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Bereits zum elften Mal treffen sich am 7. November über 200 Werkstatträte aus dem ganzen Bundesgebiet mit Vertreterinnen und Vertretern der SPD-Bundestagsfraktion, um über die geplanten Vorhaben der großen Koalition zur Verbesserung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen ins Gespräch zu kommen. Im Vordergrund stehen diesmal das Bundesteilhabegesetz sowie die darin geplanten Neuregelungen für die Werkstätten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Werkstättenmitwirkungsverordnung sehr weitreichend im Sinne der Menschen mit Behinderungen zu verändern. „Werkstattbeschäftigte werden in Zukunft nicht nur Mitwirkungs-, sondern echte Mitbestimmungsrechte haben“, erklärt Michael Thews MdB. Die Anzahl der Werkstatträte werde von maximal sieben auf maximal dreizehn erhöht. „Wir werden zudem bessere Freistellungsmöglichkeiten schaffen und Frauenbeauftragte in den Werkstätten etablieren, die sich für mehr Gleichberechtigung einsetzen werden“, erläutert Thews.

Gleichzeitig werde der Übergang von der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtert. Hierzu zähle auch die Schaffung eines unbürokratischen Rückkehrrechtes in die Werkstatt für behinderte Menschen. Zudem werde das Budget für Arbeit auf alle Bundesländer ausgedehnt. Arbeitgeber bekommen so die Möglichkeit, bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent des gezahlten Arbeitsentgeltes zu erhalten.

„Ich freue mich, dass so weitreichende Verbesserungen für die Werkstattbeschäftigten und ihre Interessenvertretungen Eingang in den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes gefunden haben“, betont Michael Thews. Dies sei nicht zuletzt auch eine Folge des guten und regelmäßigen Austausches zwischen Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion und den Werkstatträten, der traditionell in der zweiten Jahreshälfte stattfindet.