Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale verleihen alle zwei Jahre den Deutsch-Französischen Parlamentspreis für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen.
Um die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deut-sche und französische Staatsbürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftli-ches Werk verfasst haben, das als selbstständige Veröffentlichung erschienen ist. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemein-sam bewerben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben.
Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abge-fasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Ver-fahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert.
Der Bewerbung sind beizufügen
– drei Exemplare des Werkes
– ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite
– ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten
– eine Zusammenfassung des eingereichten Werkes von höchs-tens drei Seiten.
Deutsche Bewerber richten bis zum 16. September 2016 ihre Be-werbung mit kompletten Unterlagen an
DEUTSCHER BUNDESTAG
Wissenschaftliche Dienste
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