Mit der beschlossenen Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes schaffen wir zusammen mit mehr Mitteln für den Herdenschutz einen guten Interessensausgleich zwischen Artenschutz und den berechtigten Anliegen der Weidetierhalter.

Wir nehmen die Sorgen der Menschen ernst und klar ist: die Sicherheit des Menschen hat oberste Priorität. Gleichzeitig begrüßen wir die Rückkehr des Wolfes, der jetzt in Deutschland wieder heimisch ist. Wir wollen das Zusammenleben gut organisieren und Konflikte vermeiden und da, wo sie auftreten schnell lösen. Die SPD-Bundestagsfraktion vertritt in der hitzigen und zum Teil mit absurden Zügen geführten Wolfsdebatte seit jeher einen lösungsorientierten Kurs.

Herdenschutz ist die zentrale Antwort auf die Ausbreitung des Wolfes. Wir haben in den Haushaltsberatungen erreicht, dass das Bundesprogramm zur Unterstützung von Wanderschäfern verlängert wird und dass für die Bundesländer mehr Mittel für den Herdenschutz bereitgestellt werden. Da wo Weidetiere ausreichend geschützt sind, sinken die Risszahlen auch bei steigenden Bestandszahlen von Wölfen. Ausreichender Herdenschutz ist der Schlüssel für ein konfliktarmes Miteinander. Hierfür haben wir in den Haushaltsberatungen die Voraussetzungen geschaffen. Nun sind aber auch die Bundesländer in der Pflicht, mit unbürokratischen Förderrichtlinien die Nutztierhalter und Nutztierhalterinnen zu unterstützen.

Wo Wölfe aber ausreichende Herdenschutzmaßnahmen überwinden, muss eine Tötung von so genannten Problemwölfen als Ultima Ratio rechtssicher und schnell erfolgen können. Dies ist auch die Position der Umwelt- und Naturschutzverbände. Der Wolf ist und bleibt eine nach deutschem und europäischem Recht streng geschützte Art. Ausnahmen von diesem Schutz müssen immer gut begründet sein. Dies hat der EuGH mit seinem Urteil zum Wolfsmanagement in Finnland im Oktober 2019 noch einmal bekräftigt. Forderungen nach präventiven Abschüssen und wolfsfreien Zonen, wie sie auf der rechten Seite des Hauses gerne erhoben werden, sind europarechtswidrig. Die Debatte um die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht ist eine Scheindebatte. Es wäre dennoch verboten, Wölfe zu bejagen, weil sie aufgrund ihres hohen Schutzstatus ganzjährig Schonzeit genießen würden.

Ziel der Änderung im Bundesnaturschutzgesetz ist es, Ausnahmen von diesem strengen Tötungsverbot des Wolfes klar zu regeln und mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Nach langen Verhandlungen zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Bundeslandwirtschaftsministerium gab es im Mai 2019 einen Kompromiss, der im Kabinett beschlossen wurde. Die zentralen Punkte Ausnahmeregelungen vom Tötungsverbot für den Wolf, Fütterungsverbot und Hybridentnahme sind richtig und haben wir beschlossen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat dafür gekämpft und im parlamentarischen Verfahren durchgesetzt, dass ein großes Manko im Regierungsentwurf beseitigt werden konnte. Es drohte durch eine Formulierung im Regierungsentwurf eine Absenkung der Schutzschwelle für alle weiteren geschützten Arten, wie z.B. Fischotter, Luchs oder Wildkatze. Das haben wir verhindert! Dies war auch die große Sorge vieler Bürgerinnen und Bürger sowie der Umwelt- und Naturschutzverbände, mit denen wir intensiv zusammengearbeitet haben. Eine weitere Verbesserung für den Artenschutz im Vergleich zum Regierungsentwurf ist der fortbestehende Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, sprich Wolfshöhlen.

Mit der neuen Sonderregelung im Bundesnaturschutzgesetz darf ein Wolf auch weiterhin nur nach sorgfältiger Prüfung und Genehmigung der Naturschutzbehörden geschossen werden. Wenn danach die Risse weitergehen, darf eine weitere Entnahme erfolgen – allerdings immer nach erfolgter Einzelfallprüfung und Genehmigung. Es gibt also kein unkontrolliertes „Rudelschießen“, dennoch helfen wir mit der Konkretisierung im Gesetz den betroffenen Weidetierhaltern und den Behörden vor Ort.

Unser Weg ist mehr und besserer Herdenschutz – auch da, wo er schwer umzusetzen ist. Deshalb haben wir uns mit der Union darauf verständigt, durch einen Koalitionsantrag ein Forschungsvorhaben zu initiieren, das den Herdenschutz auf Almen und Deichen thematisiert und stärkt.

Wir haben bereits in den Haushaltsberatungen die finanzielle Ausstattung des Herdenschutzes massiv verbessert. Im Bundesnaturschutzgesetz haben wir für mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Problemwölfen gesorgt. Nach einer aufgeheizten Debatte bei diesem sensiblen Thema ist das eine gute Lösung für das Zusammenleben von Mensch, Wolf und Nutztier.