu auf, sich bereits jetzt auf die neue Ausbildung einzustellen. Für den Abschluss der notwendigen Kooperationsverträge vor Ort und organisatorische Änderungen seien im Gesetz Unterstützungsangebote vorgesehen. „Zur Überwindung des Fachkräftemangels müssen Politik und alle Akteure in der Pflege an einem Strang ziehen“, betont der Bundespolitiker. Das gilt nicht nur für die beschlossene Reform Pflegeausbildung, sondern auch für die nächsten Schritte, die im Rahmen der in Kürze beginnenden Konzertierten Aktion Pflege vereinbart werden sollen.