Der Bundestagsabgeordnete Michael Thews wirbt für das Bildungs- und Teilhabepaket, das im Rahmen des „Starke-Familien-Gesetzes“ ab dem 1. August 2019 Leistungen für Kinder aus bedürftigen Familien verbessert. Deutschlandweit könnten knapp vier Millionen Kinder aus einkommensschwachen Familien davon profitieren. Thews legt Zahlen vor, die verdeutlichen, wie viele Kinder aus seinem Wahlkreis bereits jetzt von den staatlichen Leistungen profitieren.

Bisher bekommen Schüler aus einkommensschwachen Familien jährlich rund 100 Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Im Wahlkreis des Abgeordneten haben rund 14.000 Schülerinnen und Schüler Anspruch auf diese Leistung.

Sie können sich davon beispielsweise Stifte, Schulranzen, Hefte oder auch eine Lern-App kaufen. „In Hamm, Lünen, Selm und Werne erhalten das Geld zur Lernförderung derzeit rund 6.648 Kinder“, sagt der der heimische Abgeordnete. Dank der Neuausrichtung des Bildungs- und Teilhabepakets wird dieser Personenkreis ab dem kommenden Schuljahr mit 150 Euro unterstützt – 100 Euro werden zum Schulbeginn ausgezahlt, 50 Euro folgen im Februar beim Start des zweiten Schulhalbjahres.

Anspruchsberechtigt sind alle Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen. Gleiches gilt auch für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern den zum 1. Juli auf bis zu 185 Euro erhöhten Kinderzuschlag erhalten.

Eine weitere lang erkämpfte Errungenschaft: Künftig gibt es in Schulen und Kitas für alle anspruchsberechtigten Kinder ein kostenloses warmes Mittagessen. Bisher mussten die Eltern einen Eigenanteil beisteuern. Laut Thews profitieren davon in den vier Städten seines Wahlkreises bereits nach derzeitigem Stand rund 6500 Schülerinnen und Schüler.

Sinnvolle Änderungen gibt es für Schülerinnen und Schüler aus bedürftigen Familien auch bei der Nachhilfe. Ab dem 1. August können Eltern eine Kostenübernahme für Lernförderung nicht erst dann beantragen, wenn ihr Kind akut versetzungsgefährdet ist. „Sie erhalten bereits Geld, sobald erste Schwierigkeiten auftauchen und es beispielsweise einfach nur darum geht, die Schulnote ihres Kindes von einer Vier auf eine Drei zu verbessern“, betont Thews. „Bisher erhalten im Wahlkreis rund 1110 Schülerinnen und Schüler Nachhilfe im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets“, sagt Thews und prognostiziert: „Künftig werden es wahrscheinlich erheblich mehr sein.“

Schließlich sieht das Gesetz von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey deutliche Verbesserungen bei der Schülerbeförderung vor. Zum einen werden bedürftigen Kindern bei Tagesausflügen ihrer Schule oder Tagesstätte die Fahrkosten komplett erstattet. Zum anderen entfällt für sie der bisherige Eigenanteil von fünf Euro für eine Monatskarte des Öffentlichen Nahverkehrs. Das gilt auch für deren Nutzung außerhalb des Schulverkehrs – beispielweise für Fahrten zu Freunden oder zum Sportverein. „Wir wollen verhindern, dass Kinder vom sozialen Leben ausgeschlossen sind“, so Thews und erwartet gerade in diesem Bereich eine spürbare Zunahme an Anträgen.

Der Bund hat zuvor bereits mit dem Gute-Kita-Gesetz 5,5 Milliarden Euro für mehr Qualität und weniger Gebühren in der Kindertagesbetreuung ausgegeben. Familien mit geringem Einkommen, d.h. die Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, werden vollständig von den Kitagebühren befreit. Thews: „Mit den Verbesserungen durch das Starke-Familien-Gesetz gehen wir diesen Weg für mehr Entlastung von Familien konsequent weiter.

Wie viele Kinder zukünftig genau in Hamm, Lünen, Selm und Werne von den Verbesserungen profitieren, lässt sich nur prognostizieren. Wichtig ist es, dass Eltern die Leistungen für ihre Kinder auch tatsächlich beantragen. In der Vergangenheit ist das häufig nicht geschehen, da das Antragsverfahren nicht immer einfach genug war.

„Viele Eltern waren damit schlichtweg überfordert“, betont Thews abschließend und fügt an: „Deshalb haben wir das Verfahren deutlich entschlackt und vereinfacht: Gesonderte Anträge für Schulausflüge, Schülerbeförderung, das gemeinschaftliche Mittagessen und Teilhabeleistungen fallen weg.“