Das Lohngerechtigkeitsgesetz sorgt für gleiche Bezahlung von Frauen und Männern
Seit mehr als fünf Jahrzehnten ist die Entgeltgleichheit für Frauen und Männer rechtlich geboten. Doch noch immer sieht die Realität anders aus. Nach wie vor klafft eine erhebliche Lohnlücke zwischen den Geschlechtern – aktuell liegt sie bei 21 Prozent.
Die Gründe dafür sind vielfältig: Frauen und Männer entscheiden sich bei der Berufswahl für unterschiedliche Branchen, Frauen stehen häufiger vor beruflichen Hindernissen beim Aufstieg, müssen öfter als ihre männlichen Kollegen Brüche im Lebenslauf beispielsweise durch familienbedingte Auszeiten in Kauf nehmen und arbeiten häufig in Teilzeit. Das hat nicht allein Einfluss auf den aktuellen Lohn, sondern noch deutlichere Folgen für die Renten und Pensionen von Frauen: Der sogenannte Gender Pension Gap (die geschlechtsspezifische Rentenlücke) beträgt in Deutschland rund 57 Prozent.
Deshalb unterstützt die SPD-Bundestagsfraktion den Entwurf für ein Lohngerechtigkeitsgesetz, den Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegt hat. Ziel des Gesetzes ist es, durch mehr Transparenz die Voraussetzung für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern zu schaffen. Denn viele Frauen wissen nicht, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen, oder sie können dies nicht nachweisen.
76 Prozent der Bevölkerung sind laut einer Studie des Delta-Instituts davon überzeugt, dass mehr Transparenz bei betrieblichen Entgeltstrukturen den Druck erhöhen würde, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen.