Interessen der Kommunen stehen für mich an erster Stelle
Auf Einladung der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen (GSK) war ich als Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages, sowie Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Wertstoffgesetz zusammen mit dem Soester SPD-Bundestagsabgeordneten Wolfgang Hellmich zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung zum neuen Wertstoffgesetzes in Bad Sassendorf eingelade. Ich habe über den Entwurf des neuen Wertstoffgesetzes, das in seiner aktuellsten Fassung kurzfristig auf ein reines Verpackungsgesetz reduziert wurde informiert. Ein umfassenderes Wertstoffgesetz ist im Koalitionsvertrag vorgesehen – die Vorstellungen der Koalitionspartner SPD und Union dazu gehen jedoch stark auseinander. Die CDU/CSU besteht weiterhin auf einer privaten Wertstoffentsorgung, während die SPD die Sammlung der Wertstoffe im Rahmen der Daseinsvorsorge in kommunale Zuständigkeit übergeben möchte. Damit ist gemeint, dass Bürgerinnen und Bürger erwarten dürfen, dass bestimmte Leistungen immer – auch unter unwirtschaftlichen Bedingungen – erbracht werden und „insolvenzfest“ sind.
Der aktuelle Entwurf des Gesetzes würde den Status quo der Organisationshoheit der Kommunen in der Müllentsorgung beibehalten. Hier besteht aus meiner Sicht im Hinblick auf die Rechte der Kommunen noch Änderungsbedarf. Die Kommunen müssen durchgreifen können, wenn private Entsorger ihrer Pflicht nicht nachkommen sollten. Aktuell haben die Kommunen zu wenig Handhabe in einem solchen Fall.
Mein Fraktionskollege Wolfgang Hellmich betonte noch einmal: „Wir müssen die CDU/CSU-Fraktion davon überzeugen einen anderen Weg zu gehen. Ein Wandel im Interesse der Kommunen ist sonst kaum möglich. Diese kommunalen Interessen müssen in unsere Arbeit in Berlin miteinfließen.“