Reform des Unterhaltsvorschusses – Ein Meilenstein für Alleinerziehende
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bei den Verhandlungen zur Reform der Bund-LänderFinanzbeziehungen durchgesetzt und eine erhebliche Verbesserung für die Alleinerziehenden und ihre Kinder erreicht. Zukünftig wird die Dauer verlängert, für die Alleinerziehende den Unterhaltsvorschuss beziehen können: Die bisherige Höchstbezugsdauer von 6 Jahren wird aufgehoben und die Leistung auf Kinder bis zu 18 Jahren ausgeweitet. Davon werden schätzungsweise 120.000 Kinder profitieren.
Der Gesetzentwurf ist seit mehreren Wochen in der Diskussion. Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses verursacht nämlich Kosten bei Bund, Ländern und Kommunen in Millionen-höhe. Überdies entstehen bei den Kommunen erhebliche Personal- und Verwaltungskosten, die bislang nicht hinreichend abgedeckt werden. Deswegen ist es gut, dass der Bund seine Beteiligung an der Finanzierung auf 40 Prozent erhöht. Die Länder müssen sich ebenfalls angemessen beteiligen.
In Nordrhein-Westfalen besteht seit mehr als einem Jahrzehnt eine Kostenverteilung, die die Hauptlast nicht beim Land, sondern bei den Kommunen lässt. Wir sind darüber mit der Landesregierung in sehr konstruktiven Gesprächen. Zu keinem Zeitpunkt in den letzten 10 Jahren – auch nicht in der Zeit der Rüttgers-Regierung – sind die Finanzierungsregelungen geändert worden. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, soll es auch in Nordrhein-Westfalen zu einer Neuregelung der Kostenverteilung zwischen Land und Kommunen kommen.
Eine Familie ernähren und für die Kinder da sein – diese Aufgaben ohne Partner zu bewältigen, ist eine riesige Herausforderung, der sich Alleinerziehende tagtäglich stellen müssen. Wenn dann der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, wird die Situation leicht zur Armutsfalle. Um das zu verhindern, erweitern wir den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Die meisten Alleinerziehenden sind auf die Unterhaltszahlungen ihres Ex-Partners oder ihrer ExPartnerin finanziell angewiesen. Häufig werden die Unterhaltszahlungen jedoch nicht oder nur teilweise geleistet. In diesen Fällen springt der Staat ein und zahlt einen Unterhaltsvorschuss.