Gebrauch von

Kunststofftragetaschen verringern

Kuststofftaschen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und der Handelsverband Deutschland haben sich darauf geeinigt, den Verbrauch von leichten Kunststofftragetaschen bis zum 31. Dezember 2019 auf höchstens 90 und bis 31. Dezember 2025 auf höchstens 40 Kunststofftragetaschen pro Einwohner zu verringern. Das ist ein Erfolg für den Natur und Umweltschutz.  Ausgenommen bleiben sehr leichte Kunststofftragetaschen, die aus Hygienegründen erforderlich oder als Erstverpackung für lose Lebensmittel vorgesehen sind.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten muss gewährleistet sein, dass mindestens 80 % der von den teilnehmenden Unternehmen in Verkehr gebrachten Kunststofftragetaschen nur noch gegen ein angemessenes Entgelt abgegeben werden. Zudem werden die Unterzeichner dann gemeinsam prüfen, ob ein über das Reduktionsziel von 40 Kunststofftragetaschen pro Einwohner in 2025 hinausgehendes, gemeinsames Ziel formuliert werden kann.

Die teilnehmenden Unternehmen verpflichten sich ferner, Kunststofftragetaschen spätestens ab dem 1. Juli 2016 nicht mehr kostenlos an ihre Kunden abzugeben und ein angemessenes Entgelt zu erheben. Die teilnehmenden Unternehmen können diese Vereinbarung unternehmensindividuell durch weitergehende Maßnahmen wie beispielsweise den Verzicht auf Einweg-Tragetaschen, die Ausgabe bepfandeter Taschen oder Sensibilisierungs- und Informationskampagnen für Belegschaft und Kunden flankieren.