Michael Thews, MdB, Berichterstatter für Energie- und Stromsteuer

Der Finanzausschuss des Bundestags hat nun das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit wird die Stromsteuer für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft auf den europäischen Mindestsatz von 50 Cent pro Megawattstunde gesenkt.

„Das ist ein starkes Signal für die heimische Wirtschaft – vom großen Industrieunternehmen bis hin zum mittelständischen Handwerksbetrieb“, betont der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews. „Gerade Betriebe, die im internationalen Wettbewerb stehen, profitieren von dieser Entlastung. Wir schaffen damit Planungssicherheit und stärken den Standort Deutschland.“

Neben der Steuerentlastung enthält das Gesetz zahlreiche Vereinfachungen und Klarstellungen im Bereich der E-Mobilität, der Energiespeicherung und der erneuerbaren Energien. „Wir erkennen die erheblichen Potenziale des bidirektionalen Ladens und schaffen hier klare Vorgaben, die verhindern, dass Nutzer von E-Autos zum Versorger und Steuerschuldner werden.“

Gleichzeitig werden bürokratische Hürden bei Mieterstrommodellen mit Photovoltaik-Anlagen abgebaut. „Das ist ein gutes Zeichen für Vermieter:innen, aber auch für Mieter:innen, die an der dezentralen Stromversorgung teilhaben wollen“, so Thews.

Von der Stromsteuersenkung werden auch viele Betriebe in Hamm, Lünen, Selm und Werne profitieren können. „Gerade in unserer Region mit einer starken industriellen Basis sind diese Entlastungen wichtig für Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen“, erklärt Thews.